BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7875 21. Wahlperiode 14.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 07.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Inwieweit wurde die Gesundheitsversorgung in Hamburgs Flüchtlingsunterkünften dem Bedarf angepasst? Im Dezember 2015 lebten 18.883 Flüchtlinge in Erstunterkünften, im Dezember 2016 waren es nur noch 8.554 Personen. In Drs. 21/4504 hat der Senat angekündigt, das Angebot der Sprechstunden dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Auch sei angestrebt, die Flüchtlinge ins Regelsystem der ambulanten Versorgung zu überführen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Überführung der Flüchtlinge in Erstunterkünften ins Regelsystem der ambulanten Versorgung? Wann soll diese abgeschlossen sein? In den Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) werden allgemeinmedizinische und pädiatrische Sprechstunden angeboten, die eine Basisversorgung gewährleisten. Bei darüber hinausgehendem Behandlungsbedarf erfolgt eine Überweisung an niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte. Durch die Gesundheitskarte haben die Flüchtlinge sehr früh einen Zugang zum Regelsystem sowie die Möglichkeit der freien Arztwahl. Insbesondere Bewohnerinnen und Bewohner der EA, die als schutzberechtigt anerkannt wurden, sollen das Regelsystem in Anspruch zu nehmen. Dies ist ein laufender Prozess , der fortlaufend umgesetzt und begleitet wird. Ein festes Abschlussdatum ist daher nicht festgelegt. Der Umfang der Sprechstunden in den EA orientiert sich an den tatsächlichen Bedarfen und wird durch das Fachamt Gesundheit des Bezirksamts Altona laufend angepasst . Im Hinblick auf die rückläufige Zugangszahl von Asylsuchenden sowie einer zeitnahen Registrierung und Anmeldung bei der AOK Bremen/Bremerhaven werden aktuell einige der Sprechstunden an ausgewählten Standorten konzentriert. Hiermit soll im 1. Quartal 2017 begonnen werden. Ziel ist dabei grundsätzlich, die Bewohnerinnen und Bewohner dieser EA primär in das Regelsystem zu integrieren. Es ist aber sichergestellt, dass den Bewohnerinnen und Bewohnern die Sprechstunden in einer jeweils nahe gelegenen EA offen stehen. Die Veränderungen erfolgen in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden. 2. Welche Auswirkungen haben die Überführung und die gesunkenen Flüchtlingszahlen auf die Sprechstunden an den einzelnen Standorten? Bitte die Sprechzeiten für Allgemeinmedizin, Pädiatrie und Gynäkologie in den einzelnen Standorten angeben und zum Vergleich jene aus dem Vergleichsmonat aus dem Jahr 2016 mit angeben. Aufgrund der derzeit niedrigen Zugangszahlen wurden bereits EA geschlossen, sodass sich die Anzahl der Sprechzeiten insgesamt reduziert hat. Drucksache 21/7875 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Gemäß der Rahmenvereinbarung des Fachamtes Gesundheit des Bezirksamtes Altona mit der Behörde für Inneres und Sport wird ein Orientierungsschlüssel von 40 Stunden je 1.000 Bewohnerinnen und Bewohner angesetzt. Darin sind sowohl die allgemeinmedizinischen als auch die pädiatrischen Sprechstunden enthalten. Für jede Unterkunft wird die Zahl der Sprechstunden monatlich entsprechend der Belegungszahlen anhand des genannten Schlüssels und dem Bedarf angepasst. Gynäkologische Sprechstunden werden grundsätzlich nicht angeboten. Da bereits mehrere Einrichtungen geschlossen und neue eröffnet wurden, ist eine Gegenüberstellung je Einrichtung nicht möglich. Im Januar 2016 wurde bei einer Belegungszahl von 13.917 in den EA, die durch das Fachamt Gesundheit Altona betreut werden, eine Gesamtzahl von 408 Sprechstunden wöchentlich angeboten. Hiervon waren 335 allgemeinmedizinische Sprechstunden und 