BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7839 21. Wahlperiode 10.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 03.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Rundfunkbeitrag für Flüchtlinge? (II) Erneut häufen sich Berichte darüber, dass an in öffentlichen Unterbringungen untergebrachte Asylbewerberinnen und Asylbewerber Rundfunkbeitragsbescheide geschickt wurden und werden. Spätestens sobald sie in private Folgeunterkünfte einziehen, erfolgt dieser Vorgang – entsprechende Ummeldung vorausgesetzt – quasi automatisch. Aufgrund der Sprachbarriere bestehen jedoch häufig Verständnisprobleme und zudem besteht oftmals wenig Kenntnis über das korrekte weitere Vorgehen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Norddeutschen Rundfunks (NDR) und der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. (vzhh) wie folgt: 1. Ist es seit Juni 2015 vorgekommen, dass in Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) gemeldete Asylbewerberinnen und Asylbewerber Rundfunkbeitragsbescheide erhielten? Wenn ja, wann, wo und in circa wie vielen Fällen? (Bitte jahresweise auflisten .) 2. Ist es seit Juni 2015 vorgekommen, dass in Einrichtungen der FHH gemeldete Asylbewerberinnen und Asylbewerber Rundfunkbeitrags- Mahnbescheide und/oder Besuch von Vollstreckungsbeamten erhielten? Wenn ja, wann, wo und in circa wie vielen Fällen? (Bitte jahresweise auflisten .) In den Erstaufnahmeeinrichtungen und in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Zuwanderern und Wohnungslosen (örU) werden Fälle fälschlich angeschriebener Bewohnerinnen und Bewohner bei den Trägern nicht statistisch erfasst. Die zuständige Vollstreckungsbehörde wurde seit Juni 2015 in 186 Fällen ersucht, den Rundfunkbeitrag bei Personen, die in den jeweiligen zentralen Einrichtungen gemeldet sind beziehungsweise waren, zwangsweise einzuziehen. Dabei ist grundsätzlich nicht bekannt, ob es sich bei Schuldnerinnen und Schuldnern um Asylbewerberinnen und -bewerber handelt, oder ob unter den jeweils genannten Adressen auch andere Personen untergebracht sind. Ersuchen, die sich fälschlicherweise an Flüchtlinge richteten, wurden zurückgezogen, andere Ersuchen wurden im Innendienst erledigt . In keinem Fall sind Vollziehungsbeamte beauftragt worden. Die Vollstreckungsersuchen verteilen sich wie folgt: Bezirk 2015 2016 2017 Hamburg-Mitte 8 9 5 Drucksache 21/7839 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Altona 14 12 0 Eimsbüttel 20 26 6 Hamburg-Nord 9 12 2 Wandsbek 12 28 1 Bergedorf 5 11 1 Harburg 3 2 0 Im Übrigen siehe Drs. 21/608 und 21/2501. 3. In circa wie vielen Fällen seit 2015 wurden Asylbewerberinnen und Asylbewerber von der Verbraucherschutzzentrale über die Möglichkeit einer Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aufgeklärt? In welchem Umfang und welcher Weise werden sie hierüber gegebenenfalls noch vor Verlassen einer Einrichtung der FHH durch wen aufgeklärt? (Bitte jahresweise auflisten.) Die Verbraucherzentralen stehen nach Auskunft des NDR in engem Kontakt mit dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Sie bieten umfangreiche Beratungsangebote zum Rundfunkbeitrag an – insbesondere zu den Möglichkeiten der Befreiung und Ermäßigung. Hierbei handelt es sich nicht um Sonderbefreiungstatbestände für Flüchtlinge, sondern die üblichen Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Eigens für die Beratung von nicht deutschsprachigen Menschen bietet der Beitragsservice Informationsmaterialien über den Rundfunkbeitrag und Befreiungsmöglichkeiten in Arabisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch und Türkisch an, die der Beitragsservice unter anderem den Verbraucherzentralen für ihre Beratungstätigkeit kostenlos zur Verfügung stellt. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. (vzhh) gab es in 2015 keine und in 2016 eine Anfrage zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen des Bezugs von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die vzhh ist darüber hinaus über ihre E-Mailadresse refugees@vzhh.de insgesamt sechsmal im Zeitraum 2015 bis 2016 von Betreuerinnen und Betreuern um Informationen zur Anmeldepflicht und Befreiungsmöglichkeit gebeten worden. Über diesen Personenkreis hat die vzhh entsprechende Informationen auch im Nachgang verbreitet. Eine personenbezogene Auflistung, wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber damit im Einzelnen erreicht wurden, liegt nicht vor. Darüber hinaus erhalten Bewohnerinnen und Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtungen und der Wohnunterkünfte Beratung vom Sozialmanagement oder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beziehungsweise Trägern der örU, beim Bezug der Unterkunft ebenso wie auf Anfrage. Der Umfang wird statistisch nicht erfasst. Im Übrigen siehe Drs. 21/608. 4. In circa wie vielen Fällen seit 2015 erhielten in privaten Unterkünften wohnende Asylbewerberinnen und Asylbewerber Besuch von Vollstreckungsbeamten in Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung von fälligen Rundfunkbeiträgen? (Bitte jahresweise auflisten.) Dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio liegen keine Kenntnisse darüber vor, ob es sich bei Bewohnerinnen oder Bewohnern von privaten Unterkünften um Leistungsempfänger gemäß Asylbewerberleistungsgesetz handelt. Eine pauschale Befreiung gilt nur für Gemeinschaftsunterkünfte. Asylbewerberinnen und Asylbewerber , die privaten Wohnraum nutzen, müssen einen Antrag auf Befreiung stellen, siehe dazu Antwort zu 3.