BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7892 21. Wahlperiode 14.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 08.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Nutzungsänderung von öffentlichen Wegen und Straßenausbau im Zuge der Planungen einer Flüchtlingsunterkunft auf der Pferdekoppel sowie generelle Anpassung der Infrastruktur im nördlichen Sasel (II) Drs. 21/7564 macht deutlich, dass ab Januar 2019 auf der sogenannten Pferdekoppel in Sasel eine Folgeunterkunft (örU) entstehen soll, obwohl das Grundstück bei 400 Metern Länge nur eine Breite von 30 Metern aufweist. In Drs. 21/5525 hatte der Senat noch angemerkt, dass „aufgrund der baurechtlichen und feuerpolizeilichen Vorgaben“ der Grundstückszuschnitt eine Realisierung erschwere. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Nach welchen Kriterien beziehungsweise Parametern werden für eine Folgeunterkunft infrage kommende Standorte beurteilt? Gibt es zudem eine spezielle Gewichtung der verschiedenen Parameter bei der Entscheidungsfindung ? Wenn ja, welche? Siehe Drs. 21/2864. 2. Der Senat gab in Drs. 21/5525 an, dass er davon ausgehe, dass auf diesem schmalen Grundstück bis zu 160 Flüchtlinge untergebracht werden könnten. Von wie vielen Personen geht er derzeit aus und wie viel Quadratmeter Wohnfläche pro Person werden hier netto und brutto (inklusive Flure, Sanitär- und Gemeinschaftsflächen) kalkuliert? Nach derzeitigem Planungsstand können 156 Personen mit rund 15 qm Wohnfläche pro Person auf der Fläche untergebracht werden. 3. Auch war in der Drs. 21/5525 die Rede davon, dass ein Architektenbüro im Juni 2016 den Auftrag erhalten habe, für spezielle Grundstückszuschnitte wie diesen neue Häusertypen für Folgeunterkünfte zu prüfen. In Drs. 21/7564 hieß es dann, für die Fläche soll ein neuer, kleinerer Haustypus entwickelt werden. a) Zu wann soll ein Musterentwurf für die Häusertypen vorliegen? b) Welche besonderen Ansprüche sollen diese Häusertypen erfüllen und wie vielen Personen sollen sie jeweils als Unterkunft dienen? 4. Wie verhält es sich bezüglich der zuvor geäußerten „baurechtlichen und feuerpolizeilichen Vorgaben“? Bitte jeweils angeben, welche Bedenken es gab und warum es diese plötzlich nicht mehr gibt. Der Häusertyp muss in seiner Grundfläche wesentlich kleiner sein als die bisher verbauten Standardcontainer, Modulhäuser und Pavillons, damit die durch den Grund- Drucksache 21/7892 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 stückszuschnitt bedingten baurechtlichen Abstände eingehalten werden können. Entsprechende Entwürfe mit Wohnraum für bis zu 13 Personen liegen dazu inzwischen vor. Im Bauvorbescheidverfahren wird geklärt, ob der Häusertyp die genannten Vorgaben einhält. Im Übrigen siehe Drs. 21/5525.