BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7888 21. Wahlperiode 14.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 07.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Stand der Förderung von hochbegabten Kindern und Jugendlichen Auf Antrag der FDP-Fraktion wurde im Frühjahr 2014 ein Aktionsprogramm zur Förderung hochbegabter Schüler beschlossen (Drs. 20/11532). Im Mai 2016 hat sich der Schulausschuss im Rahmen einer Großen Anfrage der FDP-Fraktion mit dem Stand der Umsetzung befasst (Drs. 21/2065). Ende 2016 hat der Schulausschuss erneut über dieses Thema beraten, da zwischenzeitlich ein „Aktionsprogramm zur Begabtenförderung an Hamburger Schulen“ vom Senat vorgelegt worden war (Drs. 21/4659). Dabei blieben einige Fragen offen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Förderung besonders begabter, hochbegabter und leistungsstarker Schülerinnen und Schüler ist gemäß § 3 Absatz 3 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) eine Regelaufgabe der Schulen. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass circa 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler eines jeden Jahrgangs über besondere Lernpotenziale verfügen und somit bei guter Förderung höchste Leistungen erbringen können. Etwa 2,2 Prozent aller Schülerinnen und Schüler gelten als hochbegabt und sind potenziell in der Lage, exzellente Leistungen zu erbringen. Unter Berücksichtigung dieser wissenschaftlichen Annahmen und der aktuellen Schülerzahlen umfasst die Zielgruppe der schulischen Begabtenförderung knapp 28.500 Schülerinnen und Schüler und im Kernbereich der Hochbegabtenförderung circa 4.200 Schülerinnen und Schüler. Mit dem Aktionsprogramm zur Begabtenförderung (siehe Drs. 21/4659) wurden Schritte eingeleitet, um in allen Schulen die Rahmenbedingungen zu schaffen, passgenaue Unterrichtsangebote und Förderkonzepte für Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Begabungen anbieten zu können. Dazu zählen unter anderem folgende Bausteine: Alle Stadtteilschulen und Gymnasien haben seit September 2014 die Lehrkräfte benannt, die an den Schulen die Funktion einer Fachkraft für Begabtenförderung (FBF) übernommen haben. Alle Fachkräfte für Begabtenförderung müssen an einer obligatorischen Qualifizierung am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) teilnehmen. Die FBF sollen in ihrer Schule Ansprechpartner und -partnerinnen für Eltern und Lehrkräfte im Themenbereich Begabtenförderung sein und darüber hinaus in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle besondere Begabungen (BbB) Maßnahmen zur Begabtenförderung für die eigene Schule entwickeln. Im Rahmen dieser Qualifizierung wurden die FBF dazu angeleitet, schulspezifische Förderkonzepte zur Begabtenförderung zu entwickeln und zu verschriftlichen. Drucksache 21/7888 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Für Grundschulen ist eine vergleichbare Funktion sowie Teilnahme an der Qualifizierung am LI optional. Das LI bietet daher den Grundschulen auf freiwilliger Basis eine vergleichbare Qualifizierung „Multiplikatorin bzw. Multiplikator für Begabtenförderung an der Grundschule (MfB)“ an. Derzeit bildet die BbB in zwei Ausbildungsgruppen 52 MfB-Fachkräfte an 46 Grundschulen aus. Darüber hinaus hat jede Grund- und Stadtteilschule ein individuelles integriertes Förderkonzept entwickelt, in dem die Förderbereiche „Sprachförderung“, „sonderpädagogische Förderung“, „Lernförderung“ und „besondere Begabungen“ dargestellt werden. Dieses integrierte Förderkonzept wird durch die Förderkoordinatorin beziehungsweise den Förderkoordinator