BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7972 21. Wahlperiode 21.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Lenders (CDU) vom 14.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Verdachtsunabhängige Kontrollen beim „kleinen Waffenschein“ Der Amoklauf von Winnenden galt als Auslöser für das Vorziehen der Einführung des Nationalen Waffenregisters im Jahre 2012. Dabei handelt es sich um eine Datei, die bundesweit die Genehmigungsbehörden für Waffen vernetzt . Hier hat Hamburg die Federführung übernommen. In Hamburg selbst werden diese Informationen in der Waffennachweisdatei (WANDA) gespeichert und in das Zentrale Waffenregister überführt. So kann bundesweit auf diese Informationen zugegriffen werden. In WANDA wird jede neu beantragte Waffe registriert. Den Medien ist zu entnehmen, dass immer mehr Frauen den kleinen Waffenschein beantragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Arten von genehmigungspflichtigen Waffen und Berechtigungen (zum Beispiel kleiner Waffenschein) gibt es? Bitte einzeln unter Erläuterung der die für die jeweilige Genehmigung notwendigen Kriterien nennen. Die Arten erlaubnispflichtiger Waffen ergeben sich aus Anlage 1 Abschnitt 1 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 zu § 1 Absatz 4 WaffG .Die zentralen Kriterien für alle waffenrechtlichen Erlaubnisse ergeben sich aus § 4 Absatz 1 WaffG. Darüber hinaus erforderliche Kriterien für die Erlaubniserteilung ergeben sich aus den §§ 10 bis 35 und 55 WaffG. Nach dem Waffengesetz werden folgende Genehmigungen erteilt: Standard-Waffenbesitzkarte Waffenhandelserlaubnis Stellvertretererlaubnis Waffenhandel Gewerbliche Waffenherstellungserlaubnis Private Waffenherstellungserlaubnis Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Führens bei öffentlichen Veranstaltungen Sportschützen-Waffenbesitzkarte (bis 31. März 2003) Sportschützen-Waffenbesitzkarte (ab 1. April 2003) Schießerlaubnis Allgemeine Ausfuhrerlaubnis in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Europäischer Feuerwaffenpass Waffenbesitzkarte für Sammler Drucksache 21/7972 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Waffenbesitzkarte für Vereine Mitbenutzererlaubnis zur gemeinsamen WBK Munitionserwerbsschein Kleiner Waffenschein Waffenschein Erwerbsberechtigung für Kurzwaffen (Voreintrag) Waffentrageberechtigung Maritime Sicherheit Bescheinigung zum Erwerb, Besitz und des Führens für Personen, die wegen der von ihnen wahrzunehmenden hoheitlichen Aufgaben erheblich gefährdet sind Betrieb einer Schießstätte 2. Wie viele Anträge wurden in Hamburg im Jahr 2015 gestellt? Bitte nach den Voraussetzungen der Antragsarten aus Frage 1. differenzieren und quartalsweise angeben. Die Hamburger Waffennachweisdatei (WANDA) verfügt über keine Statistikfunktion. Die Statistik des Nationalen Waffenregisters stellt den jeweiligen Gesamtbestand waffenrechtlicher Erlaubnisse dar. Anträge auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis werden dort nicht erfasst. Für eine Beantwortung der Fragestellung wäre eine händische Durchsicht sämtlicher Akten der Waffenbehörde Hamburg erforderlich. Die Auswertung von rund 25.000 Vorgängen ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Wie viele Anträge wurden in Hamburg im Jahr 2016 gestellt? Bitte nach den Voraussetzungen der Antragsarten aus Frage 1. differenzieren und quartalsweise angeben. Die Waffenbehörde erfasst seit dem 1. Januar 2016 die Anzahl der Anträge für einen „Kleinen Waffenschein“; die in den erfragten Zeiträumen erhobene Anzahl der Anträge ist in der folgenden Tabelle dargestellt: 2016 Anzahl 1. Quartal 1.381 2. Quartal 251 3. Quartal 519 4. Quartal 362 Summe 2.513 Darüber hinaus siehe Antwort zu 2. 4. Wie viele der in den Fragen 2. und 3. erfragten Antragsteller waren weiblich und wie viele männlich? Daten im Sinne der Fragestellung werden nicht erhoben. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 5. Wie viele verdachtsunabhängige Kontrollen, zum Beispiel bei der Waffenaufbewahrung , wurden 2015 und 2016 seitens der zuständigen Behörde in Hamburg durchgeführt? Bitte nach folgenden Kriterien unterteilen : a. Wie häufig wurde hierbei niemand angetroffen? b. Wie viele Mängel wurden bei den verdachtsunabhängigen Kontrollen festgestellt? Jahr Anzahl Kontrollen Niemand angetroffen* Mängel bei ange-troffenen Personen 2015 2.662 1.931 173 2016 4.578 3.469 180 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7972 3 * Bei Nichtantreffen erfolgt die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt. c. Werden diese Mängel klassifiziert? Wenn ja, diese bitte einzeln aufführen. Wenn nein, warum nicht? d. Welche Maßnahmen wurden in Hamburg aufgrund der festgestellten Mängel der verdachtsunabhängigen Kontrollen getroffen? Erfasste Mängel werden im Sinne einer statistischen Auswertbarkeit nicht klassifiziert. Ihre Bewertung erfolgt einzelfallbezogen. Die Waffenbehörde leitet bei festgestellten Mängeln je nach Art des Mangels nach einer Einzelfallprüfung Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren ein und/oder widerruft die waffenrechtlichen Erlaubnisse und stellt die zu den Erlaubnissen gehörenden Waffen sicher.