BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7947 21. Wahlperiode 21.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 13.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Sanierung des Gebäudes Moorweidenstraße 18 Ich frage den Senat: 1. Wann wurden die Renovierungsmaßnahmen abgeschlossen, wann soll das Gebäude komplett bezogen werden? Der Abschluss der Innensanierung erfolgte zum 14. Dezember 2016, der Bezug zum 19. Dezember 2016. 2. Mit welchem Budget hat die Universität die Sanierung geplant und welche Kosten sind tatsächlich entstanden? Was sind die Gründe für Mehrund Minderausgaben? 3. Wurde die Maßnahme nach den Vorgaben des kostenstabilen Bauens durchgeführt? Auf der Basis der Kostenberechnung vom 13. November 2012 wurde gemäß den Vorgaben der Drucksache für Kostenstabiles Bauen ein Budget von 5 Millionen Euro festgelegt. Für bauordnungsrechtliche Anforderungen im Rahmen der Baugenehmigung (unter anderem Einbau einer Brandmeldeanlage) sowie weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit (Rampe und Erneuerung der Aufzugsanlage) waren darüber hinaus Mittel in Höhe von circa 800.000 Euro erforderlich. Die Maßnahme wird derzeit schlussgerechnet. Eine abschließende Kostenfeststellung liegt noch nicht vor. 4. Welche Fläche steht in dem Gebäude insgesamt zur Verfügung? Bitte Gesamtfläche des Gebäudes angeben sowie die Fläche aufschlüsseln nach Nutzfläche, Verkehrsfläche, Technikflächen et cetera. Die Gesamtfläche umfasst circa 3.700 m², davon Nutzfläche (Büros, Besprechung, Teeküchen, WCs, Archiv) circa 2.900m², Verkehrsfläche circa 600 m² und Technikfläche circa 200 m². 5. Wer hat die Sanierung bezahlt, aus welchem Budget stammt das Geld und wurden Fördermittel eingeworben? Wenn ja, welche und in welcher Höhe? Die Finanzierung erfolgt aus den aus bisher nicht verausgabten Zuführungen des Landes gebildeten Rücklagen der Universität Hamburg nebst zusätzlicher Finanzierung in Höhe von 12.000 Euro durch die Stiftung Denkmalpflege (eingeworbene Fördermittel ). 6. Gibt es Pläne, das Gebäude in das Eigentum der Universität zu überführen ? Nein. Drucksache 21/7947 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Welche Kosten zahlt die Universität für die Nutzung des Gebäudes und an wen gehen diese Zahlungen? Das Gebäude befindet sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg und wird der Universität Hamburg gemäß § 6 HmbHG kostenfrei zur Verfügung gestellt. 8. Wer zahlt für die Instandhaltung des Gebäudes und wie ist dies für die Zukunft geregelt? Die Instandhaltung erfolgt aus den vom Land Hamburg der Universität Hamburg zur Verfügung stehenden Bauunterhaltungsmitteln. 9. Plant die Universität Hamburg, weitere Gebäude aus eigenen Mitteln zu sanieren oder zu renovieren? Wenn ja, welche und wann und wie hoch sind die eingeplanten Mittel? In wessen Eigentum befinden sich diese Gebäude? Zur möglichen Finanzierung der Sanierung oder Modernisierung von durch die Hochschulen genutzten Gebäuden mittels Rücklagen befindet sich eine Drucksache in Vorbereitung.