mit den pädagogischen Fachkräften der Schule entwickelt und im Rahmen der Zertifizierung am LI vorgelegt. Bei der Entwicklung der Förderkonzepte zur Begabtenförderung orientieren sich die FBF und MfB an einheitlichen Vorgaben, die während der Qualifizierungen besprochen werden und in der Handreichung zur Erstellung des schulischen Förderkonzeptes zur Begabtenförderung enthalten sind siehe: http://li.hamburg.de/ materialien-lehrkraefte/. Zusätzliche Orientierung für alle Förderbereiche bietet die „Handreichung integrierte Förderkonzepte“, siehe http://www.hamburg.de/ contentblob/4353876/data/foerderkonzept.pdf. Die personelle Besetzung der Funktion Fachkraft für Begabtenförderung (FBF) beziehungsweise Multiplikator/-in für Begabtenförderung (MfB) sowie die Art der Verschriftlichung des Förderkonzeptes zur Begabtenförderung obliegt der Verantwortung der Schulleitung. Die Angaben zu dem Stand der Konzeptentwicklung an einzelnen Schulen werden von der zuständigen Behörde nicht regelhaft erhoben. Im Rahmen der Überprüfung der Umsetzung des Aktionsprogramms zur Begabtenförderung wurden zwischen Juli und August 2016 alle weiterführenden Schulen zum Stand der Konzeptentwicklung befragt. Die zuständige Schulaufsicht überprüft bei den regelhaften Schulbesuchen den Stand der Begabtenförderung und der Konzeptentwicklung an der Schule. Die Schulen haben die Möglichkeit, die erstellten Förderkonzepte der Beratungsstelle besondere Begabungen vorzulegen, um eine Rückmeldung zum Entwicklungsstand und weitere Anregungen zur Gestaltung des Förderkonzeptes zur erhalten. In diesem Rahmen haben 25 Schulen (elf Stadtteilschulen und 14 Gymnasien) ihre Konzepte zur Begabtenförderung vorgelegt und eine schriftliche Rückmeldung erhalten. Gesonderte Förderprogramme nur für Hochbegabte gibt es nicht, da mit den bestehenden Maßnahmen für die Begabtenförderung diese Zielgruppe ebenfalls gefördert werden kann. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Von wie vielen hochbegabten (nicht leistungsfähigen oder ähnlichen) Schülern an Hamburger Schulen geht der Senat insgesamt aus? Siehe Vorbemerkung. 2. Welche weiterführenden Schulen haben noch keine Fachkraft für Begabtenförderung und warum? 3. Wie viele weiterführende Schulen haben die Aufgaben der Fachkraft für Begabtenförderung integriert in die Aufgaben anderer Fachkräfte? Siehe Vorbemerkung. Alle weiterführenden Schulen verfügen derzeit über eine Fachkraft für Begabtenförderung. Diese üben zeitgleich auch andere Funktionen an der Schule aus. 4. Welche Grundschulen haben noch keinen Förderkoordinator für Begabtenförderung und warum? 5. Wie viele Grundschulen haben die Aufgaben des Förderkoordinators für Begabtenförderung integriert in die Aufgaben anderer Fachkräfte? Jede Grundschule verfügt über eine Förderkoordinatorin beziehungsweise einen Förderkoordinator . Die Förderkoordinatoren an Hamburger Grundschulen sind verant- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7888 3 wortlich für die Entwicklung einer inklusiven Bildung und Pädagogik an ihrer Schule. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Wie viele Beratungsfälle hatte die „Beratungsstelle besondere Begabungen “ in der Schulbehörde jeweils im Schuljahr 2015/2016 und im ersten Schulhalbjahr 2016/2017? Bitte den Beratungsfällen den Sozialindex KESS der jeweils betroffenen Schule hinzufügen. 