BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7771 21. Wahlperiode 07.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 31.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Alle Kinder, die in Hamburg zur Schule gehen, sollen einmal ein Konzert in der Elbphilharmonie gehört haben Bürgermeister Olaf Scholz hat in einem Interview des Deutschlandfunks vom 11.01.2017 der Aussage widersprochen, die Elbphilharmonie sei ein „Elitenbauwerk “. Vielmehr sei sie ein „demokratisches“ Bauwerk“ und ein „Gebäude für alle“. Des Weiteren hat er in diesem Zusammenhang versprochen: „Und ich habe mir fest vorgenommen, dass es auch so sein soll, dass alle Kinder, die in Hamburg zur Schule gehen, einmal ein Konzert in der Elbphilharmonie gehört haben“. Ich frage den Senat: Ziel des Senats ist es, dass jedes Hamburger Schulkind im Verlauf seiner Schulzeit nicht nur die Elbphilharmonie besuchen, sondern in der Elbphilharmonie auch Konzerte erleben und an Workshops teilnehmen können soll. Die HamburgMusik gGmbH (HamburgMusik) ist mit der Umsetzung dieses Zieles beauftragt. Zum Musikvermittlungskonzept der Elbphilharmonie siehe Drs. 21/2839. Die folgenden Antworten beziehen sich nur auf die Aktivitäten der HamburgMusik. Daneben betreiben noch weitere Veranstalter in der Elbphilharmonie eigene Schulprogramme . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Basis von Auskünften der HamburgMusik gGmbH wie folgt: 1. Wie viele Schüler/-innen gibt es in Hamburg im laufenden Schuljahr 2016/2017 über alle Schulformen hinweg? (Bitte einmal insgesamt und einmal nach Schulformen aufgeschlüsselt in absoluten Zahlen in einer Tabelle angeben.) Die Daten für das Schuljahr 2016/2017 werden im Rahmen der Schuljahresstatistik im 1. Quartal 2017 veröffentlicht und liegen zurzeit noch nicht vor. Für das Schuljahr 2015/2016 siehe http://www.hamburg.de/contentblob/4463050/b0404b981425ab5f92c8e62ce2bda520/ data/2015-16-schulen-schulform-jahrgangsstufe-schuelerzahl.pdf. 2. Wie viele Hamburger Schüler/-innen haben bisher, seit Eröffnung des Konzerthauses, seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde bereits einmal Gelegenheit erhalten, ein Konzert in der Elbphilharmonie zu besuchen? (Bitte in absoluten Zahlen angeben.) Bis zum 31. Januar 2017 haben rund 3.600 Schülerinnen und Schüler Konzerte und Workshops in der Elbphilharmonie besucht. Drucksache 21/7771 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie viele Hamburger Schüler/-innen sollen seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde in 2017 noch die Gelegenheit erhalten ein Konzert in der Elbphilharmonie zu besuchen? (Bitte in absoluten Zahlen angeben.) 4. Wie sieht die weitere Zeitplanung des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde aus, um das Versprechen des Ersten Bürgermeisters , alle Schüler/-innen sollen einmal ein Konzert in der Elbphilharmonie erleben, einzulösen? (Bitte Planungen und Schüler-/-innenzahlen ab 2018 folgend darstellen.) Die Planungen der HamburgMusik erfolgen saisonbezogen jeweils vom 1. August bis zum 31. Juli eines Jahres, eine Saison entspricht damit ungefähr einem Schuljahr. Pro Saison wird mit Kapazitäten für circa 25.000 Schülerinnen und Schüler für Musikveranstaltungen in der Elbphilharmonie geplant. Dies gilt ab der ersten regulären Saison 2017/2018. Im Übrigen siehe Drs. 21/2839. 5. Bis zu welchem Zeitpunkt ist nach gegenwärtigem Planungsstand von Senat beziehungsweise zuständiger Fachbehörde vorgesehen, das Versprechen des Ersten Bürgermeisters für die bestehende Schüler-/- innenschaft des Schuljahrgangs 2016/2017 gänzlich eingelöst zu haben? Die Umsetzung des Senatsauftrages erfolgt nicht jahrgangsweise, da Inhalte für unterschiedliche Alters- und Schulstufen angeboten werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 6. Ist vorgesehen die Einlösung des Versprechens des Ersten Bürgermeisters , alle Schüler/-innen in Hamburg sollen einmal ein Konzert in der Elbphilharmonie erleben, auch für die Schüler/-innen der kommenden Schuljahrgänge ab dem Schuljahr 2017/2018 fortfolgend aufrechtzuerhalten ? Wenn nein, warum nicht? (Bitte begründen.) Ja. 7. Wie genau soll der Besuch der Elbphilharmonie durch die bestehende Hamburger Schüler-/-innenschaft in 2016/2017 nach gegenwärtiger Planung des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde organisiert werden und welche behördlichen Strukturen der Freien und Hansestadt Hamburg sind dafür verantwortlich? (Bitte die organisatorischen Planungen und Zuständigkeiten darlegen.) a. Wenn Frage 6. mit ja beantwortet wurde, wie sind die Organisation und die Verantwortlichkeiten für diese Fortsetzung des Versprechens auf den Konzerthausbesuch für die Folgeschuljahre ab 2017/2018 fortfolgend gewährleistet? (Bitte Organisationsplanung und Zuständigkeiten darlegen.) 