BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7846 21. Wahlperiode 14.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 06.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlinge in den Rechtskreisen des SGB II und des SGB III In Drs. 21/7483 – Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft, Gemeinsames Arbeitsmarktprogramm 2015 – 2020 der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, der Agentur für Arbeit Hamburg und des Jobcenters team.arbeit.hamburg heißt es: „Ziel ist die schnelle und nachhaltige Integration von Flüchtlingen in den Hamburger Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Dazu sind die Aktivitäten aller Beteiligten an dem Regelsystem der Vermittlung und Leistungsgewährung im SGB III und II auszurichten, durch kommunale Leistungen zu ergänzen und, sofern auch der Bund weitere Ressourcen zur Verfügung stellt, spätestens zum 31.12.2016 sicherzustellen, dass alle Flüchtlinge im erwerbsfähigen Alter mit Ausnahme der aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen vorübergehend oder dauerhaft nicht Erwerbsfähigen in VerBIS registriert und deren berufliche Kompetenzen systematisch entwickelt werden. Die Inanspruchnahme der Beratungs- und Betreuungsleistungen ist freiwillig, die am Vorhaben beteiligten Partner und Projekte wollen die erwerbsfähigen und hilfebedürftigen Flüchtlinge durch eine entsprechende Beratung aber für eine frühe Inanspruchnahme gewinnen.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) und der Agentur für Arbeit (Agentur) wie folgt: 1. Wie viele Schutzsuchende sind aktuell jeweils in den Rechtskreisen des SGB II und des SGB III subsummiert? Siehe die monatliche öffentlich zugängliche Auswertung des Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit zu „Personen im Kontext von Fluchtmigration“, aktueller Stand Januar 2017: https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/201701/fluchtmigration/ fluchtkontext/fluchtkontext-dlkaajc-0-201701-xlsm.xlsm. 2. Wie viele Neuzugänge von Schutzsuchenden werden jeweils in den Rechtskreisen des SGB II und des SGB III erwartet? 3. Wie viele Schutzsuchende verlassen die Rechtskreise des SGB II und des SGB III jeweils und wohin? (Bitte monatsweise für die Jahre 2015 und 2016 aufschlüsseln.) 4. Wie schlägt sich dies in der Arbeitslosenstatistik nieder und wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde dies? Drucksache 21/7846 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe hierzu die öffentlich zugängliche statistische Auswertung „Migrations-Monitor Arbeitsmarkt“ des Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit: https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Statistische-Analysen/ Statistische-Sonderberichte/Generische-Publikationen/Migrations-Monitor- Arbeitsmarkt-Eckwerte-Laenderebene.xlsm. Im Übrigen siehe Drs. 21/7421 und Drs. 21/5126 sowie Antwort zu 1. Darüber hinaus erfolgt keine Prognose im Sinne der Fragestellung. 5. Wie viele Teilnehmer (Schutzsuchende) müssen ihre Fördermaßnahmen , durch die gegebenenfalls eingetretenen Veränderungen im Haushalt , unterbrechen und wandern somit in die Arbeitslosigkeit (Arbeitslosenstatistik )? Vonseiten des Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit erfolgt keine Erhebung und Auswertung im Sinne der Fragestellung. Im thematischen Kontext siehe die öffentlich zugängliche Auswertung des Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit zu „Migrations-Monitor Arbeitsmarkt – Arbeitsmarktpolitik“: https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Statistische-Analysen/ Statistische-Sonderberichte/Generische-Publikationen/Migrations-Monitor-AMP.xlsx. 6. Welche Auswirkungen hat dies auf die Arbeitslosenquote? 7. Wie viele Personen sind zum Stichtag 31.01.2017 in Hamburg als arbeitssuchend registriert? (Bitte aufschlüsseln, welche statistischen Merkmale im Hinblick auf Qualifikation, Staatsangehörigkeit, Dauer des Status „arbeitssuchende“ bekannt sind.) Siehe Antworten zu 1. bis 4.