BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7831 21. Wahlperiode 10.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 03.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Sperrungen und Ersatzverkehr auf der S-Bahn-Linie S3/S31 Für die Wochenenden 18. bis 19. Februar 2017 sowie 25. bis 26. Februar 2017 ist ein Ersatzverkehr für die S-Bahn 3 und die S-Bahn 31 zwischen Wilhelmsburg und Berliner Tor angekündigt. Auf Nachfrage bei der S-Bahn wird erklärt, dass die Fahrpläne der S-Bahn sowie des Ersatzverkehrs erst circa zehn Tage vor der Sperrung veröffentlicht werden. Vor einiger Zeit wurde bereits bekannt, dass diese Sperrung nur ein Auftakt ist für viele Sperrzeiten an Wochenenden und auch über ganze Wochen hinweg in den Jahren 2016, 2017, 2018 im Zusammenhang mit dem Bau der S-Bahn-Station Elbbrücken. Der bisher angebotene Bus-Ersatzverkehr ist vor allem auf die Station Berliner Tor ausgerichtet. Im Zusammenhang mit der Olympiaplanung hatte Hamburg festgestellt, dass diese Station für umsteigende Fahrgäste in einem Zustand ist, der Besuchern/-innen der Olympischen Spiele nicht zuzumuten sei. Dieses gilt aber auch insbesondere für ältere Fahrgäste, Fahrgäste mit Kindern , mit Kinderwagen, mit Fahrrädern und mit Rollstühlen. Auf Nachfrage hat die S-Bahn Hamburg mitgeteilt, dass es Sonderbusse von Wilhelmsburg zum Hauptbahnhof für Behinderte geben solle, deren Abfahrtzeiten aber nur über die Behindertenverbände zu erfahren wären, damit sie nicht von anderen Fahrgästen genutzt werden. Aus Wilhelmsburg kommen viele Vorschläge für einen verbesserten Ersatzverkehr während der Sperrzeiten: Betrieb der Fähre 73 auch an Wochenenden; dieses ist auch bei einer Sperrung der S-Bahn die einzige Möglichkeit, Fahrräder mitzunehmen, durchgehender 20-Minuten-Betrieb der Fähre 73, Öffnung des Schnellbusses 34 für Fahrgäste ohne Zuschläge, Verdichtung des Schnellbusses 34 auf einen durchgehenden 20-Minuten- Betrieb, Verlängerung der MetroBus-Linie 13 über die Veddel zur U-Bahn HafenCity -Universität (Station mit Fahrstuhl und freien Sitzplätzen in den U-Bahnen), Drucksache 21/7831 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Verstärkung der Regionalbahn (Metronom) zwischen Harburg und Hamburg Hbf. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Gewährleistung einer guten verkehrlichen Anbindung der Elbinsel ist für die zuständige Behörde von großer Bedeutung. Der von der S-Bahn einzurichtende Schienenersatzverkehr wird grundsätzlich als leistungsfähiges und nachfragegerechtes Ersatzangebot konzipiert, das für die stark frequentierte S-Bahn-Strecke hinsichtlich Ersatzkapazitäten und Reisezeiten ein bestmögliches Alternativangebot darstellen wird. Dadurch werden die verfügbaren Kapazitäten an Omnibussen der Hamburger Busunternehmen gebunden. Für die Bemessung der Kapazitäten im Schienenersatzverkehr liegen Fahrgastzahlen zugrunde, die abschnittsweise erhoben werden. Die Entscheidung, wie viele Busse eine S-Bahn ersetzen, hängt von den Fahrgastzahlen ab. Die Erfahrung hat gezeigt, dass generell bei der Einrichtung eines Schienenersatzverkehrs die Fahrgastzahlen um etwa 10 Prozent zurückgehen. An den Wochenenden wird eine andere Einteilung in Verkehrszeiten vorgenommen als an Wochentagen , da die Nachfragespitzen anders gelagert sind. Die Platzkapazität des Ersatzverkehres bemisst sich nicht nach der Sitzplatzkapazität des S-Bahn-Verkehrs im Regelbetrieb , sondern an der Nachfrage. Ein Gelenkbus mit circa 50 – 60 Sitz- und 70 – 90 Stehplätzen ersetzt einen S-Bahn-Zug mit circa 100 Fahrgästen. Bei Zügen mit stärkerer Fahrgastnachfrage werden dementsprechend mehr Busse eingesetzt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Deutschen Bahn AG (DB) wie folgt: 1. Welche Probleme wurden bei den vorangegangenen längeren Sperrungen der S3/S31 erkannt? Als Schwierigkeit wurde die Feinabstimmung der Zahl der Busse pro Zeiteinheit in Abhängigkeit vom weiteren Zugangebot (metronom) und Straßensperrungen beziehungsweise Straßenraumeinschränkungen (Wilhelmsburger Reichstraße) erkannt. 2. Welche Konsequenzen wurden aus den erkannten Problemen bei Sperrung und Schienenersatzverkehr gezogen? Die Zahl der Busse pro Zeiteinheit wurde insgesamt erhöht. Die Koordination von Sperrungen auf den parallel verlaufenden Schienenstrecken und Straßen erfolgt nach bestmöglichem Maße. 3. Für welche Zeiträume in 2017 und in den Folgejahren sind bisher Sperrungen auf der Linie S3/S31 geplant? Folgende Sperrungen sind derzeit für den südlich des Hauptbahnhofs liegenden Ast der S3/S31 vorgesehen: 18.2., 1 Uhr – 19.2.2017, Betriebsschluss: Hauptbahnhof – Wilhelmsburg; S3/S31 mindestens bis Berliner Tor, Schienenersatzverkehr (SEV) Berliner Tor – Wilhelmsburg (Bau Station Elbbrücken) 25.2., 1 Uhr – 26.2.2017, Betriebsschluss: Hauptbahnhof – Wilhelmsburg; S3/S31 mindestens bis Berliner Tor, SEV Berliner Tor – Wilhelmsburg (Bau Station Elbbrücken ) 12.4., Betriebsbeginn – 17.4.2017, Betriebsschluss: Harburg Rathaus – Neugraben ; SEV Harburg Rathaus – Neugraben (Weichenerneuerungen Neugraben) 10.6., 1 Uhr – 11.6.2017, Betriebsschluss: Hammerbrook – Wilhelmsburg; S3 bis Berliner Tor, S31 bis Hammerbrook, SEV Berliner Tor/Hammerbrook – Wilhelmsburg (Bau Station Elbbrücken) 14.10., 1 Uhr – 27.10.2017, 3 Uhr: Wilhelmsburg – Harburg Rathaus; S3 bis Wilhelmsburg , S31 bis Berliner Tor, SEV Wilhelmsburg – Harburg Rathaus (Gleiserneuerung Wilhelmsburg – Harburg und Stationssanierung Harburg) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7831 3 18.11., 1 Uhr – 19.11.2017, Betriebsschluss: Harburg Rathaus – Neugraben; SEV Harburg Rathaus – Neugraben (Stationssanierung Harburg Rathaus und Heimfeld) 25.11., 1 Uhr – 26.11.2017, Betriebsschluss: Harburg Rathaus – Neugraben; SEV Harburg Rathaus – Neugraben (Stationssanierung Harburg Rathaus und Heimfeld) Insbesondere größere Sperrungen finden grundsätzlich in den Hamburger Schulferien statt. Sperrungen in den Folgejahren sind abhängig vom Baufortschritt und werden im Laufe des jeweiligen Vorjahres terminiert. 4. Wird der Senat für die im Februar 2017 anstehenden und für die später geplanten Sperrungen der S3/S31 im Wilhelmsburger/Harburger Raum a. den Betrieb der HVV-Fähre 73 auf einen durchgehenden 20- Minuten-Takt sowie einen entsprechenden Wochenendbetrieb ausweiten ? Die Zahl und die Kapazitäten der Fähren sowie der Anleger sind zu klein, um einen zusätzlichen Ersatzverkehr darzustellen. b. das Angebot auf der SchnellBus-Linie 34 auf einen durchgehenden 20-Minuten-Betrieb erweitern und den SchnellBus-Zuschlag entfallen lassen? Die S-Bahn setzt pro Zeiteinheit bis zu acht Gelenkbusse ein. Das Angebot würde sich dadurch – in den Zeiten, zu denen die Linie sonst nicht verkehrt – maximal um einen Normalbus pro 20 Minuten erhöhen. c. die MetroBus-Linie 13 über die Veddel zur U-Bahn-Station HafenCity -Universität oder zum Hauptbahnhof verlängern? Siehe Vorbemerkung. Die Pünktlichkeit der Buslinie 13 würde durch den langen Laufweg stark beeinträchtigt. d. eine Verstärkung der Regionalbahn (Metronom) zwischen Harburg und Hamburg Hauptbahnhof bereitstellen sowie den Busverkehr zwischen Wilhelmsburg und dem Harburger Bahnhof verstärken? Lediglich zwischen 10 und 14 Uhr fahren nicht alle Regionalbahnen auf dem Abschnitt Harburg – Hauptbahnhof. In diesem Zeitraum besteht jedoch kein Kapazitätsdefizit. e. besondere Angebote für mobilitätseingeschränkte Personen, für ältere Fahrgäste, Fahrgäste mit Kindern, mit Kinderwagen, mit Fahrrädern und mit Rollstühlen machen? Wie auch in der Vergangenheit wird durch die S-Bahn ein spezieller Schienenersatzverkehr (SEV) für mobilitätseingeschränkte Personen (mit Rollstühlen) angeboten. Der Transport der anderen Personengruppen stellt kein Problem dar, da in der Regel Niederflurbusse einsetzt werden. Für Fahrgäste mit Fahrrädern wird kein gesondertes Angebot gemacht, da diese die Möglichkeit haben, die Regionalbahnen zwischen Harburg und Hamburg Hauptbahnhof zu nutzen. f. besondere Angebote für die unter e. genannten Gruppen öffentlich bekannt geben? Falls ja, bitte die jeweiligen Maßnahmen angeben. Falls nein, bitte die jeweiligen Gründe angeben. Ja, in der dargestellten Zielgruppe der mobilitätseingeschränkten Personen wird das gesonderte Angebot bekannt gemacht. Dies geschieht im Vorfeld über die Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen (LAG) und vor Ort über das Betriebspersonal oder die Infosäulen auf dem S-Bahn-Steig. 5. Welche weiteren oder anderen Maßnahmen hat der Senat geplant? Keine.