BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7832 21. Wahlperiode 10.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 03.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Kündigungen von Schulbegleitungsangeboten durch öffentliche Trägereinrichtungen Wie vom Senat erst gegen Ende letzten Jahres abermals bestätigt, steigt die Zahl der Schulbegleitungen für Kinder und Jugendliche sowohl im Förderschwerpunkt geistige, körperliche und/oder motorische Entwicklung im Sinne einer Behinderung als auch und ganz besonders bei denen mit Förderschwerpunkt im Sinne einer psychischen oder sozial-emotionalen Beeinträchtigung weiter stark an. Bis zum Jahresende 2016 wurde diesbezüglich von einer Zahl von circa 1800 Schülern/-innen mit Schulbegleitungsbedarf in Hamburg ausgegangen. Vor allem gemeinnützige Trägereinrichtungen decken diesen Bedarf in unserer Stadt ab. Insbesondere die fachliche Qualifikation ihrer dafür eingesetzten Mitarbeiter/-innen ist dabei für angemessene Begleitung und Teilhabe am schulischen Alltag von enormer Bedeutung. Obwohl die gelingende Inklusion der betroffenen Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf grundlegend von dieser für sie bestmöglichen Unterstützung abhängt, erscheint diese mittlerweile offenbar häufig gefährdet. Denn durch den Senat wurden zwar jüngst die Quantitäten der Begleitung erhöht, hinsichtlich der Qualität zeigen sich hingegen die Rahmenbedingungen insbesondere bei der bedarfsgerechten finanziellen Ausstattung der Angebote für viele Trägereinrichtungen als zunehmend schwierig bis gefährdend für die erforderliche Leistung. Ich frage den Senat: Entgegen der im Vortext der Fragestellerin vorgebrachten Behauptung ist seitens der zuständigen Behörden nicht festzustellen, dass sich die Rahmenbedingungen für die Gewährung von Schulbegleitung verändert beziehungsweise verschlechtert haben. Den zuständigen Behörden sind seit Umstellung der Verfahren zur Steuerung des Einsatzes von Schulbegleitungen keine Beschwerden der Träger bekannt geworden. Auch ist den zuständigen Behörden kein Träger bekannt, der ab Schuljahr 2013/2014 das Engagement im Bereich der Umsetzung von Schulbegleitungen eingestellt hat. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Schüler/-innen welcher Schulformen in Hamburg erhielten/ erhalten seit 2013/2014 bis heute (Stand Februar 2017) insgesamt jeweils wegen einer komplexen psychosozialen beziehungsweise einer sozialen und/oder emotionalen Entwicklungsbeeinträchtigung und wie viele wegen geistiger und/oder körperlich-motorischer Beeinträchtigun- Drucksache 21/7832 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gen im Sinne einer Behinderung eine Schulbegleitung? (Bitte für jedes Schulhalbjahr seit 2014 gesamt und unterschieden nach Schulform sowie nach den verschiedenen vorliegenden Beeinträchtigungen in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) Eine Auswertung und Bereitstellung der abgefragten Daten in der gewünschten Form ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die abgefragten Parameter werden nicht kumuliert erfasst. Für eine entsprechende Auswertung müssten für die letzten vier Jahre 1.710 Einzelfälle manuell gesichtet und entsprechend der Anfrage ausgewertet werden. Zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die in dem abgefragten Zeitraum eine Schulbegleitung (aufgeschlüsselt nach Schulform sowie Förderschwerpunkt) erhielten, siehe Drs. 21/5911 sowie Drs. 21/1047. Zur Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit Schulbegleitungen im Schuljahr 2016/ 2017 (aufgeschlüsselt nach der Schulbesuchsform) siehe folgende Tabelle: Schulform Schuljahr 2016/17 absolut prozentual Grundschulen 625 37,43% Stadtteilschulen 494 29,58% Gymnasien 61 3,65% spez. Sonderschulen/ReBBZ 483 28,92% berufliche Schulen 7 0,42% Gesamt 1670 100% Quelle: interne Daten der zuständigen Behörde; Stand: 01.12.2016 2. Welche gemeinnützigen und privaten Trägereinrichtungen Hamburgs betreuten/betreuen die in der Antwort zu Frage 1 benannten Schüler/ -innen dabei seit 2013/2014 bis heute (Stand Februar 2017)? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln, mit Nennung der Einrichtung mit Stadtteil, Bezirk und Geschäftsform, aufgeschlüsselt nach Förderbedarf wegen geistiger und/oder körperlich-motorischer als auch nach psychischer beziehungsweise sozialer und/oder emotionaler Beeinträchtigung, in absoluten Zahlen in einer Excel-Tabelle angeben.) Schulbegleitungen werden als Integrationsfachleistungen jeweils befristet bewilligt. Die Bewilligungszeiträume umfassen mindestens circa sechs Wochen bis zu maximal einem Schuljahr. Nach Anerkennung der Unterstützungsbedarfe und Festlegung eines Bewilligungszeitraums, -umfangs (Stunden pro Woche) und Kostensatzes (entscheidend für die Qualifikation einer Schulbegleitung) suchen die Schulen beziehungsweise Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (in der Regel in Kooperation mit den Sorgeberechtigten) eine geeignete Schulbegleitung. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei einer laufenden Bewilligung im Bewilligungszeitraum mehrere Schulbegleitungen auch von mehreren Trägern eingesetzt werden. Mögliche Wechsel der eingesetzten Begleitpersonen oder der Träger werden durch die zuständige Behörde nicht erfasst. Somit kann nur allgemein Auskunft zu den Trägern gegeben werden, die im genannten Bezugszeitraum Schulbegleitungen gestellt haben. Die gemeinnützigen Träger beziehungsweise die privaten Einrichtungen sind der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen. Abrechnende Träger bei Bewilligungen für SuS mit körperlich-motorischem oder geistigem Förderbedarf Abrechnungsstelle für Heil-, Hilfs- und Pflegeberufe AG AMP Schulbegleitung Hamburg GmbH Arbeiterwohlfahrt Landesverband Hamburg e.V. AS Abrechnungsstelle AG AWO Landesverband Hamburg e.V. Bodelschwingh Diakoniestation Horn Das Rauhe Haus (Stiftung) Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. Bild Deutsche Muskelschwund-Hilfe e.V. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7832 3 Abrechnende Träger bei Bewilligungen für SuS mit körperlich-motorischem oder geistigem Förderbedarf Deutsches Rotes Kreuz Hamburg Ambulante Soziale Dienste GmbH Diakonie St.Pauli gemeinnützige GmbH Elsa-Brandström-Haus im Deutschen Roten Kreuz e. V. EOS Erlebnispädagogik e.V. Evangelische Stiftung Alsterdorf f & w fördern und wohnen AöR Freie Christliche Bildungseinrichtungen gGmbH Freiwilligendienste Hamburg Elsa Brandström Haus im DRK e.V. Grone Netzwerk Hamburg - gemeinnützige GmbH gsi - Gesellschaft für sozialpädagogische Innovation Hilfe Im Haus e.V. Internationaler Bund e.V. IB Nord Integrative Betreuung Itzehoe Benjamin Dahl Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. ISB Neuengamme JWO Hamburg Care GmbH Lebenshilfe Landesverband Hamburg e.V. Lebenshilfe-Schenefeld e.V. LEMBKE Häusliche Kranken- und Altenpflege GmbH Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH Martinswerk Bergstedt - fördern und begleiten e.V. Mobile Pflegeambulanz Ann Bandick GmbH Multi-Kulti Gesundheits- und Pflegedienst GmbH Pflegeteam Oststeinbek Sozial Unitas GmbH Soziales Netzwerk Hamburg e.V. SportJobs 