BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7880 21. Wahlperiode 14.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 07.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Wohnprojekt an der Sieker Landstraße 41/43 im Stadtteil Hamburg Rahlstedt (III) Mit den Drs. 21/2003 und 21/6784 wurden vom Senat bereits Fragen zum Vorbescheid und zum Bauantrag für das Wohnprojekt an der Sieker Landstraße 41/43 beantwortet. Durch die Presse konnte man erfahren, dass die erhaltungswerten drei Kastanien gefällt werden sollen. Damit können die Wohnprojektpläne der Bauherren wesentlich besser (höhere Anzahl von Wohneinheiten) umgesetzt werden. Die Baustelle wurde jetzt eingerichtet und die drei gesunden Kastanien wurden gefällt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wurde eine Fällgenehmigung für die betroffenen Kastanienbäume beim Wohnprojekt Sieker Landstraße 41/43 vom zuständigen Naturschutzreferat erteilt? Wenn ja, wann wurden die Fällgenehmigungen erteilt und welche Gründe haben dazu geführt? 2. Welche Gründe hätten die Fällgenehmigung verhindern können? Die Ergänzungsbescheide mit den Ausnahmegenehmigungen für die Baumfällungen sind mit aufschiebender Bedingung am 20. Dezember 2016 vom zuständigen Bezirksamt erteilt worden, die Ergänzungsbescheide nach Erfüllung der aufschiebenden Bedingung (Vorlage eines Baumschutzkonzepts) am 2. beziehungsweise 3. Februar 2017. Die Entscheidung, das Bauvorhaben nicht zugunsten des Erhalts der Bäume umzuplanen , wurde durch den Bauprüfausschuss Rahlstedt getroffen, siehe dazu auch Drs. 21/6784. Im Rahmen der erteilten Baugenehmigung wurde somit die Ausnahmegenehmigung zur Fällung der baubehindernden Bäume erforderlich. Die Fällung der Bäume hätte durch eine Umplanung der Baukörper verhindert werden können. 3. Welche Ersatzmaßnahmen wurden für die drei gesunden Kastanienbäume festgelegt? Für die drei Kastanien wurde der Ersatzwert von 25 neu zu pflanzenden Bäumen beziehungsweise 25.000 Euro Ersatzzahlung ermittelt. Dieser ermittelte Ersatzbedarf beruht auf der Grundlage der Gehölzwertermittlung zur Ermittlung des Ersatzbedarfs aus den Arbeitshinweisen zum Vollzug der Baumschutzverordnung der zuständigen Fachbehörde. Davon werden insgesamt 15 Ersatzbäume Drucksache 21/7880 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gepflanzt, zehn Baum-Neupflanzungen werden mit 10.000 Euro Ersatzzahlung abgelöst . 4. Wo erfolgen die Ersatzpflanzungen? Die Ersatzbäume werden auf den Grundstücken Sieker Landstraße 41/43 gepflanzt. 5. Welche weiteren Ausgleichsmaßnahmen sind in der Baugenehmigung festgelegt? Es sind keine weiteren Ausgleichsmaßnahmen über die festgesetzten Anforderungen bei Erteilung der Ausnahmegenehmigung hinaus (siehe dazu Antwort zu 3.) in der Baugenehmigung festgelegt worden. 6. Welche weiteren Ausgleichsmaßnahmen haben die Bauherren auf den Grundstücken angeboten? Die Bauherren Wohnungsbaugenossenschaft Gartenstadt Wandsbek eG (WGW) und Otto Wulff Projektentwicklung GmbH (OWP) schlugen folgende zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen vor: Umsetzung des mit dem Bauantrag vorgelegten Außenanlagenkonzeptes, ergänzt um drei weitere Baumpflanzungen auf den Grundstücken Sieker Landstraße 41/43 gemäß Bauvorlagen. Errichtung von Photovoltaikanlagen auf jeweils einem Gebäude der WGW (südlicher Grundstücksteil-Flurstück 2311) und einem der OWP (nördlicher Grundstücksteil -Flurstück 2316) zur Allgemeinstromversorgung (Tiefgaragen) beziehungsweise Einspeisung ins öffentliche Netz. Die Ausrüstung der drei OWP-Gebäude mit weiteren Photovoltaikanlagen zur Stromversorgung der Eigentumswohnungen beziehungsweise zur Einspeisung ins öffentliche Netz. Beteiligung an der Spendenaktion „Mein Baum – meine Stadt“ für den Stadtteil Rahlstedt, Übernahme der zum Stand 30.Mai 2016 freien Standorte von 36 Straßenbäumen à 500 Euro. Pflanzung von circa zehn großkronigen Bäumen im Bestand der WGW. 7. Welche Ausgleichsmaßnahmen sind auf dem Grundstück Sieker Landstraße 41 geplant? 8. Welche Ausgleichsmaßnahmen sind auf dem Grundstück Sieker Landstraße 43 geplant? Siehe Antwort zu 5. 9. Wie werden die Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzpflanzungen mit den Bauherren vereinbart? Die Ersatzleistungen wurden als Bedingung (Zahlung) beziehungsweise Nebenbestimmung (Pflanzung) im Rahmen der Baugenehmigung festgesetzt.