BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7968 21. Wahlperiode 21.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 14.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Benachteiligung von Studierenden an privaten Hochschulen bei der Nutzung der Staats- und Universitätsbibliothek Laut Gebührenordnung für wissenschaftliche Bibliotheken ist ein Bibliotheksausweis nur für Studierende kostenlos, die in Deutschland an einer staatlichen Hochschule studieren. Ich frage den Senat: Das Studium an Hamburger staatlichen Hochschulen wird grundsätzlich gebührenfrei angeboten, dies schließt die Bereitstellung von wissenschaftlicher Literatur durch die Staats- und Universitätsbibliothek (SUB) als konstitutivem Bestandteil eines Studiums mit ein. Die gemäß § 114 HmbHG staatlich anerkannten, privaten Hochschulen finanzieren ihr Studienangebot hingegen durch die Erhebung von Gebühren. Die in Frage 5. genannten und im HmbHG in den §§ 112 und 113 explizit erwähnten Hochschulen sind bereits in den 1970er Jahren unter anderen Voraussetzungen gegründet worden und werden bis heute vollständig oder zum Teil staatlich finanziert. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Gebühren werden von Studierenden von privaten Hochschulen für einen Bibliotheksausweis erhoben? Von Studierenden und Wissenschaftlern privater Hochschulen werden keine gesonderten Gebühren erhoben. Sofern sie Dienstleistungen der SUB nutzen möchten, zahlen sie als externe Nutzerinnen und Nutzer der SUB gemäß Gebührenordnung für einen Jahresausweis (zwölf Monate) 20 Euro, für einen Halbjahresausweis (sechs Monate) 13 Euro und für einen Monatsausweis (ein Monat) 5 Euro. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Welche Einnahmen sind durch die Gebühren von Studierenden von privaten Hochschulen in den Jahren 2015 und 2016 entstanden? Nach Auskunft der SUB ist die differenzierte Aufschlüsselung der Einnahmen aus Gebühren von Studierenden privater Hochschulen und der Einnahmen aus Gebühren von sonstigen Nutzerinnen und Nutzern nicht möglich. Insofern liegen der zuständigen Behörde hierzu keine Erkenntnisse vor. 3. Warum sind Studierende an staatlichen Hochschulen von Gebühren befreit, während Studierende an privaten Hochschulen für die Nutzung zahlen müssen? Siehe Vorbemerkung. 4. Müssen Wissenschaftler von privaten Hochschulen für einen Bibliotheksausweis zahlen? Wenn ja, in welcher Höhe fallen Gebühren an? Drucksache 21/7968 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Antwort zu 1. 5. Warum ist das wissenschaftliche Personal HSU sowie der Evangelischen Hochschule für Arbeit & Diakonie explizit von den Gebühren befreit? Gilt diese Befreiung auch für die Studierenden dieser Hochschulen ? 6. Gibt es vonseiten des Senats Bestrebungen, Studierende und wissenschaftliches Personal bei der Nutzung der Staats- und Universitätsbibliothek von den Gebühren zu befreien? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung.