BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/800 21. Wahlperiode 23.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 16.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Vergiftung in der JVA Billwerder? (II) Am 27. Mai 2015 wurde ein Insasse der JVA Billwerder mit Vergiftungssymptomen in das zentrale Gefängniskrankenhaus eingeliefert, nachdem er fünf Tage zuvor Bediensteten gegenüber geäußert hatte, dass er sich bedroht fühle. Die Polizei hat umgehend die Ermittlungen aufgenommen; drei mutmaßliche Täter wurden auf der Sicherungsstation untergebracht. Der Senat gibt in seiner Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 21/647, an, dass Gefangene von sich aus keinen Zugang zu gefährlichen Stoffen und die Polizeibeamten vor Ort alle für die Aufklärung des Sachverhalts erforderlichen Maßnahmen getroffen haben. Die Antwort des Senats gibt Anlass zu Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Erkenntnisse liegen den zuständigen Behörden darüber vor, wodurch die Vergiftungssymptome verursacht wurden? Siehe Drs. 21/647. Die Ergebnisse der kriminaltechnischen Untersuchung stehen weiterhin aus. 2. In welchem Arbeitsbereich war der Insasse eingesetzt? Der Gefangene war im Technikbereich des Garten- und Landschaftsbau-Betriebes (GaLa) eingesetzt. 3. Mit welchen Stoffen kam er während seiner Arbeit in Berührung? Der Gefangene kam während seiner Arbeit mit Stoffen in Berührung, mit denen man üblicherweise im Rahmen der Arbeit in einem Kfz-Betrieb in Kontakt gerät (unter anderem Bremsenreiniger, Bremsflüssigkeit, Normalbenzin). 4. Durch welche Regelungen beziehungsweise Maßnahmen wird die Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Stoffen grundsätzlich gewährleistet ? In allen Justizvollzugsanstalten (JVA) werden regelmäßige Arbeitssicherheitsbegehungen durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit durchgeführt. Hierbei liegt das Augenmerk insbesondere auch auf der sicheren Verwendung und Lagerung von Gefahrstoffen. In jeder Werkstatt sind Datenblätter zu den dort vorhandenen Gefahrstoffen vorhanden. Jeder eingesetzte Gefangene wird zu Beginn seiner Tätigkeit und anschließend regelmäßig zum Verhalten in der jeweiligen Werkstatt und zum Verhalten bei den übertragenen Tätigkeiten unterwiesen. Der Umgang mit Gefahrstoffen wird dabei gesondert angesprochen. Hierzu gehört auch der Hinweis, dass am Arbeitsplatz grundsätzlich keine Lebensmittel aufbewahrt und verzehrt werden dürfen. Drucksache 21/800 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In der JVA Billwerder sind für die Aufbewahrung und den Verzehr von Lebensmitteln Sozialräume in der Nähe der Werkstätten vorhanden. Die tägliche Arbeit der Gefangenen findet unter Aufsicht und Kontrolle von Bediensteten der JVA statt. Die zur Verrichtung der Tätigkeiten notwendigen Gefahrstoffe werden nur im notwendigen Umfang arbeitstäglich herausgegeben und nach Arbeitsende eingezogen und sicher verwahrt. 5. Ist der Insasse in die JVA Billwerder zurückgebracht worden? Falls nein, wo befindet er sich jetzt? Falls ja, a. in welchem Arbeitsbereich ist der betroffene Insasse jetzt eingesetzt ? b. inwiefern wird eine Trennung von den drei mutmaßlichen Tätern sichergestellt? Ja. Er arbeitet jetzt als Reiniger in dem Hafthaus, in dem er untergebracht ist. Die Polizei hat strafrechtliche Ermittlungen gegen Unbekannt eingeleitet (siehe Drs. 21/647). Eine Trennung des betroffenen Gefangenen von den drei Gefangenen, die als mutmaßliche Bedroher (siehe Drs. 21/647) bezeichnet worden waren, wird durch eine Unterbringung in verschiedenen Hafthäusern sowie den Arbeitseinsatz in verschiedenen Bereichen sichergestellt. 