BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7813 21. Wahlperiode 10.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Meyer (FDP) vom 02.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Planungsstand Fernsehturm („Telemichel“) – Welche Hürden sind noch zu nehmen? (III) Die Sanierung und Wiedereröffnung des Heinrich-Hertz-Turms rückt nach der Freigabe finanzieller Zuschüsse durch den Bund in greifbare Nähe. Laut Presseberichten soll die Sanierung etwa 37 Millionen Euro, von denen der Bund die Hälfte übernimmt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Hat der Senat inzwischen belastbare Informationen hinsichtlich möglicher Gesamtsanierungskosten? Wenn ja, wie hoch sind die bislang veranschlagten Gesamtsanierungskosten und wie teilen sich diese Kosten auf die einzelnen Gewerke auf? Wenn nein, auf welcher Grundlage wurde die Höhe der finanziellen Zuschüsse des Bundes ermittelt? Verbindliche Informationen zu den im Einzelnen notwendigen Baumaßnahmen, damit den notwendigen Gewerken wie auch den Kosten der Maßnahmen insgesamt sind erst nach einer ordnungsgemäßen Bauplanung möglich, die noch nicht erfolgt ist. Darüber hinaus nimmt der Senat zu fachlichen und politischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsfindungsprozessen innerhalb des Deutschen Bundestages nicht Stellung . 2. Welche Anforderungen sind an die vom Bund gewährten Zuschüsse für die Sanierung des Heinrich-Hertz-Turms verbunden? Grundsätzlich ist für die Fördermaßnahme durch die Beauftragte für Kultur und Medien eine angemessene Mitfinanzierung durch Länder, Kommunen oder Private erforderlich . Die weitergehenden konkreten Anforderungen hängen von Abstimmungsgesprächen zwischen den möglichen Zuwendungsgebern und dem Zuwendungsnehmer ab. Die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus gelten die üblichen Zuwendungsbestimmungen gemäß Bundeshaushaltsordnung (BHO) beziehungsweise Landeshaushaltsordnung. 3. Bis wann müssen die Zuschüsse vom Bund abgerufen werden? Ist eine Übertragung in Folgejahre möglich? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Gemäß §19 Absatz 1 BHO sind Ausgaben für Investitionen, um die es sich im konkreten Fall handelt, übertragbar. 4. Liegt der zuständigen Dienststelle inzwischen ein Bauantrag vor? Drucksache 21/7813 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Wenn ja, bis wann ist mit der Erteilung einer Baugenehmigung zu rechnen? b. Wenn nein, bis wann ist mit der Einreichung des Bauantrags zu rechnen? Gab es hierfür bereits Gespräche mit dem Bauherren? 5. Welche konkreten baulichen Maßnahmen sind erforderlich, um den Heinrich-Hertz-Turm der Öffentlichkeit wieder zugänglich zu machen? Siehe Antworten zu 1. und 2.