BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7877 21. Wahlperiode 14.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 07.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Zentralisierung der Wohn-und-Pflege-Aufsichten Die sogenannten Wohn-Pflege-Aufsichten (WPA) sind in den Bezirken ansässig und tätig. Sie sind gut vernetzt mit den örtlichen Seniorenvertretungen und -beiräten. Der rot-grüne Koalitionsvertrag enthält unter anderem das Ziel, die WPA zu zentralisieren, was von den bezirklichen Seniorenvertretungen und -beiräten bereits seit Langem mit Sorge gesehen wird. Denn die Etablierung der WPA ist nicht ohne Grund in den Bezirken geschehen. Das Zusammenwirken zwischen den lokalen Seniorenbeiräten und den bezirklichen WPA ist in den letzten Jahren zu einer effektiven Zusammenarbeit gewachsen und stetig verbessert worden. So ist das Zusammenspiel zwischen Meldungen von Missständen aus den Seniorenvertretungen, deren Nachverfolgung und der letztendlichen Behebung durch die bezirkliche WPA vertrauensvoll und in einem effektiven zeitlichen Rahmen möglich. Die bezirklichen Seniorenbeiräte machen nun ihrer Sorge öffentlich Luft und haben den Gesundheitsausschuss der Bürgerschaft angeschrieben und ihre Ablehnung hinsichtlich der Zentralisierung der WPA begründet. Kürzlich soll ein Gutachten in Auftrag gegeben worden sein, das die Zentralisierung der WPA bewertet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Sorgen der Seniorenbeiräte sind mehrfach Gegenstand von Gesprächen zwischen der zuständigen Behörde und seitens der Seniorenvertretungen auf Bezirksund Landesebene gewesen. Insbesondere wird befürchtet, dass bei einer Zentralisierung der Wohn-Pflege-Aufsicht deren Orts- und Einrichtungskenntnis sowie der Bezug zu den örtlichen Gremien und Arbeitskreisen entfallen würden. Dies kann und soll jedoch durch eine adäquate Binnenorganisation einer zentralen Organisationseinheit vermieden werden. Mit dem Beschluss des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes (HmbWBG) durch die Hamburgische Bürgerschaft ist auch eine Evaluation des Gesetzes beschlossen worden. Einen ersten Zwischenstand hat der Senat mit der Drs. 20/14261 der Bürgerschaft übermittelt. Im Jahr 2017 soll die Evaluation vorgelegt werden. Eine Grundlage dafür ist ein wissenschaftliches Gutachten zur Zielerreichung des HmbWBG, das im Jahr 2016 vergeben wurde. Ergebnisse liegen der zuständigen Behörde noch nicht vor. Im Zuge der Evaluation des Gesetzes wird sich der Senat auch mit der Frage einer zentralen Aufgabenwahrnehmung der Wohn-Pflege-Aufsicht befassen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/7877 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Welche Ziele verfolgt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde mit dem Ansatz der Zentralisierung der WPA? Das Regierungsprogramm sieht vor, die Arbeit der Wohn-Pflege-Aufsicht zu intensivieren und sie zu einem modernen Prüf- und Beratungsteam weiterzuentwickeln. 2. Welche Kritik hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde an der bisherigen Praxis der bezirklichen WPA? Die zuständige Behörde sieht Weiterentwicklungsmöglichkeiten im Sinne des Regierungsprogramms insbesondere in Bezug auf eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung in Hamburg, die Kooperation mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Nord und den Trägerverbänden, die Entwicklung spezieller fachlicher Expertise sowie die Erreichbarkeit und die Stabilität des Dienstbetriebes gegenüber der jetzigen Situation , in der in den Bezirksämtern nur jeweils zwischen zwei und sieben Personen tätig sind. 3. Besitzt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde ein Weisungsrecht gegenüber der beziehungsweise den bezirklichen WPA? Wenn ja, durch welche Normen ist dieses kodifiziert? In Bezug auf die fachliche Steuerung der Wohn-Pflege-Aufsicht gilt das Bezirksverwaltungsgesetz . § 45 Absatz 1 lautet: „Die Rechts- und Fachaufsicht wird nach Maßgabe der folgenden Absätze durch Fachanweisungen und Weisungen im Einzelfall wahrgenommen .