BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7911 21. Wahlperiode 17.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 09.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Salafisten im Fokus – Ein Querschnitt der Hamburger Szene (III) Am 5. Februar 2017 haben Sicherheitsbehörden in Ankara zahlreiche Mitglieder des Islamischen Staats gefasst. Der türkischen Staatsanwaltschaft zufolge stammen zwei von ihnen aus Norddeutschland, genauer gesagt, aus Hamburg und Bremen. Da es sich bei den beiden Männern, die als Adnan S. und Zulhajrat S. identifiziert wurden, um einen Bosnier beziehungsweise Makedonier handelt, stellt sich die Frage, wie das Umfeld Hamburger Salafisten gegenwärtig in Hinblick auf die Staatsangehörigkeit ihrer Mitglieder beschaffen ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist die Struktur der salafistischen Szene gegenwärtig in Hinblick auf die Staatsangehörigkeit ihrer Angehörigen beschaffen? Bitte anhand der Staatsangehörigkeit aufschlüsseln sowie die bislang nach Syrien Gereisten gesondert nennen. 2. Wie viele von ihnen verfügen über die doppelte Staatsbürgerschaft? Die Zahlen unterliegen aufgrund der sich ständig verändernden Informationslage, datenschutzrechtlicher Pflegemaßnahmen der gespeicherten Daten sowie Länderzuständigkeiten einer ständigen Fluktuation. Aktuelle verifizierte Daten im Sinne der Fragestellung liegen derzeit nicht vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/6494. 3. Wie viele bosnische, serbische, kroatische, makedonische, albanische, kosovarische und russische Staatsbürger sind seit dem 1. Januar 2016 in Hamburg registriert worden? 4. Wie hoch fällt dieser Wert für die Zeit zwischen dem 30.06.2016 und dem 01.01.2017 aus? Das Statistikamt Nord erhält halbjährlich – jeweils mit Stand vom 30. Juni und 31. Dezember – einen Gesamtabzug des Melderegisters und wertet dieses aus. Daten mit Stand 31. Dezember 2016 liegen frühestens im März/April 2017 vor. Das Ergebnis der Auswertung nach ausgewählten Staatsangehörigen und den Stichtagen 31. Dezember 2015 und 30. Juni 2016 stellt sich wie folgt dar: Bevölkerung nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten in Hamburg am 31.12.2015 und 30.06.2016 Staatsangehörigkeit Bevölkerung 31.12.2015 30.06.2016 Albanien 1 911 1 863 Bosnien-Herzegowina 4 282 4 250 Kroatien 6 048 6 271 Mazedonien 5 929 6 057 Drucksache 21/7911 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bevölkerung nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten in Hamburg am 31.12.2015 und 30.06.2016 Staatsangehörigkeit Bevölkerung 31.12.2015 30.06.2016 Kosovo 2 875 2 706 Russische Föderation 8 339 8 641 Serbien 7 179 7 146 insgesamt 36 563 36 934 Quelle: Statistikamt Nord, Melderegister, Staatsangehörigkeit wie im Register geführt Eine exakt stichtagsbezogene Auswertung des Melderegisters kann mit verhältnismäßigem Aufwand in der für die Bearbeitung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht geleistet werden, da hierfür ein mehrtägiger Programmieraufwand anfiele. Die seit dem 1. Januar 2016 in der Zentralen Erstaufnahme eingetroffenen Personen (vor Verteilungsentscheidung) sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Zugang seit 1. Januar 2016 insgesamt davon im Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2016 Bosnien und Herzegowina 141 99 Serbien 263 103 Mazedonien (ehem. jugosl. Republik) 236 120 Albanien 446 224 Kosovo 113 42 Russische Föderation 630 197 (Stand: 31. Januar 2017) Die Zugangszahlen aus Kroatien waren im Jahr 2016 so gering, dass diese für 2016 nicht extra ausgewiesen wurden. Im Januar 2017 ist keine Person aus Kroatien erfasst worden. 5. Wie viele Personen der oben genannten Staatsangehörigkeiten sind seit dem 01.01.2015 bislang strafrechtlich in Hamburg in Erscheinung getreten ? Bitte anhand der Staatsangehörigkeit jeweils gesondert aufschlüsseln . In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist die nachstehende Anzahl von Personen der erfragten Staatsangehörigkeiten erfasst. Bei den Zahlen ist zu berücksichtigen, dass diese nicht zu den Zahlen aus 3. und 4. in Bezug gesetzt werden können, da in der PKS nicht nur die Tatverdächtigen aus Hamburg erfasst werden. 2015 2016 Staatsangehörigkeit erfasste Tatverdächtige erfasste Tatverdächtige bosnisch 359 296 serbisch 1.356 1.241 kroatisch 169 192 makedonisch 577 636 albanisch 1.202 1.465 kosovarisch 579 581 russisch 643 711 6. Wie viele Personen mit einer der oben genannten Staatsangehörigkeiten saßen 2015 in Hamburger Justizvollzugsanstalten? Wie viele waren es bis zum 01.02.2017? Die Anzahl der ausländischen Gefangenen in den Hamburger Justizvollzugsanstalten – unterteilt nach Staatsangehörigkeiten, Haftarten und Anstalten – wird in der Justizvollzugsstatistik an den vier Stichtagen im Jahr (1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November) erfasst. Nicht erhoben werden Daten über die Anzahl der ausländischen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7911 3 Personen, die sich insgesamt innerhalb eines bestimmten Zeitraums in Haft befinden. Eine nachträgliche Erhebung aller Gefangenen aus den genannten Ländern von 2015 bis zum 1. Februar 2017 würde die Auswertung mehrerer Tausend Gefangenenpersonalakten erforderlich machen. Dies ist in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten. 7. Inwiefern hat sich die salafistische Szene in Hamburg seit dem 01. Juli 2016 bis heute verändert? Ist sie womöglich angewachsen? Bitte die zugrunde liegende Tendenz im Sinne der Fragestellung erläutern. Tendenziell werden der salafistischen Szene in Hamburg in den vergangenen Jahren vermehrt Personen zugeordnet. Im Übrigen siehe Drs. 21/6494. 8. Gegen wie viele Personen, die den Behörden als Salafisten bekannt sind, wird gegenwärtig in Hamburg ermittelt? Gegen wie viele von ihnen wird gegenwärtig prozessiert? 9. Wie viele Personen, die den Behörden als Salafisten gelten, wurden in den Jahren 2015 und 2016 für begangene Straftagen verurteilt? Das Merkmal „Salafismus/Salafist“ ist kein Bestandteil der entsprechenden Dateien bei Polizei und Justiz. Insofern liegen keine Daten im Sinne der Fragestellungen vor. Eine Beantwortung der Fragen wäre nur durch eine händische Auswertung von mehreren Hundert Akten möglich. Eine solche Auswertung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 10. Gibt es Belege dafür, dass die salafistischen Szenen Hamburgs und Bremens miteinander vernetzt sind? Es bestehen Kontakte zwischen einzelnen Hamburger und Bremer Salafisten. Belege für eine strukturierte Vernetzung gibt es nicht. 11. Wie viele Personen, die den Behörden als Salafisten bekannt sind, wurden 2016 an der Ausreise gehindert? Siehe Drs. 21/6646.