BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7785 21. Wahlperiode 07.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 01.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Sondervermögen Schulimmobilien – Aktueller Stand der Kreditaufnahme und der Neuverhandlung der Mietverträge Das Sondervermögen ist Eigentümer der Schulimmobilien und finanziert die Sanierung der Schulgebäude über Kreditaufnahmen. Offenbar lagen diese Kreditaufnahmen im letzten Jahr deutlich oberhalb der Planungen des Wirtschaftsplans für 2016. Im Zuge der Beratungen des Haushalts 2017/2018 sowie der Finanzplanung konnte der Senat außerdem noch nicht erklären, wie die Investitionen des Sondervermögens ab 2020 finanziert werden sollen . Für den Zeitraum bis 2019 war geplant, noch nicht in Anspruch genommene Ermächtigungen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sondervermögens zu nutzen. Gemäß den Angaben des Senats soll das Sondervermögen die Vermögensinteressen der Stadt wahren. Mit der zum 01.01.2014 vollzogenen Neuausrichtung des Schulbaus wurde mit Drs. 20/5317 ausdrücklich vom Senat festgelegt, dass das Sondervermögen ein ausgeglichenes Ergebnis erzielen soll (vor Sondereffekten durch Anlageverkäufe unter Buchwert sowie Buchwertabgänge durch Abbrüche). Allerdings sind die bisherigen Mietkalkulationen für ein ausgeglichenes Ergebnis nicht auskömmlich, da die Verkürzung der Abschreibungsdauer der Gebäude von 80 auf 50 Jahre dort nicht berücksichtigt wurde. So führt der Jahresabschluss des Sondervermögens Schulimmobilien die „nicht ausreichenden Mietbudgets von BSB und HIBB“ auch ausdrücklich als Risiko für die weitere Entwicklung an. Ich frage den Senat: 1. Im Zuge der Beratungen des Haushalts 2017/2018 hatte der Senat mitgeteilt , dass sowohl die Mietverträge als auch die Dienstleistungsverträge vom Sondervermögen Schulimmobilien mit den jeweiligen Vertragspartnern zum 1.01.2017 neu abgeschlossen werden sollten. 1.1. Wurden die Miet- und Dienstleistungsverträge zum 1.01.2017 angepasst ? Wenn nein, warum nicht? 1.2. Welche einzelnen Anpassungen in den Verträgen wurden vorgenommen ? Ja. Die Miet- und Dienstleistungsvereinbarungen wurden in dieser Form erstmalig abgeschlossen. In den Jahren zuvor erfolgte die Zusammenarbeit der Vertragsparteien auf der Grundlage von Interimsvereinbarungen. 1.3. Welche Auswirkungen haben diese Anpassungen im Einzelnen auf den Wirtschaftsplan des Sondervermögens 2017/2018? Drucksache 21/7785 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Keine. 2. Wie ist der genaue Sachstand der Überlegungen einer Anpassung der Mietzahlungen an das Sondervermögen an die geänderte Abschreibungsdauer auf Schulgebäude? 3. In welchem Jahr soll erstmals das angekündigte ausgeglichene Ergebnis beim Sondervermögen Schulimmobilien erreicht werden? Die Planungen und Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 4. Gemäß den Angaben in Drs. 21/7585 hat das Sondervermögen Schulimmobilien im Jahr 2016 mit Krediten von über 450 Millionen Euro deutlich mehr Schulden aufgenommen als im Haushalt mit 265 Millionen Euro geplant waren. 4.1. Wie hoch waren am 01.01.2015 die noch aus Vorjahren verfügbaren Kreditermächtigungen für das Sondervermögen? 4.2. Welche Ermächtigungen zur Kreditaufnahme aus jeweils welchem Haushaltsjahr in jeweils welcher Höhe hat das Sondervermögen im Jahr 2015 in Anspruch genommen? 4.3. Welche Ermächtigungen zur Kreditaufnahme aus jeweils welchem Haushaltsjahr in jeweils welcher Höhe hat das Sondervermögen im Jahr 2016 in Anspruch genommen? 4.4. Wie hoch waren am 01.01.2017 die noch aus Vorjahren verfügbaren Kreditermächtigungen für das Sondervermögen? Im Jahr 2016 erfolgten auch Kreditaufnahmen, die in früheren Jahren ermächtigt, aber zunächst aufgeschoben wurden. Im Übrigen siehe Anlage. 5. Hat sich die geplante Kreditaufnahme des Sondervermögens 2017 und 2018 gegenüber dem der Bürgerschaft im Rahmen der Haushaltsberatungen vorgelegten Wirtschaftsplan geändert? Wenn ja, in welchem Umfang und aus welchen Gründen im Einzelnen? Nein. 6. Wurde die in den Drs. 21/6224 und 21/6358 vom Senat für 2017 angekündigte Umstellung der Abrechnungszahlungen vom Sondervermögen Schulimmobilien an den Landesbetriebs Schulbau Hamburg (SBH) bereits Ende 2016 vollzogen? Wenn ja, aus welchen Gründen und welche Auswirkungen hatte dies auf die Kreditaufnahme des Sondervermögens 2016? Ja, mit dem Ziel die Geschäftskonten des Sondervermögens Schulimmobilien und von Schulbau Hamburg bis zum Jahresende 2016 mindestens auf null zu stellen. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. bis 4. 4. 7. Wie sieht die Kapitalflussrechnung des Sondervermögens Schulimmobilien für das Jahr 2016 nach dem derzeitigen Stand im Einzelnen aus? Welche Abweichungen haben sich gegenüber den Planwerten ergeben? 8. Wie sieht die Kapitalflussrechnung des Landesbetriebs Schulbau Hamburg (SBH) für das Jahr 2016 nach dem derzeitigen Stand im Einzelnen aus? Welche Abweichungen haben sich gegenüber den Planwerten ergeben? Die Buchungen zum Jahresabschluss 2016 sind noch nicht abgeschlossen. Jahr Kreditaufnahme Anrechnungsjahr der Haushaltsermächtigung Übertrag Haushaltsermächtigung ins Folgejahr 2014 280 Mio. €1 2015 100 Mio. € Anschlussfinanzierung, keine Anrechnung auf eine Haushaltsermächtigung 2015 75 Mio. €2 2014 2 2015 200 Mio. €2 2014 2 275 Mio. € 2016 75 Mio. €3 2015 3 2016 60 Mio. €3 2015 3 2016 140 Mio. €3 2015 3 2016 195 Mio. €3 2016 3 86,4 Mio. € 4 14.1. 24.2. 34.3. 44.4. erstmals unter Berücksichtigung von Tilgungsleistungen von 16,4 Mio. € Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7785 3 Anlage 7785ska_Text 7785ska_Anlage Anlage1