BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7905 21. Wahlperiode 17.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 09.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Politische Indoktrination an Hamburger Schulen (XI) – Aufforderung, Schulrucksäcke an Flüchtlingskinder zu spenden Eltern haben uns darauf aufmerksam gemacht, dass an Hamburger Schulen dazu aufgefordert wird beziehungsweise wurde, gebrauchte Schulrucksäcke für Flüchtlingskinder zu spenden. Die Eltern berichten, dass die Kinder von den Klassenlehrern zum Spenden ihrer getragenen Rucksäcke indirekt gezwungen wurden, indem sie moralisch so unter Druck gesetzt wurden, dass sie (Kinder wie Eltern) der beziehungsweise den Aufforderung/en – auch widerwillig – zumeist Folge leisteten. Eine Mutter berichtet, dass sich ihr Kind dennoch weigerte, seinen Schulranzen zu spenden, und warf in den Raum, warum es seinen Ranzen nicht einheimischen Kindern spenden solle/könne/dürfe. Daraufhin wurde das Kind von der Lehrerin kritisiert und von Mitschülern verbal und körperlich attackiert – unter anderem als „Rassist“ beschimpft – ohne dass Lehrer eingriffen. Das Mobbing hielt mehrere Wochen an. Die Berichte zeigen, dass Kinder mit einer differenzierten Haltung in Flüchtlings - und Zuwanderungsfragen einer verstärkten Gefahr des Mobbings durch Mitschüler, zum Teil aber auch durch Lehrer, ausgesetzt sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. An welchen Hamburger Schulen wurde in den letzten zwei Jahren dazu aufgerufen, Schulranzen an Flüchtlingskinder zu spenden? Bitte nach Schulen aufschlüsseln und dabei insbesondere auch darauf eingehen beziehungsweise spezifizieren, ob auch an Grundschulen derartige Aufrufe ergingen. 2. Wie wurde sichergestellt, dass die Schulranzen an Kinder gespendet werden, deren Eltern tatsächliche Flüchtlinge sind und deren Asylstatus rechtskräftig anerkannt wurde? 3. Wie stellt der Senat sicher, dass die Aufforderung, getragene Schulranzen an Flüchtlingskinder zu spenden, keinem Zwang folgt? Gab es alternative Spendenverwendungsvorschläge beziehungsweise -zwecke im Rahmen dieser Aktionen? 4. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um Kinder, die sich weigern, ihre Schulranzen an Flüchtlingskinder zu spenden, vor Mobbing durch Mitschüler und Lehrer zu schützen? Thematisieren die allgemeinen Handlungsempfehlungen zum Thema Mobbing auch solche Situationen? Drucksache 21/7905 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wie stellt der Senat sicher, dass im Kontext der Aufforderungen, die Schulrucksäcke an Flüchtlingskinder zu spenden, die verpflichtenden Prinzipien des Beutelsbacher Konsenses eingehalten werden („Überwältigungsverbot “, „Kontroversitätsgebot“)? Mit der vorliegenden Anfrage setzt der Fragesteller das Instrument der Parlamentarischen Anfrage ein, um mit Behauptungen, deren Realitätsgehalt nicht nachprüfbar ist und für die auch sonst weder dem Senat noch der zuständigen Behörde Anhaltspunkte vorliegen, ein Szenario von vorgeblichem Zwang, Mobbing und körperlicher Auseinandersetzung gegen „Kinder mit einer differenzierten Haltung in Flüchtlings- und Zuwanderungsfragen“ zu entwerfen. Der Senat sieht hierin einen Missbrauch des Fragerechts und lehnt es ab, sich die Unterstellungen des Fragestellers durch ein Eingehen auf die Fragestellungen im Einzelnen zu eigen zu machen.