BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7863 21. Wahlperiode 14.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 06.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Situation der Schulleitungen in Hamburg (II) Im Sommer 2016 hat die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) eine Arbeitsgruppe zum Thema Grundschul-Leitungen eingerichtet. Es wird auch in Hamburg zunehmend schwerer, Leitungspositionen an Grundschulen zu besetzen (vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, Drs. 21/5524). Gründe dafür liegen nicht nur bei der bislang niedrigeren Besoldung im Vergleich zu anderen Schulformen, sondern auch darin, dass Schulleitungen in ständig steigendem Ausmaß Verwaltungsaufgaben zu übernehmen haben. Am 30. Januar 2017 teilte die BSB mit, dass die Besoldung für Leitungspersonal kleiner Grundschulen angehoben werden soll. Offenbar handelt es sich hierbei um ein Ergebnis der Arbeitsgruppe. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die für Bildung zuständige Behörde befasst sich regelmäßig mit dem wichtigen Thema der Personalentwicklung und dem Führungskräftenachwuchs. In unterschiedlichen Arbeitszusammenhängen erarbeiten Vertreterinnen und Vertreter der Personalabteilung und der Schulaufsicht, die Personalreferenten und die Experten für Führungskräftenachwuchs aus dem Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) Möglichkeiten, die Personalgewinnung und Förderung von potenziellen Führungskräften zu intensivieren. Aufgrund des Generationenwechsels gab es in den vergangenen Jahren einen großen Bedarf an Führungspersonal in Leitungsfunktionen. Grundsätzlich kann Hamburg aufgrund seiner Attraktivität die meisten Schulleitungsstellen erfolgreich nachbesetzen. Trotz ausreichender Bewerberlage setzt die Besetzung von Leitungsstellen eine qualitativ hochwertige, systematische und langfristig ausgerichtete Personalentwicklung voraus. Führungskräfte und Fachleitungen müssen in der selbstverantworteten Schule neben operativen und verwaltungstechnischen Aufgaben auch gestiegene Anforderungen im Bereich der Datenerfassung und der datengestützten Schulentwicklung sowie Qualitätssicherung erfüllen. Darüber hinaus haben Aufgaben in der Schulleitung seit der Einführung der selbstverantworteten Schule zugenommen, als Beispiele seien hier die datengestützte Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht, die Implementation der Inklusion und der flächendeckende Ausbau des Ganztags sowie die Beteiligung von Schulleitungen in der Planung größerer Bauvorhaben an ihrem Standort genannt. Die 204 staatlichen Grundschulen stehen dabei vor besonderen Herausforderungen. Sie haben Aufgaben zur Personalplanung, Qualitätssicherung, Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie zur Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben zu leisten. Ziel war es daher, an Grundschulen sowohl die Attraktivität bei der Neubesetzung von Schulleitungsstellen an kleinen Schulen zu steigern als auch den systemgrößenunabhängigen Anteil der Leitungsarbeit anzuerkennen. Drucksache 21/7863 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das LI hat ab April 2016 Workshops mit der Schulaufsicht zum Thema „Führungsnachwuchs an Grundschulen fördern und finden“ durchgeführt und den Fokus auf die Entwicklung eines mittleren Managements an Grundschulen gelegt. Ziel ist es auch, ein Konzept zu entwickeln, mit dem bewährte Fortbildungsformate aus dem Bereich Nachwuchsförderung so variiert werden, dass sie speziell für Grundschulen angeboten werden und nicht mehr für alle Schulformen, um den besonderen Bedingungen für Führungskräfte an Grundschulen besser gerecht werden zu können. Dazu gehört das bewährte Seminar „Eine Schule leiten – Führung erproben“, das im Sommer 2017 erstmals speziell für Grundschulen angeboten wird und durch ein Angebot, bei erfahrenen Schulleitungen zu hospitieren, ergänzt werden wird. Eine temporär begrenzt eingesetzte Arbeitsgruppe hat Ideen und Vorschläge entwickelt , die behördenintern intensiv beraten