BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7844 21. Wahlperiode 10.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 03.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Kommt Rot-Grün inzwischen seiner Verpflichtung der Kontrolle der privaten Wach- und Sicherheitsdienste in Hamburger Flüchtlingsunterkünften nach? (II) Die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/7644 sorgt leider aufgrund von Widersprüchen und Ungenauigkeiten bei der Beantwortung dafür, dass Nachfragen notwendig werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Gemäß der Antwort auf die erste Frage der Drs. 21/7644 haben die Betreiber von Erstunterkünften mit neun Wachdiensten Verträge abgeschlossen , ein Wachdienst davon beschäftige wiederum drei Subunternehmen . Allerdings wird dann in der Antwort zu Frage 3. nur ein Subunternehmen namentlich genannt. Handelt es sich nun um ein oder um drei Subunternehmen? Wenn es drei sind, wie heißen die anderen beiden und an welchen Standorten werden sie eingesetzt? Die Antwort auf die erste Frage der Drs. 21/7644 gibt die Anzahl der beauftragten Subunternehmen für den gesamten Zeitraum 2015 bis 2016 wieder. Im Unterschied dazu bezieht sich die Antwort auf die dritte Frage entsprechend der Fragestellung auf den aktuellen Stand im Januar 2017. Zu diesem Zeitpunkt war ein Subunternehmen beauftragt. 2. Auch heißt es in der Drs. 21/7644, dass der Grundsatz gelte, dass bei öffentlich-rechtlichen Unterkünften keine Wachdienste eingesetzt werden . Offenbar ist es in einigen Fällen aber dann doch der Fall. Aufgrund welcher Voraussetzungen wird von dem Grundsatz Abstand genommen und an welchen Standorten ist welcher Wachdienst jeweils warum eingesetzt ? Zu den Gründen, die in Ausnahmefällen zum Einsatz von Wachdiensten in der öffentlich -rechtlichen Unterbringung (örU) von Zuwanderern und Wohnungslosen führen, siehe Drs. 21/3550. Derzeit wird im Rahmen der örU an folgenden Standorten ein Wachdienst eingesetzt: Wohnschiff Transit: Zu den Gründen des Einsatzes siehe Drs. 21/3550. Wohnunterkunft Billstieg: Der Einsatz des Wachdienstes dort basiert auf einer Entscheidung von f & w fördern & wohnen AöR (f&w) und der zuständigen Behörde im Februar 2011 und der besonderen Situation der Unterkunft. Der Wachdienst wurde beauftragt, außerhalb der Bürozeiten abends und nachts sowie an Wochenenden und Feiertagen präsent und für die Bewohnerinnen und Bewohner ansprechbar zu sein. Infolge dessen soll der soziale Drucksache 21/7844 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Frieden in der großen Einrichtung mit besonders schwierigen Haushalten sichergestellt werden. Seit dem Zeitpunkt der Beauftragung des Sicherheits- und Wachdienstunternehmens ist dort ein starker Rückgang an Straftaten und Sachbeschädigungen zu verzeichnen. Der positive Kontakt zur örtlichen Polizei und Feuerwehr ist auch aufgrund der Lage der Einrichtung von besonderer Bedeutung. Diese Maßnahme wird deshalb derzeit fortgeführt. 3. Sind dem Betreiber von der Erstunterkunft, in der das/die Subunternehmen beschäftigt ist/sind, anhängige Rechtsstreitigkeiten über die Vergütung von Wach- und Sicherheitsdienstleistern an das/die Subunternehmer bekannt? Der Betreiber hat Kenntnis von einem Rechtsstreit. 4. In Frage 12. der Drs. 21/7644 heißt es, dass es im Bereich der örU keinen Wechsel von Sicherheitsdiensten gegeben habe. Gleichzeitig sei aber aufgrund schwieriger Vertragsverhandlungen mit einem Bieter kein Hauptvertrag geschlossen worden, sondern mit einem anderen Wachdienst . Also hat doch ein Wechsel stattgefunden? Wenn ja, von wem zu wem an welchem Standort? Wenn nein, warum wurden dann Verhandlungen geführt? Im Bereich der örU erfolgte kein Wechsel des Wach- und Sicherheitsunternehmens. Die Antwort aus Drs. 21/7644 bezieht sich auf den Bereich der Erstaufnahme. 5. 