7. Wie viele dieser Fälle betrafen Jungs und wie viele Mädchen? Im Schuljahr 2015/2016 wurden in der Beratungsstelle besondere Begabungen 186 neue Beratungsfälle aufgenommen (davon 131 Jungen und 41 Mädchen, 14 allgemeine Beratungen), im ersten Halbjahr des Schuljahres 2016/2017 wurden 121 neue Beratungsfälle aufgenommen (davon 82 Jungen und 36 Mädchen, drei allgemeine Beratungen). Bei der Bearbeitung der Beratungsanfragen in der Beratungsstelle besondere Begabungen wird die Schulform statistisch erfasst. Die Einzelschule und der Sozialindex werden statistisch nicht erfasst. Eine händische Auswertung der Fallakten ist im Rahmen der zur Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Wie viele dieser Fälle betrafen Schüler mit Migrationshintergrund? Angaben zum Migrationshintergrund werden bei der Fallbearbeitung nicht erhoben. 9. Auf welchen Sprachen kann die Beratung in der Beratungsstelle besondere Begabungen stattfinden? Gibt es die Möglichkeit, zu dolmetschen, um gegebenenfalls mit Eltern ausländischer Herkunft zu kommunizieren ? In der Beratungsstelle besondere Begabungen kann die Beratung auf Deutsch, Englisch , Niederländisch und Polnisch angeboten werden. Bei Bedarf können die am LI qualifizierten Kulturvermittler als Dolmetscher miteinbezogen oder freiberufliche Dolmetscher beauftragt werden. 10. Auf welche Weise partizipiert die Schulbehörde an den nationalen und internationalen Forschungen zum Thema Hochbegabungen? Wie wird sichergestellt, dass alle Fachpersonen für Begabtenförderung auf dem wissenschaftlich aktuellen Stand sind? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle besondere Begabungen nehmen regelhaft an überregionalen Tagungen und Kongressen im deutschsprachigen Raum teil. Des Weiteren werden zeitnah aktuelle wissenschaftliche Publikationen und Veröffentlichungen zu diesem Thema ausgewertet und bei Bedarf im Team präsentiert und diskutiert. Die daraus gewonnen Erkenntnisse und für die schulische Förderung relevanten Hinweise werden in alle Fortbildungen und Beratungen der Beratungsstelle besondere Begabungen und insbesondere in die FBF- und MfB-Qualifizierungsmaßnahmen integriert. Zusätzlich werden FBF und MfB über relevante Forschungserkenntnisse und Veröffentlichungen informiert. Zwischen September und Dezember 2016 wurde eine dreiteilige Vortragsreihe „Aspekte der Begabtenförderung“ durchgeführt. Am 10. und 11. Februar 2017 fand eine Fachtagung „Begabung macht bunt: Potenziale entdecken, Begabte fördern, Schule entwickeln“ statt, bei der sechs international anerkannte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die aktuellen Forschungsergebnisse präsentiert haben, siehe http://li.hamburg.de/tagungen/6799516/tagung/. 11. Unterhält die Schulbehörde Kontakte zu anderen Bundesländern oder Staaten zum Austausch über das Thema Hochbegabung, insbesondere um von Good-Practice-Beispielen anderer Regionen und Schulen zu partizipieren? Wenn ja: bitte darstellen. Wenn nein: warum nicht? Drucksache 21/7888 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die zuständige Fachstelle Beratungsstelle besondere Begabungen ist mit den überregionalen Gremien und Einrichtungen, die sich mit Begabtenförderung beschäftigen, vernetzt und tauscht in diesem Rahmen auch Informationen über die funktionierenden Praxisbeispiele aus. In den letzten drei Jahren wurden folgende Aktivitäten wahrgenommen: März 2013: Teilnahme am Landesthementag Enrichment, IQSH-Kiel März 2014: Treffen des Netzwerkes der Beratungsstellen, KARG-Stiftung, Berlin Mai 2014: Teilnahme an der Fachtagung „Perspektive Begabung: Nachhaltig Fördern “, Bonn Juni 2014: Teilnahme am Fachgespräch zur Begabtenförderung im Rahmen der KMK, Berlin November 2014: Teilnahme am Bundeskongress Schulpsychologie „Neue Schulwelten Herausforderungen für die Schulpsychologie“, Landshut