wurden. Ein Ergebnis dieser Beratungen ist die geplante Anhebung der Besoldung für das Leitungspersonal kleiner Grundschulen. Eine entsprechende Empfehlung soll der Hamburgischen Bürgerschaft noch vor der Sommerpause vorgelegt werden. Dieses vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. An welchen Grundschulen sind derzeit Schulleitungsstellen (Schulleitung und Stellvertreter) nicht besetzt? Seit wann sind die Stellen jeweils unbesetzt und zu wann plant die zuständige Behörde jeweils die Neubesetzung ? Bitte nach einzelnen Schulen aufschlüsseln und den jeweiligen KESS-Sozialindex angeben. 2. An welchen Stadtteilschulen sind derzeit Schulleitungsstellen (Schulleitung und Stellvertreter) nicht besetzt? Seit wann sind die Stellen jeweils unbesetzt und zu wann plant die zuständige Behörde jeweils die Neubesetzung ? Bitte nach einzelnen Schulen aufschlüsseln und den jeweiligen KESS-Sozialindex angeben. 3. An welchen Gymnasien sind derzeit Schulleitungsstellen (Schulleitung und Stellvertreter) nicht besetzt? Seit wann sind die Stellen jeweils unbesetzt und zu wann plant die zuständige Behörde jeweils die Neubesetzung ? Bitte nach einzelnen Schulen aufschlüsseln und den jeweiligen KESS-Sozialindex angeben. 4. An welchen Förderschulen sind derzeit Schulleitungsstellen (Schulleitung und Stellvertreter) nicht besetzt? Seit wann sind die Stellen jeweils unbesetzt und zu wann plant die zuständige Behörde jeweils die Neubesetzung ? Bitte nach einzelnen Schulen aufschlüsseln und den jeweiligen KESS-Sozialindex angeben. Die Stellen von Schulleitungen, die zum Ende eines Schuljahres ausscheiden, werden in der Regel zu Beginn des neuen Schuljahres nahtlos nachbesetzt. Das setzt voraus, dass die Stellenausschreibungen und Findungsverfahren von der zuständigen Schulaufsicht mindestens ein halbes Jahr vorher eingeleitet werden. Die Dauer von Vakanzen wird von der zuständigen Behörde nicht zentral erfasst. Von insgesamt 204 staatlichen Grundschulen befinden sich zurzeit acht Schulleitungsstellen und zwanzig Stellvertretungen im Nachbesetzungsverfahren. Von den 119 staatlichen Gymnasien und Stadtteilschulen befinden sich zurzeit zwei Schulleitungen und sieben Stellvertretungen im Nachbesetzungsverfahren. Von insgesamt 26 staatlichen Sonderschulen befindet sich zurzeit eine Schulleitungsstelle im Nachbesetzungsverfahren . Eine umfassende Qualitätssicherung der vorliegenden Daten konnte in der Kürze der zur Beantwortung dieser Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht vollständig erfolgen. Im Übrigen siehe Anlage. Den Begriff „Förderschule“ kennt das Hamburgische Schulgesetz nicht. Zur Beantwortung wurde der Begriff im Sinne von „Sonderschule“ (Regionale Bildungs- und Beratungszentren und spezielle Sonderschulen) ausgelegt. 5. An welchen berufsbildenden Schulen sind derzeit Schulleitungsstellen (Schulleitung und Stellvertreter) nicht besetzt? Seit wann sind die Stellen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7863 3 jeweils unbesetzt und zu wann plant die zuständige Behörde jeweils die Neubesetzung? Bitte nach einzelnen Schulen aufschlüsseln. In der Beruflichen Schule für Spedition, Logistik und Verkehr (H 14) war die Stelle der Schulleitung ab 1. Februar 2017 unbesetzt und wurde zum 1. Mai 2017 neu besetzt. 6. Wie oft und wann hat die oben genannte Arbeitsgruppe getagt? Die Arbeitsgruppe hat zwischen April 2015 und Juni 2016 mit formaler Einladung insgesamt sechs Mal getagt. Darüber hinaus gab es eine Reihe von Gesprächen auf Arbeitsebene. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Welche Themen standen jeweils auf der Tagesordnung? Die Themen drehten sich um die Entwicklung von Strategien zur Vermeidung von Schulleitungsvakanzen und die Sicherung von Führungsnachwuchs unter spezieller Fokussierung auf die Grundschulen. In diesem Rahmen wurde zum Beispiel die Entwicklung von Anreizsystemen, die Rekrutierung von Nachwuchskräften und die Begleitung der neuen Schulleitungen in der Führungstätigkeit diskutiert. 