BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7940 21. Wahlperiode 21.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 13.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Verzögerte Postzusendung an Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigte bei Jobcenter t.a.h.? Es häufen sich die Meldungen von Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten, dass die Post durch Jobcenter t.a.h. verzögert bei Ihnen eintrifft. Zum Teil erhalten die Betroffenen mehrere Schriftstücke an einem Tag, die jedoch eine größere Diskrepanz im Datum der Schreiben aufweisen. Teilweise werden insbesondere Schreiben für Termine im zuständigen Jobcenter erst an dem Tag zugestellt, an dem der Termin stattfinden soll oder schon vergangen war. Aufgrund dessen haben die Betroffenen keine Möglichkeit, den Termin wahrzunehmen, besonders dann, wenn die Post nach dem avisierten Termin zugestellt wird. Die Folgen sind Sanktionen nach dem SGB II oder selbst aufzuwendende Fahrtkosten, die nicht erstattet werden, weil die Vorsprache im Jobcenter, um das Meldeversäumnis aufzuklären, nicht auf Einladung erfolgt. Durch die noch immer schlechte telefonische Erreichbarkeit ist eine entsprechende Klärung auf diesem Weg oftmals nicht möglich. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) und der Agentur für Arbeit Hamburg (Agentur) wie folgt: 1. Welche Arten der Postzustellung wendet Jobcenter t.a.h. aktuell an und wer sind die zuständigen Dienstleister? Jobcenter wählt im Regelfall die Form der Zustellung per Standardbrief. Zuständiger Dienstleister ist die Deutsche Post AG. 2. Mitarbeiter/-innen bei Jobcenter t.a.h. haben die Möglichkeit, über den Zentraldrucker der Bundesagentur für Arbeit Post an Arbeitslosengeld-II- Leistungsberechtigte in Auftrag zu geben. Wie häufig ist der Zentraldrucker der Bundesagentur für Arbeit jeweils in 2016 und in diesem Jahr ausgefallen oder arbeitete zeitverzögert? Am 21.04.16 wurde aufgrund von Streikmaßnahmen im Öffentlichen Dienst des Bundes die Produktion für 24 h unterbrochen. 3. Wie viele Tage betrug im Schnitt die Wartezeit, bis ein Druckauftrag via Zentraldrucker der BA ausgeführt wurde? Bitte jeweils für 2016 und aktuell angeben. Der Zeitraum zwischen Dateneingang im IT-Systemhaus, Verarbeitung und Übergabe der fertigen täglichen Briefsendungen an den Briefdienstleister beträgt normalerweise maximal 24 h. Im Falle von großvolumigen Druck- und Versandaktionen kann in Drucksache 21/7940 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Abstimmung mit den jeweiligen Fachabteilungen der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (BA) gegebenenfalls ein längerer Produktionszeitraum vereinbart werden. 4. Wie ist der interne Ablauf beim Versand von Individualpost durch Jobcenter t.a.h.? Bitte ausführlich erläutern nach: Häufigkeit der Abholung in den Standorten, Bearbeitung vor Ort und jeweilige Ortsangabe, Versand der Post. Die ausgehende Individualpost wird täglich in den Standorten abgeholt und in die zentralisierte Poststelle von Jobcenter geliefert. Dort wird sie einmal täglich der Deutschen Post AG übergeben. 5. Auf den Briefumschlägen, die durch Jobcenter t.a.h. versandt werden, befinden sich zum Teil weder Poststempel des Versanddatums, Angaben zum Postdienstleister noch Hinweise auf Postentgelt (Briefmarke). Wer führt in diesen Fällen die Postzustellung aus? Bitte alle Anbieter je nach Bezirk auflisten. Die aus den Fachverfahren heraus generierten Schreiben werden im Regelfall unter Nutzung des Zentraldruckers der Bundesagentur für Arbeit an die Deutsche Post AG zur Zustellung übergeben. Die Deutsche Post AG verwendet in diesem Fällen einen Barcode auf dem Briefumschlag. 6. Welche rechtlichen Möglichkeiten gegenüber Jobcenter t.a.h. bestehen für Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigte, bei fehlendem Versanddatum auf dem Briefumschlag den verspäteten Erhalt zu beweisen? Bitte ausführlich begründen. Siehe § 37 Absatz 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X). 7. Welches Vergabeverfahren wurde jeweils für die Jahr 2015 bis aktuell durchgeführt und wer hat jeweils dafür die Zuschläge und für welche Dauer erhalten? Bitte auch auflisten nach Beginn und Ende der Dienstleistung . 8. Welche Einsatzorte, Einsatzzeit sind und wie hoch ist die geforderte Zahl einzusetzender Kräfte nach Frage 5. als Bedingung/Angaben zur Leistungserbringung von externen Postdienstleistungen? Bitte jeweils nach Art des Vergabeverfahrens für die Jahre 2015, 2016 und aktuell angeben . Die Ausschreibung erfolgte durch den Einkauf der Bundesagentur für Arbeit (BA), hier das BA-Systemhaus. Momentaner Auftragnehmer ist die Deutsche Post AG. Jobcenter hat sich dem Rahmenvertrag angeschlossen. Darüber hinaus liegen der zuständigen Behörde hierzu keine Angaben vor. 9. Wie hoch ist die Gesamtmenge an Briefsendungen/Tag und Jahr, die durch Jobcenter t.a.h. versandt werden? Bitte jeweils auflisten nach: a. Postzustellung an Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigte b. Interne Post von Standort zu Standort c. Externe Post an weitere Behörden oder sonstigen Institutionen Die Postzustellungen durch Jobcenter werden im Jobcenter nicht statistisch erfasst. 10. Wie lautet die jeweilige Aufgabenbeschreibung bei eingesetzten Vergabeverfahren für die Jahre 2015, 2016 und aktuell? Bitte ausführlich nach Eingangspost, Individualpost, interner Botendienst, interne Post, Ausgangspost auflisten. 11. Sind externe Dienstleister der Postzustellung dazu verpflichtet, eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz vorzulegen? Wenn ja, welche und von wann? Wenn nein, warum nicht? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7940 3 12. Wird die Datenschutzbeauftragte Jobcenter t.a.h. in die Vergabeverfahren und Zuteilung von Aufträgen involviert? Wenn ja, was sind die jeweiligen Aufgaben der Datenschutzbeauftragten ? Wenn nein, warum nicht? Bitte ausführlich beschreiben. Siehe Antwort zu 7. und 8. 13. Wie bewertet der Senat, dass Postsendungen durch Jobcenter t.a.h. verspätet bei den Empfängern/-innen ankommen, und welche Maßnahme wird der Senat ergreifen, um eine zeitnahe und pünktliche Zustellung durch Jobcenter t.a.h./Bundesagentur für Arbeit in Zukunft zu gewährleisten ? Bitte ausführlich begründen. Wird kein Maßnahmenkatalog gesehen, so bitte dieses auch ausführlich begründen. Entfällt.