“ 4. Ist es richtig, dass der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde eine Bewertung der Zentralisierung der WPA durch einen externen Anbieter in Auftrag gegeben hat? Wenn ja, a) wie lautet der Arbeitstitel beziehungsweise die Fragestellung des Auftrages? b) nach welchen Kriterien erfolgte die Vergabe und ist diese ausgeschrieben worden? c) wann und an wen wurde der Auftrag vergeben? d) welche Kosten entstehen durch die Beauftragung und aus welchen Produktgruppen welcher Einzelpläne erfolgt zu welchen Anteilen die Finanzierung? e) welche Ergebnisse liegen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde aus der Beauftragung vor? f) aus welchen Gründen wird eine zentrale WPA befürwortet? Nein, siehe Vorbemerkung. 5. Wie entkräftet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den Vorwurf, die Zentralisierung bedeute weniger Kontrollen, schlechtere Erreichbarkeit und Kontaktmöglichkeit der Partner vor Ort? 6. Wie entkräftet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den Vorwurf, dass wesentlich längere Wegezeiten zu den Einrichtungen und dadurch höherer Personalbedarf (Zeit und Fahrtkosten) entstehen? 7. Wie entkräftet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den Vorwurf, der Kontakt zu den Einrichtungen geht verloren, Beratung wird erschwert und gewachsene Strukturen der Zusammenarbeit sowie die Vernetzung innerhalb der Bezirke gehen verloren? 8. Wie entkräftet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den Vorwurf, dass Synergieeffekte durch zusätzliche Arbeitsbelastung verpuffen , da jeder über jede Einrichtung Bescheid wissen und die Besonderheiten kennen muss? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7877 3 9. Wie entkräftet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den Vorwurf, dass die im Gesetz geforderte Zusammenarbeit mit bestimmten Gremien, zum Beispiel AG Stationäre Pflege, AG Wohnbeiräte nicht weitergeführt wird? 10. Vertretungsregelungen bei Ausfällen in den WPA waren bisher in jedem Bezirk geregelt. Wie entkräftet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den Vorwurf, dass ein Personalaustausch im Krankheitsfall infolge der Zentralisierung komplett neue Lücken in der Personaldecke reißen würde? 11. Wie entkräftet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den Vorwurf, dass die Qualität der Kontrollen durch die Zentralisierung verschlechtert werde? 12. Besonderheiten der Wohn- und Pflegeeinrichtungen sind im Bezirk bekannt und erleichtern der WPA die Arbeit. Wie kann eine zentralisierte WPA ohne Ortskenntnisse funktionieren und wie will der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde dieses Defizit kompensieren? 13. Die lokale Vernetzung, beispielsweise in Harburg, sichert effektives Arbeiten und spart Kosten. Wie soll vor diesem Hintergrund ausgerechnet die Zentralisierung einen Spareffekt erzielen? Siehe Vorbemerkung. 