BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7962 21. Wahlperiode 21.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 14.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Folgen der Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie Umwelt durch das Schiff „Yang Ming Utmost“ am 04.10.2014 (IV) In meinen Schriftlichen Kleinen Anfragen vom 22. Dezember 2014 (Drs. 20/14096), 9. Juni 2015 (21/644), 4. Januar 2016 (21/2708) und 26.07.2016 (Drs. 21/5377) zur Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie Verschmutzung der Umwelt durch illegale Emissionen des Schiffes „Yang Ming Utmost“ auf der Elbe hat der Senat geantwortet, dass Ermittlungen aufgenommen wurden. Es sei bislang kein Bescheid der Freien und Hansestadt gegen den Führer und Halter des Schiffes erlassen worden. Nunmehr ist ein weiteres halbes Jahr und damit sind insgesamt mehr als zwei Jahre vergangen , ohne dass die zuständigen Behörden den Fall abschließen konnten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Auf welchem Stand befindet sich das Ermittlungsverfahren gegen den Kapitän und Leitenden Ingenieur des Schiffes „Yang Ming Utmost“ aufgrund der Vorfälle am 4. Oktober 2014 aktuell (Stand 14.02.2017)? Die Ermittlungen sind sowohl durch die Hamburger Wasserschutzpolizei als auch durch Staatsanwaltschaft Hamburg abgeschlossen. Die Abschlussverfügung wird vorbereitet. 2. Welche Bescheide jeweils welchen Inhalts hat die Freie und Hansestadt Hamburg mittlerweile zu welchem Zeitpunkt wegen der Vorfälle am 4. Oktober 2014 gegen den Kapitän und Leitenden Ingenieur des Schiffes jeweils erlassen? Zum jetzigen Zeitpunkt keine. 3. Aus welchen Gründen dauert das Verfahren gegebenenfalls immer noch an? Siehe Antwort zu 1. Im Übrigen: entfällt. 4. Welche Schritte haben die Wasserschutzpolizei und andere zuständige Behörden unternommen, nachdem sich die Akte seit Juni 2016 wieder bei der Wasserschutzpolizei befindet? Der genaue Fahrtenverlauf des Schiffes am 4. Oktober 2014 wurde mit Zeitangaben ermittelt und aktenkundig gemacht. Ein Gutachten des Chemischen Untersuchungsamtes der Universität Hamburg wurde eingeholt. Und schließlich wurden zur Klärung der Verschuldensfrage technische Abläufe auf dem Schiff ermittelt. 5. Wie ist das nunmehr weitere Vorgehen der zuständigen (Ermittlungs-) Behörden geplant? Drucksache 21/7962 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Es ist beabsichtigt, das Verfahren gemäß § 154f StPO wegen unbekannten Aufenthalts der Beschuldigten vorläufig einzustellen und die Beschuldigten zur Fahndung auszuschreiben. 6. Zu welchen Ergebnissen ist ein etwaiges Sachverständigengutachten gekommen? Aufgrund des Sachverständigengutachtens des Chemischen Untersuchungsamtes der Universität Hamburg ist davon auszugehen, dass vorliegend die Voraussetzungen des § 325 Absatz 2 StGB (Luftverunreinigung) erfüllt sind – insbesondere das Tatbestandsmerkmal des Freisetzens von Schadstoffen in bedeutendem Umfang in die Luft außerhalb eines Betriebsgeländes. 7. Welche konkreten Schäden an der Umwelt sind durch den Vorfall entstanden ? Konkrete – messbare – Schäden an der Umwelt sind nicht bekannt.