BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7815 21. Wahlperiode 10.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 02.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Überlastung der Justiz: Vorführungsabteilung der Untersuchungshaftanstalt Die Vorführungsabteilung der Untersuchungshaftanstalt ist für die Vorführungen von Gefangenen zu Gerichtsterminen zuständig. Ihr kommt somit eine wesentliche Aufgabe für den reibungslosen Ablauf von Strafverfahren zu. Wie sich aus der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 20/1053 ersehen lässt, kam es in der Vergangenheit regelmäßig zu Problemen bei der Terminierung von Hauptverhandlungen, da die Vorführabteilung „ausgebucht“ war und keine Zuführungen weiterer Inhaftierter vornehmen konnte. Die Vorführungsabteilung teilte den Richtern in diesen Fällen jeweils mit: „Die Vorführungsabteilung der Untersuchungshaftanstalt ist aufgrund der aktuellen Terminlage am …, vormittags bis 13 Uhr oder nachmittags ab 13 Uhr personell ausgelastet. Alle bisher vorliegenden Termine werden besetzt. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Annahme weiterer Termine in diesem Zeitraum nicht möglich ist. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an den zuständigen Mitarbeiter der Vorführungsabteilung und vereinbaren ggf. einen Alternativtermin.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Planungen der Termine für Gerichtsvorführungen haben regelhaft einen Vorlauf von zwei Tagen bis sechs Wochen. Hinzu kommen sehr kurzfristige Terminverschiebungen beziehungsweise die Anberaumung weiterer Verhandlungstermine, auf die jeweils entsprechend mit zusätzlichem Personal reagiert werden muss. Dies erfolgt auch durch den Einsatz von Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes, die in anderen Bereichen der Untersuchungshaftanstalt eingesetzt sind. Das Tagesgeschäft des Gerichtsservices ist dabei geprägt von kurzfristen – teilweise aber auch längerfristigen – Spitzenbelastungen, die auch dazu führen, dass bestimmte Tage oder bestimmte Uhrzeiten bereits im Vorwege als ausgebucht gemeldet werden müssen. Hinzukommt, dass die Dauer der Gerichtsverhandlungen nicht immer prognostizierbar ist und laufend kurzfristige Haftprüfungstermine und Vorführungen zu Haftbefehlsverkündungen auch in den Stadtteilgerichten zu erfolgen haben. Die jeweilige Auslastung des Gerichtsservice hängt von der individuellen Terminplanung der Gerichte ab. Aufgrund der unabhängigen Entscheidung der Richterinnen und Richter kann es zwangsläufig an bestimmten Tagen zu einer vollständigen Auslastung des Gerichtsservice kommen. Soweit die Tage vollständig ausgebucht sind, weichen die Gerichte auf andere Termine aus, ohne dass dies zu Auswirkungen auf die Sicherheitslage bei Gericht führen würde. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/7815 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie häufig hat die Vorführungsabteilung in den vergangenen zwölf Monaten den Strafgerichten die Mitteilung gemacht, dass sie „ausgebucht “ sei, das heißt an einem bestimmten Tag keine weiteren Zuführungen stattfinden können? Bitte jeweils nach Monaten aufschlüsseln. 2. Um welche „ausgebuchten“ Kalendertage innerhalb dieses Zeitraumes handelt es sich? Monat Kalendertag Davon lediglich bis 13.00 Uhr ausgebucht Februar 2016 17. An einem Tag März 2016 1., 3., 21., 23., 24., 30. - April 2016 7., 8., 14., 19., 21., 28. An zwei Tagen Mai 2016 2., 4., 9., 11., 12., 24., 25., 26., 31. An einem Tag Juni 2016 6., 7., 9., 10., 14., 17., 21., 28., 29., 30. An zwei Tagen Juli 2016 1., 4., 5., 6., 7., 12., 13., 14., 15. An sechs Tagen August 2016 30. - September 2016 - - Oktober 2016 4., 5., 6., 7., 10., 11., 12., 17., 18., 20., 27., 31. An vier Tagen November 2016 1., 23., 24., 25., - Dezember 2016 2., 8., 13., 14., 16., 19., 23. An vier Tagen Januar 2017 9., 10., 16., 20., 23., 25., 26., 31. An zwei Tagen 3. Wie häufig erfolgte diese Mitteilung a) innerhalb von einer Woche vor dem betreffenden Tag? Sieben Mal. b) innerhalb von zwei Wochen vor dem betreffenden Tag? 60 Mal. c) innerhalb von einem Monat vor dem betreffenden Tag? Sechs Mal. d) innerhalb von mehreren Monaten vor dem betreffenden Tag? Bitte hier den genauen Zeitraum vor dem betreffenden Tag jeweils benennen. Kein Mal. 4. In wie vielen Fällen mussten bereits anberaumte Verhandlungen in den letzten zwölf Monaten abgesagt werden? In keinem Fall. a) Welche Kosten sind hierbei entstanden? b) Ist es hierdurch zu die Zeit der Inhaftierung des Angeklagten verlängernden Verlegungen gekommen? Wenn ja, wie häufig? c) Wie viele Häftlinge mussten aus der Untersuchungshaft entlassen werden, weil die Verhandlungstermine aufgrund von mangelnder Vorführung abgesagt werden mussten? Entfällt. 5. Wie ist die Vorführungsabteilung personell und sachlich ausgestattet? In der Vorführabteilung ist aktuell Personal im Umfang von 56 VZÄ eingesetzt. Zur sachlichen Ausstattung gehören Dienstkleidung, Hand- und Fußfesseln, Dienstmobiltelefone und PNG (Personennotrufgeräte), Kabelbinder und Zangen, Dienstmesser sowie Pfefferspray und Augenduschen. Im Übrigen siehe Drs. 20/1053. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7815 3 6. An welchen Gerichtsstandorten gibt es aktuell wie viele für die kurzfristige Unterbringung zum Zweck der Vorführung eingerichtete Räume? Siehe Drs. 20/1053. Im Amtsgericht Hamburg-Bergedorf sind zwischenzeitlich drei Vorführzellen eingerichtet, der Standort Landgericht, Außenstelle Kapstadtring, ist zwischenzeitlich aufgegeben worden. 7. Wie bewertet die zuständige Behörde den Umstand, dass die unabhängigen Richter ihre Sitzungstermine danach ausrichten müssen, wann die Vorführungsabteilung Zeit hat? Siehe Drs. 20/1053. 8. Was tut die Justizbehörde, um den reibungslosen Ablauf der Zuführungen zu gewährleisten? Gab es in den vergangenen zwölf Monaten Gespräche mit der Vorführungsabteilung und/oder den Gerichten? Wenn ja, wie oft und mit welchem Ergebnis? Siehe Drs. 20/1053. Im Übrigen: nein.