BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7878 21. Wahlperiode 14.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 07.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Wird aus der U5 eine U11? In einem gemeinsamen Antrag von SPD und GRÜNEN in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord (Bezirks-Drs. 20-3913) heißt es unter anderem: „Die U5 soll im ersten Bauabschnitt bereits an der U-Bahnstation Sengelmannstraße enden.“ Seitens des Vertreters des Senats wurde im Rahmen des Workshops zur Umgestaltung der Haltestelle Borgweg unter anderem erklärt, dass in dem Abwägungsprozess zwischen den verschiedenen Varianten Kosten keine Rolle spielen, weil man den gesamten Bereich inklusive der Nebenfläche erneuere, damit in den nächsten 25 Jahren keine Baumaßnahmen in diesem Straßenabschnitt erforderlich seien. Dies bedeutet, wenn die Aussage nicht auf alternativen Fakten beruht, dass die Ein- und Ausgänge zur geplanten U5 Haltestelle Borgweg nicht im Borgweg errichtet werden. Beide Aussagen stehen im Widerspruch zu den bisher bekundeten Planungen des Senats. Auch wenn vieles aus Sicht von Rot-Grün beziehungsweise der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) dafür spricht, die U5 tatsächlich an der Haltestelle Sengelmannstraße enden zu lassen und als U11 (analog der S11) einzurichten, so erstaunt doch, dass dieser Meinungswandel nicht vom Senat bekannt gegeben wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Ist es richtig, dass die U5 im ersten Bauabschnitt an der U-Bahn-Station Sengelmannstraße enden wird? Was spricht aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde dafür beziehungsweise dagegen, die U5 zunächst als U11 ab der U-Bahn-Station Sengelmannstraße verkehren zu lassen? Der Senat hat die HOCHBAHN mit der Durchführung einer Vorentwurfs-, Entwurfsund Genehmigungsplanung für den U5-Abschnitt Bramfeld – City Nord beauftragt (siehe Drs. 21/1736). Hierzu gibt es seitens des Senats keinen abweichenden Sachstand . Aufgrund der Planungen für die Haltestelle Sengelmannstraße mit einem komfortablen und richtungsweise bahnsteiggleichen Umstieg zwischen U5 und U1 besteht keine verkehrliche Notwendigkeit für einen Übergang von Fahrgastzügen zwischen U1 und U5. Diesem stehen auch betriebliche (hohe Auslastung der U1 in der Hauptverkehrszeit durch Verstärkerbetrieb) und technische (Planung der U5 für automatischen Zugbetrieb ) Aspekte entgegen. Drucksache 21/7878 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Ist es richtig, dass die bisher geplante U5 Haltestelle am Borgweg keine Auswirkungen auf die aktuellen Planungen zur Umgestaltung der Haltestelle Borgweg haben wird und somit die Kosten der verschiedenen Varianten keine Relevanz haben? Wenn nein, wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde dar? Die Lage einer möglichen Haltestelle der U5 am Borgweg ist noch offen. Am Borgweg soll für die Abwicklung des Busverkehrs unter Berücksichtigung der Belange aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer geeignete Lösung geschaffen werden, die die heute bestehende Problematik behebt und aufgrund der Planungsvorläufe bis zur Fertigstellung einer U5 an dieser Stelle Bestand haben wird. Bei der Planung der U5 wird die umgesetzte Lösung in angemessener Form berücksichtigt . Im Übrigen siehe Drs. 21/4728 und 21/4968. Der bauliche Zustand der Straße Borgweg ist schlecht. Die Kosten der verschiedenen Varianten zur Umgestaltung des Borgwegs haben keine Relevanz, da der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) im Rahmen des Busoptimierungsprogramms eine ganzheitliche Planung erstellt, bei der in allen Varianten der gesamte Straßenquerschnitt umgebaut beziehungsweise erneuert wird. Daher wird es keine signifikanten Unterschiede in den Kosten der verschiedenen Varianten geben. Die Einrichtung einer neuen U-Bahn Haltestelle ist davon unabhängig zu betrachten, siehe Drs. 21/5312, 21/4968 und 21/4728. 3. An welcher Stelle sollen sich nach dem derzeitigen Stand der Planungen die Linien U3 und U5 kreuzen, wo sind die Übergänge zwischen den beiden U-Bahn-Linien geplant und wo sind die Ausgänge der U5 derzeit geplant? Der Senat hat die Hamburger Hochbahn AG mit der Durchführung einer Machbarkeitsuntersuchung für den U5-Abschnitt City Nord – Innenstadt – Siemersplatz beauftragt . Siehe Drs. 21/1736. Die Untersuchung befindet sich in der Bearbeitung. Der Senat wird die Bürgerschaft zu gegebener Zeit über die Untersuchungsergebnisse informieren. Im Übrigen siehe Drs. 21/4968. 4. Wie hoch sind die Kosten der verschiedenen, am 20. Januar 2017 vorgestellten , Varianten zur Umgestaltung des Borgwegs jeweils? Sofern die Kosten bisher nicht ermittelt wurden, a) warum nicht und wer hat dies wann in Abstimmung mit wem entschieden ? b) bis wann gedenkt die zuständige Behörde die Kosten für die einzelnen Varianten zu ermitteln? c) aus welchen Gründen hält es der Senat für richtig und für gegenüber den Steuerzahlern vertretbar, die Umgestaltung des Borgwegs ohne Kenntnisse der zukünftigen Ein-/Ausgänge der U5 Haltestelle Borgweg zu planen? Die Kosten werden ermittelt, sobald eine hinreichend detaillierte Planung der Vorzugsvariante vorliegt. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 5. Gemäß Aussage des Senats sind neben der Haltestelle Borgweg Haltestellen entlang dem Straßenzug Barmbeker Straße (Haltestelle Jarrestraße ) – Herderstraße – Winterhuder Weg (Haltestelle Beethovenstraße) – Mundsburger Damm (Haltestelle Mundsburger Brücke) geplant. Was spricht aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde für beziehungsweise gegen diesen Trassenverlauf und wann gedenkt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, die Öffentlichkeit sowie die politischen Gremien über diese Grundsatzentscheidung offiziell zu informieren? Welcher Trassenverlauf stand alternativ zur Diskussion und was spricht aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde für beziehungsweise gegen diesen Trassenverlauf? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7878 3 Im Rahmen der laufenden Machbarkeitsuntersuchung für den U5-Abschnitt City Nord – Innenstadt – Siemersplatz werden für den Bereich Winterhude/Uhlenhorst verschiedene Trassen- und Haltestellenlagen untersucht und bewertet. Die Untersuchung befindet sich derzeit in der Bearbeitung. Die zuständige Behörde wird die Bürgerschaft zu gegebener Zeit über die Untersuchungsergebnisse informieren. Im Übrigen siehe Antwort zu 3.