14. Wie hat sich der Personalbestand der bezirklichen WPA seit 2011 entwickelt ? Bitte jahresweise mit einem einheitlichen Stichtag und nach Bezirken aufschlüsseln und jeweils die Stellenzahl, die Beschäftigtenzahl und die VZÄ angeben. Bezirksamt Jahr Stellen-Soll Anzahl Beschäftigte VZÄ-Ist zum Stichtag 31.12. (2017: 31.01.) Hamburg- Mitte 2011 2,00 2 2,00 2012 2,00 2 2,00 2013 2,00 2 2,00 2014 2,00 2 2,00 2015 2,00 2 2,00 2016 2,00 2 2,00 2017 2,00 2 2,00 Altona 2011 3,50 5 3,43 2012 3,50 5 3,50 2013 5,50 7 5,50 2014 5,50 7 5,25 2015 4,83 6 4,78 2016 4,83 6 4,78 2017 4,83 6 4,78 Eimsbüttel 2011 2,00 2 1,80 2012 2,00 3 2,55 2013 2,00 2 1,80 2014 2,00 2 1,80 2015 2,00 2 1,80 2016 2,00 2 2,00 2017 2,00 2 2,00 Hamburg- Nord 2011 2,75 3 2,75 2012 2,75 3 2,75 2013 3,75 4 3,60 2014 3,00 3 3,00 2015 3,00 3 3,00 2016 3,00 4 3,00 2017 3,00 4 3,00 Drucksache 21/7877 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Bezirksamt Jahr Stellen-Soll Anzahl Beschäftigte VZÄ-Ist zum Stichtag 31.12. (2017: 31.01.) Wandsbek 2011 3,50 4 3,25 2012 3,50 3 2,75 2013 6,14 7 5,64 2014 6,14 8 4,92 2015 5,14 8 4,92 2016 5,14 8 4,82 2017 4,14 7 4,05 Bergedorf 2011 1,40 2 1,27 2012 1,40 2 1,27 2013 1,40 2 1,14 2014 1,40 2 1,14 2015 1,40 2 1,39 2016 1,40 2 1,39 2017 1,40 2 1,40 Harburg 2011 2,00 2 1,87 2012 2,00 2 1,87 2013 2,00 2 1,87 2014 2,00 2 1,87 2015 2,00 2 1,87 2016 2,00 2 2,00 2017 2,00 2 2,00 Quelle: Angaben der Bezirksämter 15. Wie hat sich die Zahl der offenen Stellen in den bezirklichen WPA seit 2011 entwickelt? Bitte jahresweise und nach Bezirken aufschlüsseln sowie Dauer und Grund der jeweiligen Vakanz angeben. Bezirksamt Jahr Anzahl der unbesetzten Stellen bzw. Stellenanteile Dauer der Vakanzen Gründe für die Vakanzen Hamburg- Mitte 2011 bis 2017 keine Vakanzen Altona 2011 0,07 7 Monate Stundenreduzierung eines Mitarbeiters 2012 keine Vakanzen 2013 2014 0,25 4 Monate Stundenreduzierung eines Mitarbeiters 2015 0,05 6 Monate Stundenreduzierung eines Mitarbeiters 2016 0,05 Ganzjährig Stundenreduzierung eines Mitarbeiters 2017 0,05 Ganzjährig Stundenreduzierung eines Mitarbeiters Eimsbüttel 2011 0,20 Ganzjährig befristete Arbeitszeitreduzierung 2012 keine Vakanzen 2013 0,20 Ganzjährig befristete Arbeitszeitreduzierung 2014 0,20 Ganzjährig befristete Arbeitszeitreduzierung 2015 0,20 Ganzjährig befristete Arbeitszeitreduzierung 2016 keine Vakanzen 2017 Hamburg- Nord 2011 bis 2017 keine Vakanzen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7877 5 Bezirksamt Jahr Anzahl der unbesetzten Stellen bzw. Stellenanteile Dauer der Vakanzen Gründe für die Vakanzen Wandsbek 2011 0,25 Ganzjährig Teilzeit 2012 0,75 0,25 ganzjährig, 0,50 für 3 Monate Teilzeit, Personeller Wechsel 2013 0,50 Ganzjährig Teilzeit 2014 1,22 0,50 ganzjährig, 0,72 für 4 Monate Teilzeit, Personeller Wechsel 2015 0,22 Ganzjährig Teilzeit 2016 0,32 0,25 ganzjährig, 0,07 für 4 Monate Teilzeit 2017 0,09 seit Jahresbeginn Teilzeit Bergedorf 2011 0,13 Ganzjährig Teilzeitarbeit, vakante Stellenanteile nicht besetz- bzw. ausschreibbar 2012 0,13 Ganzjährig 2013 0,26 Ganzjährig 2014 0,26 Ganzjährig 2015 0,01 Ganzjährig 2016 0,01 Ganzjährig 2017 keine Vakanzen Harburg 2011 0,13 Ganzjährig Stundenreduzierung 2012 0,13 Ganzjährig Stundenreduzierung 2013 0,13 Ganzjährig Stundenreduzierung 2014 0,13 Ganzjährig Stundenreduzierung 2015 0,13 Ganzjährig Stundenreduzierung 2016 keine Vakanzen 2017 Quelle: Angaben der Bezirksämter 16. Wie hat sich die Zahl der „Einrichtungen“ im Sinne des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) in den Bezirken seit 2011 entwickelt? Bitte jahresweise mit einem einheitlichen Stichtag und nach Bezirken aufschlüsseln. 