BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7801 21. Wahlperiode 07.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 01.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Erneut tagen Extremisten an Hamburgs Hochschulen – Warum kommt Wissenschaftssenatorin Fegebank ihrer Aufsichtspflicht nicht nach? Nachdem bereits im Dezember 2016 in der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) ein Kongress gegen den G20-Gipfel mit Beteiligung gewaltbereiter linksextremistischer Gruppen stattgefunden hat, die zudem vom Verfassungsschutz beobachtet werden, soll es laut Medienberichten nun an der Universität Hamburg zu einer weiteren Aktionskonferenz gegen den Gipfel kommen. Unter dem Motto „G20 entern – Kapitalismus versenken !“ werden am Sonnabend, 11. Februar 2017 linke Autoren aber auch Vertreter des „Revolutionären Aufbau Schweiz“, der AA/NO Arbeitslose Akademiker /Nachwuchsorganisation sowie Anarchisten aus Griechenland am Campus Von-Melle-Park erwartet. Neben Workshops und Vorträgen steht ein „Blockadetraining“ auf dem Programm. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die hamburgischen Hochschulen handeln eigenverantwortlich bei der Nutzung der ihnen überlassenen Räumlichkeiten. Dies gilt auch bei der Vermietung von Räumlichkeiten an Dritte. Die Prüfung und Beurteilung, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen im Einzelfall bei einer bestimmten Nutzung erfüllt sind, obliegen den Hochschulen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie beurteilt es die zuständige Wissenschaftssenatorin, dass an einer staatlichen Hochschule ein Kongress stattfindet, der von linksextremistischen Gruppen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, mit ausgerichtet wird? Was hat die Wissenschaftssenatorin unternommen, um dies zu unterbinden? 2. Die Ausrichtung von Veranstaltungen, an denen extremistische Gruppen beziehungsweise Personen teilnehmen oder sogar Mitausrichter sind, wird regelmäßig kritisch durch die Medien begleitet. Wie schätzt die Wissenschaftssenatorin den Imageschaden für die jeweilige Hochschule beziehungsweise für den Hochschulstandort Hamburg ein? Siehe Drs. 21/7164. 3. Wer genau ist Ausrichter des Kongresses, wer sind die Mitausrichter? Sind diese Gruppen allesamt an der Universität Hamburg als hochschulpolitische Gruppen registriert oder handelt es sich um außeruniversitäre Gruppen? Am 2. Februar 2017 wurde der zuständigen Stabsstelle der Universität Hamburg (UHH) mitgeteilt, dass nicht mehr die studentische Vereinigung AA/NO (Arbeitslose Akademiker/Nachwuchsorganisation), sondern die studentische Vereinigung „Alternative Linke“ alleiniger Veranstalter ist. Drucksache 21/7801 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welche Mietkosten entstehen durch den Anti-G20-Kongress? Wer trägt diese Kosten und aus welchen Budgets genau? Bitte im Detail angeben. Als eingetragene studentische Vereinigung darf die „Alternative Linke“ laut Vergabeund Entgeltbestimmungen der UHH die Räume nutzen, ohne dass Miete erhoben wird. 5. Wie beurteilt die Wissenschaftssenatorin die Teilnahme extremistischer, gewaltorientierter Kräfte bei einer Veranstaltung in den Räumlichkeiten einer staatlichen Hochschule? 6. Auf Nachfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21/7164) gab die Wissenschaftsbehörde im letzten Jahr bekannt, man befände sich im stetigen Dialog, um unter anderem sicherzustellen, dass keine extremistischen Kräfte an den staatlichen Hochschulen Fuß fassen können. Die erneute Anmeldung einer Veranstaltung, die von extremistischen Kräften organisiert wird, offenbart jedoch, dass dieser Dialog bislang fruchtlos bleibt. Wie bewertet die Wissenschaftssenatorin dieses erneute Problem vor dem Hintergrund der zitierten Senatsauskunft? 7. Was will die Wissenschaftssenatorin unternehmen, um sicherzustellen, dass zukünftig keine links- oder rechtsextremen beziehungsweise gewaltorientierten oder gewaltbereiten beziehungsweise gar vom Verfassungsschutz beobachteten Personen oder Gruppen an Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Hamburger Universitäten und Hochschulen teilnehmen oder diese sogar ausrichten? Siehe Vorbemerkung und im Übrigen Drs. 21/7164.