BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/798 21. Wahlperiode 23.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 16.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Werden Flüchtlinge wieder in Zelten untergebracht? Kürzlich wurde bekannt, dass in Bremen Flüchtlinge in Zelten untergebracht werden sollen. Auch in Hamburg wurden im Sommer 2014 schon einmal Zelte zur Erweiterung der Kapazität einer Zentralen Erstaufnahme in Harburg aufgestellt. Mit Stand 12.02.2015 waren in Hamburg jedoch keine Flüchtlinge in Zelten untergebracht.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Sind aktuell Flüchtlinge in Zelten oder Traglufthallen untergebracht? Wenn ja, wo, seit wann, warum, wie viele und wie lange noch? Auf dem Gelände Feuerbergstraße 43 des Kinder- und Jugendnotdienstes wurde am 5. Juni 2015 ein Zelt für zehn Personen aufgestellt. Es dient der kurzfristigen Notunterbringung von jungen Flüchtlingen, die außerhalb der Dienstzeiten des Fachdienstes Flüchtlinge ankommen und mit denen kurzfristig kein Aufnahmegespräch geführt werden kann, wenn die Aufnahmekapazität durch den sehr hohen Zugang zu diesem Zeitpunkt erschöpft ist. Das Zelt wurde bisher an einigen Tagen für wenige Personen genutzt, weil im Rahmen des Unterbringungsmanagements zügig andere Plätze bereitgestellt werden konnten. In der Zentralen Erstaufnahme (ZEA) Harburger Poststraße 1 wurden Flüchtlinge als Notmaßnahme zur Vermeidung von Obdachlosigkeit für eine Nacht oder maximal ein Wochenende in Zelten untergebracht. Auf dem angrenzenden Neuländer Platz sind derzeit vier Zelte (zwei Zelte des DRK und zwei Zelte der Feuerwehr) aufgebaut, in denen jeweils 32 Personen untergebracht werden können. Im Standort Schnackenburgallee sind sechs weitere Zelte der Feuerwehr aufgebaut, die bei einer Ausstattung mit 32 Betten eine Belegung mit bis zu 192 Personen zulassen. Während die Zelte in der Harburger Poststraße in den Monaten März bis Ende Mai 2015 nur sporadisch belegt waren (1. bis 6. März, 20. bis 23. April, 29. April, 4. bis 13. Mai, 19. Mai, 21. Mai, 26. Mai und 27. Mai), sind sie seit dem 29. Mai 2015 durchgehend in Gebrauch. Die Zahl der untergebrachten Personen schwankt zwischen 38 und 116, zum Stand 18. Juni 2015 waren es 49. In der Schnackenburgallee waren die Zelte zur vorübergehenden Unterbringung vom 6. bis 12. Mai 2015 zunächst mit 44, dann abnehmend mit 22 Personen belegt, da der neue ZEA-Standort Neuland erst ab dem 8. Mai 2015 belegt werden konnte und aufgrund der hohen Zugangszahlen in der Harburger Poststraße 1 eine ausreichende Aufnahmekapazität für Neuzugänge geschaffen werden musste. Aktuell (Stand 18. Juni 2015) sind die Zelte in der Schnackenburgallee nicht belegt. 1 Siehe Drs. 20/14630. Drucksache 21/798 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Aufgrund der weiter steigenden Zugangszahlen und aktuell fehlender alternativer Unterbringungsmöglichkeiten wird in nächster Zeit eine Fortsetzung der Zeltunterbringung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit nicht zu vermeiden sein. Die zuständigen Behörden sind intensiv bemüht, durch einen weiteren raschen Ausbau der Unterbringungskapazitäten eine Zeltunterbringung zu vermeiden. 2. Sind in Hamburg (gegebenenfalls weitere) Unterkünfte in Zelten oder Traglufthallen in Planung? Wenn ja, ab wann und bis wann, wo, warum und für wie viele Flüchtlinge ? Wenn nein, kann der Senat eine derartige Unterbringung in Hamburg in diesem Jahr ausschließen? Nein, über die bestehenden Zelte hinaus bestehen aktuell keine konkreten Planungen für weitere Zelte oder Traglufthallen. Eine Situation, in der eine solche Unterbringung ergänzend erforderlich wird, kann für die Zukunft jedoch nicht ausgeschlossen werden . 3. Wie viele Plätze für die Unterbringung von Flüchtlingen in der Erstaufnahme fehlen nach den Bedarfsplanungen des Senats für die Monate Juni bis August? In der ZEA stehen mit derzeit insgesamt circa 5.200 Unterbringungsplätzen ausreichende Kapazitäten zur Verfügung, um neu eintreffende Asylbewerber und Duldungsantragsteller für die Dauer ihrer Aufenthaltsverpflichtung nach § 47 Absatz 1 Asylverfahrensgesetz dort unterzubringen. 4. Wo sollen diese Flüchtlinge, wenn nicht in Zelten oder Traglufthallen, untergebracht werden? Siehe Antworten zu 1. bis 3.