BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/780 21. Wahlperiode 14.07.15 Große Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann, Sabine Boeddinghaus, Deniz Celik, Martin Dolzer, Norbert Hackbusch, Inge Hannemann, Stephan Jersch, Cansu Özdemir, Christiane Schneider und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 16.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Bindungsausläufe bei öffentlich geförderten Wohnungen Vor einigen Tagen wurde in zwei neuen Gutachten prognostiziert, dass die Freie und Hansestadt Hamburg bis zum Jahre 2030 auf 2 Millionen Menschen anwachsen dürfte (siehe „Hamburger Morgenpost“, 3.6.2015). Das würde bedeuten, dass die Bevölkerungszahl mit Stand vom September 2014 in Höhe von 1.754.856 (Drs. 21/137) in den kommenden anderthalb Jahrzehnten um rund 250.000 anwachsen würde, pro Jahr also um kaum glaubliche 17.000 Mehr-Bürger/-innen. Wie armselig wirken dagegen die erst vom SPD-Allein-Senat und jetzt vom SPD-GRÜNEN-Koalitionssenat jährlich anvisierten 6.000 neu errichteten Wohnungen, die nicht annähernd hinreichen, auch nur die Mehrbedarfe aufzufangen, geschweige denn die seit Jahren anhaltende Wohnungsnot abzubauen. Wie dramatisch ist vor allem die Lage für die Geringverdiener/-innen, die hinsichtlich erschwinglicher Wohnungen auf einen zunehmend leer gefegten „Markt“ stoßen: Der Anteil von mietenspiegelrelevanten Wohnungen unter 6 Euro/qm netto kalt ist alleine von 2009 mit 44,8 Prozent (absolut 244.946 Wohneinheiten = WE) bis 2011 auf 32,7 Prozent (= 175.534 WE) und bis 2013 auf 24,3 Prozent (= 131.706 WE) massiv, das heißt fast um die Hälfte, eingebrochen. Die nicht in die Erhebung des Mietenspiegels einbezogenen geförderten Wohnungen – vor allem die klassischen Sozialwohnungen des 1. Förderweges – sind ebenfalls stark im Abbau begriffen. Hatten wir gerade einmal anderthalb Jahrzehnte zuvor noch rund 155.000 dieser Wohnungen, ist deren Zahl bis heute auf deutlich unter 100.000 zurückgefallen. Und der massive Verlust von Sozialwohnungen geht weiter, sei es, weil viel zu wenig WE im 1. Förderweg neu entstehen, sei es, weil gleichzeitig viel zu viele WE aus der Mietpreisbindung herausfallen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: In den 2000er Jahren wurden zu wenig neue Wohnungen in Hamburg gebaut. Seit 2011 hat der Senat erfolgreich gegengesteuert. Ziel ist es, die Voraussetzungen für den Bau von mindestens 6.000 Wohnungen pro Jahr zu schaffen und den Wohnungsbestand bis zum Anfang des nächsten Jahrzehnts auf eine Millionen Wohnungen zu erhöhen. Von 2011 bis 2014 wurden in Hamburg Baugenehmigungen für 36.827 Wohnungen erteilt. Von diesen genehmigten Wohnungen wurden gemäß Statistikamt Nord im Jahr 2013 6.407 Wohnungen fertiggestellt und bezogen, in 2014 waren es 6.974 Wohnungen . Die Wohnraumförderung für den Neubau von Mietwohnungen mit Mietpreis- und Drucksache 21/780 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Belegungsbindungen wurde seit 2011 in ihrem Volumen deutlich erhöht und wird verstetigt . Von 2011 bis 2014 wurden insgesamt 8.613 Mietwohnungen mit Mietpreisund Belegungsbindung gefördert. 2014 wurden erstmals mehr als 2.000 Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen fertiggestellt. Der geförderte Mietwohnungsneubau in Hamburg gewährleistet, dass in Zukunft auch für Haushalte mit niedrigen Einkommen im beträchtlichen Umfang Neubauwohnungen mit bezahlbaren Mieten zur Verfügung stehen werden. Mit der Zielsetzung (insbesondere auch in innerstädtischen , nachgefragten Lagen), bei größeren Neubauvorhaben, einen Anteil von mindestens 30 Prozent öffentlich geförderter Wohnungen zu errichten, leistet die Wohnungspolitik einen wichtigen Beitrag gegen soziale Segregation und für gemischte Quartiere. Ebenfalls eingefordert wird an geeigneten Standorten ein Anteil von 10 Prozent der Neubauwohnungen für vordringlich Wohnungsuchende (WA-Bindungen). Auch auf privaten Flächen wird mit städtebaulichen Verträgen bei Planänderungen und Befreiungsanträgen ein Anteil von 30 Prozent gefördertem Wohnungsbau angestrebt . SAGA GWG trägt als städtisches Unternehmen mit jährlich mindestens 1.000 Wohnungen erheblich zum Wohnungsneubau bei. Der Senat verfolgt für den Wohnungsneubau einen kooperativen Politikansatz. Dazu gehören die Fortsetzung des „Bündnisses für das Wohnen in Hamburg“ mit allen am Wohnungsmarkt Beteiligten, der „Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau“ mit den Bezirken, die Fortschreibung der bezirklichen Wohnungsbauprogramme und die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau, die Entscheidungen bei strittigen Verfahren herbeiführt. Besondere Zielsetzung bei diesen Kooperationsstrukturen ist, dass mindestens 30 Prozent geförderter Wohnungsbau entstehen. In der Umsetzung der Neubauvorhaben wird der innerstädtische Wohnungsneubau durch die Ansätze „Mehr Stadt in der Stadt – Chancen für mehr urbane Wohnqualitäten in Hamburg“ und „Mehr Stadt in der Stadt – Gemeinsam zu mehr Freiraumqualität in Hamburg“ und einem aktiven Flächenmanagement flankiert. Der Senat misst im Übrigen dem Mieterschutz und Wohnraumschutz wieder den gebührenden Stellenwert bei. Dazu hat der Senat zahlreiche Initiativen auf den Weg gebracht beziehungsweise umgesetzt, mit denen die Rechte von Mietern und Wohnungsuchenden gestärkt werden. Darüber hinaus werden mit der Hamburger Wohnraumförderung auch die umfassende Modernisierung von Mietwohnungen mit anschließender Mietpreis- und Belegungsbindung und die rein energetische Modernisierung mit anschließender Mietpreisbindung sowie der Ankauf von Belegungsbindungen gefördert. Des Weiteren werden mit Wohnungsunternehmen Kooperationsverträge geschlossen, die unabhängig vom Bestand der gebundenen Wohnungen der Unternehmen eine feste Quote zur Versorgung von vordringlich wohnungsuchenden Haushalten vorsehen. So hat sich SAGA GWG verpflichtet, jährlich 1.700 vordringlich Wohnungssuchende in Wohnraum zu integrieren. Mit dem Bürgerschaftlichen Ersuchen Drs. 21/620 hat die Bürgerschaft den Senat ersucht, ein Sofortprogramm für vordringlich Wohnungsuchende zu entwickeln und dazu einen Runden Tisch einzuberufen, der die verschiedenen Maßnahmen des Sofortprogramms diskutiert und vorbereitet. Die Wohnraumversorgung der vordringlich Wohnungsuchenden ist eines der prioritären wohnungspolitischen Themen dieser Legislaturperiode. Des Weiteren ist der Senat bestrebt, im Rahmen der Vergabe städtischer Grundstücke durch Konzeptausschreibungen für spezielle Bedarfsgruppen, insbesondere wohnungslose Haushalte, Wohnraum zugunsten besonders benachteiligter Personen zu schaffen. Eine verbesserte Versorgung vordringlich wohnungsuchender Haushalte wird mittelbar zu einer Entlastung öffentlicher Unterkünfte führen, sodass dort zusätzliche Kapazitäten für die Unterbringung von Flüchtlingen geschaffen werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen – teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein (Statistikamt Nord), der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) sowie von SAGA GWG – wie folgt: a) Allgemeine Daten zu Bevölkerung und Wohnen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/780 3 1. Wie hat sich die Bevölkerungszahl in Hamburg seit 2010 entwickelt? Bitte nach den einzelnen Jahren auflisten. 