BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7879 21. Wahlperiode 14.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 07.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Bebauungspläne in Rahlstedt-Großlohe mit festgelegten Ausgleichsmaßnahmen durch entsprechende Gutachten und Untersuchungen (II) Mit der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/7461 wurden die Festlegungen der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in den Bebauungsplänen Rahlstedt 105, 108, 109, 115 und 120 nicht aufgeführt. Gemäß Drs. 16/6587 wurde ein Kataster als Sachdatenbank konzipiert. Dieses enthält Informationen über Lage und Art des jeweiligen Eingriffs sowie über Lage, Art und Durchführung der festgelegten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen . Grundlage für diese Angaben sind die jeweiligen Zulassungsbescheide , Planfeststellungsbeschlüsse oder Bebauungspläne mit den zugehörigen landschaftsplanerischen Beiträgen beziehungsweise Grünordnungsplänen . Im an die Datenbank angebundenen GIS werden die vom Eingriff betroffenen Flächen sowie die mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen belegten Flächen auf einer Kartengrundlage im Maßstab 1:5.000 farbig dargestellt . Parallel mit der konzeptionellen Entwicklung des Katasters sind nicht nur die Angaben zu den aktuellen Eingriffen, sondern nach und nach auch die weiter zurückliegenden Vorhaben aus der Zeit seit Inkrafttreten der Eingriffsregelung im Jahre 1981 je nach Aktenlage in das Kataster eingegeben worden. Gemäß Globalrichtlinie (Senatsbeschluss vom 31.10.2000) zur Durchführung der Eingriffsregelung bei der Aufstellung von Bebauungs- und Landschaftsplänen sowie zur Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen (Globalrichtlinie Eingriffsregelung) werden die festgesetzten zugeordneten Ausgleichsmaßnahmen auf der Ebene der Bezirke gesteuert. Unter Punkt 3 der Globalrichtlinie (Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen) wird festgelegt, dass, sofern festgesetzte Maßnahmen zum Ausgleich vom jeweiligen Vorhabenträger oder Eigentümer selbst umgesetzt werden, das Bezirksamt deren fach- und zeitgerechte Umsetzung überprüft. Nach Punkt 6 (Controlling) berichten die Bezirksämter jährlich zum 30. Juni bei längerfristigen Maßnahmen unter anderem über eventuelle Abweichungen von den Ausgleichszielen und gegebenenfalls Vorschläge für eine Nachsteuerung an die zuständige Behörde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche festgelegten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind im Kataster gemäß Drs. 16/6587 für die Bebauungspläne Rahlstedt 105, 108, 109, 115 und 120 hinterlegt? Drucksache 21/7879 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Alle durch die Bebauungspläne Rahlstedt 105, 108, 109, 115 und 120 festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind im Kompensationsverzeichnis gemäß § 17 (6) BNatSchG eingetragen. Im Geoportal-Hamburg (https://www.geoportal-hamburg.de/Geoportal/geo-online/) können die Ausgleichsflächen des Kompensationsverzeichnisses, die nicht dem Datenschutz unterliegen, unter dem Thema FACHDATEN eingeschaltet und angezeigt werden. 2. Welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden gemäß der Globalrichtlinie Eingriffsregelung (Senatsbeschluss vom 31.10.2000) vom Bezirksamt Wandsbek bei den Bebauungsplänen Rahlstedt 105, 108,109, 115, 120 kontrolliert und mit welchen Ergebnissen an die zuständige Behörde gemeldet? Siehe Drs. 21/7461. Die in der Fragestellung genannte Globalrichtlinie „Eingriffsregelung“ ist zwischenzeitlich (2005) außer Kraft getreten. Seither erhebt die zuständige Fachbehörde den Stand der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen in zeitlich angemessenen Abständen , sodass darüber hinaus Meldungen der jeweiligen Bezirksämter entbehrlich sind. 3. Welche festgelegten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus dem Bebauungsplan Rahlstedt 105 werden mit den geplanten Flächen des Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 131 vernichtet? Nach derzeitigem Stand werden durch das Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 131 Teilflächen des Bebauungsplanes Rahlstedt 105 beansprucht, auf denen Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen mit den Zielen des Knickerhalts, der Anlage von Extensivgrünland und (Eigen-)Entwicklung festgesetzt sind. 4. Welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind erforderlich, wenn bereits festgelegte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eines anderen Bebauungsplans vernichtet wurden und diese äquivalent ersetzt werden müssen? Festgelegte Ausgleichsmaßnahmen sind bei einer Überplanung durch einen neuen Bebauungsplan bei der Bewertung der Schwere des Eingriffs und des daraus abzuleitenden Umfangs einer neuen Ausgleichsmaßnahme an anderer Stelle zu berücksichtigen . Sofern der Zielzustand der Ausgleichsfestsetzung bereits erreicht ist, wird der reale naturschutzfachliche Bestand der festgelegten Ausgleichsfläche in die Bemessung der dafür an anderer Stelle erforderlichen neuen Ausgleichsfläche eingestellt. Andernfalls muss unabhängig vom tatsächlichen naturschutzfachlichen Zustand der Fläche der Zielerreichungsgrad des festgelegten Ausgleichs bei der Bewertung des Eingriffs zugrunde gelegt werden. In diesem Fall muss eine größere neue Ausgleichsfläche bereitgestellt werden, als dies nach dem tatsächlichen naturschutzfachlichen Zustand der vernichteten Ausgleichsfläche erforderlich wäre. 5. Welche Bebauungspläne können als Beispiele herangezogen werden, bei denen festgelegte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch neue Bebauungspläne vernichtet wurden? Bisher wurden in Hamburg keine durch Bebauungspläne festgelegten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch neue Bebauungspläne in Anspruch genommen.