BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7999 21. Wahlperiode 24.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver und Carsten Ovens (CDU) vom 16.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Vom akademischen Senat gewählt, von der grünen Senatorin vergrault – Was für ein Ziel verfolgt Wissenschaftssenatorin Fegebank? Die Wissenschaftsbehörde lobte den neuen Präsidenten der Technischen Universität Hamburg-Harburg (TUHH) bereits über den Klee – völlig zu Recht, denn Professor Dieter Jahn ist die richtige Person, die an dem exzellenten Niveau der TUHH angeknüpft und diese zu einer führenden europäischen Universität weiterentwickelt hätte. Doch nun ist diese Zukunftsvision geplatzt, denn die Wissenschaftsbehörde war offensichtlich nicht in der Lage, dem Spitzenwissenschaftler aus Braunschweig die notwendigen Rahmenbedingungen zu gewähren. Damit düpiert die Senatorin den akademischen Senat und den Hochschulrat, die noch im Januar die frohe Botschaft vom voraussichtlichen Antritt Jahns als Präsident der TUHH im April 2017 angekündigt hatten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Nach der Auswahl einer Kandidatin oder eines Kandidaten für die Präsidentschaft durch die zuständigen Gremien der Hochschulen folgen Verhandlungen zwischen der zuständigen Behörde und der ausgewählten Kandidatin beziehungsweise dem ausgewählten Kandidaten. In diesen Verhandlungen werden die konkreten Bedingungen verhandelt, unter denen eine Übernahme des Amtes erfolgt. Zu den Details dieser Verhandlungen erteilt der Senat keine Auskünfte. Der vom akademischen Senat gewählte Präsident hat aus persönlichen Gründen abgesagt. Siehe Pressemitteilung der Technischen Universität Braunschweig vom 14. Februar 2017 (https://magazin.tubraunschweig .de/pi-post/dieter-jahn-bleibt-in-braunschweig/). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Rahmenbedingungen waren Gegenstand der Verhandlungen zwischen Professor Jahn und der Behörde? 2. An welchen Rahmenbedingungen ist die Berufung gescheitert? Siehe Vorbemerkung. 3. Waren Senat und Hochschulrat über die von der Behörde gegenüber Professor Jahn unterbreiteten Rahmenbedingungen im Vorfeld des Berufungsverfahrens informiert? Der Vorsitzende der Findungskommission war neben der zuständigen Behörde informiert . 4. Sind die Rahmenbedingungen, die vom akademischen Senat Professor Jahn in Aussicht gestellt worden sind, deckungsgleich mit denen der Wissenschaftsbehörde? Drucksache 21/7999 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der akademische Senat führt keine Verhandlungen mit der ausgewählten Kandidatin beziehungsweise dem ausgewählten Kandidaten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Welche Bedingungen und Ziele nannte Professor Jahn in den Berufungsverhandlungen als Bedingung für die Annahme des Rufs nach Hamburg? Siehe Vorbemerkung. 6. Spielte das Promotionsrecht für die Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW), für das sich die Wissenschaftssenatorin seit Längerem einsetzt, eine Rolle bei den Berufungsverhandlungen mit Professor Jahn? 7. Entspricht es den Tatsachen, dass Professor Jahn die Berufung nach Hamburg unabhängig von späteren Bleibeverhandlungen mit Braunschweig abgelehnt hat? 8. Welche Zukunftsvision verfolgt die Wissenschaftssenatorin für die TUHH, insbesondere im Verhältnis und im Vergleich zur HAW? Die zuständige Behörde verfolgt grundsätzlich das Ziel, alle Hamburger Hochschulen in ihrer Weiterentwicklung zu unterstützen. Das erfolgt in einem offenen Kommunikationsprozess , der nicht durch einseitige behördliche Vorgaben geprägt ist, sondern durch einen intensiven Austausch über die jeweiligen konzeptionellen Vorstellungen der einzelnen Hochschule über ihre strategische Weiterentwicklung. Dazu gibt es auch Gespräche mit der Technischen Universität Hamburg-Harburg und der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW). Die Themen dieser Gespräche unterscheiden sich naturgemäß, beispielsweise aufgrund der unterschiedlichen fachlichen Ausrichtung der Hochschulen, des Hochschultyps, ihrer Größe und Organisationsstrukturen . Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1. und 2. 9. Welche Pläne verfolgt die Wissenschaftssenatorin bezüglich einer Einführung des Promotionsrechts für Fachhochschulen, insbesondere für die HAW? Die zuständige Behörde verfolgt derzeit vorrangig das Ziel, noch bestehende Hürden für die HAW beim Zugang zu Promotionsverfahren an den staatlichen Universitäten in Hamburg zu beseitigen.