123 GmbH Abrechnende Träger bei Bewilligungen für SuS mit sozial-emotionalem Förderbedarf alsterdorf assistenz ost gGmbH AMP Schulbegleitung Hamburg GmbH Arbeiterwohlfahrt Landesverband Hamburg e.V. Das Rauhe Haus Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Hamburg-Harburg e.V. Familienhelden e.V. GimmeFive Schulbegleitung - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Grone Netzwerk Hamburg - gemeinnützige GmbH gsi - Gesellschaft für sozialpädagogische Innovation Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. JWO Hamburg Care GmbH Kita Este GmbH Lebenshilfe-Schenefeld e.V. LEMBKE Häusliche Kranken- und Altenpflege GmbH Martinswerk Bergstedt e.V. Mobile Pflegeambulanz Ann Bandick GmbH Neue Schule Hamburg e.V. Nordlicht Verein für soziale und - kulturelle Arbeit e.V. Pedia Gemeinnützige Bildungs-GmbH Rudolf-Steiner-Schule Harburg SchlauFox e.V. schulwerk publicum Social Unitas GmbH Soziales Netzwerk Hamburg e. V. SportJobs 123 GmbH SVE Hamburg Bildungspartner gGmbH UNTAMED e.V. - T. Mielke Zentrum für Schulbegleitung Drucksache 21/7832 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Quelle: Daten der zuständigen Behörde 3. Welche der in der Antwort zu Frage 2 benannten Schulbegleitungen der jeweiligen Trägereinrichtungen erfolgten/erfolgen dabei seit 2013/2014 bis heute (Stand Februar 2017) mit welcher Qualifikationsstufe des jeweiligen Begleitpersonals? (Bitte für jedes Schuljahr nach Begleitung ohne berufliche Qualifikation und Vorerfahrung, Begleitung mit pädagogischer Vorerfahrung, Erzieher/-in beziehungsweise Gesundheits- und Pflegekraft oder vergleichbar sowie Sozialpädagoge/-in oder vergleichbar , nach Förderbedarf wegen geistiger und/oder körperlich-motorischer als auch nach psychischer beziehungsweise sozialer und/oder emotionaler Beeinträchtigung unterschieden in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) 4. An welchen Schulen versorgten/versorgen die in der Antwort zu Frage 2. genannten Trägereinrichtungen seit 2013/2014 bis heute (Stand Februar 2017) wie viele Schüler/-innen mit Schulbegleitungen? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln, mit Nennung von Standort, Schulform, Stadtteil und Bezirk, zugeordnet zu den Einrichtungen mit Geschäftsform, nach Förderbedarf wegen geistiger und/oder körperlich-motorischer als auch nach psychischer beziehungsweise sozialer und/oder emotionaler Beeinträchtigung unterschieden, in absoluten Zahlen in einer Excel-Tabelle angeben.) Die Integrationsleistung Schulbegleitung ist gestaffelt aufgebaut. Das Qualifikationsniveau gestaltet sich dabei wie folgt: - Leistende von Freiwilligendiensten (Freies Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst), - Sozial erfahrene Kräfte (Kräfte mit pädagogischer Vorerfahrung), - Kräfte mit fachlicher Ausbildung (Erzieherinnen und Erzieher, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten und ähnliche), - Kräfte mit akademischer Ausbildung (Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Pädagoginnen und Pädagogen und ähnliche). Aufgrund der detaillierten Fragestellungen betreffend der Qualifikationen und einzelne Träger in Kombination mit Schulstandorten kann nach Hinzuziehung weiterer Informationen – beispielsweise aus sozialen Netzwerken im Internet oder der Presse – möglicherweise auf einzelne Schülerinnen und Schüler mit Schulbegleitung geschlossen werden. Aus Datenschutzgründen wird daher von einer weitergehenden Beantwortung zu Fragen 3. und 4. abgesehen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 5. Wie viele und welche öffentlichen/gemeinnützigen Trägereinrichtungen in Hamburg haben seit 2013/2014 bis heute (Stand Februar 2017) ihr Schulbegleitungsangebot um mehr als ein Drittel reduziert? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln, mit Nennung der Einrichtung samt Bezirk und der jeweils reduzierten Begleitungen nach Förderbedarf wegen geistiger und/oder körperlich-motorischer als auch nach psychischer beziehungsweise sozialer und/oder emotionaler Beeinträchtigung unterschieden, in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel Tabelle angeben.) Der zuständigen Behörde ist kein Träger bekannt, der ab Schuljahr 2013/2014 das Engagement im Bereich der Umsetzung von Schulbegleitungen im Umfang von mehr als einem Drittel reduziert hat. 6. Welche der in der Antwort zu Frage 5. genannten Einrichtungen gaben für diese teilweise Beendigung ihrer Schulbegleitungsangebote seit 2013/2014 bis heute (Stand Februar 2017) welche der unter a. – d. folgenden Gründe an? (Bitte mit Zuordnung nach Schuljahren, inklusive gegebenenfalls erfolgter Mehrfachnennungen, in absoluten Zahlen und in Prozent angeben.) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7832 5 a. Zu gering bereitgestellte Finanzmittel für die angemessene qualitative Begleitung b. Veränderte (verschlechterte beziehungsweise ungesicherte) Vertragsrahmenbedingungen c. Veränderte (verschlechterte) Ausschreibungs- und Projektierungsansätze d. Sonstige Gründe 7. Wie viele in der Antwort zu Frage 5. genannten von öffentlichen/ gemeinnützigen Trägereinrichtungen in Hamburg seit 2013/2014 bis heute (Stand Februar 2017) reduzierten Schulbegleitungsangebote wurden danach an privatwirtschaftliche Trägereinrichtungen vergeben? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln, mit Nennung der privatwirtschaftlichen Einrichtung samt Bezirk und der jeweils übernommenen Begleitungen nach Förderbedarf wegen geistiger und/oder körperlich-motorischer als auch nach psychischer beziehungsweise sozialer und/oder emotionaler Beeinträchtigung unterschieden, in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel Tabelle angeben.) Entfällt. 8. Wie viele und welche öffentlichen/gemeinnützigen Trägereinrichtungen in Hamburg haben seit 2013/2014 bis heute (Stand Februar 2017) ihr Schulbegleitungsangebot gänzlich eingestellt? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln, mit Nennung der Einrichtung samt Bezirk, in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel Tabelle angeben.) Der zuständigen Behörde ist kein Träger bekannt, der ab Schuljahr 2013/2014 das Engagement im Bereich der Umsetzung von Schulbegleitungen gänzlich eingestellt hat. 9. Welche der in der Antwort zu Frage 8. genannten öffentlichen/gemeinnützigen Trägereinrichtungen gaben für diese Beendigung ihrer Schulbegleitungsangebote seit 2013/2014 bis heute (Stand Februar 2017) welche der unter a. – d. folgenden Gründe an? (Bitte mit Zuordnung nach Schuljahren, inklusive gegebenenfalls erfolgter Mehrfachnennungen , in absoluten Zahlen und in Prozent angeben.) a. Zu gering bereitgestellte Finanzmittel für die angemessene qualitative Begleitung. b. Veränderte (verschlechterte beziehungsweise ungesicherte) Vertragsrahmenbedingungen c. Veränderte (verschlechterte) Ausschreibungs- und Projektierungsansätze d. Sonstige Gründe 10. Wie viele in der Antwort zu Frage 8. genannten von öffentlichen/gemeinnützigen Trägereinrichtungen in Hamburg seit 2013/2014 bis heute (Stand Februar 2017) gänzlich aufgegebenen Schulbegleitungsangebote wurden danach an privatwirtschaftliche Trägereinrichtungen vergeben? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln, mit Nennung der privatwirtschaftlichen Einrichtung samt Bezirk und der jeweils übernommenen Begleitungen nach Förderbedarf wegen geistiger und/oder körperlich-motorischer als auch nach psychischer beziehungsweise sozialer und/oder emotionaler Beeinträchtigung unterschieden, in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel Tabelle angeben.) Entfällt. 11. Wie viele Beschwerden beziehungsweise Beanstandungen gegen die Vertragsrahmenbedingungen der Schulbegleitung hat es bei der zuständigen Fachbehörde für Schule und Berufsbildung (BSB), wie viele bei Drucksache 21/7832 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 der zuständigen Fachbehörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) seit 2013/2014 bis heute (Stand Februar 2017) seitens öffentlicher/gemeinnütziger Trägereinrichtungen in der Schulbegleitung insgesamt gegeben? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln, nach Bezirken ausgewiesen, in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) Beschwerden hat es seit Umstellung der Verfahren zur Steuerung des Einsatzes von Schulbegleitungen nicht gegeben. a. Was genau wurde dabei am häufig beanstandet? (Bitte Beschwerde - beziehungsweise Beanstandungsgründe nennen und in absteigender Häufigkeit in absoluten Zahlen und Prozent entsprechend in der Tabelle zu 11. angeben.) 12. Wie hat der Senat, wie haben die zuständigen Fachbehörden BSB und BASFI auf die in der Antwort zu Frage 11. genannten Beschwerden beziehungsweise Beanstandungen reagiert? (Bitte nach Schuljahren und Gründen gesondert erläutern.) 13. Wie viele öffentliche/gemeinnützige Träger in Hamburg haben seit 2013/ 2014 bis heute (Stand Februar 2017) wegen veränderter (verschlechterter ) Vertragsrahmenbedingungen in der Schulbegleitung bei den zuständigen Fachbehörden BSB und BASFI darauf hingewiesen, dass sie ihr Schulbegleitungsangebot reduzieren werden müssen, wie viele haben darauf hingewiesen, dass sie es ganz einstellen werden müssen? a. Wie hat der Senat, wie haben die zuständigen Fachbehörden BSB und BASFI darauf reagiert? (Bitte nach Schuljahren gesondert erläutern.) Entfällt. 14. Wie beurteilt und bewertet der Senat beziehungsweise wie beurteilen und bewerten seine zuständigen Fachbehörden BSB und BASFI die Ersetzung von öffentlichen/gemeinnützigen Trägereinrichtungen durch privatwirtschaftliche Anbieter hinsichtlich der Garantie durchgängiger qualitativ angemessener Schulbegleitung für die darauf angewiesenen Schüler/-innen? (Bitte sachlich und fachlich Stellung nehmen.) a. Welche Maßnahmen werden dahin gehend von welchen zuständigen behördlichen Strukturen unternommen, um die fachliche Qualität der jeweiligen Schulbegleitung zu gewährleisten und zu kontrollieren ? (Bitte erläutern.) 15. Wie beurteilt und bewertet der Senat beziehungsweise wie beurteilen und bewerten seine zuständigen Fachbehörden BSB und BASFI die Ersetzung von öffentlichen/gemeinnützigen Trägereinrichtungen durch privatwirtschaftliche Anbieter hinsichtlich der Arbeitsbedingungen und der angemessen Bezahlung der Schulbegleiter/-innen? (Bitte sachlich und fachlich Stellung nehmen.) a. Welche Maßnahmen werden dahin gehend von welchen zuständigen behördlichen Strukturen unternommen, um die Arbeits- und Bezahlungsbedingungen für Schulbegleiter/-innen zu gewährleisten und zu kontrollieren? (Bitte erläutern.) Eine strukturell beobachtbare Verlagerung von Schulbegleitungsleistungen von öffentlichen /gemeinnützigen Trägern hin zu privatwirtschaftlichen Anbietern ist derzeit durch die zuständige Behörde nicht festzustellen.