BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7810 21. Wahlperiode 10.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 02.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Wie hält es Hamburg mit dem „Nordtarif“? Aktuellen Presseberichten zufolge soll noch in diesem Jahr zwischen den Regierungen der Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ein Vertrag über die Schaffung eines „Nordtarifs“ unterzeichnet werden. Damit ist eine Harmonisierung der Preisstrukturen für die Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Hamburg, ganz Schleswig- Holstein und weiten Teilen Niedersachsens gemeint. Diese Angebote werden für Hamburg bislang im Hamburger Verkehrsverbund (HVV) organisiert. Nach Aussage des Schleswig-Holsteinischen Verkehrsministers, Reinhard Meyer (SPD), könnte der Nordtarif aber bereits im kommenden Jahr starten. Diese Entwicklung verwundert. Noch im vergangenen Jahr hatten sich Vertreter der Regierungsfraktion und der zuständigen Verkehrsbehörde in Hamburg äußerst skeptisch zu diesem Thema geäußert. Die Sprecherin der BWVI hatte laut des „Hamburger Abendblattes“ vom 27. Juli 2016 gesagt: „Mit unserem HVV sind wir sehr zufrieden, sodass wir keinen grundsätzlichen Änderungsbedarf sehen (…) Natürlich sind wir offen für finanziell und tariflich sinnvolle Ergänzungen.“1 Der SPD-Vorsitzende des Verkehrsausschusses der Bürgerschaft wird in dem gleichen Artikel mit folgenden Worten zitiert: „Schleswig-Holstein wird nicht verlangen können, dass unsere günstigeren Tarife seinen höheren angeglichen werden (…) Und eine Senkung auf Hamburger Niveau würde Schleswig-Holstein viel Geld kosten.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Hamburg und Schleswig-Holstein arbeiten beim öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gut zusammen. Bürgerinnen und Bürger aus beiden Ländern nutzen gerne die Möglichkeiten, unkompliziert über die Landesgrenzen zu fahren. Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) begrüßt Vorschläge, um die Durchlässigkeit zwischen den Tarifsystemen zu verbessern und den Nutzen für die Kundinnen und Kunden zu steigern. Die bestehenden Tarifsysteme von Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen sind genau auf ihre jeweiligen Gegebenheiten zugeschnitten und auf eine regionale Orientierung ausgelegt. Innerhalb dieser bestehenden Tarifstrukturen sollen Maßnahmen unternommen werden, um Kundinnen und Kunden die Fahrt mit nur einem Nahverkehrsticket zu ermöglichen. Es handelt sich daher um Verbesserungen im Vertrieb und der Marktkommunikation. 1 http://www.abendblatt.de/hamburg/article207949883/Nordticket-koennte-Preiserhoehungbeim -HVV-verursachen.html. Drucksache 21/7810 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Auf Vorschlag von Schleswig-Holstein wird gemeinsam mit Hamburg und Niedersachsen eine Vertriebslösung zum Abbau bestehender und von den Kunden als Zugangsbarriere zum ÖPNV wahrgenommener Tarifgrenzen geprüft werden. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und die Landesregierung Schleswig- Holstein sind in einer gemeinsamen Kabinettssitzung am 31. Januar 2017 übereingekommen , dass die bestehenden Tarifstrukturen nicht infrage gestellt werden sollen und zu diesem Zweck Schleswig-Holstein ein Gutachten erstellen lassen wird. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt. 1. Plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde einen gemeinsamen ÖPNV-Tarifverbund („Nordtarif“) mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein? Wenn ja, bis wann und welche Kreise beziehungsweise Landkreise sollen miteinbezogen werden? Wenn nein, warum nicht? 2. Steht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde hinsichtlich eines ÖPNV-Tarifverbundes in offiziellen Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein? Wenn ja, a) bis wann rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde damit, die Verhandlungen abzuschließen? b) welche Stelle im Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde führt diese Verhandlungen und welche Stellen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind die jeweiligen Verhandlungspartner? c) Wann genau haben bisher entsprechende Verhandlungsrunden stattgefunden und wer hat jeweils daran teilgenommen? Wenn nein, warum nicht? Die in der Vorbemerkung genannten Maßnahmen werden von den beteiligten Aufgabenträgern und Verkehrsverbünden gemeinsam erarbeitet und abgestimmt. 3. Mit welchen zusätzlichen Kosten für die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde durch einen einheitlichen Tarif in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig -Holstein? 4. Mit welchen zusätzlichen Kosten für Hamburger ÖPNV-Kunden rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde durch einen einheitlichen Tarif in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein? Entfällt. Siehe Vorbemerkung. 5. Sind im aktuellen Doppelhaushalt Mittel für einen gemeinsamen ÖPNV- Tarifverbund mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein veranschlagt? Wenn ja, in welcher Höhe und in welcher Produktgruppe welches Einzelplans ? 6. Sind in der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2019 und 2020 Mittel für einen gemeinsamen ÖPNV-Tarifverbund mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein eingeplant? Wenn ja, in welcher Höhe und in welcher Produktgruppe welches Einzelplans ? Kosten, die durch die Erbringung für Nahverkehrsleistungen entstehen, werden, soweit diese auf Hamburger Gebiet anfallen, aus den dafür bereitgestellten Haushaltsmitteln gedeckt. Diese werden zu einem erheblichen Teil aus Mitteln des Bundes nach dem Regionalisierungsgesetz finanziert. Darüber hinaus benötigte Mittel werden im Doppelhaushalt und in der Finanzplanung im Einzelplan 7, Produktgruppe 269.01 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7810 3 Übergeordnete Verkehrsangelegenheiten, Verkehrsentwicklung, Mobilität bereitgestellt .