BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7847 21. Wahlperiode 14.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 06.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Eingliederungsleistungen Jobcenter team.arbeit.hamburg für 2016/2017 Um die Wirtschaftlichkeit und Effizient von Integrations- und Eingliederungsleistungen beurteilen zu können, bedarf es einer transparenten Haushaltsplanung . Die lokalen Jobcenter benötigen zuvor jedoch Schätzwerte mit einzuschätzenden Vorbindungen und den geplanten Umschichtungen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) wie folgt: 1. Auf welche Höhe beläuft sich das Gesamtbudget in „Gesamtsumme EingIiederungsmittelverordnung“ (EinglMV) (+Ausgaben) für Jobcenter team.arbeit.hamburg für das Jahr 2017? 2. Wie weit weicht das Gesamtbudget in der „Gesamtsumme EingIiederungsmittelverordnung “ vom Schätzwert 2016 (für 2017) ab? 3. Wenn es Abweichungen gibt, welche Auswirkungen haben diese auf Fördermaßnahmen auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) und den Bildungsgutschein(BGS)? 4. In welcher Höhe sind hier zusätzliche Mittel für den Themenkomplex Fluchtmigration berücksichtigt? 5. Wie hoch ist der Anteil nach Frage 1. der darin enthaltenen Eingliederungsleistungen (EGL) in Summe und Prozent? 6. Inwiefern wurden die bereitgestellten Haushaltsmittel im Bereich Eingliederungsleistungen für das Jahr 2016 ausgeschöpft? Bitte nach einzelnen Positionen und Summen aufschlüsseln. Eine Angabe über die abschließende Höhe des Gesamtbudgets nach Eingliederungsmittelverordnung liegt Jobcenter bisher nicht vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/7542. 7. Welche Maßnahmen und in welcher Anzahl wurden bereits für das Jahr 2016 eingekauft? Bitte auflisten nach bereits ausgeschriebenen Maßnahmen über das Regionale Einkaufszentrum (REZ), Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE), für Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV), Freie Förderung SGB II und Einstiegsqualifizierung. Vor dem Hintergrund des bereits abgeschlossenen Jahres 2016, versteht die zuständige Behörde die Fragestellung als Frage nach den Beschaffungen für das Jahr 2017. Bei der folgenden Darstellung wurden Maßnahmen berücksichtigt, die in 2017 erstmalig für Zuweisungen genutzt werden können: Drucksache 21/7847 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Maßnahme Teilnahmeplätze Assistierte Ausbildung 40 Außerbetriebliche Berufsausbildung 150 Arbeitsmarktliche Leistungen im Rahmen von Rehabilitationsverfahren 40 Maßnahmen zur Eingliederung von Selbstständigen 52 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 8.039 Grundlage ist jeweils ein Vertrag zwischen dem Regionalen Einkaufszentrum und dem Bildungsträger. Weitere arbeitsmarktliche Leistungen – wie im Sinne der Fragestellung – werden nicht eingekauft, sondern im Rahmen von Antrags- und Bewilligungsverfahren beschieden. 8. Wie haben sich die Verwaltungskosten von 2015 zu 2016 verändert und welche Veränderungen (Einsparungen/Erhöhungen) werden zu 2017 erwartet? Zu dem tatsächlich nach Zuteilung verfügbaren Budget siehe Antwort zu 1. bis 6. Zu den vorangehenden Haushaltsjahren siehe Drs. 21/7542. Im Übrigen siehe Drs. 21/7590.