2. Wie sieht die aktuelle Bevölkerungsprognose für Hamburg bis zum Jahre 2030 aus? Bitte nach den einzelnen Jahren auflisten. Bevölkerung in Hamburg von 2010 - 2013 Stand zum 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 1 786 448 1 718 187 1 734 272 1 746 342 Quelle: Statistikamt Nord; Fortschreibung für 2010 nach der Volkszählung 1987, ab 2011 nach dem Zensus 2011 Daten zum 31. Dezember 2014 liegen voraussichtlich erst ab Ende September 2015 vor. Nach der letzten koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Bundes und der Länder, der 12. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung (12. KBV), die 2010 in zwei Varianten bezüglich der zu erwartenden Zuwanderung veröffentlicht wurde, wird die Einwohnerzahl Hamburgs zwischen 2014 und 2030 um 44.000 (Variante 1-W1) bis 93.000 Personen (Variante 1-W2) zunehmen. Ausgangsbasis der 12. KBV war die Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Volkszählung 1987. Dabei handelt es sich um Schätzwerte. Die Basis dieser Vorausberechnung ist der Bevölkerungsstand zum 31. Dezember 2008. Die von den Fragestellern genannte Bevölkerungszahl aus der Drs. 21/137 beruht auf der Bevölkerungsfortschreibung des Statistikamts Nord auf Basis des Zensus 2011. Insofern handelt es sich hierbei um zwei unterschiedliche Basisdatensätze als Ausgangspunkt . Am 28. April 2015 hat das Statistische Bundesamt die Ergebnisse der 13. KBV für Deutschland veröffentlicht. Die Ergebnisse für die Länder sollen im Spätsommer 2015 vorliegen. Damit wird dann eine aktuelle Bevölkerungsprognose für Hamburg vorliegen . Bevölkerung in Hamburg 2009 - 2060 1) Variante 1-W1: Untergrenze der "mittleren" Bevölkerung Variante 1-W2: Obergrenze der "mittleren" Bevölkerung Jahr (jeweils zum 31.12.) Variante 1-W1 Variante 1-W2 2009 1 778 000 1 778 000 2010 1 784 000 1 784 000 2011 1 790 000 1 790 000 2012 1 797 000 1 797 000 2013 1 803 000 1 805 000 2014 1 810 000 1 812 000 2015 1 817 000 1 820 000 2016 1 823 000 1 828 000 2017 1 829 000 1 835 000 2018 1 834 000 1 843 000 2019 1 839 000 1 850 000 2020 1 842 000 1 858 000 2021 1 846 000 1 864 000 2022 1 848 000 1 870 000 2023 1 850 000 1 876 000 2024 1 852 000 1 881 000 2025 1 853 000 1 886 000 2026 1 854 000 1 891 000 2027 1 855 000 1 895 000 2028 1 855 000 1 899 000 Drucksache 21/780 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Bevölkerung in Hamburg 2009 - 2060 1) Variante 1-W1: Untergrenze der "mittleren" Bevölkerung Variante 1-W2: Obergrenze der "mittleren" Bevölkerung Jahr (jeweils zum 31.12.) Variante 1-W1 Variante 1-W2 2029 1 854 000 1 902 000 2030 1 854 000 1 905 000 ¹) Schätzwerte der 12. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung. Die Basis der Vorausberechnung ist der Bevölkerungsstand zum 31. Dezember 2008, für die Bevölkerung im Alter von 95 und mehr Jahren wurde eine Schätzung verwendet. Die Binnenwanderung wurde bis einschließlich 2029 angenommen. Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2010 Der Senat geht nachhaltig davon aus, dass in Deutschland und in Europa der Wunsch nach urbanen Angeboten – nach Bildung und Arbeitsplätzen – die Menschen aller Altersschichten zunehmend in die Städte zieht. Der Umfang des Zuzugs wird durch die hohe Attraktivität der Stadt Hamburg noch zusätzlich gesteigert. Darin liegt eine große Chance für eine positive Gesamtentwicklung. 3. Wie hat sich die Zahl der WE in Hamburg seit 2010 entwickelt? Bitte nach den einzelnen Jahren sowie nach öffentlich geförderten und noch gebundenen Wohnungen, nach frei finanzierten Miet- und nach Eigentumswohnungen gesondert auflisten. Daten zur Untergliederung nach frei finanzierten Miet- und Eigentumswohnungen liegen dem Statistikamt Nord nicht vor. Wohnungsbestand in Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg Jahr Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden 1 2 3 2010 904.901 2011 907.863 2012 911.164 2013 917.234 1 jeweils zum Stichtag 31.Dezember 2 einschließlich Wohnheime 3 Fortschreibung basierend auf den endgültigen Ergebnissen der Gebäude- und Wohnungszählung 2011 Quelle: Statistikamt Nord, Bautätigkeitsstatistiken Daten zum fortgeschriebenen Wohnungsbestand 2014 liegen voraussichtlich Ende Juli 2015 vor. Für die Entwicklung des Bestandes öffentlich geförderter Wohnungen siehe http://www.hamburg.de/4551222. 4. Wie wird sich angesichts der vom Senat anvisierten Zielzahl von jährlich 6.000 neu errichteten WE der geplante Wohnungsbestand bis zum Jahre 2030 plangemäß entwickeln? Bitte nach den einzelnen Jahren und getrennt nach öffentlich geförderten, frei finanzierten Miet- und nach Eigentumswohnungen auflisten. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/780 5 Sofern die gegenwärtige Wohnungspolitik kontinuierlich fortgesetzt wird, wird sich der Wohnungsbestand bis 2030 um 96.000 Wohnungen, davon 32.000 öffentlich geförderte Wohnungen, erhöhen. 5. Wie geht der Senat mit der Prognose um, dass Hamburg im Jahre 2030 gut 250.000 mehr Bürger/-innen haben wird, im gleichen Zeitraum aber nach jetziger Senatsorientierung nur 90.000 Wohnungen neu entstehen sollen (15 x 6.000 Wohnungen)? Und das bei einer durchschnittlichen Haushaltsgröße von 1,8 Personen, was angesichts des Missverhältnisses von Wohnungsbau und Bevölkerungswachstum auf einen weiter ansteigenden Wohnungsmangel verweist. Eine entsprechende Bevölkerungsprognose liegt dem Senat nicht vor. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. und 2. und zu 4. 