BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7945 21. Wahlperiode 21.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dietrich Wersich (CDU) vom 13.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Sanierung Bismarck-Denkmal – Wie ist der Stand der Dinge? Mit den beiden Schriftlichen Kleinen Anfragen Drs. 21/2156 und 21/2638 informierte der Senat über die Bereitstellung von 6.500.000 Euro durch den Bund für die Sanierung des Bismarck-Denkmals im Alten Elbpark. Weitere 6.500.000 Euro werden durch die Stadt Hamburg kofinanziert. Die Mittelübertragung solle 2016 stattfinden, die Federführung läge beim Bezirksamt Hamburg -Mitte. Ein Antrag der CDU (Drs. 20/12048) zum Erhalt des Denkmals wurde im Kulturausschuss am 11.12.2014 beraten und mit dem Bericht Drs. 20/14134 als interfraktioneller Antrag an die Bürgerschaft weitergeleitet und dort am 22.01.2015 beschlossen. Allerdings scheint sich in Bezug auf die Sanierung des Denkmals bisher noch nicht viel getan zu haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Auf der Basis eines von der Freien und Hansestadt Hamburg erstellten Konzeptes stehen seit 2014 6,5 Millionen Euro Fördermittel aus dem Bundeshaushalt für die Sanierung des Bismarck-Denkmals zur Verfügung. Voraussetzung für die Gewährung der Mittel ist, dass Hamburg sich ebenfalls an der Finanzierung beteiligt, das heißt gegebenenfalls Mehrkosten zu tragen bereit ist und den Alten Elbpark instand setzt. Dies wurde im Dezember 2014 durch einen Beschluss der Bürgerschaft gesichert (siehe Drs. 20/13930). Die Übertragung der Mittel in den Einzelplan 1.2 Produktgruppe 208 Management des öffentlichen Raumes erfolgte im September 2016. Die Mittel des Bundes sind noch nicht an die Freie und Hansestadt Hamburg übertragen worden . Sie verfallen nicht. Der Bund ist darüber hinaus ständig in die einzelnen Verfahrensschritte eingebunden. Auf Anforderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gab es Variantenuntersuchungen zur Instandsetzung, die im Mai 2016 abgeschlossen wurden. Insbesondere war zu klären, ob ein Erhalt der Bunkereinbauten möglich ist. Dies konnte nach intensiven Untersuchungen bestätigt werden. Nach Rückkopplung des Ergebnisses mit der BKM erfolgt derzeit die europaweite Ausschreibung für die Architektenleistungen. Anschließend sind die Erstellung der Haushaltsunterlage Bau sowie die Stellung des Förderantrages geplant. Im Übrigen ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Sind die Mittel des Bundes in Höhe von 6.500.000 Euro im Jahr 2016 an das Land Hamburg übertragen worden? a) Wenn ja: Wann, und welchem Haushaltstitel beziehungsweise welcher Produktgruppe wurden diese Mittel gutgeschrieben? Drucksache 21/7945 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b) Wenn nein: warum nicht? c) Und wann soll die Übertragung der Mittel stattfinden? d) Und wie lange können diese Mittel beim Bund noch abgerufen werden beziehungsweise wann würden diese Mittel verfallen? 2. Wurden die Hamburger Komplementärmittel in Höhe von 6.500.000 Euro in den Haushalt eingestellt? a) Wenn ja: Wann, und welchem Haushaltstitel beziehungsweise welcher Produktgruppe wurden diese Mittel gutgeschrieben? b) Wenn nein: warum nicht? c) Und wann soll die Einstellung der Mittel stattfinden? 3. Wurden die Planungen für die Sanierung des Bismarck-Denkmals bereits abgeschlossen? a) Wenn ja: Was beziehungsweise welche Maßnahmen sehen diese Planungen genau vor? b) Wann ist mit dem Beginn der Sanierungsarbeiten zu rechnen und wie lange werden diese dauern? c) Wenn nein: warum nicht? d) Und wie lange werden sich die Planungen beziehungsweise die Vorbereitungen zur Sanierung noch hinziehen? Siehe Vorbemerkung.