Mai 2015: Teilnahme an der Fachtagung „Perspektive Begabung: Potenziale im Blick“ in Bonn, September 2015: Teilnahme am 5. Münsteraner Bildungskongress, Münster Februar 2016: Teilnahme an der Fachtagung der Länderinitiative zur Förderung leistungsstarker und besonders leitungsfähiger Kinder und Jugendlicher „Begabung als Chance nutzen“, Mainz Mai 2016: Teilnahme an der Fachtagung „Perspektive Begabung: Diversität als Chance“ in Köln September 2016: Teilnahme am Bundeskongress Schulpsychologie, Berlin Seit März 2016: Teilnahme an länderübergreifenden Austauschgruppe der Landesinstitute aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen 12. Wie viele hochbegabte Kinder werden an private Ersatzschulen empfohlen oder durch das ReBBZ beschult? Private Ersatzschulen entscheiden im Rahmen des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft (HmbSfTG) eigenständig über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern. Die von der zuständigen Behörde erhobenen statistischen Daten zur Schülerschaft dieser Schulen beziehen das Kriterium Hochbegabung nicht ein. Eine Empfehlung zum Besuch einer Schule in freier Trägerschaft erfolgt aus wettbewerbsrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht. Auf Wunsch der Sorgeberechtigten werden in den Bildungsabteilungen der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen „Lernen“, „Sprache“ oder „emotionale und soziale Entwicklung“ beschult. Das Merkmal „Hochbegabung“ wird statistisch nicht erfasst. 13. Wie viele hochbegabte Kinder und Jugendliche besuchen Internate nach § 27 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)? Stellt das Jugendamt fest, dass Personensorgeberechtigte einen Anspruch auf eine Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII haben, wird im Rahmen der Hilfeplanung die notwendige und geeignete Hilfe verfügt. Im Einzelfall kann dies auch eine Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in einem Internat sein. Für diese Feststellung berücksichtigt das Jugendamt pädagogische Aspekte. Angaben zur Intelligenz von Kindern und Jugendlichen werden nicht statistisch erfasst. Die Anzahl hochbegabter Kinder und Jugendlicher, die in Internaten nach § 27 SGB VIII untergebracht sind, ist nicht bekannt. 14. Ist die Teilnahme an Weiterdbildungsmaßnahmen im Bereich Hochbegabtenförderung verpflichtend für die Förderkoordinatoren der Grundschulen und die Fachkräfte für Begabtenförderung an den weiterführenden Schulen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7888 5 Wenn nein: warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 15. In welchem Umfang wurden die Weiterbildungsangebote im Bereich Hochbegabtenförderung von Lehrkräften im Schuljahr 2015/2016 genutzt? Bitte für jedes Programm den zeitlichen Umfang und die Teilnehmerzahlen angeben. Im Schuljahr 2015/2016 wurden insgesamt 84 Fortbildungsveranstaltungen in einem Zeitumfang von 258 Stunden mit insgesamt 1.484 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt: Zentrale Fortbildungen am LI, offen für alle Lehrkräfte: 26 Veranstaltungen im Umfang von 97 Stunden mit 347 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Schulinterne Fortbildungen (auf Nachfrage): 24 Veranstaltungen im Umfang von 73 Stunden mit 594 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, FBF-Qualifizierung: 30 Veranstaltungen im Umfang von 72 Stunden mit 435 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, MfB-Qualifizierung: vier Veranstaltungen im Umfang von 16 Stunden mit 108 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. 