17. Wie viele der Einrichtungen im Sinne des HmbWBG hätten seit 2011 im Sinne eines Wirkungsgrades von 100 jährlich geprüft werden müssen? Bitte jahresweise und nach Bezirken aufschlüsseln. Der folgenden Tabelle ist die Anzahl der Wohn- und Betreuungsformen im Sinne des HmbWBG zu entnehmen. Anzahl der Wohn- und Betreuungsformen im Sinne des HmbWBG am 31.12. Bezirk 2011 2012 2013 2014 2015 2016 HH- Mitte Wohneinrichtungen 35 35 39 43 44 45 HH- Mitte andere 132 133 138 148 152 163 Altona Wohneinrichtungen 62 62 60 60 62 59 Altona andere 105 105 105 102 102 112 Eimsbüttel Wohneinrichtungen 31 31 31 31 31 31 Eimsbüttel andere 82 82 82 82 85 86 HH- Nord Wohneinrichtungen 60 60 60 56 61 60 HH- Nord andere 123 129 132 130 139 132 Drucksache 21/7877 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anzahl der Wohn- und Betreuungsformen im Sinne des HmbWBG am 31.12. Bezirk 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Wandsbek Wohneinrichtungen 94 96 98 103 103 102 Wandsbek andere 149 kA 165 181 178 190 Bergedorf Wohneinrichtungen 23 23 23 23 25 25 Bergedorf andere 44 44 44 44 44 44 Harburg Wohneinrichtungen 20 21 22 23 23 23 Harburg andere 35 35 42 42 49 51 Quelle: Angaben der Bezirksämter 18. Wie haben sich die Zahl der von den bezirklichen WPA tatsächlich geprüften Einrichtungen im Sinne des HmbWBG und damit die Wirkungsgrade der Kontrollen durch die WPA seit 2011 entwickelt? Bitte jahresweise und nach Bezirken aufschlüsseln. Der folgenden Tabelle ist die Anzahl der geprüften Einrichtungen zu entnehmen. Häufig werden Einrichtungen wiederholt geprüft. Anzahl der durch Regel- oder Anlassprüfungen geprüfte Einrichtungen Bezirk 2011 2012 2013 2014 2015 2016 HH- Mitte Wohneinrichtungen 23 25 23 42 23 20 HH- Mitte andere 5 7 9 9 10 25 Altona Wohneinrichtungen 45 50 62 48 36 26 Altona andere 8 9 9 10 52 9 Eimsbüttel Wohneinrichtungen kA 19 11 11 12 13 Eimsbüttel andere kA 2 3 3 3 9 HH- Nord Wohneinrichtungen 50 48 47 55 50 14 HH- Nord andere 8 17 12 20 16 36 Wandsbek Wohneinrichtungen 60 74 50 62 51 38 Wandsbek andere 15 12 20 38 18 54 Bergedorf Wohneinrichtungen 18 18 12 9 14 9 Bergedorf andere 5 7 9 8 9 14 Harburg Wohneinrichtungen 15 16 9 15 18 12 Harburg andere 5 5 10 10 13 Quelle: Angaben der Bezirksämter 19. Welchen Wirkungsgrad bei den Kontrollen durch die bezirklichen WPA strebt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde an? Die Zielkennzahlen sind den jeweils geltenden Haushaltsplänen, Vorbericht zu den Einzelplänen 1.2 – 1.8, zu entnehmen. 20. Wie viele und welche Verstöße wurden bei den Einrichtungen im Sinne des HmbWBG seit 2011 durch die Überprüfungen seitens der WPA festgestellt ? Bitte jahresweise, nach Bezirken und nach Art der Verstöße aufschlüsseln. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7877 7 Die festgestellten Mängel sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Bezirk Jahr Betreuung Gesundheit1 Selbstbestimmung und Teilhabe Personal- und Qualitätsmanagement Bauliche Anforderungen Mitwirkung HH- Mitte 2011 3 9 1 2012 8 8 4 11 2013 6 2 16 2014 5 3 7 2015 12 10 1 14 2016 12 9 3 18 Altona 2011 3 7 3 7 1 2012 6 17 3 13 3 3 2013 6 18 2 19 5 8 2014 8 18 4 37 1 2 2015 4 20 3 43 3 3 2016 27 15 18 2 2 Eimsbüttel 2011 2012 2013 2014 1 2015 2 2016 2 3 HH- Nord 2011 2 31 3 2012 2 24 2 2 1 2013 4 25 2 6 2014 31 20 24 20 2 1 2015 9 12 2 15 2016 5 11 3 11 2 4 Wandsbek 2011 2012 2013 12 22 6 68 13 5 2014 29 29 9 57 7 5 2015 12 23 9 42 15 3 2016 12 26 17 41 5 1 Bergedorf 2011 8 1 2 2012 4 1 2 2 2013 2 2 2 2 2014 7 5 2 3 1 2015 3 3 5 6 2016 3 3 2 10 Harburg 2011 2012 2013 1 2014 1 2015 1 1 7 2016 2 1 10 Quelle: Angaben der Bezirksämter 1 einschließlich Ernährung und Hygiene, ärztliche und gesundheitliche Versorgung