BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7915 21. Wahlperiode 17.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 09.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Verweigerung der Mitnahme von Fahrgästen durch HVV Es häufen sich Meldungen, dass Fahrgäste von Mitgliedsunternehmen des HVV nicht mitgenommen werden. Ich frage den Senat: Die Verkehrsunternehmen im Hamburger Verkehrsverbund (HVV) können eine Häufung von Fällen, in denen Fahrgäste durch sie nicht befördert werden, nicht bestätigen . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften des HVV, der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN), der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG (VHH) und der Deutschen Bahn AG (DB AG) wie folgt: 1. Sind die Mitgliedsunternehmen des HVV grundsätzlich verpflichtet, jeden Fahrgast mitzunehmen? Bitte die einschlägigen Rechtsvorschriften angeben. Die Beförderung von Fahrgästen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) unterliegt den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften (insbesondere BOKraft beziehungsweise BOStrab und BefBedV) sowie der Eisenbahnverkehrsordnung. Im Verhältnis zum Fahrgast sind insbesondere die Beförderungsbedingungen des HVV maßgebend. Die Mitgliedsunternehmen des HVV sind grundsätzlich verpflichtet, jeden Fahrgast zu befördern, sofern die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten Beförderungsmitteln möglich ist und der Fahrgast nicht gegen die Beförderungsbedingungen verstößt. Diese Regelung dient unter anderem dem Schutz anderer Fahrgäste. Die Beförderungspflicht richtet sich nach § 22 des Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und nach § 10 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes. Demnach ist die Beförderung verpflichtend, wenn 1. die Beförderungsbedingungen eingehalten werden, 2. die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten Beförderungsmitteln möglich ist und 3. die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die der Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhelfen kann. 2. Unter welchen Voraussetzungen kann die Mitnahme von Fahrgästen verweigert werden? Bitte die einschlägigen Rechtsvorschriften angeben. Grundsätzlich kann die Mitnahme von Fahrgästen ausgeschlossen werden, wenn die HVV-Beförderungsbedingungen von diesen nicht eingehalten werden (unter anderem wenn die Mitnahme eine Gefahr für die Sicherheit von Fahrgästen oder den Betrieb darstellen würde). Drucksache 21/7915 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Einzelheiten hierzu sind insbesondere den §§ 3, 4, 6, 11 und 12 der HVV-Beförderungsbedingungen zu entnehmen. Darüber hinaus kann die Mitnahme verweigert werden, wenn die für das Fahrzeug zugelassene Fahrgastzahl erreicht ist. 3. Unter welchen Voraussetzungen kann die Mitnahme stark alkoholisierter oder unter Drogeneinfluss stehender Fahrgäste verweigert werden? Inwieweit wird die Alkoholisierung oder der Drogeneinfluss überprüft? In wie vielen Fällen wurde im Jahre 2016 aus diesen Gründen eine Mitnahme verweigert? 4. Unter welchen Voraussetzungen kann die Mitnahme aggressiver Personen verweigert werden? In wie vielen Fällen wurde im Jahre 2016 aus diesem Grunde eine Mitnahme verweigert? 5. Unter welchen Voraussetzungen kann die Mitnahme kranker Personen verweigert werden? Inwieweit wird in solchen Fällen der Gesundheitszustand überprüft? In wie vielen Fällen wurde im Jahre 2016 aus diesem Grunde eine Mitnahme verweigert? Die Mitnahme von Fahrgästen kann ausgeschlossen werden, wenn die HVV-Beförderungsbedingungen nicht eingehalten werden. Insbesondere bei einer Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für andere Fahrgäste kann die Mitnahme verweigert werden. Maßgeblich ist hierbei, inwieweit von derartigen Fahrgästen die Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt wird, sodass die Überprüfung des Grades der Alkoholisierung beziehungsweise des Drogeneinflusses nicht notwendig ist. Eine Statistik über die Zahl der Fälle wird nicht geführt. 6. Welche Hilfsmittel wie Rollatoren, E-Scooter et cetera dürfen in Fahrzeugen der HVV-Unternehmen mitgenommen werden? Falls die Mitnahme verweigert wird: Welche Gefahren werden durch diese Hilfsmittel nachweislich verursacht? Bitte entsprechende Studien benennen. In wie vielen Fällen wurde im Jahre 2016 die Mitnahme solcher Hilfsmittel verweigert ? Grundsätzlich werden alle anerkannten Hilfsmittel befördert, sofern eine sichere Mitnahme für die Benutzerinnen und Benutzer sowie andere Fahrgäste möglich ist. Eine Statistik über die Zahl der Fälle wird nicht geführt. Im Übrigen siehe Drs. 21/7361 und 21/7836. 7. Wird die Mitnahme kleinwüchsiger Menschen verweigert oder an Auflagen gebunden? Wenn ja: ab welcher Körpergröße? Welche Auflagen sind das und welche Gefahren werden nachweislich durch diese Menschen verursacht? Wieso werden nicht dieselben Gefahren durch Kinder verursacht? In wie vielen Fällen wurde im Jahre 2016 die Mitnahme kleinwüchsiger Menschen verweigert? Die Entscheidung über die Mitnahme von Fahrgästen wird ohne Ansehen ihrer Körpergröße getroffen. Erkenntnisse über die Körpergröße nicht mitgenommener Fahrgäste liegen den Verkehrsunternehmen nicht vor. 8. Inwieweit sorgen die HVV-Unternehmen für die Fahrgäste, deren Mitnahme sie verweigern? Insbesondere: Wie sollen sich diese Fahrgäste bei Kälte oder schlechtem Wetter schützen? An vielen der hamburgischen Bushaltestellen sind Fahrzeugunterstände errichtet. 9. Wie viele Beschwerden gab es im Jahre 2016 wegen Verweigerung der Mitnahme? Bitte nach den wichtigsten Gründen der Verweigerung aufschlüsseln . In wie vielen dieser Fälle stellte sich heraus, dass die Beschwerden berechtigt waren? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7915 3 Bei den Verkehrsunternehmen HOCHBAHN, VHH und DB AG sind im Jahr 2016 insgesamt 212 Beschwerden aufgrund einer verweigerten Mitnahme eingegangen. Die Verweigerung wurde überwiegend gegenüber Fahrgästen mit Fahrrädern ausgesprochen , die innerhalb der Sperrzeiten befördert werden wollten. Weitere Beschwerden sind aufgrund voller Fahrzeuge entstanden. 10. Sofern der Senat, der HVV beziehungsweise seine Mitgliedsunternehmen eine oder mehrere der vorstehenden Fragen nicht beantworten kann: Wie wird überprüft, ob sich die Mitarbeiter korrekt verhalten und ob die Anweisungen für die Mitarbeiter überarbeitet werden müssen? Das Fahrpersonal wird unter anderem in regelmäßigen Gruppengesprächen und Schulungen über betriebliche Themen informiert und gegebenenfalls trainiert. Darüber hinaus werden in regelmäßigen Abständen verdeckte Kontrollen des Fahrpersonals durchgeführt. Konkreten Beschwerden wird nachgegangen.