16. An wie vielen weiterführenden Schulen gibt es aktuell ein Konzept zur Begabtenförderung? Siehe Vorbemerkung. Alle weiterführenden Schulen verfügen über ein Konzept zur Begabtenförderung und entwickeln dieses fortlaufend weiter. 17. Wie viele und welche weiterführenden Schulen haben derzeit kein Konzept zur Hochbegabtenförderung und warum? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 16. 18. Wie viele weiterführende Schulen haben ihr Konzept zur Hochbegabtenförderung in andere Konzepte integriert, also kein eigenständiges Hochbegabtenförderungskonzept ? Wo sind die Konzepte jeweils einzusehen? 18 weiterführende Schulen haben ihr Konzept zur Begabtenförderung in ein Gesamtförderkonzept integriert (Stand Sommer 2016). Die Konzepte können auf Nachfrage in den jeweiligen Schulen eingesehen werden. 19. An wie vielen Grundschulen gibt es aktuell ein Konzept zur Begabtenförderung ? Alle Grundschulen verfügen über ein integriertes Förderkonzept, das vom Landesinstitut nach Qualitätskriterien geprüft beziehungsweise Inhalt der Statusgespräche mit der regionalen Schulaufsicht ist; siehe Vorbemerkung. Die 17 Grundschulen, die zwischen 2010 und 2012 an dem Modellprojekt „Schmetterlinge “ teilgenommen haben (sogenannte Schmetterlingsschulen), verfügen über explizite Konzepte zur Begabtenförderung. 20. Wie viele und welche Grundschulen haben derzeit kein Konzept zur Hochbegabtenförderung und warum? 21. Wie viele Grundschulen haben ihr Konzept zur Hochbegabtenförderung in andere Konzepte integriert, also kein eigenständiges Hochbegabtenförderungskonzept ? Siehe Antworten zu 4. und 5. sowie zu 19. 22. Wie wird sichergestellt, dass beim Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule ein hochbegabtes Kind weiterhin und ohne Lücken gezielt gefördert wird? Die aufnehmende weiterführende Schule erhält von der abgebenden Grundschule einen Einschätzungsbogen zur weiteren Schullaufbahn, der fachliche und überfachliche Kompetenzen enthält. Über die Ausprägung der jeweiligen Kompetenz erhält die Drucksache 21/7888 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 aufnehmende Schule erste Anhaltspunkte über besondere Leistungsmerkmale der Schülerin beziehungsweise des Schülers. Das Halb- und das Ganzjahreszeugnis insbesondere der Jahrgangsstufe 4 enthalten weitere Hinweise auf besondere Begabungen und Leistungsvoraussetzungen. Die Zeugnisse liegen der weiterführenden Schule mit der Anmeldung beziehungsweise vor der Einschulung vor. Darüber hinaus finden Übergabegespräche zwischen den Grundschullehrkräften und den Abteilungsleitungen beziehungsweise Unterstufenkoordinatoren der weiterführenden Schulen statt, in denen Wissen über besonderes Lern- und Leistungsverhalten und Talente weitergegeben wird. Im Falle einer Beratung während der Grundschulzeit bei der Beratungsstelle besondere Begabungen kann auf Wunsch der Eltern eine Fortsetzung der Beratung unter Beteiligung der weiterführenden Schule stattfinden. In diesem Falle werden mit Einverständnis der Sorgeberechtigten sowohl diagnostische Erkenntnisse auch als Förderempfehlungen an die Lehrkräfte der neuen Schule weitergegeben. 