BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7773 21. Wahlperiode 07.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 31.01.17 und Antwort des Senats Betr.: DITIB-Spionage in Hamburg – Was ist dem Senat bekannt? In diversen Medienberichten von Januar 2017 wurde bekannt, dass die DITIB ihre Netzwerke in Deutschland dafür genutzt hat, um im Auftrag der türkischen Regierung Spionage zu betreiben. In diesem Zusammenhang räumte DITIB-Generalsekretär Bekir Alboğa gegenüber der „Rheinischen Post“ ein, für Ankara spioniert zu haben. Wie die Bundesstaatsanwaltschaft erklärt, die angesichts dieser Lage mittlerweile Ermittlungen gegen die DITIB eingeleitet hat, umfassen die Aktivitäten des Dachverbandes türkischer Moscheegemeinden vor allem die Übermittlung von Informationen über Personen, die dem Umfeld des in der Türkei als Staatsfeind gesuchten Fethullah Gülen zugeschrieben werden. Zwar stellte Alboğa heraus, dass ein vorausgegangener Befehl zwar formuliert worden, jedoch nicht an DITIB ergangen sei, doch darf man annehmen, dass es sich dabei um den Versuch handelt, das Verhältnis zwischen Ankara und Berlin nicht weiter zu belasten, weil die DITIB faktisch zur türkischen Religionsbehörde Diyanet gehört und damit der Kontrolle der türkischen Regierung unterliegt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen die DITIB über ihre elf Moscheegemeinden in Hamburg Informationen über Personen gesammelt und diese an die türkische Regierung weitergeleitet hat? Falls ja, bitte die jeweiligen Hintergründe erläutern. Nein. Im Übrigen siehe Drs. 21/7685. 2. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus der Tatsache, dass die Bundesstaatsanwaltschaft bundesweit gegen die DITIB ermittelt? Es gibt weder eine Bundesstaatsanwaltschaft noch kennt das deutsche Recht eine Strafbarkeit juristischer Personen. Nach Kenntnis des Senats ermittelt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in der genannten Sache gegen Unbekannt. Da bei der Staatsanwaltschaft Hamburg kein Verfahren gegen Verantwortliche der DITIB in dieser Funktion anhängig ist, besteht für sie derzeit kein Anlass, in diesem Zusammenhang mit dem Generalbundesanwalt Kontakt aufzunehmen. 3. Welche Maßnahmen hat der Senat bislang getroffen, um derartige Vorgänge in Hamburg zu verhindern? Siehe Drs. 21/7685 und Antwort zu 1. 4. Steht der Senat mit der Bundesstaatsanwaltschaft wegen deren Ermittlungen gegen die DITIB gegenwärtig in Verbindung? Falls ja, inwiefern? Drucksache 21/7773 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Falls nein, warum nicht? 5. Hat der Senat nach Bekanntwerden der Spionageaktivitäten der DITIB Kontakt zu deren Vertretern in Hamburg aufgenommen? Falls ja, wann und zu wem? Falls nein, warum nicht? Nein. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. und 2. 6. Wie reagiert der Senat auf die Spionagetätigkeiten der DITIB in Deutschland ? Zieht er womöglich Rückschlüsse auf Hamburg? 7. Welche Konsequenzen hätte die DITIB zu befürchten, sollte sich herausstellen , dass die DITIB auch in Hamburg für die türkische Regierung Spionage betrieben hat? Hätte dies Auswirkungen auf den bestehenden Staatsvertrag? Falls ja, welche? Falls nein, warum nicht? Der Senat wird hierüber auf der Grundlage gesicherter Fakten entscheiden. Im Übrigen siehe Drs. 21/6644.