BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7887 21. Wahlperiode 14.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Oelschlaeger (AfD) vom 07.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Windkraftanlagen und die Stadtreinigung – Nachfragen zu Drs.21/7674 Die Antworten zu Drs. 21/7674 werfen einige neue Fragen auf. Insbesondere bleibt zu klären, zu welchem Zeitpunkt der Anlagenbetreiber der havarierten Windkraftanlage Kenntnis hatte oder hätte haben müssen, dass es bei baugleichen Anlagen ebenfalls zu Schadensereignissen kam. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie folgt: 1. Von welchem Anlagentyp ist die havarierte Anlage? Es handelt sich um eine D4 von DeWind. 2. In Drs. 21/7674 wird von zwei baugleichen Anlagen berichtet, die in jüngster Zeit ebenfalls havariert sind. Wer war dort der Betreiber und wann sind diese beiden Anlagen jeweils havariert? Die beiden Anlagen havarierten nach Erkenntnissen der SRH in den Jahren 2014 und 2016. Zustimmungen zur Veröffentlichung der Betreibernamen liegen nicht vor. 3. Welches waren dort die aufgetretenen Schäden? Gibt es dort bereits Erkenntnisse zu den Schadensursachen? Hierzu liegen der SRH keine belastbaren Erkenntnisse vor. 4. Sind die betroffenen Anlagen alle vom selben Hersteller? Gibt es bereits eine Stellungnahme des Herstellers zu den Vorfällen? Wenn ja, was besagt diese? Die Anlagen sind vom gleichen Hersteller, der seit mehreren Jahren insolvent ist. Eine Stellungnahme des Herstellers ist nicht bekannt. 5. Was geschieht mit der havarierten Anlage nach Abschluss der Untersuchungen ? Können die zerstörten Rotorteile deponiert werden oder gibt es eine Recyclingmethode zur Wiederverwendung der Anlagenteile? Wenn ja, welche ist das? Nach Abschluss der Untersuchungen werden die recycelbaren Anlagenteile recycelt. Eine Wiederverwendung als Windkraftanlage beziehungsweise an Windkraftanlagen wird im Regelfall aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen.