BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7890 21. Wahlperiode 14.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 08.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Aktuelle Ausbildungssituation im Strafvollzug Bekanntermaßen ist die Personalsituation im Hamburgischen Justizvollzug äußerst angespannt; zahlreiche Schichten können nicht mehr mit der erforderlichen Mindeststärke besetzt werden, es kommt zu Leistungseinschränkungen für Gefangene und immer häufiger zu körperlichen Übergriffen gegenüber Bediensteten. Im Personalbericht 2016 wurde mitgeteilt, dass bis zum Jahre 2023 voraussichtlich 353 Vollkräfte, mithin 37,5 Prozent der Beschäftigten, altersbedingt ausscheiden; hinzu kommen voraussichtlich 135 weitere Vollkräfte, die vor Erreichen der Altersgrenze ihr Dienstverhältnis zur Freien und Hansestadt Hamburg beenden werden. Die Justizbehörde hat im Jahre 2015 endlich auf den gravierenden Personalmangel und die anstehende Pensionierungswelle reagiert und begonnen, die Ausbildungskapazitäten erheblich zu intensivieren. Dies war in Anbetracht von bereits fast 100 unbesetzten Stellen ein längst überfälliger Schritt. Um ausreichend geeignete Nachwuchskräfte zu gewinnen, die die formalen, persönlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, bedarf es eines angemessenen Bewerberfeldes. 2015 gab es insgesamt 536 Bewerbungen für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt , Fachrichtung Justiz, Laufbahnzweig Strafvollzugsdienst, Drs. 21/5368. Im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis Ende Juli 2016 haben elf Anwärterinnen und Anwärter um die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf gebeten, davon gaben vier an, ihren vorherigen Beruf ausüben zu wollen, drei wollten eine Ausbildung bei der Polizei aufnehmen, eine aus persönlichen Gründen, eine aufgrund eines Wohnortwechsels und zwei ohne Angabe von Gründen. Zum 1. Februar 2017 hat der erste Lehrgang des Jahres 2015 seine Ausbildung beendet; 19 Justizvollzugsbeamte verstärken die Justizvollzugsanstalten . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Dem prognostizierten Personalbedarf im Justizvollzug trägt die zuständige Behörde durch eine breit angelegte Ausbildungsinitiative Rechnung. Seit 2015 werden jährlich sukzessive mehr Ausbildungsplätze angeboten. Ziel ist die personelle Stärkung der Anstalten, damit sich die Arbeitssituation entspannt. Erste Entlastungen im Justizvollzug wurden bereits im vergangenen Jahr aufgrund der personellen Verstärkung durch die Bediensteten erreicht, die ihre Ausbildung erfolgreich beendet haben. In diesem Drucksache 21/7890 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 und im kommenden Jahr ist die Einrichtung von jährlich fünf Lehrgängen mit jeweils bis zu 20 Ausbildungsplätzen geplant. Damit werden im laufenden Jahr mehr Bedienstete die Ausbildung erfolgreich beenden als im gleichen Zeitraum im Allgemeinen Vollzugsdienst Abgänge zu verzeichnen sein werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Bewerbungen für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz, Laufbahnzweig Strafvollzugsdienst, sind im Jahr 2016 eingegangen? Im Jahr 2016 sind insgesamt 548 Bewerbungen eingegangen. 2. Wie viele Lehrgänge mit jeweils wie vielen Anwärtern wurden 2016 gestartet? Die folgenden vier Lehrgänge sind im Jahr 2016 gestartet: Lehrgang 1/16 mit 23, Lehrgang 2/16 mit 18, Lehrgang 3/16 mit 13 und Lehrgang 4/16 mit 21 Anwärterinnen und Anwärtern. 3. Wie viele Anwärter haben 2016 um ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf gebeten und aus welchen Gründen jeweils? Acht Anwärterinnen oder Anwärter haben 2016 um ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf gebeten. Je eine Anwärterin und ein Anwärter haben eine Ausbildung bei der Polizei aufgenommen, eine Anwärterin ist in die Ausbildung in Nordrhein-Westfalen gewechselt, zwei Anwärter haben sich selbständig gemacht beziehungsweise beruflich neuorientiert, eine Anwärterin hat aus familiären Gründen und je eine Anwärterin und ein Anwärter haben aus unbekannten Gründen die Ausbildung beendet. 4. Wie viele Anwärterinnen und Anwärter haben jeweils in den Jahren 2015 und 2016 die Laufbahnprüfung nicht beim ersten Mal bestanden? Wie viele Anwärterinnen und Anwärter haben jeweils in den Jahren 2015 und 2016 auch die Wiederholungsprüfung nicht bestanden? Im Jahr 2015 haben alle Anwärterinnen und Anwärter die Laufbahnprüfung bestanden . In 2016 haben aus zwei Lehrgängen insgesamt drei Anwärter die Laufbahnprüfung nicht bestanden. Alle durchgeführten Wiederholungsprüfungen wurden bestanden . 5. Wie viele Anwärterinnen und Anwärter wurden jeweils in den Jahren 2015 und 2016 bereits nicht zur Abschlussprüfung zugelassen? Was geschieht mit den Anwärterinnen und Anwärtern, die nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden? Im Jahr 2015 wurden keine, im Jahr 2016 drei Anwärter nicht zur Abschlussprüfung zugelassen. Anwärterinnen und Anwärtern wird eine Wiederholung der Laufbahnprüfung in einem Folgelehrgang angeboten. 6. Was sind nach Ansicht der zuständigen Behörde die Gründe dafür, dass Anwärterinnen und Anwärter die Laufbahnprüfung nicht bestehen? Bei den wenigen Anwärterinnen und Anwärtern, die die Laufbahnprüfung nicht bestanden haben, fehlte es an der Lernbereitschaft und Motivation. 7. Wie viele Lehrgänge mit jeweils wie vielen Anwärtern sind für 2017 geplant? Siehe Vorbemerkung. 8. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die zuständige Behörde das Bewerberfeld erhöhen? Neben den bereits praktizierten Rekrutierungsmaßnahmen wie Beteiligung an Berufsmessen , Werbeflyern, Imagefilmen, Internetpräsenz, Plakat- und Radiowerbung, Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit, der Bundeswehr und Berufsschulen wird die Positionierung des Ausbildungsangebotes auf einer großen Internet-Jobbörse Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7890 3 geprüft. Als weitere Maßnahme zur Ausweitung des Bewerberfeldes werden Änderungen bei den Einstellungsvoraussetzungen erwogen.