2015 betrugen die Kosten für Wach- und Sicherheitsdienste in EA 17,5 Millionen Euro. Für das Jahr 2016 lagen in den ersten Januartagen nur die Zahlen von f & w mit 37 Millionen Euro vor. a. Da inzwischen auch die Zahlen für die anderen Betreiber vorliegen müssten: Wie hoch waren die Gesamtkosten für Wach- und Sicherheitsdienstleistungen im Bereich der EA im Jahr 2016 und wie hoch waren sie jeweils pro Standort und Monat? Bitte zusätzlich die Tabelle der Anlage 4 der Drs. 21/5635 bis Ende 2016 fortschreiben. Diese Zahlen liegen dem Senat vor. Ein Grund zur Verweigerung der Vorlage existiert nicht. b. Wie hoch sind die Kosten der einzelnen Standorte nach dem jeweiligen Entstehungszeitraum? Bitte auch hierfür eine entsprechende Tabelle beifügen, soweit die Zahlen vorliegen. Die Erfassung der Kosten der Bewachung und die Prüfung der eingebuchten Rechnungen der Wach- und Sicherheitsunternehmen wurden im Jahre 2016 vorgenommen . Die standortbezogene Auswertung einzelner Sachkonten ist erst ab dem Jahr 2016 möglich. Zur Kostenerfassung des Jahres 2016 siehe Drs. 21/6898. Die Darstellung in der Anlage erfolgt lediglich nach dem Buchungsdatum. Schwankungen zwischen den Monaten sind somit nicht zwangsläufig auf unterschiedlich hohe Rechnungsbeträge in dem jeweiligen Berichtsmonat zurückzuführen, sondern resultieren auch aus den Buchungsdaten der Rechnungsbeträge, die nicht dem zugehörigen Leistungszeitraum entsprechen. Negative Beträge resultieren aus Umbuchungen. Im Übrigen siehe Anlage und Drs. 21/5635. Zur Verbesserung der Kostenübersichten werden die Kosten der Bewachung der Erstaufnahmeeinrichtungen, die von den Hilfsorganisationen betrieben werden, rückwirkend für das Jahr 2016 nach dem Leistungszeitraum erfasst. Die Kosten der Bewachung im Bereich der Erstaufnahme werden hierbei unter rückwirkender, jetzt nicht nur buchungsbezogener Zeitzuweisung der Kosten, sondern monatsweiser Aufbereitung der umfangreichen Rechnungsdaten bereits einer monatsbezogenen Darstellung für die vergangenen Monate des Jahres 2016 zugeführt. Die im Zusammenhang mit diesen umfangreichen händischen Umsortierungen von Rechnungsdaten erforderlichen Abgleiche mit den vorhandenen Buchungsdaten konnten aber noch nicht endgültig abgeschlossen werden. Erst nach Abschluss aller Rechnungsdaten sind valide Monatsbetrachtungen möglich. 2016 August September Oktober November Dezember Albert-Einstein-Ring 829.238,83 425.228,65 Bargkoppelstieg 10 - 14 41.888,74 27.614,45 27.540,98 27.887,34 28.212,71 Bargkoppelweg 60 3.116,47 -8.607,61 Bargkoppelweg 66a 420.377,75 217.669,58 314.782,01 201.785,97 Behrmannplatz 126.025,28 365.805,29 Blomkamp 198.389,18 120.730,26 1.617,50 115.835,79 93.565,95 Bredowstraße 16.119,26 317.137,66 Dratelnstraße 66.801,68 438.405,61 779.756,99 665.424,77 Fiersbarg 159.240,52 198.354,15 264.317,85 132.145,77 Flagentwiet 205.462,55 186.350,89 447.484,20 Geutensweg 136.776,32 15.233,43 401.629,46 Grellkamp 311.076,22 301.543,57 310.139,09 338.995,06 Harburger Poststraße -20.823,67 411.792,73 Hellmesbergerweg 116.053,56 39.901,85 37.244,44 390.927,99 Heselstücken 51.581,46 51.788,04 Holstenhofweg 63.418,87 141.465,23 543.664,15 Hörgensweg Jenfelder Moorpark 44.104,43 182.010,61 261.677,01 17.363,11 Kaltenkirchener Straße 9.219,64 Karl-Arnold-Ring Kieler Straße 260.409,19 132.826,31 136.351,69 136.675,22 Kurdamm 179.121,04 71.159,02 82.498,24 Kurt-A.-Körber-Chaussee 56.291,76 52.742,82 55.781,25 Melanchthonstraße 50.470,88 Münzstraße 280.103,63 Rahlstedter Grenzweg 17.565,54 17.565,54 54.818,06 529.921,55 Neuland I 137.620,36 146.255,57 283.226,65 Neuland II 308.329,57 251.288,77 514.807,32 Niendorfer Straße 207.594,21 92.283,12 11.151,99 91.856,69 191.401,53 Ohlstedter Platz 176.238,89 83.786,90 445.495,76 231.523,13 173.922,49 Oktaviostraße 188.400,24 757.932,74 Oskar-Schlemmer-Straße 51.067,56 Osterrade 399.671,50 174.504,46 Papenreye 283.882,33 620.452,97 Rugenbarg 336.399,71 103.257,61 160.670,85 Schaarsteinweg 99.319,64 Schmiedekoppel 329.283,22 371.871,38 Schnackenburgallee 212.733,23 947.416,13 1.382.637,19 Schwarzenberg 16.873,28 186.063,03 172.850,08 344.052,60 44.510,71 Sportallee 174.935,33 97.247,94 96.919,41 6.492,64 Vogt-Kölln-Straße 136.776,32 143.747,06 284.223,38 Wendenstraße 492.392,23 Wiesendamm 3 104.260,00 52.696,63 52.637,60 103.764,20 Wiesendamm 24 312.943,97 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7844 3 Anlage 7844ska_frage 7844ska_Antwort_Anlage1