BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7906 21. Wahlperiode 17.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 09.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Politische Indoktrination an Hamburger Schulen (XII) – Verwendung von Spenden aus den „Spendenläufen“ Zahlreiche Hamburger Schulen veranstalten regelmäßig sogenannte Spendenläufe , um Geld für gemeinnützige Zwecke zu sammeln. Dafür werben die Schüler Sponsoren, die für die erbrachten Laufleistungen am Tag des Spendenlaufes einen Geldbeitrag spenden. Bei den Sponsoren handelt es sich meistens um nahe Verwandte der Schüler, wie die Eltern oder die Großeltern . In den letzten beiden Jahren wurden die gesammelten Spenden häufig an die kommunalen Flüchtlingshilfen gespendet. Eltern von Hamburger Schülern haben uns darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Spendenläufe ein großer moralischer Druck auf Schüler und Eltern aufgebaut werde. Zwar gebe es formal keinen Zwang zur Teilnahme am Spendenlauf und zur Leistung einer Spende, doch werden Schüler, die sich aufgrund der Spendenverwendung an Flüchtlinge kritisch äußern oder ankündigen, aufgrund des Spendenzwecks nicht am Spendenlauf teilnehmen zu wollen, von Mitschülern und Lehrern moralisch verurteilt und gemobbt. Die Schüler haben zumeist auch kein oder nur ein teilweises Mitspracherecht über die Verwendung der Spenden. Es ist anzunehmen, dass durch den direkten oder indirekten Einsatz der moralischen Erpressung ein Verhalten der sozialen Erwünschtheit gefördert wird, dass in zahlreichen Fällen dem politischen Urteil der Schüler und der Eltern widerspricht. Da Fragen der Verwendung von Spendengeldern oft eine politische Dimension besitzen, muss sichergestellt werden, dass die verpflichtenden Prinzipien des Beutelsbacher Konsenses, wie das Überwältigungsverbot und das Kontroversitätsgebot, streng eingehalten werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wer entscheidet über den Verwendungszweck der Spenden aus den „Spendenläufen“ und anderen schulischen Spendenaktionen? 2. Werden den Schülern und den Spendern im Rahmen der „Spendenläufe “ im Sinne des Kontroversitätsgebotes unterschiedliche Verwendungszwecke angeboten und wie stellen die Schulen sicher, dass die geleisteten Spenden auch nur für den bewilligten Zweck verwendet werden? 3. Wie viele „Spendenläufe“ wurden in den vergangenen zwei Jahren von den allgemeinen Hamburger Schulen insgesamt veranstaltet? 4. In wie vielen der „Spendenläufe“ wurden die Spenden vollständig oder teilweise Einrichtungen der Flüchtlingshilfe gespendet? Drucksache 21/7906 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wie stellt der Senat sicher, dass Formen der moralischen Erpressung, die nachweislich dazu geeignet sind, Effekte des Verhaltens der sozialen Erwünschtheit zu befördern, bei der pädagogischen Betreuung von schulischen Spendenaktionen ausgeschlossen werden? 6. Welche Maßnahmen ergreifen die Schulen, wenn sie davon Kenntnis erhalten, dass Schüler gemobbt werden, weil sie sich nicht an einer Spendenaktion zugunsten von Einrichtungen der Flüchtlingshilfe beteiligen wollen? Nach § 53 Absatz 4 Nr.15 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) entscheidet die Schulkonferenz über die „Durchführung von Geldsammlungen“. Hierunter fällt auch die Organisation von Spendenläufen. Der Schulkonferenz gehören Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter der Schülerschaft und der Eltern an. Die Entscheidung über eine eventuelle Zweckbindung der im Rahmen einer Spendenaktion eingenommenen Gelder liegt ebenfalls bei der Schulkonferenz. Im Übrigen setzt der Fragesteller mit der vorliegenden Anfrage das Instrument der Parlamentarischen Anfrage ein, um mit Behauptungen, deren Realitätsgehalt nicht nachprüfbarbar ist und für die auch sonst weder dem Senat noch der zuständigen Behörde Anhaltspunkte vorliegen, ein Szenario der „moralischen Erpressung“ von Schülern zu entwerfen, die sich über die Verwendung von Spenden für Flüchtlinge kritisch äußern. Der Senat sieht hierin einen Missbrauch des Fragerechts und lehnt es ab, sich die Unterstellungen des Fragestellers durch ein Eingehen auf die Fragestellungen im Einzelnen zu eigen zu machen.