73 pädiatrische Sprechstunden. Für Januar 2017 wurde bei einer Belegungsszahl von 5.364 eine Gesamtzahl von 211 Sprechstunden wöchentlich angeboten. Hiervon waren 160 allgemeinmedizinische Sprechstunden und 51 kinderärztliche Sprechstunden . Die Betreiber der EA, die die Gesundheitsversorgung selbstständig organisieren, boten im Januar 2016 wöchentlich 133 Sprechstunden an, davon waren 101 allgemeinmedizinische Sprechstunden, 25 pädiatrische und sieben gynäkologische Sprechstunden. Eine Aufschlüsselung nach Standorten ist aufgrund der Schließungen nicht mehr rekonstruierbar, vergleichsweise liegen die Sprechzeiten aus Mai 2016 vor, siehe hierzu Drs. 21/4586. Erstaufnahmeeinrichtung Anzahl der angebotenen Sprechstunden pro Woche Stand Januar 2017 Allgemeinmedizin Pädiatrie Gynäkologie Fiersbarg 8 4 - Flagentwiet 23 2 - Geutensweg 5 2 6 Karl-Arnold-Ring 4 2 - Kieler Straße 16 6 2 Neuland I 5 4 2 Neuland II Siehe Drs. 21/7488 Papenreye 16 3 1,5 Vogt-Kölln-Straße 12 2 - Wendenstraße (Turnhalle) 8 4 - 3. In welchen EA gibt es psychiatrische Sprechstunden mit jeweils welchen Sprechzeiten? Erstaufnahmeeinrichtung Psychiatrische Sprechstunden Fiersbarg 1x wöchentlich 5 Std. psychosozi-ale Beratungsstunde Kieler Straße 1x wöchentlich 5 Std. psychosozi-ale Beratungsstunde Wendenstraße (Turnhalle) 1x wöchentlich 5 Std. psychosozi-ale Beratungsstunde Albert-Einstein-Ring 2x wöchentlich 3 Std. Heselstücken 3 Std. monatlich Niendorfer Straße 3 Std. monatlich Dratelnstraße 4 Std. wöchentlich Schwarzenbergstraße 4 Std. wöchentlich Grellkamp 5 Std. monatlich Schnackenburgallee 7 Std. wöchentlich Osterrade 8 Std. monatlich Flagentwiet 9 Std. monatlich Geutensweg 6 Std./Woche für Erwachsene und 3-4 Std. für Kinder Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7875 3 Erstaufnahmeeinrichtung Psychiatrische Sprechstunden Neuland I 6 Std./Woche für Erwachsene und 3-4 Std. für Kinder Im Übrigen siehe Drs. 21/4586. 4. Wie wird derzeit sichergestellt, dass alle Flüchtlinge in EA, aber auch örU, die notwendigen Schutzimpfungen erhalten? Grundsätzlich werden die Hamburg erreichenden Asylsuchenden in den Erstuntersuchungen geimpft. In den Erstaufnahmeeinrichtungen werden ebenfalls die Impfungen inklusive der notwendigen Folgeimpfungen angeboten. Diese Angebote werden regelmäßig gut angenommen. Es besteht auch für die Geflüchteten keine Impfpflicht. In der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Zuwanderern und Wohnungslosen ist daher eine gesonderte Impfung nicht mehr erforderlich. Im Falle von darüber hinausgehenden (Nach-)Impfungen werden die Betroffenen auf das medizinische Regelsystem verwiesen. 5. Gab es in den letzten Monaten grundsätzliche Konzeptänderungen bei Art und Umfang der medizinischen Versorgung der EA beziehungsweise sind welche geplant? Wenn ja, welche, zu wann, warum und wer hat sie erarbeitet? Siehe Antwort zu 1. 6. Wie viele VZÄ des Fachamtes für Gesundheit beim Bezirksamt Altona sind derzeit mit dem Thema medizinische Versorgung der EA befasst? Am 31. Dezember 2015 waren es 6,96 VZÄ; wie viele waren es am 30. Juni 2016? Über welche Qualifikationen verfügen diese Mitarbeiter? Sind noch in anderen Behörden/Ämtern VZÄ mit dieser Aufgabe betraut? Wenn ja, wo und wie viele? Die Zahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ) im Fachamt Gesundheit des Bezirksamts Altona bezifferte sich zum 30. Juni 2016 auf 7,0 VZÄ. Beschäftigt werden Medizinische Fachangestellte, Fachärzte und Verwaltungsfachkräfte. Grundsätzlich wird die Aufgabe der medizinischen Versorgung von Geflüchteten ausschließlich im Bereich des Bezirksamtes Altona wahrgenommen. In der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) ist ein VZÄ mit dem Thema medizinische Versorgung in der EA befasst. Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BGV, insbesondere in der Fachabteilung Öffentlicher Gesundheitsdienst, sind im Rahmen ihrer originären Aufgaben anteilig mit dem Thema befasst. Eine Abbildung dieser wechselnden Inanspruchnahme in VZÄ ist nicht möglich. 7. Welche EA-Standorte verfügen noch über stationäre, welche über mobile und welche über gar keine Ambulanzen? Bitte für jeden Standort und jede mobile Ambulanz Träger der medizinischen Versorgung, VZÄ Ärzte und Arzthelfer sowie bei den Unterkünften aktuelle Belegungszahl mit angeben. An allen Standorten der EA sind stationäre Sprechstunden vorhanden. Zur Belegung siehe Drs. 21/7828. Zu den VZÄ und den Trägern siehe Drs. 21/4586; im Übrigen ergeben sich folgende Ergänzungen: Erstaufnahmeeinrichtung Verantwortlich für die medizinische Versorgung Amalie-Sieveking-Krankenhaus Fachamt Gesundheit Altona Grellkamp Fachamt Gesundheit Altona Kaltenkirchener Straße Universitätsklinikum Eppendorf Oskar-Schlemmer-Straße Fachamt Gesundheit Altona Rahlstedter Grenzweg Fachamt Gesundheit Altona Schmiedekoppel Diakonieklinikum Hamburg Drucksache 21/7875 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 8. Nach welchen Gesichtspunkten wird entschieden, ob freie Träger oder das Gesundheitsamt Altona die ärztliche Versorgung übernehmen? Während der Phase, in der täglich hohe Zugangszahlen zu verzeichnen waren, war die sofortige Deckung des akuten ärztlichen Bedarfs entscheidend. Die Hilfsorganisationen und sozialen Träger konnten dazu kurzfristig entsprechende Ressourcen mobilisieren . Gemäß Ziffer 2.7. der Leistungsbeschreibung zum Betrieb einer EA erfolgt die medizinische Versorgung derzeit vorrangig durch das Fachamt Gesundheit des Bezirksamts Altona. 9. Welche der in ambulanten oder stationären Teams eingesetzten Ärzte und Pflegekräfte sind mit Stand 31. Januar 2017 Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg gewesen? Welche der eingesetzten Ärzte oder Pflegekräfte sind Honorarkräfte? Ärztinnen und Ärzte sowie alle Pflegekräfte werden ausschließlich auf Honorarbasis beschäftigt. 10. Wie viele Mitarbeiter oder Honorarkräfte von f & w fördern und wohnen AöR oder anderen Betreibern haben sich in den vergangenen zwölf Monaten im Rahmen ihrer Tätigkeit dort mit Infektionskrankheiten, insbesondere mit Tuberkulose und Hepatitis B und C, angesteckt? Den Trägern der Unterkünfte ist kein Fall der Ansteckung von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern oder Honorarkräften der Unterkünfte mit meldepflichtigen Infektionskrankheiten bekannt. 11. In welchen Einrichtungen erfolgten jeweils wann im Jahr 2016 Begehungen durch die Fachämter Gesundheit der Bezirke von Erstaufnahmeeinrichtungen ? Bezirk Eimsbüttel Datum EA Niendorfer Straße 18. August 2016 EA Flagentwiet 1. Mai 2016 EA Papenreye 30. September 2016 EA Schmiedekoppel 28. Juni und 30. September 2016 EA Behrmannplatz 30. September 2016 EA Kieler Straße 30. September und 15. Dezember 2016 EA Vogt- Kölln Straße 9. Juni 2016 Bezirk Nord EA Wiesendamm 22. Juli und 31. Oktober 2016 Bezirk Wandsbek ZEA Barkoppelweg/Barkoppelstieg 20. Mai, 27. Juli und 24. November 2016 EA Hellmesberger Weg 14.Januar, 4. Februar und 11. Juli 2016 EA Fiersbarg 21. September 2016 EA Rahlstedter Grenzweg 1. Dezember 2016 Bezirk Harburg EA Harburger Poststraße 25. Juli und 8. November 2016 EA Schwarzenberg-Festplatz 2. September 2016 EA Neuland II 3. April, 24. Mai und 8. November 2016 Bezirk Hamburg-Mitte EA Wendenstraße 4. März, 22. März und 29. September 2016 EA Schaarsteinweg 18. Mai 2016 EA Karl-Arnold-Ring 5. Juni und 29. September 2016 EA Münzstraße 20. Juni 2016 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7875 5 EA Dratelnstraße 30. September 2016 EA Oskar-Schlemmer-Straße 1. November 2016 Bezirk Bergedorf EA Kurt-A.