6. Wie haben sich die Ausgaben der Freien und Hansestadt Hamburg für das Wohnungsbauförderungsprogramm seit 2010 entwickelt? Bitte die Summen nach den jeweiligen Jahren angeben. Die Ausgaben für die Wohnraumförderung des Senats können unterschieden werden nach dem Wert der Bewilligungen eines Bewilligungsjahrgangs (Subventionsbarwert) und den tatsächlichen Abflüssen aus dem Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg aufgrund der Ausgleichsbedarfe der IFB Hamburg infolge der Wohnraumförderprogramme des Senats. Letztere beinhalten im Wesentlichen die Auszahlungen früherer Bewilligungen aus früheren Wohnraumförderprogrammen. Jahr Bewilligter Subventionsbarwert in Mio. Euro für Wohnraumförderprogramm 2010 bis 2014 2010 102,8 2011 122,2 2012 145,3 2013 136,9 2014 142,1 Quelle: IFB Hamburg Jahr Aus dem FHH-Haushalt bediente Ausgleichszahlungen an die IFB in Mio. Euro 2010 97,4* 2011 101,0* 2012 95,8* 2013 104,1* 2014 118,5* * inklusive 9,515 Millionen Euro Kompensationsmittel des Bundes für die Wohnraumförderung Quelle: IFB Hamburg 7. Wie hat sich der durchschnittliche Ausgabenanteil hinsichtlich der Wohnund der Wohnnebenkosten bei den Haushaltseinkommen in Hamburg und auf Bundesebene seit 1990 verändert? Bitte, soweit möglich, nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln. Daten zu den Wohn- und Wohnnebenkosten sind der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) zu entnehmen. Die EVS ist eine Statistik, die nur alle fünf Jahre erhoben wird. Daten vor 1998 liegen nicht vor. Daten für das Jahr 2013 liegen erst Anfang 2016 vor. Drucksache 21/780 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Konsumausgaben privater Haushalte 2003 und 2008 nach monatlichem Haushaltsnettoeinkommen je Haushalt und Monat in% Gegenstand der Nachweisung Davon nach dem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen Haushalte von ... bis unter ... EUR insgesamt unter 900 1 300 1 500 2 000 2 600 3 600 5 000 - - - - - - - 900 1 300 1 500 2 000 2 600 3 600 5 000 18 000 Hamburg 2008 Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung 34,0 49,9 44,7 (40,1) 39,1 35,0 32,6 31,6 28,3 Wohnungsmieten u.Ä. 27,9 41,7 36,3 (33,0) 32,0 28,9 26,5 25,6 23,5 Energie 5,4 7,8 7,8 (6,4) 6,3 5,7 5,6 5,1 4,0 Wohnungsinstandhaltung 0,7 / / / (0,9) (0,5) (0,6) (0,9) (0,8) Hamburg 2003 Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung 32,5 (42,5) 37,2 (37,2) 34,5 33,4 31,9 29,0 29,5 Wohnungsmieten u.Ä. 25,1 (34,8) 30,1 (31,7) 27,7 26,7 22,5 22,6 21,6 Energie 5,1 (7,6) 6,4 (5,3) 5,7 5,5 4,8 4,4 4,3 Wohnungsinstandhaltung 2,3 / / / (1,1) (1,2) (4,6) (2,0) 3,6 Bundesgebiet 2008 Bundesgebiet 2008 Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung 32,6 45,5 41,2 38,4 36,3 34,0 32,4 31,0 27,2 Wohnungsmieten u.Ä. 25,5 36,5 33,0 30,8 28,8 26,6 25,0 23,9 21,2 Energie 6,2 8,7 7,8 7,1 7,0 6,6 6,3 6,0 5,0 Wohnungsinstandhaltung 0,9 0,3 0,4 0,4 0,6 0,8 1,0 1,1 1,0 Bundesgebiet 2003 Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung 32,0 41,0 38,3 36,2 34,1 32,3 31,4 30,9 28,7 Wohnungsmieten u.Ä. 23,7 32,8 30,2 28,3 26,2 24,2 22,9 22,3 20,2 Energie 5,5 7,8 7,1 6,8 6,2 5,8 5,5 5,0 4,5 Wohnungsinstandhaltung 2,8 0,4 0,9 1,2 1,7 2,3 3,0 3,6 4,0 Konsumausgaben privater Haushalte 1998 nach monatlichem Haushaltsnettoeinkommen je Haushalt und Monat in% Gegenstand der Nachweisung Davon nach dem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen Haushalte von ... bis unter ... EUR insgesamt unter 900 1250 1 500 2 000 2 500 3 500 5 000 - - - - - - - 900 1 250 1 500 2 000 2 500 3 500 5 000 17 500 Hamburg 1998 Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung 30,8 (38,6) 35,4 32,6 33,3 32,7 28,5 27,7 27,1 Wohnungsmieten u.Ä. 23,9 (32,0) 28,8 26,6 26,1 23,7 22,5 21,1 19,9 Energie 4,7 (6,3) 5,6 5,7 5,3 5,2 4,5 3,8 3,5 Wohnungsinstandhaltung 2,3 / / / (1,9) (3,8) 1,5 2,8 3,8 Bundesgebiet 1998 Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung 31,9 40,4 36,5 34,4 33,3 32,3 31,5 30,6 28,0 Wohnungsmieten u.Ä. 24,3 32,2 29,0 27,4 25,4 24,5 24,0 23,0 20,8 Energie 4,7 7,2 6,2 5,7 5,3 5,0 4,5 4,0 3,5 Wohnungsinstandhaltung 2,9 1,0 1,3 1,3 2,5 2,8 3,0 3,7 3,7 / = Keine Angabe, da aufgrund der geringen Haushaltszahl (weniger als 25 Haushalte) der Zahlenwert nicht sicher genug ist (relativer Standardfehler von 20 Prozent oder mehr). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/780 7 ()= Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert aufgrund der Haushaltszahl (25 bis unter 100 Haushalte) statistisch relativ unsicher ist (relativer Standardfehler von 10 Prozent bis unter 20 Prozent). Quelle: Statistikamt Nord, Einkommens- und Verbrauchsstichproben 8. Wie haben sich die durchschnittliche Nettokaltmiete und die Nebenkosten bei der SAGA GWG seit 1990 entwickelt? Bitte nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln. Jahr Nettokaltmiete in €/m² mtl. Nebenkosten in €/m² mtl. 1990 3,05 k.A. 1991 3,14 k.A. 1992 3,35 k.A. 1993 3,41 k.A. 1994 3,50 k.A. 1995 3,61 k.A. 1996 3,86 k.A. 1997 4,01 k.A. 1998 4,08 k.A. 1999 4,20 k.A. 2000 4,26 k.A. 2001 4,33 k.A. 2002 4,48 k.A. 2003 4,66 k.A. 2004 4,74 2,29 2005 4,87 2,43 2006 4,99 2,55 2007 5,09 2,49 2008 5,33 2,70 2009 5,44 2,60 2010 5,59 2,66 2011 5,71 2,81 2012 5,82 2,85 2013 5,92 2,85 2014 6,08 n.n.a. Jun 2015 6,13 n.n.a. k.A. keine Angabe n.n.a. noch nicht abgerechnet Quelle: SAGA GWG Die durchschnittlichen Nebenkosten vor 2004 können von SAGA GWG nicht mehr rekonstruiert werden, dieser Zeitraum liegt außerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen . 9. Wie viele Mieterhöhungsverlangen und in welcher durchschnittlichen Höhe sind nach der Bekanntgabe der Mietenspiegel von der SAGA GWG seit 2009 ausgesprochen worden? Bitte die realen Erhöhungen wie auch die prozentualen Anhebungen aufschlüsseln für die jeweilige Zeit nach der Veröffentlichung der Mietenspiegel, das heißt von Ende 2009 bis Ende 2011, von Ende 2011 bis Ende 2013 und von Ende 2013 bis heute? Zeitraum Anzahl Mieterhöhungen (gerundet) Durchschnittliche Erhöhung (monatlich) 2010/ 2011 54.100 18,83 € 2012/ 2013 50.800 17,81 € 2014/ Juni 2015 51.700 17,27 € Quelle: SAGA GWG Drucksache 21/780 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Die prozentuale Erhöhung könnte nur bezogen auf jedes einzelne Mietverhältnis angegeben werden. Eine Auswertung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. b) Wohnberechtigungsscheine 10. Wie viele Wohnberechtigungsscheine wurden seit dem Jahre 2010 ausgestellt ? Bitte nach den einzelnen Jahren und den jeweiligen Bezirken auflisten. 11. Wie hat sich im gleichen Zeitraum die entsprechende Versorgungsquote entwickelt? Bitte ebenfalls nach den einzelnen Jahren auflisten. 12. Wie viele Dringlichkeitsbestätigungen und Dringlichkeitsscheine für vordringlich Wohnungssuchende wurden seit 2010 ausgestellt? Bitte nach der jeweiligen Kategorie, den einzelnen Jahren und den sieben Bezirken auflisten. 