BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7817 21. Wahlperiode 10.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 02.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Bau-Monitoring des Senats – Was macht eigentlich der Neubau der Forschungstierhaltung beim UKE? Mit dem Haushalt 2015/2016 hat der Senat insgesamt 22 Millionen Euro für den Neubau und die Ersteinrichtung der Forschungstierhaltung beim UKE im Haushalt veranschlagt. In seinem Haushaltsplan-Entwurf hatte der Senat damals mitgeteilt, dass die HU-Bau voraussichtlich im 1. Quartal 2015 vorliegen soll. Im Mitte 2016 vorgelegten Haushaltsplan 2017/2018 hieß es dann zu diesem Projekt „Die Erstellung der Bau- und Kostenunterlagen wird durch das Amt für Bauordnung und Hochbau der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen fachlich begleitet und geprüft. Mit den Bauarbeiten soll in 2017 begonnen werden.“ Laut Haushaltsrechnung 2015 wurden inzwischen „Maßgaben für die Erstellung der HU-Bau formuliert“. Die HU-Bau soll demnach im 1. Quartal 2017 vorgelegt werden, also zwei Jahre später als ursprünglich geplant. Ich frage den Senat: Der geplante Neubau Forschungstierhaltung Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) war im Haushaltsplan 2015/2016 mit 22 Millionen Euro auf Basis eines Kostenrahmens im Sinne der Drs. 20/6208 veranschlagt. Dies wurde in dem Haushaltsplan- Entwurf gegenüber der Bürgerschaft ausdrücklich offengelegt. Der Kostenrahmen war auf Basis eines noch nicht finalisierten Raum- und Funktionsprogramms nach der sogenannten Kosten-Flächenarten-Methodik ermittelt worden. Grundsätze des kostenstabilen Bauens, wie die Einbeziehung einer dem Schwierigkeitsgrad entsprechenden Kostenvarianz und Preissteigerungen bis zum geplanten Zeitpunkt der Vergabe, wurden seither bei jeder Planungsphase berücksichtigt und mit der HU-Bau weiter konkretisiert. Es wurden Maßnahmen getroffen, um die Kostenrisiken weitestgehend zu vermeiden (zum Beispiel Baugrunduntersuchung nach Altlastverdacht , Suchgrabungen an Versorgungsleitungen auf dem Gelände, Einbeziehung der Genehmigungsbehörde bei der Entwurfsplanung). Die Vorentwurfsplanungen beziehungsweise Kostenunterlagen für das Neubauvorhaben wurden durch die Technische Aufsichtsinstanz im Sinne der Drs. 20/6208 im Mai 2016 geprüft und für zweckmäßig, vollständig und plausibel befunden. Für das Bauvorhaben liegen seit Mitte Januar 2017 Bau- und Kostenunterlagen (Haushaltsunterlage-Bau) vor. Die durch die Hochbaudienststelle der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen begleitete Prüfung und Bewertung der Unterlagen wird voraussichtlich im März 2017 abgeschlossen. Eine Drucksache zur Befassung der Bürgerschaft ist in Vorbereitung. Weitere Schritte (Planung, Vergabe und Realisierung ) werden auf Basis des entsprechenden Bürgerschaftsbeschlusses geplant und veranlasst werden. Mit dem Baubeginn wird nicht vor Ende 2018 gerechnet. Bisher Drucksache 21/7817 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sind aufseiten des UKE Planungs- und Vorlaufkosten in Höhe von circa 1,7 Millionen Euro angefallen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie sind der genaue Sachstand und Zeitplan für das Investitionsvorhaben „UKE Forschungstierhaltung“? 2. Welche Kostenschätzungen und Kostenberechnungen liegen für dieses Projekt jeweils seit wann vor? 3. Wie wurde der im Haushaltsplan 2015/2016 genannte Kostenrahmen von 22 Millionen Euro im Einzelnen ermittelt? In welcher Form wurden bei der Veranschlagung mit dem Haushaltsplan 2015/2016 die Grundsätze des kostenstabilen Bauens aus Drs. 20/6208 berücksichtigt? 4. Mit welchen Kosten beziehungsweise Auszahlungen wird derzeit für die Umsetzung des Investitionsvorhabens „UKE Forschungstierhaltung“ gerechnet? 5. Wann genau wurden durch welche Stellen jeweils Kostenunterlagen und Vorentwurfsplanungen für dieses Projekt mit welchem Ergebnis geprüft? 6. Liegt inzwischen eine HU-Bau vor? Wenn ja, welche Kosten wurden damit insgesamt und für die einzelnen Kostengruppen ermittelt? Wenn nein, wann soll die HU-Bau vorliegen? 7. In welcher Form werden für dieses Investitionsvorhaben die Grundsätze des kostenstabilen Bauens berücksichtigt? Wie hoch sind die auf dieser Basis ermittelten Gesamtkosten? Welche besonderen Kostenrisiken wurden ermittelt? 8. Aus welchen Gründen kam es bei diesem Projekt im Einzelnen zu zeitlichen Verzögerungen sowie zu Kostensteigerungen in jeweils welchem Umfang? 9. Wie sollen über den Haushaltsansatz von 22 Millionen Euro hinausgehende Kosten für dieses Projekt finanziert werden? 10. In welcher Höhe sind bislang beim UKE oder bei anderen städtischen Stellen Planungs- und Vorlaufkosten für dieses Projekt angefallen? 11. Wann ist der Baubeginn für dieses Investitionsvorhaben geplant? Wann soll die Fertigstellung sein? 12. Wann und in welcher Form soll die Auftragsvergabe für dieses Vorhaben durchgeführt werden? 13. Wann wurde dieses Investitionsvorhaben in das zentrale Bau-Monitoring des Senats aufgenommen? Welche Folge- und Fortschrittsberichte wurden durch die Fachbehörde im Rahmen des Bau-Monitorings jeweils wann übermittelt? Siehe Vorbemerkung.