BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7830 21. Wahlperiode 10.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 03.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Immobiliendeal zwischen der vhw und Vonovia im Wilhelmsburger Bahnhofsviertel Einem Bericht des „Hamburger Abendblatts“ vom 17.1.2017 sowie der Homepage der Vereinigten Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft eG (vhw) ist zu entnehmen, dass der Gebäudekomplex Buddestraße 1 – 5 + 2, Jungnickelstraße 1 und Thielenstraße 1 im Wilhelmsburger Bahnhofsviertel an die Vonovia SE verkauft wurde. Zuvor habe die vhw den Gebäudekomplex der Stadt Hamburg und einer stadtnahen Stiftung und Gesellschaft zum Verkauf angeboten, was die Stadt jedoch abgelehnt habe. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Hat die Stadt ein Angebot zum Kauf von vhw-Wohnungen in Wilhelmsburg oder in anderen Stadtteilen erhalten? Falls ja: a. Wann hat die Stadt ein Kaufangebot von der vhw erhalten? b. Um welche Gebäude handelte es sich? Bitte die Straßennamen angeben. c. Wie viele Wohnungen wurden zum Kauf angeboten? Nein. Dem für den Grunderwerb der Stadt Hamburg zuständigen Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen sowie der SAGA liegen keine entsprechende Anfragen oder Angebote vor. d. Bei wie vielen der angebotenen Wohnungen handelte es sich um Sozialwohnungen oder andere öffentlich geförderte Wohnungen? e. Wie lang ist jeweils die Bindungsdauer für die angebotenen öffentlich geförderten Wohnungen? Aus Datenschutzgründen verzichtet der Senat in steter Praxis auf die Nennung von Belegenheiten mit etwaigen Sozialbindungen. 2. Im Wilhelmsburger Bahnhofsviertel gab es in vergangenen Jahren aufgrund des mangelhaften Zustandes vieler Wohnungen der GAGFAH (eine Vorläuferin der Vonovia) massive Proteste der Mieter/-innen. Die vhw hat wegen ihrer Abrisspolitik am Elisabethgehölz in Hamm ebenfalls heftige Kritik und Widerstand vieler Mitglieder erfahren. Der rot-grüne Senat betont immer wieder, wie viel er in Hamburg für den Schutz der Mieter/- innen tun würde. Weshalb hat der Senat vor diesem Hintergrund eine Übernahme der angebotenen Wohnungen abgelehnt? Entfällt. Drucksache 21/7830 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Erfolgte der Bau der nun zum Verkauf angebotenen Wohnungen der vhw ganz oder teilweise auf ehemals städtischen Grundstücken? Falls ja: a. Weshalb wurden die städtischen Grundstücke wann an wen verkauft ? b. Welche Auflagen beziehungsweise Maßgaben wurden im Kaufvertrag festgeschrieben i. zur weiteren Nutzung der Grundstücke (zum Beispiel Wohnungsbau , geförderter Wohnungsbau, Lärmschutz), ii. bei einem Weiterverkauf der Grundstücke (Rückfall an die Stadt, Wiederkaufsrechte. Weiterverkaufspreis et cetera)? Nein. 4. Haben sich die Lärmschutzbedingungen für die im Vorspann genannten vhw-Wohnungen seit Fertigstellung dieser Wohnungen geändert? Nein. Falls ja: a. Welche verbindlichen Lärmschutzmaßnahmen sind seit der Fertigstellung der Wohnungen erlassen worden? b. Wurden alle bei der Errichtung der Wohnungen geforderten Lärmschutzmaßnahmen ordnungsgemäß hergestellt? Entfällt.