13. Wie hat sich im gleichen Zeitraum die Versorgungsquote bezüglich der Dringlichkeitsbestätigungen sowie der Dringlichkeitsbescheinigungen entwickelt? Bitte nach der jeweiligen Kategorie und den einzelnen Jahren auflisten. Siehe Anlage 1. c) Öffentlich geförderter, gebundener Wohnraum 14. Wie hat sich die Dauer der Mietpreisbindung bei öffentlich gefördertem Wohnraum, konkret der Sozialwohnungen beziehungsweise der im 1. Förderweg entstandenen WE, seit 1990 verändert? Bitte datierte Angaben zu den ehemaligen Laufzeiten und Begründungen für die jeweiligen Veränderungen. Bis 1994 bestand die Förderung aus einem verzinslichen Baudarlehen in Verbindung mit zeitlich befristeten Annuitätshilfen und einem daraus anwachsenden Annuitätshilfedarlehen . Nach Auslauf der Annuitätshilfe kommt das bis dahin angewachsene Annuitätshilfedarlehen in die Rückzahlungsphase. Aus dieser Fördermodalität ergeben sich sehr lange Laufzeiten bis zur vollständigen Rückzahlung. Die Laufzeiten reichten von etwa 50 Jahren bis hin zu 70 Jahren, in Einzelfällen – je nach individuellem Tilgungsverlauf – auch noch länger. 1995 wurde die Förderung in Hamburg reformiert. Das vorherige Kostenprüfungs- und Anerkennungsverfahren wurde aus Gründen der Verfahrensvereinfachung und Effizienzsteigerung auf ein Verfahren mit Kostenpauschalen umgestellt. In diesem Zusammenhang wurden die Förder- und Bindungslaufzeiten je nach Segment auf 15 bis 30 Jahre reduziert. 2007 wurde die 15-jährige Förder- und Bindungslaufzeit auf mehr Segmente ausgedehnt , um das Förderprogramm vor dem Hintergrund einer schwachen Nachfrage nach Fördermitteln attraktiver zu gestalten. Die optionale zwanzigjährige Laufzeit wurde 2012 eingeführt, um durch eine gegenüber der 15-jährigen Förderung verlängerte Subvention einen langfristig niedrigen Mietenanstieg zu ermöglichen. Seit Anfang 2015 ist die dreißigjährige Bindung in allen Fördersegmenten möglich (siehe Drs. 20/14366), in den Segmenten für Studierende und Auszubildende sowie für Rollstuhlbenutzer ist sie weiterhin obligatorisch. Auch im optionalen Segment für Quartiere mit besonderem Entwicklungsbedarf, bei dem der Subventionsabbau und der zulässige Mietenanstieg reduziert sind, beträgt die Laufzeit obligatorisch 30 Jahre. 15. Wie hat sich die Zahl der Wohnungen im 1. Förderweg wie auch bei den anderen Förderwegen und ihr Anteil am gesamten Wohnungsbestand in Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/780 9 Hamburg seit 2010 entwickelt? Bitte nach den einzelnen Jahren sowie den jeweiligen Förderwegen aufschlüsseln. Siehe http://www.hamburg.de/4551222. 16. Wie wird sich angesichts der vom Senat anvisierten Zielzahl von jährlich 2.000 neu errichteten, öffentlich geförderten Wohnungen der geplante Bestand dieses Segments – der Wohnungen des 1. wie auch der anderen Förderwege – bis zum Jahre 2030 plangemäß entwickeln? Bitte nach den einzelnen Jahren sowie den jeweiligen Förderwegen aufschlüsseln . Bei der Umsetzung der jetzigen Planzahlen (jährlich mindestens 1.200 WE im 1. Förderweg und bis zu 800 WE im 2. Förderweg) werden dem Bestand durch Neubau bis 2030 zugeführt: 16 x 1.200 WE (1. Förderweg) und 16 x 800 WE (2. Förderweg). Gegenwärtig kann bei unverminderter Fortsetzung der jetzigen Förderung von 2.000 geförderten Mietwohnungen der unter Anlage 2 aufgeführte gebundene Wohnungsbestand prognostiziert werden. 17. Wie hat sich die Zahl der Wohnungsamts-Bindungen (WA-Bindungen) seit 2010 entwickelt? Bitte nach den einzelnen Jahren aufführen. 18. Wie hat sich die Zahl der WS-Bindungen seit 2010 entwickelt? Bitte nach den einzelnen Jahren aufführen. Zum Gesamtbestand 2010 – 2015 siehe http://www.hamburg.de/4551222. Im Übrigen siehe Drs. 19/2995. 19. Wie wird sich die Zahl der WA-Bindungen plangemäß bis zum Jahre 2030 entwickeln? Bitte nach den einzelnen Jahren aufführen. Die Zahl der WA-Bindung lässt sich nicht prognostizieren. Dazu müsste der Verlauf des Bestandes der Wohnungen aus alter WA-Bindung und den künftigen WA-Bindungen addiert werden. Das ist aber nicht möglich, weil die Zahl neuer Bindungen nicht feststeht. Der Senat strebt an, im Rahmen des Sofortprogramms zur besseren Wohnraumversorgung von vordringlich Wohnungsuchenden neue WA-gebundene Wohnungen zu generieren. Im Übrigen siehe Antworten zu 23. bis zu 31. 20. Wie lange währen die Laufzeiten der mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen noch? Bitte nach den einzelnen Förderwegen alljährlich bis 2030 auflisten. 21. Wie hat sich der Bestand mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen in den letzten fünf Jahren in den einzelnen Hamburger Stadtteilen entwickelt und wann laufen diese Bindungen in welcher Dimension jeweils aus? Bitte nach den einzelnen Ortsteilen sowie Stadtteilen und Jahren bis 2030 auflisten. 22. Wie hat sich der Bestand mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen der SAGA GWG, der Genossenschaften und anderer Wohnungseigentümer /-innen beziehungsweise -unternehmen in den letzten fünf Jahren in den einzelnen Hamburger Stadtteilen entwickelt und wann laufen diese Bindungen in welcher Dimension jeweils aus? Bitte nach den einzelnen Ortsteilen, Stadtteilen, Wohnungsgesellschaften und Jahren bis 2030 auflisten. Siehe http://www.hamburg.de/4551222. Die durch den Kooperationsvertrag mit der Freien und Hansestadt Hamburg begründete Verpflichtung von SAGA GWG zur Versorgung sozialwohnungsberechtigter Haushalte mit Wohnraum ist unabhängig von der Entwicklung der geförderten Bestände zu sehen. d) Umgang mit auslaufenden Bindungen Drucksache 21/780 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 23. Gibt es Überlegungen im Senat, die 15-jährige Bindungsfrist bei öffentlich gefördertem Wohnraum des 1. Förderweges generell zu verlängern? Wenn ja, welche Pläne gibt es und wann ist mit einer Verlängerung der Bindungsfristen zu rechnen? Wenn nein, warum nicht – angesichts der rückläufigen Entwicklung des Sozialwohnungsbestandes? Der Senat hat 2012 und 2015 optionale Angebote für 20-jährige und 30-jährige Sozialbindungen im 1. Förderweg eingeführt. 30-jährige Sozialbindungen im 1. Förderweg sind bereits seit Jahren für bestimmte Zielgruppen zwingend vorgeschrieben, siehe hierzu auch Drs. 20/14366. Darüber hinaus wird bei Konzeptausschreibungen städtischer Flächen regelmäßig aufgenommen, dass Konzepte besser bewertet werden, die einen über den Bindungszeitraum der Regelförderung von 15 Jahren hinausgehenden Ausschluss der Umwandlung in Eigentumswohnungen und für diese weiteren 15 Jahre eine Begrenzung der Durchschnittsmieten (nettokalt) beim Mittelwert des jeweiligen Rasterfeldes des Mietenspiegels vorsehen und mit dieser sozialen Verpflichtung das jeweilige Wohnkonzept qualifizieren. Durch Modernisierungsförderung mit Mietpreisund Belegungsbindung werden außerdem weitere Sozialbindungen im Bestand neu geschaffen. Mit diesen unterschiedlichen Angeboten und Maßnahmen sind gute Voraussetzungen dafür geschaffen, langfristig Sozialbindungen zu gewinnen. Eine generelle Verlängerung der Sozialbindungen im 1. Förderweg auf 30 Jahre würde hingegen die Attraktivität von Investitionen in geförderten Wohnungsbau reduzieren und das Risiko geringerer Fallzahlen implizieren. 