23. In Drs. 21/4659 kündigte der Senat an, eine Arbeitsgruppe „zum Thema ,Drehtürmodelle‘“ (temporäre Lerngruppen außerhalb des Klassenverbandes ) einzurichten. a. Wann wurde diese Arbeitsgruppe eingerichtet? b. Wenn die Arbeitsgruppe noch nicht eingerichtet wurde: Wann soll dies geschehen? c. Wer ist an dieser Arbeitsgruppe beteiligt? Sind Fachverbände wie die Deutsche Gesellschaft für das hochbegabte Kind e.V. – Regionalverein Hamburg als Experten beziehungsweise Elternvertretung an der Arbeitsgruppe beteiligt? Wenn nein: warum nicht? d. Bis wann sollen Ergebnisse vorliegen? e. Welche inhaltlichen Ziele verfolgt die Arbeitsgruppe? f. An welchen Schulen sollen diese Modelle getestet werden und nach welchen Kriterien werden diese Schulen ausgesucht? g. Welche Rolle spielen dabei die Erfahrungen privater Schulen (zum Beispiel der Brecht-Schule, die Drehtürmodelle schon viele Jahre lang praktiziert)? Mit Beginn des Schuljahres wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die gemäß Drs. 21/4659 ein Projekt zur Förderung von innerschulischen Enrichmentmaßnahmen im „Drehtürmodell“ entwickelt. An der Arbeitsgruppe nehmen Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Behörde (Abteilung Gestaltung von Schul- und Unterrichtsentwicklung ) sowie der Beratungsstelle besondere Begabungen teil. Bei der Entwicklung des Konzepts wurden die Erfahrungen von circa zwanzig staatlichen und privaten allgemeinbildenden Schulen, an denen bereits seit mehreren Jahren Enrichmentangebote im Drehtürmodell erfolgreich implementiert sind, gezielt einbezogen. Zwischenergebnisse der Konzeptentwicklung wurden der Ersten Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für das hochbegabte Kind am 23. November 2016 vorgestellt. Ziel ist es, die teilnehmenden Schulen ab dem Schuljahr 2017/2018 bei der Einrichtung von entsprechenden Enrichmentangeboten unter Einbeziehung externer Experten zu unterstützen . Die entwickelten Module werden nach ihrer Durchführung evaluiert und sollen weiteren Schulen zur Verfügung gestellt werden. Die Überlegungen zur sind zurzeit noch nicht abgeschlossen. 24. Wie viele sogenannte Springer hat es im Schuljahr 2016/2017 in welchen Jahrgangsstufen gegeben? Wie viele sogenannte Springerklassen gibt es und an welchen Schulen mit wie vielen Schülern? Werden die Springer-Erfahrungen evaluiert? Wann ja: wie und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein: warum nicht? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7888 7 Im Schuljahr 2016/2017 gab es insgesamt 79 Schülerinnen und Schüler, die vorzeitig in eine höhere Klassenstufe aufgerückt sind (sogenannte Springer). Tabelle: Springerinnen und Springer1) nach Jahrgangsstufe, Rechtsstatus und Schulform2) in Schuljahr 2016/2017 Rechtsstatus Schüler Schulform 2) Jahrgangsstufe3) Insgesamt 2 3 4 5 6 7 8 9 10 12 13 staatlich Grundschule 6 9 5 20 Stadtteilschule 1 1 1 1 3 3 11 1 22 Gymnasium 3 1 20 24 insgesamt 6 9 5 4 1 2 1 23 3 11 1 66 nicht staatlich Grundschule 2 2 4 Stadtteilschule 1 1 2 1 1 6 Gymnasium 1 1 1 3 insgesamt 2 2 2 1 3 2 1 13 insgesamt 6 11 7 4 3 3 1 26 5 11 2 79 Quelle: Schuljahresstatistik 2016 1) Das Kennzeichen Springer wird von den Schulen geliefert. 2) Ohne Erwachsenenbildung und Sonderschulen. 3) Nur Jahrgangsstufen für die Springerinnen und Springer gemeldet wurden. In Hamburg gibt es Springerklassen nur am Gymnasium Grootmoor. Im Schuljahr 2016/2017 gibt es dort jeweils eine Springerklasse im Jahrgang 9 mit 20 Schülerinnen und Schülern und im Jahrgang 10 mit 21 Schülerinnen und Schülern. Eine Evaluation der Springerklassen wurde zuletzt im Rahmen des Schulversuchs „Schulzeitverkürzung in Springergruppen“ (2000 bis 2005) mit sieben beteiligten Gymnasien durchgeführt. Die Evaluation bestätigte, dass in der damaligen Schulstruktur die Springerklassen einen sinnvollen Beitrag zur Begabtenförderung darstellten. Diese Ergebnisse sind jedoch auf die aktuelle Schulstruktur und generell verkürzte Schulzeit nicht mehr direkt übertragbar. Da derzeit nur noch ein Gymnasium eine Springerklasse anbietet, ist eine erneute Evaluation nicht geplant.