BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7884 21. Wahlperiode 14.02.17 Schriftlich kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 07.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Wie ernst ist es dem Senat mit seinem Bekenntnis, Antisemitismus an Hamburger Hochschulen zu verhindern? In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/7699 bekennt sich der Senat dazu, dass Antisemitismus an den Hamburger Hochschulen keinen Platz hat. Allerdings verweist die Wissenschaftsbehörde bei der Frage nach der Berufung von Professor Farid Esack, Vorsitzender der antisemitischen Initiative BDS in Südafrika, lediglich auf die Autonomie der Hochschulen . Ebenso unbeantwortet lässt der Senat Fragen nach der Finanzierung der Professorenstelle sowie zu konkreten Maßnahmen, die solche Berufungen in Zukunft verhindern sollen. Damit wirkt das eingangs genannte Bekenntnis wie ein reines Lippenbekenntnis ohne Konsequenz. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In der Antwort zu Frage 1. der Drs. 21/7699 verweist der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde auf die bisherigen Forschungen von Farid Esack als ursächlich für die Berufung auf die Gastprofessur an der Akademie der Weltreligionen. Aus der Antwort auf Frage 3. wird jedoch deutlich, dass Prof. Esack lediglich einen Vortrag und zwei Seminare an der Universität Hamburg erbrachte, also einer reinen Dozententätigkeit nachging. a) Aus welchen Gründen war eine reine Dozententätigkeit von Professor Esack vorgesehen, nicht jedoch eine Forschungstätigkeit? b) Gab es bereits Pläne, die Gastprofessur von Herrn Professor Esack über den in der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/7699 genannten Zeitraum hinaus zu verlängern? Wenn ja: in welchem Umfang und als Forschungs- oder Dozententätigkeit ? Wenn nein: warum nicht? Herr Prof. Farid Esack war auf der Grundlage eines Honorarvertrags tätig. Die Übernahme von Aufgaben von Herrn Prof. Farid Esack im Rahmen eines Honorarvertrages stellt eine Dienstleistung für die Akademie der Weltreligionen dar. Wie bei derartigen Verträgen an der Universität Hamburg üblich sah der Honorarvertrag keine Forschungstätigkeit vor. Gemäß der üblichen Vorgehensweise der Akademie der Weltreligionen werden solche Aufträge nur für einen Monat bis maximal drei Monate vergeben . Eine Verlängerung war und ist nicht angedacht. c) Ist eine Kooperation mit Prof. Esack über die Zeit der Gastprofessur hinaus angedacht? Nein. Drucksache 21/7884 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. In der Antwort auf Frage 4. der Drs. 21/7699 beziffert der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Kosten für die Gastprofessur von Professor Esack auf insgesamt 16.304,57 Euro und verweist auf die Übernahme der Kosten durch eine Stiftung. a) Welche Stiftung übernahm die genannten Kosten in welcher Höhe? Die sogenannte „Forum Humanum Gastprofessur“, im Rahmen derer die Veranstaltungen von Herrn Prof. Farid Esack abgehalten wurden, wird von der Udo Keller Stiftung Forum Humanum gefördert. Im Übrigen siehe Drs. 21/7699. b) Welche Kosten in welcher Höhe übernahm die in 2. a) genannte Stiftung in den Jahren 2014, 2015 und 2016 für Gastprofessuren, Lehraufträge, Dozententätigkeiten, Forschungsprojekte, Veranstaltungen der Akademie der Weltreligionen? „Forum Humanum Gastprofessuren”: WiSe 13/14: 19.600,- Euro SoSe 2014: 17.800,- Euro WiSe 14/15: 24.500,- Euro SoSe 2015: 24.500,- Euro WiSe 15/16: 24.500,- Euro SoSe 2016: 24.500,- Euro Ringvorlesungen: 2014: 4.000,- Euro 2015: 4.000,- Euro 2016: 4.000,- Euro 3. In der Antwort auf Frage 5. der Drs. 21/7699 verweist der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde darauf, dass es Aufgabe der Hochschulen sei, zum Beispiel durch geeignete Maßnahmen der Qualitätssicherung , kritische Evaluationen und interne Kontrollen sicherzustellen, dass an den Hochschulen kein antisemitisches Gedankengut gelehrt oder verbreitet werde. Zudem stünden den Hochschulen unter anderem die Instrumente des Disziplinarrechts sowie der Strafanzeige zur Verfügung . a) Welche konkreten Maßnahmen der Qualitätssicherung, der kritischen Evaluationen und der internen Kontrollen wurden von der Universität Hamburg oder der Akademie der Weltreligionen im Vorwege und während der Gastprofessur von Professor Esack angewendet und mit welchem Ergebnis? Und warum führten diese Maßnahmen dann trotz der öffentlich zugänglichen kritischen Informationen über Professor Esack und den BDS zu seiner Berufung? Und wenn die geeigneten Maßnahmen nicht durchgeführt wurden: warum nicht? Siehe Drs. 21/7699. b) Wie und mit welchen Maßnahmen unterstützt die zuständige Behörde allgemein die Hochschulen bei der Anwendung geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung von Lehre und Verbreitung antisemitischer Inhalte an den Hamburger Hochschulen? c) Wie und mit welchen Maßnahmen genau beziehungsweise konkret hat die zuständige Behörde die Universität Hamburg und/oder die Akademie der Weltreligionen bei der Anwendung geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung von Lehre und Verbreitung antisemitischer Inhalte an den Hamburger Hochschulen im Fall der Berufung von Professor Esack unterstützt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7884 3 Nach Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sind Wissenschaft, Forschung und Lehre in Deutschland frei. Die Auswahl von Lehrbeauftragten unterliegt gemäß Hochschulgesetz den Fakultäten der Universität Hamburg. d) Wurden vonseiten der Universität Hamburg oder der Akademie der Weltreligionen die Instrumente des Disziplinarrechts oder der Strafanzeige genutzt? Wenn ja: wann, gegen wen, mit welcher Begründung und mit welchem Ergebnis? Wenn nein: warum nicht? Maßnahmen des Disziplinarrechts sind nur gegen beamtete Beschäftigte möglich und nicht gegen Personen, die auf Grundlage eines Honorarvertrags tätig sind. Straftaten sind im Kontext der von Herrn Prof. Farid Esack an der Universität Hamburg gehaltenen Veranstaltungen nicht ersichtlich, sodass die Universität Hamburg keinen Anlass für eine Strafanzeige hatte.