24. Welche Erfahrungen gibt es inzwischen mit der wann genau wirksam gewordenen optionalen Verlängerung der Bindungsfristen? Bitte auch die Zahlen – gegebenenfalls nach den verschiedenen Förderwegen – nennen. Für das 2012 eingeführte optionale Angebot für 20-jährige Sozialbindungen im 1. Förderweg wurden bis einschließlich 2014 Bewilligungen für insgesamt 89 Wohneinheiten erteilt. Die Bindungsdauer wurde in den vergangenen Jahren zunehmend nachgefragt . Für die neue, optionale 30-jährige Sozialbindung im 1. Förderweg liegen noch keine Erfahrungen vor. Siehe auch Antwort zu 23. 25. Wie geht der Senat mit dem Umstand um, dass sowohl die Zahl und der Anteil mietenspiegelrelevanter WE unter 6 Euro/qm netto kalt massiv rückläufig sind wie auch die Anzahl und der Anteil mietpreisgebundener, öffentlich geförderter Sozialwohnungen? 26. Welche Konzepte hat der Senat, die Versorgung mit Wohnraum bei einkommensarmen Haushalten kurz-, mittel- und langfristig (also etwa in den nächsten zwei, fünf beziehungsweise zehn Jahren) sicherzustellen? Der Senat setzt seine Politik der Stärkung des Wohnungsneubaus und des sozialen Wohnungsbaus konsequent fort. Im Übrigen verweist der Senat auf seine vielfältigen Initiativen auf den Gebieten des Mietrechts, der Grundstückspolitik und der auf Integration ausgerichteten Wohnungspolitik sowie die Vorbemerkung. 27. Wie haben sich bei der SAGA GWG seit 2000 die durchschnittlichen Mieten in ihren aus der Bindung ausgelaufenen Wohnungen entwickelt? Bitte auflisten nach dem Wert im letzten Jahr der Bindung und den durchschnittlichen nominalen und prozentualen jährlichen Erhöhungen bis heute. Siehe Anlage 3. 28. Welches allgemeine Konzept verfolgt der Senat mit Blick auf Stadtteile und Quartiere, in denen innerhalb kurzer Zeit eine erhebliche Anzahl der Sozialwohnungen aus der Bindung läuft – konkret zum Beispiel in Hummelsbüttel , wo es bis 2017 knapp 10 Prozent sind beziehungsweise in Poppenbüttel, wo es minus 18 Prozent sind, oder in Wilhelmsburg, wo allein in diesem Jahr 844 von 3.503 Wohneinheiten – also knapp ein Viertel – aus der Bindung auslaufen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/780 11 29. Wie geht der Senat mit Quartieren um, in denen der Wohnungsbestand überwiegend oder fast ausschließlich mietpreisgebunden ist und dann innerhalb kurzer Zeit nahezu einheitlich aus dieser Bindung herausfällt – wie zum Beispiel in der Lenzsiedlung, wo bis 2017 rund 1.000 WE ihre Mietpreisbindung verlieren? Der Senat ist bestrebt, die Auswirkungen auslaufender Sozialbindungen zu begrenzen beziehungsweise zu kompensieren. Daher werden neben dem Neubau von Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen auch über die Modernisierungsförderung Mietpreis- und Belegungsbindungen eingekauft. Des Weiteren nutzt der Senat konsequent die mietrechtlichen Möglichkeiten zur Begrenzung der Mieten durch die Kappungsgrenzenverordnung und die Mietpreisbegrenzungsverordnung, die auch in diesen Quartieren und Stadtteilen gelten. Darüber hinaus beobachtet der Senat die Entwicklung und kann nach entsprechender Prüfung mit Sozialen Erhaltungsverordnungen schützend eingreifen. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die weiteren mietrechtlichen Regelungen nach BGB gelten. Sofern die Wohnungen im Besitz städtischer Unternehmen oder Wohnungsbaugenossenschaften sind, ist ohnehin mit einer moderaten Mietenpolitik zu rechnen. Dies gilt insbesondere auch für die Lenzsiedlung. 30. Wie stellt sich die Mietentwicklung bei den öffentlich geförderten Wohnungen in der Lenzsiedlung seit 1990 dar, welche Mietspannen gibt es heute, womit ist nach Auslaufen der Mietpreisbindung 2017 zu rechnen und welche Mietenpolitik verfolgt diesbezüglich die SAGA GWG, der der gesamte öffentlich geförderte Bereich in diesem Quartier gehört? In der Lenzsiedlung stellt sich die Mietentwicklung ab 1998 wie folgt dar: Jahr Durchschnittliche Nettokaltmiete in €/m² mtl. 1998 4,43 1999 4,62 2000 4,96 2001 4,99 2002 5,06 2003 5,14 2004 5,19 2005 5,34 2006 5,43 2007 5,63 2008 5,35 2009 5,37 2010 5,37 2011 5,42 2012 5,40 2013 5,24 2014 5,32 Juni 15 5,38 Quelle: SAGA GWG Die aktuelle Mietpreisspanne in der Lenzsiedlung liegt zwischen 4,69 Euro und 6,49 Euro/m2. Zahlen zur Lenzsiedlung vor 1998 können von SAGA GWG nicht mehr rekonstruiert werden, der Zeitraum liegt außerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Es ist seitens SAGA GWG beabsichtigt, im Jahre 2016 für die Lenzsiedlung ein Mietenkonzept zu entwickeln, welches die Sozialstruktur sichern und entwickeln soll. e) Aussetzung beziehungsweise vorzeitige Entlassung aus Sozialbindungen Drucksache 21/780 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 31. Aus der Drs. 20/4782 vom 7. August 2012 ergibt sich, dass Vermieter/ -innen unter gewissen Umständen eine „zeitlich befristete Aussetzung“ der Belegungsbindung erreichen und sich sogar aus der Sozialbindung durch frühzeitige Ablösung der Darlehen quasi herauskaufen können. Wie haben sich die Zahlen der befristeten Aussetzung beziehungsweise der frühzeitigen Ablösung seit dem Jahre 2010 entwickelt? Bitte nach den einzelnen Jahren auflisten. Vorzeitige Vollrückzahlungen des Baudarlehens verkürzen die Bindungsdauer bis zum Ablauf des zehnten Kalenderjahres nach dem Jahr der Rückzahlung, sofern die vereinbarte Bindungsdauer den letztgenannten Zeitpunkt überschreitet (Nachwirkungsfrist ). Innerhalb der Nachwirkungsfrist bleiben die Bestimmungen über die Bindungen im Übrigen bestehen. Im Übrigen siehe http://www.hamburg.de/4551198. 