8. Hat die Arbeitsgruppe ihre Arbeit mittlerweile abgeschlossen? Ja. Im Übrigen siehe Vorbemerkung 9. Wenn nein: Worauf beruht dann die aktuelle Ankündigung des Senats, die Besoldung für Grundschulleitungen zu verbessern? Steht diese Maßnahme im Einklang mit Empfehlungen der Arbeitsgruppe? Entfällt. 10. Wenn ja: a. Wann hat sie ihre Arbeit abgeschlossen? b. Wem hat sie ihren Bericht übergeben? c. Ist der Bericht der Bürgerschaft zugänglich? d. Welche Maßnahmen und Empfehlungen enthält der Bericht? e. Wie bewertet der Senat die Empfehlungen des Berichts? f. In welchem zeitlichen Rahmen will der der Senat gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen umsetzen? Die Arbeit wurde im Sommer 2016 abgeschlossen. Eine formale Berichtslegung war nicht vorgesehen und ist auch nicht erfolgt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 11. Wie bewertet der Senat die veränderte Art der Arbeit des Schulleitungspersonals durch zunehmende Verwaltungstätigkeiten im Zuge der Einführung der selbstverantworteten Schule? 12. An wie vielen Schulen gibt es derzeit eine Position als Verwaltungsleiter ? Bitte jeweils die Schulform angeben. 13. Welche Planungen verfolgt der Senat zur weiteren Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses aus dem Jahr 2012, um Schulleitungen durch weiteres Verwaltungspersonal zu entlasten (Drs. 20/5112)? Aufgabenzuschnitt und Anforderungen an Verwaltungsleitungen an berufsbildenden Schulen unterscheiden sich von denen an allgemeinbildenden Schulen. Der Aufgabenzuschnitt an berufsbildenden Schulen ist geprägt von kaufmännischen und verwaltenden Tätigkeiten, die unter anderem betriebswirtschaftliche Kenntnisse voraussetzen . Bei den allgemeinbildenden Schulen liegen die Aufgaben eher im organisatorischen und im technischen Bereich. Eine einheitliche Stellen- und Anforderungsbeschreibung für alle Schulformen ist daher nicht zweckmäßig. Der Verwaltungsaufwand an Schulen wurde technisch durch verschiedene Software- Anwendungen im Schulpersonalmanagement (zum Beispiel Kapazitäts- und Strukturplanung (KSP), Personalplanungssystem (PPS), Personalbeschaffung für Schulen – Drucksache 21/7863 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Online (pbOn), Vertretungs- und Organisationsmittel (VOrM)) in erheblichem Umfang reduziert. Die Schulleitungen großer berufsbildender Schulen werden gemäß Schulentwicklungsplan 2013 ab 80 Vollzeit-Lehrerstellen von den verwaltend-organisatorischen Aufgaben durch eine Verwaltungsleitung entlastet. Derzeit gibt es an neun berufsbildenden Schulen jeweils eine Position als Verwaltungsleitung. Auf Grundlage einer Auswertung der Erfahrungen in den beruflichen Schulen soll geprüft werden, ob die Einsetzung einer Verwaltungsleitung auch auf berufliche Schulen mit weniger als 80 Vollzeit-Lehrerstellen übertragen werden kann und unter welchen Bedingungen eine Einsetzung von Verwaltungsleitungen in allgemeinbildenden Schulen möglich ist. Hierzu sind die Überlegungen der zuständigen Behörde noch nicht abgeschlossen. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass von jeder der Schule zugewiesenen Lehrerstelle 75 Prozent auf unterrichtsbezogene Tätigkeiten, 15 Prozent auf funktionsbezogene Tätigkeiten und 10 Prozent auf allgemeine Aufgaben entfallen, siehe Drs. 20/9886. Aus den zur Verfügung stehenden Funktionszeiten sind alle außerunterrichtlichen Aufgaben (Schulleitung, Abteilungsleitungen, Klassenlehrer- und Tutorentätigkeit , Fachleitungen, Pflege von Sammlungen, Mitarbeit in Steuergruppen und viele mehr) abzudecken. Bei Beibehaltung der Gesamtverantwortung für die Schule liegt es in der Verantwortung der Schulleitung, einzelne Aufgaben oder Aufgabenbereiche zu delegieren und dafür Anrechnungszeiten festzulegen. Darüber hinaus haben die Schulleitungen über das Verfahren „zusätzliches Stammpersonal “ die Möglichkeit, Lehrerstellenanteile in Stellen nicht pädagogischen Personals umzuwandeln. Auf diesem Wege ist es möglich, Verwaltungsaufgaben zu delegieren . 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