-Körber-Chaussee 26. Januar, 10. März und 4. April 2016 EA Osterrade 24. Februar, 17. März, 31. Mai, 9. August und 15. November 2016 12. Gibt es ein einheitliches Qualitätsmanagement für die Ambulanzen? Wenn ja, was sind dessen Kernpunkte? Wenn nein, warum nicht? Für ein einheitliches Qualitätsmanagement in den Ambulanzen wurde die Arbeitsgruppe Fachliche Standards unter Federführung der BGV eingerichtet. Hier erfolgt die Festlegung, welche Medikamente grundsätzlich in den Sprechstunden vorrätig sein müssen, welche Ausstattung vorzuhalten ist, welche Qualifikationen das Arzt- und Assistenzpersonal haben muss und wie die Basisversorgung ausgestaltet werden soll. 13. Gab es im Jahr 2016 Beschwerden über die ärztliche Behandlung und Versorgung in den EA? Wenn ja, an welchen Standorten und aus welchen Gründen? Beschwerden sind der zuständigen Behörde nicht bekannt. 14. Wie viele Röntgenuntersuchungen im Rahmen der Tuberkulose-Diagnose wurden im Jahr 2016 insgesamt durchgeführt? Bitte auch nach Monaten aufschlüsseln. Januar 2.740 Februar 2.262 März 1.418 April 842 Mai 691 Juni 729 Juli 608 August 702 September 630 Oktober 462 November 665 Dezember 624 Summe: 12.373 15. Welche und jeweils wie viele meldepflichtige Krankheiten wurden im Jahr 2016 aus den EA gemeldet? Der nachfolgenden Übersicht sind die Zahlen von nach den §§ 6 und 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie der IfSG Meldepflicht- Anpassungsverordnung – (IfSG- MeldAnpV) vom 18. März 2016 meldepflichtigen Erkrankungen und Erreger zu entnehmen : Adenovirus Konjunktivitis 16 Campylobacter 1 Clostridium difficile 1 Gastroenteritis 7 Giardia Lamblia 9 Hepatitis A 14 Hepatitis B 105 Hepatitis C 11 Hepatitis D 1 Influenza 9 Masern 20 Drucksache 21/7875 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Mikrobiell bedingte Lebensmittelvergiftung ohne Erregernachweis 50 MRSA 2 Norovirus 45 Rotavirus-Gastroenteritis 7 Salmonellen 2 Scharlach 2 Shigellen 1 Tuberkulose 36 Windpocken 6 16. Welche Verträge wurden im Jahr 2016 mit externen Dienstleistern im Bereich Labor und Apotheke geschlossen und wurden jeweils Vergabeverfahren durchgeführt? Die Zentrale Beschaffungsstelle im Bezirksamt Altona hat im Jahr 2016 für alle Bezirksämter Beschaffungen in Apotheken getätigt. Hierbei ist nicht erfasst, ob es sich bei den Beschaffungen um Produkte für Asylsuchende oder andere Personen handelt. In fünf Fällen handelte es sich um die Beschaffungen von Arzneimitteln und in 84 Fällen von Medikamenten aus unterschiedlichen Apotheken. Weiter wurde in 16 Fällen eine Beschaffung von medizinischem Bedarf und in elf Fällen eine Beschaffung von medizinischen Verbrauchsmitteln unter anderem in Apotheken vorgenommen. Insgesamt konnten so 116 Bestellungen im Jahr 2016 analysiert werden. Da eine verlässliche Zahl der Verträge erst nach Aufklärung eines jeden Einzelfalls in den einzelnen Bezirksämtern beziffert werden kann, ob es sich bei den beauftragten oben aufgelisteten Bestellungen um Produkte für Asylsuchende handelt, kann diese Frage in der zur Bearbeitung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht beantwortet werden. 