32. In wie vielen Fällen, mit welchem finanziellen Aufwand und für welche zeitliche Spanne hat die SAGA GWG befristete Belegungsentbindungen erwirkt beziehungsweise die Darlehen bei geförderten Wohnungen vorzeitig abgelöst und die Bindungen damit vorzeitig beendet? Bitte nach den einzelnen Jahren, Orts- und Stadtteilen anführen. Rückzahlungen öfftl. Baudarlehen durch SAGA GWG 2010 bis 2014 Jahr Rückzahlung EUR öfftl. Bindung -altöfftl . Bindung -neuStadtteil 2010 812.580,86 2038 31.12.2020 Altona-Altstadt 2010 558.837,33 2022 31.12.2020 Altona-Altstadt 2010 827.370,80 2040 31.12.2020 Billstedt 2010 1.744.859,85 2062 31.12.2020 Billstedt 2010 5.749.672,26 2077 31.12.2020 Billstedt 2010 1.181.142,29 2037 31.12.2020 Billstedt 2010 5.463.800,09 2079 31.12.2020 Billstedt 2010 2.436.925,19 2080 31.12.2020 Billstedt 2010 188.847,75 2043 31.12.2020 Harburg 2010 716.185,69 2083 31.12.2020 Horn 2010 273.632,04 2042 31.12.2020 Hummelsbüttel 2010 726.393,94 2038 31.12.2020 Hummelsbüttel 2010 879.518,88 2042 31.12.2020 Hummelsbüttel 2010 753.833,81 2039 31.12.2020 Hummelsbüttel 2010 856.108,69 2021 31.12.2020 Lohbrügge 2010 630.542,18 2025 31.12.2020 Lohbrügge 2010 309.177,85 2076 31.12.2020 Lohbrügge 2010 4.205.405,33 2081 31.12.2020 Lohbrügge 2010 3.046.255,34 2075 31.12.2020 Lohbrügge 2010 741.788,93 2063 31.12.2020 Neuallermöhe 2010 2.602.844,60 2066 31.12.2020 Neuallermöhe 2010 3.897.969,21 2066 31.12.2020 Neuallermöhe 2010 1.284.854,44 2078 31.12.2020 Neustadt 2010 3.098.785,18 2066 31.12.2020 Ottensen 2010 388.708,29 2025 31.12.2020 Ottensen 2010 456.808,48 2025 31.12.2020 Ottensen 2010 1.991.672,33 2025 31.12.2020 Ottensen 2010 987.723,63 2077 31.12.2020 Rahlstedt 2010 560.627,54 2072 31.12.2020 Wandsbek 2010 1.677.101,28 2079 31.12.2020 Wilhelmsburg 49.049.974,08 2011 402.874,68 2081 31.12.2021 Altona-Altstadt 2011 548.821,45 2078 31.12.2021 Altona-Altstadt 2011 368.471,07 2083 31.12.2021 Altona-Altstadt Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/780 13 Rückzahlungen öfftl. Baudarlehen durch SAGA GWG 2010 bis 2014 Jahr Rückzahlung EUR öfftl. Bindung -altöfftl . Bindung -neuStadtteil 2011 2.094.761,17 2084 31.12.2021 Altona-Nord 2011 1.418.205,89 2081 31.12.2021 Eidelstedt 2011 2.209.999,90 2077 31.12.2021 Hummelsbüttel 2011 2.287.828,78 2077 31.12.2021 Hummelsbüttel 2011 1.272.785,92 2076 31.12.2021 Neustadt 2011 189.769,92 2079 31.12.2021 Ottensen 2011 390.663,69 2079 31.12.2021 St. Georg 2011 1.375.151,19 2080 31.12.2021 St. Georg 2011 828.985,70 2080 31.12.2021 St. Georg 2011 309.704,92 2081 31.12.2021 St. Georg 2011 813.082,18 2083 31.12.2021 Tonndorf 2011 424.787,08 2023 31.12.2021 Wilhelmsburg 2011 893.648,02 2026 31.12.2021 Wilhelmsburg 2011 3.351.912,83 2083 31.12.2021 Wilhelmsburg 2011 1.009.114,24 2083 31.12.2021 Wilhelmsburg 20.190.568,63 2012 605.147,66 2027 31.12.2022 Altona-Altstadt 2012 572.596,19 2027 31.12.2022 Hamm-Mitte 1.177.743,85 2014 559.581,29 2029 31.12.2024 Billstedt 2014 2.056.786,45 2034 31.12.2024 Hausbruch 2014 3.455.322,69 2035 31.12.2024 Jenfeld 2014 2.072.071,08 2034 31.12.2024 Jenfeld 2014 4.262.746,50 2034 31.12.2024 Jenfeld 2014 5.019.863,61 2034 31.12.2024 Neuenfelde 2014 1.603.184,13 2035 31.12.2024 NeugrabenFischbek 2014 1.381.599,48 2035 31.12.2024 NeugrabenFischbek 2014 255.644,30 2030 31.12.2024 Rothenburgsort 2014 2.808.915,90 2030 31.12.2024 Veddel 23.475.715,43 Quelle: SAGA GWG und IFB Hamburg Gemäß Kooperationsvertrag (siehe Vorbemerkung) mit SAGA GWG ist das Unternehmen im Übrigen verpflichtet, jährlich mindestens 1.700 vordringlich Wohnungsuchende in Wohnraum zu integrieren, unabhängig von seinem tatsächlich gebundenen Wohnungsbestand. Im Übrigen siehe http://www.hamburg.de/4551222 sowie Vorbemerkung. f) Freistellungsgebiete 33. Welche Freistellungsgebiete mit jeweils wie vielen WE gibt es zurzeit und wann laufen diese Gebiete aus? In folgenden Gebieten bestehen Freistellungen von der Mietpreis- und Belegungsbindung : Drucksache 21/780 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Sozialwohnungsbestand in Freistellungsgebieten Gebiet gesamt SAGA GWG Genossen-schaften Sonstige Stadtteil: Billstedt Mümmelmannsberg (Befristet bis 31.12.2015) 4.921 3.786 1.071 64 Stadtteil: Neuallermöhe Neuallermöhe-West (Befristet bis 31.12.2015) 2.462 148 516 1.798 Stadtteil: Steilshoop Steilshoop (Befristet bis 31.12.2015) 2.939 1.113 915 911 Stadtteil: Wilhelmsburg Wilhelmsburg (Befristet bis 31.12.2020) 6.205 3.168 2.008 1.029 Gesamt 16.527 8.215 4.510 3.802 Quelle: IFB Hamburg (Stand: 15. Mai 2015) 34. Wann soll gegebenenfalls eine Entscheidung fallen, die betreffenden Gebiete aus der Freistellung herauszunehmen? Um welche Gebiete handelt es sich konkret? 35. Gibt es Erfahrungen mit dem Auslaufen von Freistellungsgebieten? Wenn ja, was ist danach hinsichtlich der Mieten- und Bevölkerungsentwicklung passiert? Wenn nein, mit welchen Veränderungen rechnet der Senat? Der Senat beabsichtigt, auch aufgrund des Bürgerschaftlichen Ersuchens Drs. 21/620, ein Sofortprogramm zur besseren Wohnraumversorgung von vordringlich Wohnungssuchenden aufzulegen. Ein Runder Tisch mit den Sozialverbänden, zuständigen Fachbehörden, der Senatskanzlei und ausgewählten Bauträgern und Stiftungen wurde einzuberufen, der die verschiedenen Maßnahmen des Sofortprogramms diskutiert und vorbereitet. Gegenstand dieser Diskussionen und Vorbereitungen ist auch der weitere Umgang mit den in der Antwort zu 33. genannten Freistellungsregelungen. Der Entscheidung darüber liegt eine Abwägung zwischen dem Versorgungsauftrag einerseits und einer positiven Quartiersentwicklung andererseits zugrunde. Erfahrungen mit dem Auslaufen von Freistellungsgebieten liegen nicht vor, da in Hamburg noch kein Freistellungsgebiet aufgehoben wurde. 36. Wie viele dieser unter Nummer 33. erfragten WE sind aktuell noch im Eigentum der SAGA GWG, der Genossenschaften und anderer Wohnungsunternehmen ? Bitte nach den einzelnen Orts- und Stadtteilen sowie den jeweiligen Wohnungsunternehmen aufführen. Siehe Antwort zu 33. Eine Differenzierung nach Ortsteilen ist nicht möglich, da Freistellungsgebiete sich nicht immer an den Ortsteilgrenzen orientieren. g) Ankauf von Sozialbindungen 37. Seit wann wird in Hamburg der Ankauf von Bindungen zur Verlängerung bestehender beziehungsweise auslaufender Bindungsfristen praktiziert Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/780 15 und wie hat sich dieses wohnungspolitische Instrument in den vergangenen Jahren entwickelt und bewährt? 38. Wie viele Bindungsankäufe hat es seit Schaffung beziehungsweise Nutzung dieses Instruments gegeben? Mit Blick auf die betreffende Zeit bitte nach den einzelnen Jahren, nach der Zahl in den jeweiligen Stadtteilen, der Höhe des Mitteleinsatzes und der Dauer der angekauften Bindungen aufschlüsseln. Der Ankauf von Belegungsbindungen erfolgt im frei finanzierten Bestand und nicht im noch gebundenen Sozialwohnungsbestand. Ein regelhaftes Förderprogramm zum „Ankauf von Bindungen zur Verlängerung bestehender bzw. auslaufender Bindungsfristen“ gibt es derzeit nicht. Die zuständige Fachbehörde prüft gemeinsam mit der IFB Hamburg entsprechende Möglichkeiten. Seit 2009 gibt es im Übrigen das Programm „Ankauf von Belegungsbindungen“ im ungebundenen Wohnungsbestand zur Förderung der Wohnungsversorgung von Zielgruppen mit besonderen Marktzugangsschwierigkeiten“ mit den Segmenten A und B (Programmsegment A: Erwerb von einmaligen Belegungsrechten mit einer Mietpreisbindung für maximal zehn Jahre, Programmsegment B: Erwerb von langfristigen Belegungsrechten und Mietpreisbindung mit einer Laufzeit von 20 Jahren). Folgende Tabelle zeigt die Bewilligungszahlen der IFB Hamburg seit Bestehen des Förderprogramms nach Stadtteilen und Programmsegment. Die Bewilligungszahlen konnten insgesamt gesteigert werden. Das Programm hat sich damit als ein Instrument zur Versorgung von Haushalten mit besonderen Marktzugangsproblemen bewährt. Um die Bewilligungszahlen weiter zu steigern, strebt der Senat an, das Programm intensiver zu bewerben. Es gibt kein regelhaftes Angebot zur optionalen Verlängerung von Bindungsfristen im geförderten Wohnungsbau. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden für den Ankauf neuer Bindungen für Haushalte mit besonderen Marktzugangsproblemen und zur Unterstützung des öffentlich geförderten Neubaus eingesetzt. Jahr/Segment/Stadtteile Anzahl der neu gebundenen Wohneinheiten Summe der bewilligten Fördermittel in Euro 2009 Segment A Bahrenfeld 18 272.700,00 2010 Segment A Altona-Altstadt 2 30.300,00 Barmbek-Nord 1 15.150,00 Bergedorf 1 15.150,00 Billstedt 2 30.300,00 Eimsbüttel 1 15.150,00 Harburg 1 15.150,00 Heimfeld 1 15.150,00 Horn 1 15.150,00 Osdorf 1 15.150,00 Rahlstedt 2 30.300,00 Wandsbek 1 15.150,00 Wilhelmsburg 7 106.050,00 Winterhude 2 30.300,00 Summe 23 2011 Segment A Altona-Nord 2 30.300,00 Bahrenfeld 3 45.450,00 Barmbek-Nord 1 15.150,00 Bergedorf 1 15.150,00 Billstedt 1 15.150,00 Drucksache 21/780 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 Jahr/Segment/Stadtteile Anzahl der neu gebundenen Wohneinheiten Summe der bewilligten Fördermittel in Euro Eidelstedt 2 30.300,00 Eilbek 1 15.150,00 Eimsbüttel 1 15.150,00 Fuhlsbüttel 8 121.200,00 Harburg 1 15.150,00 Heimfeld 3 45.450,00 Lohbrügge 2 30.300,00 Lurup 1 15.150,00 Ohlsdorf 2 30.300,00 Osdorf 2 30.300,00 Rahlstedt 2 30.300,00 Schnelsen 2 30.300,00 Stellingen 2 30.300,00 Wandsbek 10 151.500,00 Wilhelmsburg 4 60.600,00 Summe 51 2012 Programm A Altona-Nord 7 106.050,00 Bergedorf 1 15.150,00 Bramfeld 7 106.050,00 Eidelstedt 4 60.600,00 Fuhlsbüttel 3 45.450,00 Harburg 4 60.600,00 Lohbrügge 1 15.150,00 Niendorf 1 15.150,00 Rahlstedt 1 15.150,00 Wandsbek 1 15.150,00 Wilhelmsburg 7 106.050,00 Winterhude 2 30.300,00 Summe 39 Segment B Bahrenfeld 6 153.000,00 2013 Segment A Alsterdorf 1 15.150,00 Barmbek-Nord 2 30.300,00 Billstedt 6 90.900,00 Bramfeld 6 90.900,00 Dulsberg 2 30.300,00 Eidelstedt 3 45.450,00 Eppendorf 2 30.300,00 Fuhlsbüttel 2 30.300,00 Harburg 6 90.900,00 Jenfeld 1 15.150,00 Lohbrügge 4 60.600,00 Niendorf 3 45.450,00 Rahlstedt 5 75.750,00 Rissen 1 15.150,00 Rönneburg 1 15.150,00 Schnelsen 9 136.350,00 Volksdorf 2 30.300,00 Wilhelmsburg 5 75.750,00 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/780 17 Jahr/Segment/Stadtteile Anzahl der neu gebundenen Wohneinheiten Summe der bewilligten Fördermittel in Euro Winterhude 1 15.150,00 Summe 62 2014 Segment A Barmbek-Nord 5 75.750,00 Billstedt 3 45.450,00 Bramfeld 9 136.350,00 Dulsberg 1 15.150,00 Eilbek 1 15.150,00 Farmsen-Berne 2 30.300,00 Fuhlsbüttel 3 45.450,00 Hamm 1 15.150,00 Harburg 2 30.300,00 Horn 1 15.150,00 Hummelsbüttel 1 15.150,00 Jenfeld 1 15.150,00 Lohbrügge 4 60.600,00 Lurup 1 15.150,00 Niendorf 7 106.050,00 Rahlstedt 2 30.300,00 Rissen 1 15.150,00 Rönneburg 2 30.300,00 Schnelsen 2 30.300,00 Wandsbek 1 15.150,00 Wilhelmsburg 6 90.900,00 Winterhude 2 30.300,00 Summe 58 Jun 15 Segment A Barmbek-Nord 3 45.454,56 Bergedorf 2 30.303,04 Bramfeld 2 30.303,04 Eidelstedt 4 60.606,08 Eilbek 1 15.151,52 Eimsbüttel 1 15.151,52 Harburg 1 15.151,52 Jenfeld 1 15.151,52 Lohbrügge 1 15.151,52 Ochsenwerder 1 15.151,52 Rahlstedt 1 15.151,52 Schnelsen 3 45.454,56 Wandsbek 1 15.151,52 Wilhelmsburg 1 15.151,52 Summe 23 Quelle: IFB Hamburg, Stand: 24. Juni 2015 39. In wie vielen Fällen, mit welchem finanziellen Aufwand und mit welcher jeweiligen Laufzeit hat die SAGA GWG Bindungen verlängert? Bitte nach den einzelnen Jahren und den betreffenden Orts- und Stadtteilen auflisten. SAGA GWG nimmt das Programm nicht in Anspruch und ist gemäß Kooperationsvertrag ohnehin verpflichtet, jährlich mindestens 1.700 vordringlich Wohnungssuchende in Wohnraum zu integrieren. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/780 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 40. Wie gedenkt der Senat mit dem weiteren Ankauf von Bindungen umzugehen ? Bitte den vorgesehenen Umfang hinsichtlich der Wohneinheiten, des Mitteleinsatzes und der zeitlichen Perspektive benennen. Das Programm wird fortgeführt, siehe Drs. 20/14366. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/780 19 Anlage 1 Erteilte § 5-Scheine und Versorgungsquoten [Fragen b) 10. und 11.] Jahr Hamburg-Mitte Altona Eimsbüttel HamburgNord Wandsbek Bergedorf Harburg FHH insges. Versorgungsquote * 2010 3.411 2.341 1.428 1.812 2.676 1.030 1.442 14.140 21,6% 2011 3.274 2.079 1.403 1.990 2.808 994 1.352 13.900 23,0% 2012 2.845 2.097 1.298 1.989 2.603 1.029 1.396 13.257 17,8% 2013 2.951 2.155 1.145 1.730 2.608 1.055 1.217 12.861 19,4% 2014 3.060 1.869 1.442 2.059 2.785 871 1.338 13.424 22,4% Quelle: BSW, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung Erteilte Dringlichkeitsscheine und Versorgungsquoten [Fragen b) 12. und 13.] Jahr Hamburg-Mitte Altona Eimsbüttel HamburgNord Wandsbek Bergedorf Harburg FHH insges. Versorgungsquote * 2010 1.714 698 593 831 783 490 655 5.764 33,6% 2011 2.053 935 797 851 872 554 676 6.738 30,4% 2012 1.858 830 785 906 777 569 678 6.403 26,9% 2013 2.188 784 725 1.041 876 614 741 6.969 24,6% 2014 1.168 403 344 529 344 346 359 3.493 26,3% Quelle: BSW, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung Erteilte Dringlichkeitsbestätigungen und Versorgungsquoten [Fragen b) 12. und 13.] Jahr Hamburg-Mitte Altona Eimsbüttel HamburgNord Wandsbek Bergedorf Harburg FHH insges. Versorgungsquote * 2010 514 257 381 240 475 210 157 2.234 82,5% 2011 439 211 246 262 336 180 93 1.767 76,7% 2012 355 219 257 240 334 176 95 1.676 69,9% 2013 326 205 220 244 341 183 102 1.621 72,2% 2014 396 205 232 243 323 243 115 1.757 65,1% Quelle: BASFI/BSW * Versorgungsquote = Verhältnis der untergebrachten Haushalte zu den erteilten Wohnberechtigungsscheinen; in den mit Wohnraum versorgten Fällen sind jedoch auch Wohnungsuchende enthalten, deren Wohnberechtigungsschein aus dem Jahr davor stammt. Fällen sind jedoch auch Wohnungsuchende enthalten, deren Anerkennung aus dem Jahr davor stammt. Drucksache 21/780 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 20 Anlage 2 Wohnungsbestände jeweils prognostizierter Bestand 31.12. d.J. Förderweg gesamt 20 15 1. Förderwege 88.535 2. FW neu 835 3. Förderweg 713 3.-5.FW 76 Gen. Wohnp- 289 Mod B 2620 Mod Rollstuhl-WE 6 Mod.San. 1804 Vertr.WoBau 1697 20 16 1. Förderwege 82.895 2. FW neu 1.635 3. Förderweg 713 3.