BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7837 21. Wahlperiode 10.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 03.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Beitrag des Helmut-Schmidt-Flughafens zu Hamburgs Klimabilanz? Ein Jahr Klimaplan in Hamburg – die Bilanz erscheint angesichts der Ziele zumindest verbesserungswürdig. Den euphorischen Erfolgsmeldungen des Senats stehen die harten Zahlen der ehemaligen Umwelthauptstadt Hamburg gegenüber. Dabei müssen auch diejenigen CO2-Quellen einbezogen werden, die nicht in der Hamburgischen Klimabilanz berücksichtigt wurden, sich aber dennoch in Hamburg befinden. Neben dem Kohlekraftwerk Moorburg gehört dazu vor allem der Luftverkehr, der vom Flughafen Hamburg startet. Internationalen Vereinbarungen entsprechend werden aber abgehende Flüge des Flughafens in die nationale CO2-Bilanz Deutschlands eingerechnet . Die internationalen Vereinbarungen zur CO2-Reduktion des Flugverkehrs sind dabei weit rückständiger als die für andere Bereiche, wie sie auf der Pariser Klimakonferenz festgelegt wurden. So wurde in Paris der Flugverkehr zwar erstmalig thematisiert, jedoch nicht in den Zielsetzungen berücksichtigt. Die Bemühungen des Flughafens für einen CO2-neutralen Betrieb sind anerkannt vorbildlich. Leider beinhaltet dies nicht den Flugverkehr an sich. Zahlen zu den CO2-Emissionen des vom Helmut-Schmidt-Flughafen abgehenden Luftverkehrs sind hamburgseitig bislang nicht publiziert worden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Treibhausgasemissionen wurden in den letzten zehn Jahren bei den Flügen ab Hamburg gemessen? Bitte nach Jahren sowie nach innerdeutschen und internationalen Flugstrecken aufschlüsseln und die Emissionen jeweils auch in CO2-Äquivalenten angeben. Laut Verursacherbilanz 2014 des Statistikamts Nord für Hamburg weist der Verkehr, differenziert nach Luftverkehr, Schienenverkehr und Straßenverkehr, folgende CO2- Emissionen auf, weitere Differenzierungen zum Luftverkehr gibt es nicht: Jahr Luftverkehr in Tsd. t Schienenverkehr in Tsd. t Straßenverkehr in Tsd.t CO2- Emissionen Verkehr Gesamt in Tsd. t 1990 666 551 4.254 5.471 2003 744 545 3.372 4.660 2004 763 391 3.388 4.542 2005 882 360 3.190 4.431 2006 1.066 394 3.096 4.556 2007 1.079 286 3.024 4.389 Drucksache 21/7837 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Jahr Luftverkehr in Tsd. t Schienenverkehr in Tsd. t Straßenverkehr in Tsd.t CO2- Emissionen Verkehr Gesamt in Tsd. t 2008 862 276 3.019 4.157 2009 761 252 3.012 4.025 2010 787 263 3.064 4.114 2011 840 263 3.044 4.147 2012 821 264 3.032 4.118 2013 767 268 3.163 4.199 2014 799 279 3.176 4.254 Gesamt 10.838 4.391 41.833 57.062 2. Welche konkreten Anstrengungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen des Luftverkehrs in Hamburg hat der Senat bereits unternommen und welche sind noch geplant? Wesentlichen Einfluss auf die Höhe der CO2- und weiterer Emissionen hat das eingesetzte Fluggerät. Im Fall der von den am Flughafen operierenden Luftfahrzeugen ausgehenden Emissionen kann Hamburg indirekt emissionsmindernd tätig werden Die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) setzt daher Anreize, die Umstellung auf moderne und emissionsarme Flugzeugtypen zu beschleunigen. Siehe hierzu die Antwort zu 6. Außerdem unternimmt die FHG erhebliche eigene Anstrengungen zur Emissionsreduzierung im Flughafenbetrieb. So wurden zum Beispiel die Rollverkehre am Boden optimiert, um die Rollzeiten von Flugzeugen zu verringern. Anstatt durch die treibhausgasintensiven bordeigenen Hilfsturbinen (APU) erhalten die Flugzeuge auf dem Vorfeld des Hamburger Flughafens eine externe Strom- und Wärmeversorgung. Beide Maßnahmen tragen nicht nur zur Lärmminderung, sondern auch zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bei. 3. Welche konkreten Zielwerte sind senatsseitig für die Reduktion der CO2- Emissionen des Luftverkehrs für den Flughafen Hamburg definiert worden und wie ist der Stand der Umsetzung? 4. Welche verbindlichen, bundesweiten Zielsetzungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen des Flugverkehrs gibt es und wie sieht der Beitrag der Freien und Hansestadt Hamburg als Haupteigentümerin des Flughafen dazu aus? 5. Welche Vereinbarungen bestehen zwischen Hamburg und der Bundesrepublik Deutschland bezüglich der Erreichung der nationalen CO2-Ziele und durch wen und wie wird deren Einhaltung überwacht? Hamburg hat das Ziel, bezogen auf die Verursacherbilanz des Statistikamts Nord, bis zum Jahr 2030 die CO2-Emissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um 50 Prozent zu reduzieren. Analog zur gesamten Luftfahrtbranche wird aber auch am Hamburger Flughafen in den kommenden Jahren mit einem Passagierwachstum gerechnet. Die Emissionen des Luftverkehrs werden durch internationale Übereinkommen adressiert. Innerhalb der EU werden diese derzeit durch den EU-Emissionshandel erfasst. Hierbei wird eine Obergrenze für die Gesamtemissionen im zivilen Luftverkehr festgelegt. Im Oktober 2016 hat überdies die internationale Staatengemeinschaft im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) dem globalen marktbasierten Klimaschutzinstrument CORSIA (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation) zugestimmt. Diesem System folgend werden die Fluggesellschaften ab dem Jahr 2021 für ihre wachstumsbedingten CO2-Emissionen einen Zertifikatspreis zahlen. Mit den Einnahmen werden in entsprechender Größenordnung CO2-senkende Projekte finanziert. Die Bundesregierung unterstützt die globale marktbasierte Maßnahme der ICAO. Synergien mit bestehenden Instrumenten und Prozessen sollen zukünftig berücksichtigt werden. In der Treibhausgas-Berichterstattung des Bundes, deren Basis die Quellenbilanz darstellt, werden dem Sektor Verkehr nicht die auf Deutschland entfallenden Emissio- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7837 3 nen des internationalen zivilen Luftverkehrs zugerechnet. Die Bundesregierung verweist auf die internationale Berichterstattung. 6. Welche Vergünstigungen genießen besonders emissionsarme Flüge und wie ist „emissionsarm“ hierbei definiert? Seit Januar des Jahres 2010 erhebt der Flughafen Hamburg von den Airlines emissionsabhängige Start- und Landeentgelte, die den Einsatz emissionsärmerer Luftfahrzeugtypen begünstigen. So soll ein finanzieller Anreiz für die Airlines gesetzt werden, auf moderne und umweltverträglichere Maschinen umzusteigen. Eine gesonderte Definition des Begriffs „emissionsarm“ wird dabei nicht verwendet, das Entgelt wird vielmehr in Abhängigkeit von den konkreten Emissionswerten berechnet. Diese werden auf der Grundlage zertifizierter Stickoxid(NOx)- und Kohlenwasserstoff(HC)- Emissionen pro Triebwerk gemäß Vorschrift ICAO Annex 16, Volume II berechnet.