17. Asylbewerber sind von der Stadt bei der AOK Bremen/Bremerhaven versichert. Mit dem Ende ihres Asylverfahrens endet auch die Versicherung bei dieser AOK. a) Wann endet genau die Versicherung? Am Tag des positiven Asylbescheides ? Im Monat danach? b) Wie sind sie ab wann wo stattdessen versichert? c) Kann es sein, dass sie zeitweise ohne Versicherungsschutz sind? d) Wann müssen die Versicherten ihre Karte abgeben? e) Wann bekommen sie eine neue Karte? f) Wie erlangen sie in der Zwischenzeit ärztliche Leistungen? g) Was ist mit Flüchtlingen mit negativem Asylbescheid? Wie endet bei denen wann der Versicherungsschutz? Wann müssen diese ihre Karte abgeben? Die AOK Bremen/Bremerhaven ist nicht Versicherer für die Asylsuchenden, sondern erledigt die Abrechnungsvorgänge. Die Kosten für erbrachte Leistungen trägt die Stadt Hamburg. Die AOK Bremen/Bremerhaven stellt den Asylsuchenden jedoch eine Gesundheitskarte aus, die sie zur Inanspruchnahme von Leistungen gemäß den Vorgaben des AsylbLG berechtigt. Die Betreuung der Asylbewerber gem. § 264 Absatz 1 Sozialgesetzbuch V (SGB V) durch die AOK Bremen/Bremerhaven endet zusammen mit der Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit Ablauf des Monats, in dem die Leistungsvoraussetzung entfällt. Im Regelfall erhalten Asylbewerber nach positiver Bescheidung ihres Asylantrages Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und sind somit regulär über eine Krankenkasse pflicht- oder familienversichert. Bei einer Leistungsberechtigung nach dem SGB II und einer damit verbundenen Krankenkassenmitgliedschaft schließt die Krankenversorgung unmittelbar an die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7875 7 Beendigung des Leistungsbezuges nach dem AsylbLG an. Eine lückenlose Krankenversorgung ist somit sichergestellt. Die nach § 264 Absatz 1 SGB V betreuten Asylbewerber geben die von der AOK Bremen/Bremerhaven ausgestellten elektronischen Gesundheitskarten (eGK) in der Regel nach Beendigung des Leistungsbezuges nach dem AsylbLG wieder ab. Zusätzlich erfolgt seitens der AOK Bremen/Bremerhaven eine Sperrung der entsprechenden Karte. Nach Anmeldung der Leistungsempfänger nach dem SGB II durch das Jobcenter team.arbeit.hamburg bei einer Krankenkasse erhalten diese eine neue eGK der jeweiligen Kasse. Wie lange dies im Einzelfall dauert, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Sollte es in Einzelfällen dazu kommen, dass Leistungsempfänger ihre neue eGK nicht rechtzeitig erhalten, haben sie die Möglichkeit, bei ihrer Krankenkasse eine vorläufige Bescheinigung zu erhalten, um den behandelnden Arzt über den bestehenden Versicherungsschutz zu informieren. Die Leistungsberechtigung nach dem AsylbLG und somit auch die Betreuung durch die AOK Bremen/Bremerhaven enden nicht mit einer negativen Bescheidung, sondern erst mit der Ausreise. Der Leistungsempfänger wird erst in diesem Kontext zur Abgabe der eGK aufgefordert. Zusätzlich erfolgt seitens der AOK Bremen/Bremerhaven eine Sperrung der entsprechenden Karte. 18. Wie hoch waren die Kosten für die medizinische Versorgung der Flüchtlinge im Jahr 2016? Mit welchen Kosten wird für das Jahr 2017 kalkuliert ? Auf der Basis des Bewirtschaftungsstands zum 31. Dezember 2016 und unter dem Vorbehalt zusätzlicher Buchungen in der 13. Periode sowie im Rahmen des Jahresabschlusses werden für das Jahr 2016 bei dem Produkt „Hilfen nach dem AsylbLG“ für alle leistungsberechtigten Personen Kosten für Krankenhilfe in Höhe von 58.445.000 Euro prognostiziert. Der Behörde für Inneres und Sport sind bisher für die medizinische Versorgung der Asylsuchenden in den EA im Jahr 2016 Kosten in Höhe von insgesamt 2.186.741,70 Euro entstanden. Soweit Geflüchtete im Laufe des Jahres in den Leistungsbezug nach dem SGB II und damit in das System der Krankenversicherung gewechselt sind, liegen Informationen über die Kosten, die der Bund zu tragen hat, nicht vor. Eine Kalkulation für das Jahr 2017 kann aufgrund fehlender Erkenntnisse über Zugänge und Abgänge sowie die Verweildauer im Leistungsbezug des AsylbLG sowie den Gesundheitszustand der leistungsberechtigten Personen nicht erstellt werden.