BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7876 21. Wahlperiode 14.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 07.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Jahresplanung des „Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge“ (ZKF) gibt Fragen auf Am 27. Januar 2017 wagte der ZKF seit Juni 2016 erstmals wieder Prognosen für den Zuzug an Flüchtlingen. Ging er im Februar 2016 noch von einem Unterbringungsbedarf von 80.000 Flüchtlingen bis Ende 2016 aus, sahen die Prognosen im Juni 2016 nur 48.000 Flüchtlinge mit Unterbringungsbedarf bis Ende 2017 vor. Inzwischen ist nur noch von 35.000 benötigten Plätzen bis Ende 2017 die Rede. In der Zahl sind aber auch 1.500 zusätzliche Obdachlose für die öffentlich-rechtlichen Unterkünfte vorgesehen und zudem ein Familiennachzug von 3.000 Personen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Am 27. Januar 2017 hat der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) seine weitere Jahresplanung vorgestellt. Die Jahresplanung besteht aus der Prognose von Zugangszahlen und Platzentwicklungen . Die Grundlage biete dafür die Analyse der Zu- und Abgänge von Personen mit Unterbringungsbedarf der vergangenen Monate. Aufgrund der veränderten Prognose wird die Planung der Kapazitäten angepasst. Der Schwerpunkt wird auf die Schließung von Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) und die Schaffung von weiteren Plätzen in öffentlich-rechtlichen Unterbringungen (örU) gelegt. Zur Jahresplanung, der Prognose der Zugangszahlen und der sich daraus ergebenden Planung der Kapazitäten siehe: http://www.hamburg.de/zkf-pressemeldungen/ 8038032/2017-01-27-zkf-neue-folgeunterkuenfte-weniger-erstaufnahmen/. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie der Senat inzwischen verkündete, wurden im Jahr 2016 Hamburg 8.608 Flüchtlinge zugewiesen. Gerechnet hatte der ZKF im Februar 2016 mit 36.000. Zugleich hatte er im Februar 2016 aber noch angegeben , dass er für das vergangene Jahr mit netto 4.500 Abgängen rechnen würde. Im Juni 2016 ging er sogar von 10.000 Abgängen aus. Wie sieht bezüglich der „Abgänge“ die Ist-Zahl für das Jahr 2016 aus? Bitte zusätzlich aufschlüsseln, wie viele Personen aus welchen Gründen als „Abgang“ zu verzeichnen waren. Im Jahr 2016 verließen insgesamt 15.064 Personen die Einrichtungen der Erstaufnahme , davon wechselten 8.259 Personen in eine öffentlich-rechtliche Unterbringung. Aus öffentlich-rechtlichen Unterkünften (örU) sind in 2016 insgesamt 5.153 Zuwanderer und 1.842 Wohnungslose ausgezogen. f & w sind Auszüge aus örU in Wohnraum nur dann bekannt, wenn sie durch die fortziehenden Bewohner mitgeteilt werden. Drucksache 21/7876 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 f & w hat nur bei 2.044 Zuwanderern und 624 Wohnungslosen Informationen darüber, dass sie mit Wohnraum versorgt worden sind. Im Übrigen siehe Drs. 21/3646, 21/3915, 21/4293, 21/4734, 21/5124, 21/5453, 21/5812, 21/6222, 21/6544, 21/7162 und 21/7420. 2. Wie hoch lag jeweils Ende des Jahres 2015 und Ende 2016 der Unterbringungsbedarf insgesamt? Wie viele davon lebten jeweils in EA, wie viele davon als Überresidenten, wie viele in öffentlich-rechtlicher Unterkunft (örU), wie viele davon wohnberechtigt? Zum 31. Dezember 2015 waren in der örU 3.635 wohnberechtigte Personen nach Asyl- oder Aufenthaltsgesetz untergebracht. Zum 28. Dezember 2015 waren 2.387 Personen als Überresidenten in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht, darunter 822 Personen aus sicheren Herkunftsländern . Im Übrigen siehe Drs. 21/2837 und Drs. 21/7420. 3. Der ZKF gab an, dass der Senat im Jahr 2017 mit 400 Neuzugängen monatlich, also 4.800 Flüchtlingen im gesamten Jahr, rechnet. Aber von wie vielen Abgängen geht der ZKF für das Jahr 2017 aus? Bitte zusätzlich aufschlüsseln, wie viele Personen aus welchen Gründen als „Abgang“ zu verzeichnen sein werden. Der ZKF prognostiziert für das Jahr 2017 insgesamt Abgänge in Höhe von 11.700 Personen. Als Abgänge werden Personen berücksichtigt, die keinen weiteren Unterbringungsbedarf mehr haben. Dabei wird von 5.800 Auszügen aus der EA ohne Umzug in örU und 4.400 Auszügen von Zuwanderern aus örU ausgegangen. Zudem wird der Auszug von 1.500 Wohnungslosen aus der örU unterstellt. Die prognostizierten Abgänge basieren nicht auf weiter differenzierten Gründen der Auszüge, da die Auszugsgründe nicht verlässlich erhoben werden können, siehe Antwort zu 1. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Es heißt, dass 19 Folgeeinrichtungen gebaut oder erweitert würden. Bitte genau angeben, welche örU von wie vielen Plätzen derzeit um wie viele Plätze bis wann erweitert wird. Und welche örU entsteht mit jeweils wie vielen Plätzen neu? 5. Bei welchen örU ist bereits bekannt, zu wann die Nutzung als örU nicht mehr möglich ist? Bitte jeweils Standort mit „Ablauf“-Datum als örU angeben. Siehe Vorbemerkung und http://www.hamburg.de/fluechtlingsunterkuenfte/. 6. 4.500 Plätze sollen Ende des Jahres 2017 als Flüchtlingsunterkünfte mit „Perspektive Wohnen“ bereitstehen. Wie viele Plätze davon sind bei jeweils welchem der sechs Standorte vermutlich bezugsfertig? Siehe Drs. 21/6666. Im Übrigen siehe http://www.hamburg.de/ fluechtlingsunterkuenfte/. 7. Hat das deutlich reduzierte Flüchtlingszugangsszenario des ZKF Auswirkungen auf die Erstbelegung der Flüchtlingsunterkünfte mit „Perspektive Wohnen“? Wenn ja, welche und an welchen Standorten wurde die Zahl der Wohneinheiten als örU und/oder die Belegung von bis zu fünf Personen pro Wohnung reduziert? Wenn nein, warum nicht? Nein, die gemäß Drs. 21/5231 geforderte Überprüfung der Kapazitäten als Folge verringerter Zugangszahlen hat gleichwohl ergeben, dass die Plätze in den Unterkünften mit der Perspektive Wohnen erforderlich sind, um die Überresidenten unterzubringen.