-5.FW 76 Gen. Wohnp- 289 Mod B 2620 Mod Rollstuhl-WE 6 Mod.San. 1791 Vertr.WoBau 1583 20 17 1. Förderwege 79.366 2. FW neu 2.435 3. Förderweg 713 3.-5.FW 76 Gen. Wohnp- 289 Mod B 2620 Mod Rollstuhl-WE 6 Mod.San. 1734 Vertr.WoBau 1444 20 18 1. Förderwege 77.203 2. FW neu 3.235 3. Förderweg 713 3.-5.FW 76 Gen. Wohnp- 289 Mod B 2598 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/780 21 Wohnungsbestände jeweils prognostizierter Bestand 31.12. d.J. Förderweg gesamt Mod Rollstuhl-WE 6 Mod.San. 1607 Vertr.WoBau 1142 20 19 1. Förderwege 74.937 2. FW neu 4.035 3. Förderweg 713 3.-5.FW 76 Gen. Wohnp- 289 Mod B 2476 Mod Rollstuhl-WE 6 Mod.San. 1531 Vertr.WoBau 909 20 20 1. Förderwege 73.216 2. FW neu 4.835 3. Förderweg 713 3.-5.FW 76 Gen. Wohnp- 289 Mod B 2285 Mod Rollstuhl-WE 6 Mod.San. 1414 Vertr.WoBau 549 20 21 1. Förderwege 68.105 2. FW neu 5.635 3. Förderweg 713 3.-5.FW 76 Gen. Wohnp- 289 Mod B 2049 Mod Rollstuhl-WE 6 Mod.San. 1230 Vertr.WoBau 478 20 22 1. Förderwege 66.276 2. FW neu 6.435 3. Förderweg 713 3.-5.FW 76 Drucksache 21/780 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 22 Wohnungsbestände jeweils prognostizierter Bestand 31.12. d.J. Förderweg gesamt Gen. Wohnp- 289 Mod B 1547 Mod Rollstuhl-WE 6 Mod.San. 1188 Vertr.WoBau 454 20 23 1. Förderwege 64.920 2. FW neu 7.235 3. Förderweg 713 3.-5.FW 76 Gen. Wohnp- 289 Mod B 1008 Mod Rollstuhl-WE 4 Mod.San. 927 Vertr.WoBau 454 20 24 1. Förderwege 61.396 2. FW neu 8.035 3. Förderweg 703 3.-5.FW 76 Gen. Wohnp- 289 Mod B 298 Mod Rollstuhl-WE 3 Mod.San. 866 Vertr.WoBau 451 20 25 1. Förderwege 58.720 2. FW neu 8.835 3. Förderweg 609 3.-5.FW 76 Gen. Wohnp- 289 Mod B 292 Mod Rollstuhl-WE 3 Mod.San. 774 Vertr.WoBau 451 20 26 1. Förderwege 57.544 2. FW neu 9.635 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/780 23 Wohnungsbestände jeweils prognostizierter Bestand 31.12. d.J. Förderweg gesamt 3. Förderweg 609 3.-5.FW 76 Gen. Wohnp- 289 Mod B 292 Mod Rollstuhl-WE 1 Mod.San. 619 Vertr.WoBau 397 20 27 1. Förderwege 56.521 2. FW neu 10.421 3. Förderweg 609 3.-5.FW 70 Gen. Wohnp- 289 Mod B 292 Mod Rollstuhl-WE 0 Mod.San. 585 Vertr.WoBau 397 20 28 1. Förderwege 53.715 2. FW neu 11.212 3. Förderweg 576 3.-5.FW 28 Gen. Wohnp- 289 Mod B 292 Mod Rollstuhl-WE 0 Mod.San. 397 Vertr.WoBau 397 20 29 1. Förderwege 50.484 2. FW neu 12.000 3. Förderweg 475 3.-5.FW 0 Gen. Wohnp- 289 Mod B 292 Mod Rollstuhl-WE 0 Mod.San. 242 Vertr.WoBau 397 Drucksache 21/780 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 24 Wohnungsbestände jeweils prognostizierter Bestand 31.12. d.J. Förderweg gesamt 20 30 1. Förderwege 49.288 2. FW neu 12.800 3. Förderweg 430 3.-5.FW 0 Gen. Wohnp- 289 Mod B 256 Mod Rollstuhl-WE 0 Mod.San. 202 Vertr.WoBau 397 Quelle: Prognose der BSW auf Grundlage der Sozialwohnungsdatenbank der IFB Hamburg; ohne Modernisierungsförderungen (Stand: 15.05.2015) Auslauf der Bindung 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Jun 15 2000 3,16     3,69     3,86     4,17     4,50     4,69     4,81     5,09     5,31     5,46     5,48     5,89     6,03     6,16     6,28     6,50     6,52     2001 3,49     3,83     3,92     4,09     4,19     4,69     4,80     4,92     5,07     5,50     5,71     5,79     5,85     5,97     6,08     6,08     2002 3,31     3,62     3,94     4,17     4,61     4,86     5,09     5,34     5,75     5,86     6,02     6,12     6,20     6,34     6,38     2003 3,42     3,57     4,03     4,19     4,52     4,85     5,01     5,36     5,58     5,65     5,87     5,94     6,19     6,21     2004 3,53     3,97     4,37     4,53     4,78     5,10     5,27     5,56     5,72     5,83     6,02     6,12     6,21     2005 3,72     4,23     4,48     4,61     4,97     5,22     5,40     5,63     5,76     5,88     6,01     6,06     2006 3,69     4,40     4,72     4,93     5,25     5,52     5,67     5,81     5,90     6,02     6,06     2007 4,12     4,60     4,88     4,99     5,27     5,49     5,57     5,71     5,94     6,00     2008 3,97     4,47     4,82     4,93     5,20     5,38     5,55     5,69     5,74     2009 4,01     4,50     4,87     5,18     5,39     5,63     5,78     5,81     2010 4,15     4,60     4,98     5,13     5,45     5,58     5,61     2011 4,31     4,81     5,16     5,29     5,68     5,82     2012 4,48     4,86     5,13     5,19     5,32     2013 4,69     5,13     5,41     5,43     2014 4,82     5,19     5,35     2015 4,96     5,19     Auslauf der Bindung 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Jun 15 2000 0,53 0,17 0,32 0,32 0,19 0,12 0,28 0,22 0,15 0,03 0,41 0,14 0,13 0,13 0,21 0,02 2001 0,34 0,09 0,17 0,10 0,50 0,11 0,12 0,14 0,43 0,21 0,08 0,07 0,12 0,11 0,00 2002 0,31 0,32 0,23 0,44 0,25 0,23 0,25 0,41 0,11 0,16 0,10 0,08 0,14 0,04 2003 0,16 0,46 0,16 0,33 0,33 0,16 0,35 0,22 0,08 0,21 0,07 0,26 0,02 2004 0,44 0,41 0,15 0,25 0,33 0,17 0,29 0,16 0,11 0,19 0,09 0,09 2005 0,51 0,26 0,13 0,36 0,25 0,18 0,23 0,13 0,11 0,13 0,05 2006 0,71 0,31 0,21 0,32 0,28 0,15 0,13 0,09 0,12 0,04 2007 0,48 0,28 0,11 0,28 0,22 0,08 0,13 0,23 0,06 2008 0,50 0,35 0,10 0,27 0,18 0,17 0,14 0,04 2009 0,49 0,37 0,31 0,21 0,24 0,15 0,03 2010 0,46 0,38 0,15 0,32 0,13 0,03 2011 0,51 0,35 0,13 0,39 0,14 2012 0,38 0,27 0,07 0,12 2013 0,44 0,28 0,02 2014 0,37 0,16 2015 0,22 Auslauf der Bindung 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Jun 15 2000 16,7% 4,7% 8,2% 7,7% 4,3% 2,5% 5,8% 4,3% 2,9% 0,5% 7,4% 2,3% 2,1% 2,1% 3,4% 0,3% 2001 9,9% 2,3% 4,4% 2,4% 12,0% 2,3% 2,6% 2,9% 8,6% 3,7% 1,4% 1,1% 2,0% 1,9% 0,0% 2002 9,5% 8,8% 5,9% 10,5% 5,4% 4,8% 4,9% 7,7% 1,8% 2,7% 1,7% 1,3% 2,3% 0,6% 2003 4,6% 12,9% 3,9% 8,0% 7,3% 3,2% 6,9% 4,2% 1,4% 3,8% 1,2% 4,3% 0,3% 2004 12,5% 10,3% 3,5% 5,6% 6,8% 3,3% 5,5% 2,9% 1,9% 3,3% 1,6% 1,5% 2005 13,7% 6,1% 2,9% 7,8% 5,0% 3,4% 4,3% 2,3% 2,0% 2,2% 0,9% 2006 19,4% 7,1% 4,4% 6,5% 5,3% 2,7% 2,4% 1,6% 2,1% 0,7% 2007 11,8% 6,0% 2,2% 5,6% 4,2% 1,5% 2,4% 4,1% 1,0% 2008 12,6% 7,9% 2,2% 5,5% 3,5% 3,2% 2,6% 0,7% 2009 12,3% 8,3% 6,4% 4,1% 4,4% 2,7% 0,5% 2010 11,0% 8,3% 3,0% 6,2% 2,3% 0,5% 2011 11,8% 7,3% 2,5% 7,4% 2,4% 2012 8,6% 5,5% 1,3% 2,4% 2013 9,4% 5,5% 0,4% 2014 7,7% 3,2% 2015 4,5% 27. Wie haben sich bei der SAGA GWG seit 2000 die durchschnittlichen Mieten in ihren aus der Bindung ausgelaufenen Wohnungen entwickelt? Bitte auflisten nach dem Wert im letzten Jahr der Bindung und den durchschnittlichen nominalen und prozentualen jährlichen Erhöhungen bis heute. Entwicklung der Nettokaltmieten in €/m² mt. (Angaben zur Miethöhe jeweils per 31.12. des Jahres) durchschnittliche nominale jährliche Erhöhung in € durchschnittliche prozentuale jährliche Erhöhung Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/780 25 Anlage 3 780ga_T 780ga_Antwort_Anlage3