6. Wie lange befanden sich die drei mutmaßlichen Täter auf der Sicherungsstation ? Die drei Gefangenen, welche als mutmaßliche Bedroher ausgemacht wurden, waren sieben Tage auf der Arrest- und Sicherungsstation untergebracht. 7. Handelt es sich bei den beiden Personen, gegen die die Polizei wegen Nötigung ermittelt, um die mutmaßlichen Täter? Die Polizei ermittelt weiterhin gegen Unbekannt. 8. Was ergab die Überprüfung zum möglichen Zusammenhang zwischen der angegebenen Bedrohung und dem Zusammenbruch des Insassen? Siehe Antwort zu 1. 9. Gibt es eine Richtlinie, Handreichung beziehungsweise Dienstanweisung , die regelt, wie im Fall möglicher Straftaten innerhalb einer JVA zu verfahren und wer zu informieren ist? Falls ja, welchen konkreten Inhalt hat sie? Falls nein, warum nicht? Ja. Siehe: http://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource 100/GetRessource100.svc/c0eb79b1-31aa-45f6-b948- 73221db8f7a4/Akte_4400_73.pdf. 10. Fand die eintreffende Polizei den Tatort unberührt vor? Falls nein, was wurde aus welchem Grund und auf wessen Veranlassung durch Bedienstete der JVA Billwerder bereits verändert? Nein, der Tatort wurde anlässlich der Versorgung des Gefangenen von Notfallmedizinern und Mitarbeitern der JVA aufgesucht. Aufgrund der vor Ort durchgeführten medizinischen Maßnahmen wurden Veränderungen durchgeführt. Gegenstände (Arbeitsmittel ) wurden zur Seite geschoben, um den Gefangenen besser versorgen zu können . Außerdem wurde die Teetasse, aus der er getrunken hatte, durch eine Bedienstete der JVA in ein anderes Behältnis gestellt, damit an der Tasse keine Spuren verändert oder vernichtet werden konnten. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/800 3 11. Wann wurde durch wen in der JVA der mögliche Tatort bis zum Eintreffen der Polizei gesichert? Gegen 15.30 Uhr, unmittelbar nachdem der Gefangene nach der notärztlichen Versorgung vor Ort in einen Rettungswagen zum Transport in ein öffentliches Krankenhaus gebracht worden war, hat der Leiter der GaLa den Raum verschlossen. 12. Inwiefern wurde seitens der Polizeibeamten Kritik in Bezug auf den Umgang der Bediensteten in der JVA mit der möglichen Tat beziehungsweise der Spurensicherung geäußert? Es wurde keine Kritik geäußert. Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und dem Bediensteten der JVA erfolgte zielorientiert und kooperativ. 13. Wurden seitens der Polizei für den zukünftigen Umgang mit möglichen Straftaten und Tatorten in der JVA Empfehlungen ausgesprochen? Falls ja, welche Empfehlungen wurden wann wem gegenüber ausgesprochen und inwiefern ist eine Umsetzung beabsichtigt? Nein. 14. Der Senat gibt an, dass alle „wichtigen“ Personen von der Polizei vernommen worden seien. a. Wer sind alle „wichtigen“ Personen? Bitte unter Angabe der Position sowie des Dienstranges angeben. Die Polizei hat den Gefangenen und die beiden der Nötigung verdächtigten Personen vernommen. Weiterhin wurde durch die Polizei eine Mitarbeiterin des Betriebs Gartenund Landschaftsbau sowie einen Vollzugsabteilungsleiter des Hauses 1 angehört. Eine förmliche Vernehmung dieser Personen war für diese Verfahren nicht notwendig. b. Waren alle „wichtigen“ Personen beim Eintreffen der Polizei vor Ort? Falls nein, wurden Personen zurückgeholt? Falls ja, wer? Nein. Der geschädigte Gefangene befand sich im Krankenhaus. c. Befanden sich Anstalts- und Abteilungsleitung zum Zeitpunkt des Vorfalls in der JVA Billwerder? Falls nein, wann erfolgte durch wen eine Information der Anstaltsund Abteilungsleitung? d. Befanden sich die Anstalts- und Abteilungsleitung zum Zeitpunkt des Eintreffens der Polizei in der JVA Billwerder? Ja. 15. Welche Beweismittel wurden im Rahmen des Polizeieinsatzes sichergestellt ? Siehe Antwort zu 1.