BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7864 21. Wahlperiode 14.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 06.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Zunehmende Bebauung im Alstertal und in den Walddörfern sorgt für Schwund an Grünflächen und Frust bei Anwohnern Immer mehr Grundstücke im Alstertal und in den Walddörfern werden großflächig bebaut. Grünflächen fallen dabei immer wieder größeren Bebauungen zum Opfer, da die propagierten Zahlen des Wohnungsbauprogramms des Senats durch eine sinnvolle Nachverdichtung innerhalb der historisch gewachsenen Strukturen nicht erreicht werden können. Leidtragende sind neben der Natur vor allem die Anwohnerinnen und Anwohner, deren Nachbarschaft durch massive Bebauung verändert wird. Folge sind häufig absehbare Verkehrsbehinderungen durch zu wenig neue Stellplätze oder zu schmale Straßen. Die Wohnungssituation in Hamburg muss mit Augenmaß verbessert und Wohnungsneubau nicht erzwungen werden. Außerdem bedarf es echter Bürgerbeteiligung und nicht, wie von der SPD immer wieder praktiziert, Bürgerinformation ohne Mitspracherecht. Es entsteht zudem bei Bürgerinnen und Bürgern immer mehr der Eindruck, dass unter dem Deckmantel der Flüchtlingsunterbringung schnell und unkompliziert neuer Wohnraum brachial erschaffen werden soll. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Wohnungsbautätigkeit in der Freien und Hansestadt Hamburg ist unter anderem von den Bauanträgen und der Bautätigkeit einer Vielzahl von privaten Bauherren und Wohnungsbauunternehmen abhängig. Diese entziehen sich in der Summe einer abschließenden Prognose in der vom Fragesteller angenommenen Detailschärfe; insbesondere kann dem Inhalt noch nicht gestellter Bauanträge und der entsprechenden Bescheide nicht vorgegriffen werden. Absehbare wesentliche Wohnungsbaupotenziale ab einem Schwellenwert von 20 Wohneinheiten werden in den jährlich aktualisierten und veröffentlichten bezirklichen Wohnungsbauprogrammen dargestellt und können diesen mit entsprechenden Schätzwerten und Übersichtskarten entnommen werden. Dies schließt nicht aus, dass auch unterjährig weitere Potenziale zuwachsen oder entfallen können. Nicht erfasst und nicht abschließend prognostizierbar sind Wohnungsbaupotenziale unterhalb des Schwellenwertes, die in ihrer Summe gleichwohl einen wesentlichen Beitrag zur Wohnungsbauleistung darstellen können. Das Wohnungsbauprogramm des Bezirksamtes Wandsbek 2016 kann unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.hamburg.de/stadtplanung-wandsbek/3144382/wohnungsbauprogramm/. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Wohneinheiten sollen in den nächsten fünf Jahren nach Planungen des Senats im Alstertal und in den Walddörfern insgesamt neu gebaut werden? Drucksache 21/7864 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Bei wie vielen dieser Wohneinheiten handelt es sich um Nachverdichtungen und bei wie vielen werden neue Flächen erschlossen beziehungsweise bebaut? 3. Auf welchen derzeit bereits bebauten Flächen im Alstertal und in den Walddörfern sollen in den nächsten fünf Jahren Bestandsbauten abgerissen werden und neue Wohneinheiten entstehen und um wie viele neue Wohneinheiten handelt es sich jeweils genau? Bitte für jedes Neubauprojekt die genaue Fläche (Karte anfügen) und die genaue Anzahl an Wohneinheiten angeben. 4. Auf welchen derzeit noch leer stehenden Flächen im Alstertal und in den Walddörfern sollen in den nächsten fünf Jahren neue Wohneinheiten entstehen und wie viele jeweils genau? Bitte für jedes Neubauprojekt die genaue Fläche (Karte anfügen) und die genaue Anzahl an Wohneinheiten angeben. 5. Für welche der unter Fragen 3. und 4. aufgeführten Fälle sind von der zuständigen Fachbehörde bereits Genehmigungen erteilt worden und für welche nicht? 6. In welchen der unter Fragen 3. und 4. aufgeführten Fälle müssen Bäume gefällt werden, um die Neubebauung durchführen zu können, und um wie viele Bäume handelt es sich jeweils genau? Welche Ausgleichspflanzungen sind dafür geplant? Siehe Vorbemerkung. 7. In welchen der unter Fragen 3. und 4. aufgeführten Fälle wurden die Bürgerinnen und Bürger vor Ort bereits über die Pläne informiert und in welchen nicht? Bürgerinnen und Bürger können sich in den veröffentlichten bezirklichen Wohnungsbauprogrammen über die absehbaren Wohnungsbaupotenziale informieren, siehe Vorbemerkung. Im Übrigen erfolgt in den Bebauungsplanverfahren die Bürgerbeteiligung nach Maßgabe des Baugesetzbuches, in den Baugenehmigungsverfahren die Nachbarbeteiligung im Einzelfall nach Maßgabe der Hamburgischen Bauordnung. Die wesentlichen Regelungen erteilter Baugenehmigungen und -vorbescheide unterliegen unter den dort genannten Vorbehalten gegebenenfalls der Veröffentlichung im Informationsregister nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 8. In welchen der unter Fragen 3. und 4. aufgeführten Fälle sind im Rahmen der Neubebauung Anpassungen und Veränderungen der Straßeninfrastruktur geplant und welcher Art sind diese jeweils? Siehe Vorbemerkung. 9. Welche Flüchtlingsunterbringungen im Alstertal und den Walddörfern werden nach Beendigung der Belegungszeit dem freien Wohnungsmarkt übergeben? Bitte auch die jeweiligen Zeiträume einer Übergabe an den Wohnungsmarkt für die einzelnen Unterbringungen angeben. Für die Standorte des Senatsprogramms Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen Rehagen und Ohlendieck/Poppenbüttler Berg siehe Drs. 21/5231 und 21/7486.