BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7931 21. Wahlperiode 17.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 10.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Mahmud A. – Was ist über den Tatverdächtigen aus der Silvesternacht bekannt? Einem Artikel der „Bild“-Zeitung vom 15. Januar 2017 zufolge soll gegen einen der zehn Tatverdächtigen aus der letzten Silvesternacht, die Frauen sexuell belästigt haben sollen, bereits im Jahr zuvor wegen des gleichen Tatvorwurfs ermittelt worden sein. Mahmud A. habe damals vor Mitbewohnern in der Folgeunterkunft Am Aschenland in Neugraben mit seinen „Fummel- Taten“ geprahlt, woraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet wurde, das jedoch eingestellt werden musste, da sich keine Geschädigte ermitteln ließ. Dieses Jahr soll er einer Frau in der Großen Freiheit an das Gesäß gefasst und sie sexuell bedrängt haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Informationen liegen den zuständigen Behörden über Mahmud A. vor? Nach den vorliegenden Erkenntnissen handelt es sich bei Mahmud A. um einen 42- jährigen in einer Wohnunterkunft in Hamburg lebenden syrischen Staatsangehörigen. Er hat gegenüber zuständigen Behörden angegeben, mit einem Cousin aus Syrien geflüchtet zu sein. Die Polizei Hamburg führt derzeit ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen des Verdachts der Beleidigung und der sexuellen Belästigung gegen eine Person. Von weiteren Angaben sieht der Senat im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und die gesetzlichen Wertungen des Bundeszentralregistergesetzes ab, da diese auch nicht Gegenstand eines Führungszeugnisses wären. 2. Welchen aufenthaltsrechtlichen Status hat Mahmud A.? (Bitte konkrete Rechtsgrundlage benennen.) Inwiefern wirken sich die strafrechtlichen Ermittlungen auf sein Asylverfahren aus? Der Betroffene ist anerkannter Flüchtling und im Besitz einer bis zum 21. September 2019 gültigen Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz. Das Asylverfahren ist bereits seit dem 9. Dezember 2015 bestandskräftig abgeschlossen. 3. Mit welchen Delikten ist er seit seiner Ankunft in Hamburg strafrechtlich in Erscheinung getreten? 4. Läuft aktuell ein Ermittlungsverfahren gegen ihn? Falls ja, welcher Tatvorwurf liegt dem zugrunde und wie ist der Stand der Ermittlungen? 5. Wo wohnt Mahmud A. aktuell? Drucksache 21/7931 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Antwort zu Frage 1. Weitergehende Auskünfte über den Stand der Ermittlungen können nicht erteilt werden, um einen möglichen Ermittlungserfolg nicht zu gefährden. 6. Wurde mit ihm ein normenverdeutlichendes Gespräch geführt? Fall ja, wann und mit wem? Im Rahmen eines anderen Ermittlungsverfahrens, das später mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurde, wurde der Betroffene am 28. Januar 2016 durch die Polizei vernommen und mit dem Tatvorwurf konfrontiert. Diesen hat er bestritten. Ein zusätzliches „normverdeutlichendes Gespräch“ sieht die Strafprozessordnung nicht vor.