8. Ist nach gegenwärtiger Planung des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde vorgesehen, dass die Kosten für den versprochenen einmaligen Besuch eines Elbphilharmoniekonzertes aller Hamburger Schüler/-innen im Schuljahr 2016/2017 komplett von der Freien und Hansestadt Hamburg getragen werden? Wenn nein, weshalb nicht und wie viel soll dann seitens der Schüler/- innen/Eltern zum Eintrittspreis zugezahlt werden müssen? (Bitte begründen und Zuzahlungsbetrag in absoluten Euro- und Cent-Beträgen sowie in Prozent zum Eintrittsvollpreis angeben.) HamburgMusik hat in Abstimmung mit der Kulturbehörde, der Behörde für Bildung und Schule und dem Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung Veranstaltungsformate entwickelt und Informationsmaterialen erstellt. Das aktuelle Schulprogramm findet sich unter https://www.elbphilharmonie.de/de/schule-und-kita und https://issuu.com/elbphilharmonie/docs/schulbroschuere_a5_0831_bl__tter_we. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7771 3 Alle Hamburger Schulen haben das Schulprogramm erhalten, alle Schulleiterinnen und Schulleiter und Musiklehrerinnen und Musiklehrer wurden vor der Eröffnung zu einer Informationsveranstaltung in die Elbphilharmonie eingeladen. Zudem betreibt HamburgMusik eine Telefon-Hotline für dieses Angebot. Die Entscheidung über die Nutzung des Schulprogramms obliegt den jeweiligen Schulleitungen und Musiklehrkräften . Die derzeit für die Saison 2016/2017 angebotenen Veranstaltungen sind bereits alle ausgebucht. Die Beteiligten haben eine Evaluierung der Schulbesuche zum Abschluss der Saison vereinbart. 9. Ist nach gegenwärtiger Planung des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde vorgesehen, dass die Kosten für den versprochenen einmaligen Besuch eines Elbphilharmoniekonzertes aller Hamburger Schüler/-innen in den Folgeschuljahren ab 2017/2018 komplett von der Freien und Hansestadt Hamburg getragen werden? Wenn nein, weshalb nicht und wie viel soll dann voraussichtlich seitens der Schüler/-innen/Eltern zum Eintrittspreis zugezahlt werden müssen? (Bitte Begründen und Zuzahlungsbetrag in absoluten Euro- und Cent- Beträgen sowie in Prozent zum Eintrittsvollpreis angeben.) 10. Welche Gesamtkosten wird die Einlösung des Versprechens von Bürgermeister Scholz, jede/r Schüler/-in in Hamburg soll einmal ein Konzert in der Elbphilharmonie erleben, nach gegenwärtigem Planungsstand des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde für die Schüler-/- innenschaft des Jahrgangs 2016/2017 verursachen? Wie soll diese Summe finanziert werden und wo genau ist/wird sie im derzeitigen Haushalts-Entwurf für 2017 und 2018 hinterlegt? (Bitte voraussichtliche Summe in absoluten Euro-Beträgen samt Finanzierungsansatz mit Einzelplan , Aufgabenbereich und Produktgruppe im Haushalt angeben.) Für alle Angebote der HamburgMusik im Bereich Musikvermittlung gilt ein Eintrittspreis von 5 Euro pro Person. In diesem Preis ist bereits die Fahrkarte für den HVV enthalten. Die Entscheidung für die Erhebung eines Eintrittspreises ist gefallen, um einerseits eine Verbindlichkeit zu gewährleisten und eine musikalische Wertigkeit zu vermitteln und andererseits die Angebote anderer Veranstalter im Bereich Musikvermittlung nicht zu verdrängen. Die begleitenden Lehrerinnen und Lehrer können Schülerinnen und Schüler, für die der Eintrittspreis eine Hürde darstellt, unbürokratisch vom Eintrittspreis befreien lassen, siehe dazu https://www.elbphilharmonie.de/de/schuleund -kita. 11. Welche Gesamtkosten wird die Einlösung des Versprechens von Bürgermeister Scholz, jede/r Schüler/-in in Hamburg soll einmal ein Konzert in der Elbphilharmonie hören können, nach gegenwärtigem Planungsstand des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde für die Schüler-/-innenschaft der Folgeschuljahrgänge ab 2017/2018 fortfolgend voraussichtlich verursachen? Wie soll diese Summe finanziert werden und wo genau ist/wird sie im derzeitigen Haushalts-Entwurf für 2017 und 2018 hinterlegt? (Bitte voraussichtliche Summe in absoluten Euro- Beträgen samt Finanzierungsansatz mit Einzelplan, Aufgabenbereich und Produktgruppe im Haushalt angeben.) Die Kosten für die Musikvermittlungsangebote der HamburgMusik in der Saison 2016/2017 belaufen sich auf rund 1,4 Millionen Euro. Die Wirtschaftsplanung der HamburgMusik für die Saison 2017/2018 ist noch nicht abgeschlossen. Die Kosten für die Musikvermittlungsangebote sind bei Festsetzung der Grundzuwendung an HamburgMusik berücksichtigt worden, siehe Drs. 21/2839. Die Grundzuwendung ist im Einzelplan 3.3 der Kulturbehörde, Aufgabenbereich 251 Kultur und Staatsarchiv , Produktgruppe 25105 Elbphilharmonie und Laeiszhalle, veranschlagt.