BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7838 21. Wahlperiode 10.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 03.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Linksextreme „Aktionskonferenz“ an der Universität Hamburg. Was weiß der Senat? Einem Beitrag von „Welt Online“ zufolge plant die linke Szene Hamburgs seit Oktober 2016 die Durchführung einer umfangreichen Blockadeaktion während des G20-Gipfels, der im Juli 2017 in der Hansestadt stattfinden wird.1 Unter dem Slogan „Bullen, Verfassungsschutz und Spitzel, verpisst Euch!“ hatten die Antifa und weitere marxistisch-revolutionäre Gruppen in der Roten Flora damals zu einer Vollversammlung geladen, um sich über Planung und Durchführung der Aktion zu verständigen. Wie unlängst bekannt wurde, können die Initiatoren dabei nun offenbar auf Hilfe aus der Mitte der Gesellschaft zählen. So hat die Universität Hamburg dem Vorhaben der studentischen Gruppe „AA/NO Arbeitslose Akademiker/Nachwuchsorganisation“ zugestimmt , am 11. Februar 2017 auf dem Hochschulcampus eine „Aktionskonferenz “ durchzuführen. Diese ist unter dem Motto „G20 entern – Kapitalismus versenken“ angemeldet und dient dem Ziel, den für Juli 2017 geplanten Boykott des G20-Gipfels vorzubereiten. Dass die Universitätsleitung eine solche Veranstaltung auf ihrem Campus gestattet, sorgt für Irritationen. Denn bei der studentischen Vereinigung, die die Konferenz angemeldet hat, handelt es sich um eine Gruppe, deren Mitglieder den zahlreichen inoffiziellen Ablegern der 1991 aufgelösten „Marxistischen Gruppe“ nahestehen, einer linksextremistischen Organisation der Neuen Linken, die seinerzeit unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes stand. Als brisant können zudem auch Äußerungen gelten, die verschiedene Konferenzorganisatoren bislang gegenüber der Presse getätigt haben. So erklärte eine junge Frau, die von „Welt Online“ nur „Sylvie“ genannt wird und bereits am zweiten Dezemberwochenende 2016 eine „Aktionskonferenz“ organisiert hatte, „das Strafgesetzbuch ist für uns kein Kriterium. Was legitim ist, muss nicht unbedingt legal sein!“2 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die hamburgischen Hochschulen handeln eigenverantwortlich bei der Nutzung der ihnen überlassenen Räumlichkeiten. Dies gilt auch bei der Vermietung von Räumlichkeiten an Dritte. Die Prüfung und Beurteilung, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen im Einzelfall bei einer bestimmten Nutzung erfüllt sind, obliegt den Hochschulen. Am 2. Februar 2017 wurde der zuständigen Stabsstelle der Universität Hamburg (UHH) mitgeteilt, dass die studentische Vereinigung „AA/NO (Arbeitslose Akademiker /Nachwuchsorganisation)“ nicht mehr Veranstalter der „Aktionskonferenz“ am 1 Confer Linke Szene plant zum G20-Gipfel den Aufstand. „Welt Online“ vom 28.10.2016. 2 Confer Ibidem. Drucksache 21/7838 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 11. Februar 2017 ist. Die „AA/NO“ hat ihren Antrag auf Raumüberlassung zurückgezogen . Veranstalter ist nunmehr die studentische Vereinigung „Alternative Linke“. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen unter anderem auf der Grundlage von Auskünften der UHH wie folgt: 1. Wie rechtfertigt der Senat die Entscheidung der Universität Hamburg, eine von Linksextremen organisierte Veranstaltung zu genehmigen, die unter dem Motto „G20 entern – Kapitalismus versenken“ stattfindet und damit offensichtlich dem Ziel dient, den Boykott des G20-Gipfels vorzubereiten ? Siehe Vorbemerkung. 2. Seit wann war dem Senat die Entscheidung der Universität Hamburg bekannt? Die zuständige Behörde hat im Januar 2017 durch einen Eintrag in den Sozialen Medien Kenntnis von der Veranstaltung erlangt. 3. Welche Informationen liegen dem Senat über die studentische Gruppe „AA/NO Arbeitslose Akademiker/Nachwuchsorganisation“ vor, die die Veranstaltung angemeldet hat? 4. Wie ist es möglich, dass eine Organisation die Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung an einer Hamburger Hochschule erhält, deren Mitglieder gegenüber der Presse erklären, dass das Strafgesetzbuch für sie kein Kriterium sei und darüber hinaus ein Treffen abhält, die unter einem Slogan stattfindet, der in unsäglicher Weise den Staat und dessen Beamte verhöhnt („Bullen, Verfassungsschutz und Spitzel, verpisst Euch!“)? Siehe Vorbemerkung. 5. Wie viele Teilnehmer sind nach Kenntnis des Senats für die geplante Veranstaltung angemeldet? Der UHH und der zuständigen Behörde liegen hierüber keine Informationen vor. 6. Haben der Senat und die Universitätsleitung die „Aktionskonferenz“ bislang kritisch diskutiert? Falls ja, inwiefern? Falls nein, warum nicht? Nachdem die zuständige Behörde Kenntnis von der Veranstaltung erlangt hat, hat sie hierzu Kontakt mit der UHH aufgenommen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Drs. 21/7801 sowie 21/7164. 7. Mit ihrer Erlaubnis der Veranstaltung trägt die Universität Hamburg unmittelbar dazu bei, dass es im Rahmen des G20-Gipfels zu erheblichen Zwischenfällen kommen wird – mit der Folge, dass dem Steuerzahler erhebliche Zusatzkosten entstehen, die man für deren Eindämmung wird aufwenden müssen. Wie ist die Entscheidung der Universität vor diesem Hintergrund vertretbar? Siehe Vorbemerkung.