BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8005 21. Wahlperiode 24.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 16.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Wie viele Flüchtlinge haben bisher ihre Familien nach Hamburg nachgeholt ? (III) Die Antwort auf Drs. 21/7858 macht weitere Nachfragen notwendig. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In Drs. 21/7858 heißt es, dass im Jahr 2016 2.560 Anträge auf Familienzusammenführung gestellt worden seien, wovon 434 abgelehnt wurden. Gleichzeitig hätten aber 2.749 Personen nach Einreise einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach den § 30 und §32 Aufenthaltsgesetz, also Ehegatten- und Kindernachzug, gestellt. Wie erklärt sich die Differenz zwischen den genehmigten Anträgen vorab und den beantragten Aufenthaltserlaubnissen ? In Drs. 21/7858 war nicht die Zahl der Anträge nach den §§ 30, 32 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) dargestellt, sondern die Zahl der tatsächlichen Erteilungen. Zwischen Genehmigung des Familiennachzugs, der Einreise und der anschließenden Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis können mehrere Monate vergehen. Die Gültigkeit eines von einer deutschen Auslandsvertretung erteilten Visums zur Familienzusammenführung beträgt in der Regel sechs Monate, sodass bei einem Teil der Erteilungen einer Aufenthaltserlaubnis in 2016 auch Einreisen bereits im Jahr 2015 zugrunde liegen . Daher können die Zahlen eines Jahres nicht unmittelbar ins Verhältnis gesetzt werden. Im geringeren Umfang können Aufenthaltserlaubnisse auch an Personen erteilt worden sein, die nach einem Umzug innerhalb des Bundesgebiets den Antrag auf Familienzusammenführung nicht in Hamburg gestellt hatten. 2. Der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) spricht von 3.000 Personen im Rahmen des Familiennachzugs. a) Sind damit ausschließlich Personen aus den Flüchtlingsländern gemeint? Wenn nein, wie viele entfallen auf diese Länder? Ja. b) Wenn sich die 3.000 Personen auf die Flüchtlingsländer beziehen, zusätzlich der reguläre Familiennachzug aus Ländern wie der Türkei oder China hinzukommt: Warum sind keine Personalaufstockungen in der Visa-Abteilung der Ausländerbehörde geplant? Siehe Drs. 21/7704, 21/7858 und 21/6790. Die Entwicklung im Visa-Bereich wird kontinuierlich verfolgt.