SENATSKANZLEI 22. Februar 2017 Geschäftsstelle des Senats zu 21/7948 PL 312 Berichtigung Betr.: Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) betreffend „Aufführung des Theaterstücks „Letzte Festung Türkei“ am 26. Februar 2017 in Hamburg – Was steckt dahinter?“ (Drucksache 21/7948) Die Vorbemerkung des Senats ist wie folgt zu fassen: Die geplante Aufführung des Theaterstücks, das von dem Putschversuch in der Türkei handelt, in einem Hotel in Wilhelmsburg ist der Polizei Hamburg bekannt. Erkenntnisse zum Veranstalter liegen den zuständigen Behörden nicht vor. Die Beurteilung der Veranstaltung durch das Landeskriminalamt ist noch nicht abgeschlossen. Es ist derzeit nicht geplant, im Vorfeld der Aufführung an den Betreiber des Veranstaltungssaales heranzutreten. Theateraufführungen sind ungeachtet ihrer Inhalte, Darstellungen oder Wertungen durch die Kunstfreiheit gem. Art. 5 Abs. 3 GG geschützt. Damit gelten hohe Anforderungen an Eingriffe in diesen grundrechtlich geschützten Bereich. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst. BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7948 21. Wahlperiode 21.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 13.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Aufführung des Theaterstücks „Letzte Festung Türkei“ am 26. Februar 2017 in Hamburg – Was steckt dahinter? Die Stadt Erlensee lässt die am 17. Februar 2017 geplante Aufführung eines Theaterstücks über den gescheiterten Putsch in der Türkei nicht zu. Das Theaterstück mit dem Titel „Letzte Festung Türkei“ – so heißt es aus dem Türkischen übersetzt – dreht sich um den gescheiterten Putsch am 15. Juli letzten Jahres. Eine Theatergruppe aus Istanbul hat bereits in verschiedenen europäischen Städten das Stück aufgeführt. Es traten Gruppierungen als Veranstalter auf, die einen eindeutigen ultra-nationalistischen Hintergrund haben. Zum Beispiel in Schleswig-Holstein der Verein „Dergah Alperen Ocaklari“, in Bayern die „Grauen Wölfe“. Die Stadt Augsburg äußerte sich folgendermaßen zu den Inhalten des Theaterstücks: „Die Überlegenheit der islamisch türkischen Ethnie zieht sich als roter Faden durch das gesamte Theaterstück und spiegelt damit die menschenverachtende Ideologie des ultranationalistischen türkischen Idealistenvereins wider.“ (Quelle: http://hessenschau.de/kultur/stadt-verhindert-theaterstueck-uebertuerkischen -putschversuch,theater-erlensee-100.html). Laut einer Veranstaltung auf Facebook (Quelle: https://www.facebook.com/ events/686290634876217/) soll die Aufführung des Theaterstücks am Sonntag , den 26. Februar 2017 um 16.30 Uhr im Veranstaltungssaal CLASS stattfinden . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die geplante Aufführung des Theaterstücks, das von dem Putschversuch in der Türkei handelt, in einem Hotel in Wilhelmsburg ist der Polizei Hamburg bekannt. Erkenntnisse zum Veranstalter liegen den zuständigen Behörden nicht vor. Die Beurteilung der Veranstaltung durch das Landeskriminalamt ist noch nicht abgeschlossen. Es ist derzeit nicht geplant, im Vorfeld der Aufführung an den Betreiber des Veranstaltungssaales heranzutreten. Kunst, zu der Theateraufführungen gehören, ist ungeachtet ihrer Inhalte, Darstellungen oder Wertungen durch Artikel 5 (3) GG geschützt, Damit gelten hohe Anforderungen an Eingriffe in diesen vom Grundrecht geschützten Bereich. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst. Dies vorausgeschickt, beantworte der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Informationen liegen dem Senat über a) die Veranstalter beziehungsweise veranstaltende Organisationen des Theaterstücks am 26. Februar 2017 vor? b) die Inhalte des Theaterstücks vor? Drucksache 21/7948 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Teilt der Senat die Aussagen der Stadt Augsburg? c) den ideologischen Hintergrund vor? 2. Wie bewertet der Senat die Entscheidung der Stadt Erlensee? 3. Wie bewertet der Senat die Inhalte des Theaterstücks? 4. Wie gedenkt der Senat mit der Veranstaltung und ihren Veranstaltern beziehungsweise veranstaltenden Organisationen umzugehen? 5. Wie gedenkt der Senat den Betreiber des Veranstaltungssaales zu informieren? Siehe Vorbemerkung. 6. Sind dem Senat weitere Veranstaltungen in Hamburg in ähnlicher Form bekannt beziehungsweise sind solche geplant? 7. Verfügt der Senat über Erkenntnisse, inwiefern es einen Zusammenhang zwischen der türkischen Regierung und dem Theaterstück beziehungsweise der Gruppe gibt? Den zuständigen Behörden liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 21-07948_Berichtigung.pdf SENATSKANZLEI 22. Februar 2017 Berichtigung