BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/80 21. Wahlperiode 20.03.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 13.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Intransparentes Immobilienmanagement – Warum verweigert der Senat die Vorlage des LIG-Jahresabschlusses? Im November 2011 hat die Bürgerschaft einstimmig den Senat aufgefordert, die kompletten Jahresabschlüsse der Landesbetriebe, nettoveranschlagten Einrichtungen, Sondervermögen und Hochschulen jährlich der Bürgerschaft vorzulegen. Diesem Ersuchen ist der Senat bislang nachgekommen. Zuletzt wurden der Bürgerschaft im Rahmen der Beratungen des Haushalts 2015/ 2016 im Herbst letzten Jahres die entsprechenden Jahresabschlüsse für das Jahr 2013 übermittelt (siehe Drs. 20/13233). Aufgrund des großen Zeit- und Abstimmungsbedarfs für die erstmalige Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses konnten für den Landesbetrieb Immobilienmanagement (LIG) lediglich einige wenige Auszüge in Entwurfsfassungen vorgelegt werden. Allerdings wurde dem Haushaltsausschuss im Rahmen der Haushaltsberatungen die Vorlage des fertigen und testierten LIG-Jahresabschlusses zu einem späteren Zeitpunkt zugesagt. Gemäß den Angaben des Senats in Drs. 21/30 liegt inzwischen der testierte Jahresabschluss des LIG für das Jahr 2013 vor. Gleichzeitig verweigert der Senat jedoch die Vorlage des vollständigen Jahresabschlusses. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann genau wurde das Testat für den Jahresabschluss 2013 des LIG erteilt? Handelt es sich bei dem Testat um einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk? 2. Welchen Stellen liegt jeweils seit wann genau der testierte Jahresabschluss 2013 des LIG vor? 3. Warum wurde der testierte Jahresabschluss 2013 des LIG bislang nicht der Bürgerschaft vorgelegt? 4. Ist beabsichtigt, den Jahresabschluss des LIG der Bürgerschaft zu übermitteln? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Der testierte Jahresabschluss mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wurde dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen in gedruckter Berichtsform am 24. Februar 2015 zugestellt und von diesem am 26. Februar 2015 an die Finanzbehörde sowie den Rechnungshof übersandt. Wie in den Beratungen des Haushaltsausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft über den Haushaltsplan-Entwurf 2015/2016 erbeten (siehe Drs. 20/14000), wird der testier- Drucksache 21/80 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 te Jahresabschluss diesem als Nachlieferung zum bereits vorgelegten vorläufigen Jahresabschluss in Kürze übermittelt. 5. Beabsichtigen der Senat oder die zuständige Fachbehörde eine Änderung des Verfahrens der Vorlage der Jahresabschlüsse der Landesbetriebe et cetera an die Bürgerschaft gegenüber dem Beschluss aus Drs. 20/2158? Nein. 6. „Wir werden Ihnen beziehungsweise der Bürgerschaftskanzlei die Jahresabschlüsse fortlaufend übersenden, sobald uns diese von den jeweils zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt wurden.“ Gilt dieser Satz des Finanzsenators aus seinem Schreiben an die Bürgerschaftspräsidenten vom 24. September 2014 (siehe Drs. 20/13233) auch für Landesbetriebe im Verantwortungsbereich der Finanzbehörde? Ja (siehe Antwort zu 1. bis 4.).