BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8012 21. Wahlperiode 24.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Westenberger (CDU) vom 16.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Hamburg – Toulouse – Kooperation konkret? In einer Pressemitteilung des Senats vom 8. Februar 2017 heißt es: „Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz ist heute unter anderem in seiner Funktion als Bevollmächtigter der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit in Toulouse zu Gast. Dort besuchte er das das Airbus Werk in Toulouse, das Ausbildungszentrum Derichebourg und führte Gespräche mit verschiedenen politischen und zivilgesellschaftlichen Partnern über die Förderung der beruflichen Mobilität von Jugendlichen. Mit der Metropolregion Toulouse unterzeichnete Scholz eine Absichtserklärung über die weitere Zusammenarbeit, insbesondere in den Bereichen Luftfahrt, Life Science und Medizintechnik.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Sinn von gegenseitigen Absichtserklärungen beziehungsweise Memoranden ist es, interessierte Dritte auf beiden Seiten zusammenzubringen und gute Rahmenbedingungen für die Entstehung und Intensivierung von Kooperationen dieser Organisationen und Personen zu schaffen. Diese entsprechend zu nutzen und mit Leben zu füllen, ist Aufgabe der jeweils Handelnden und entzieht sich einem laufenden Monitoring durch den Senat oder die Fachbehörden. Da sich das parlamentarische Fragerecht nach Artikel 25 Absatz 1 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg auf staatliche Angelegenheiten bezieht, für die die Bürgerschaft und der Senat zuständig und verantwortlich sind (siehe HVerfG, Urteil vom 21.12.2010 – HVerfG 1/10 –), die deutsch-französische Zusammenarbeit aber in den Zuständigkeitsbereich des Bundes (Artikel 32 des Grundgesetzes) fällt und der Bevollmächtigte der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit infolgedessen ein Amt des Bundes und nicht der Freien und Hansestadt Hamburg ausübt, sieht der Senat davon ab, Fragen, die sich auf die Amtsführung des Bevollmächtigten beziehen , zu beantworten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Informationen der beteiligten Dritten wie folgt: 1. Was ist der konkrete Inhalt der Absichtserklärung zur weiteren Zusammenarbeit ? Bitte den kompletten Wortlaut zur Verfügung stellen. Der konkrete Wortlaut ist der als Anlage beigefügten Absichtserklärung (deutsche Fassung) zu entnehmen. Drucksache 21/8012 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie sieht diese Zusammenarbeit in den Bereichen Luftfahrt, Life Science und Medizintechnik heute aus und welche genauen Schritte sind für welchen Zeitraum in der Zukunft geplant? Bitte einzeln aufschlüsseln. Toulouse ist eine der sieben Zielregionen der Internationalisierungsstrategie des Clusters Hamburg Aviation. Hamburg Aviation (HAv) wird seine langjährige Zusammenarbeit mit Akteuren aus der Region, insbesondere mit dem dortigen Cluster Aerospace Valley (AV), fortsetzen beziehungsweise intensiveren. Mit Gründung von Hamburg Aviation e.V. im Jahre 2011 sowie dem Aufbau der European Aerospace Cluster Partnership (EACP) durch Hamburg, wurde die Zusammenarbeit intensiviert. Mittlerweile wurden gemeinsam einige europäische Projekte durchgeführt – teilweise auch in Kooperation mit anderen Clustern („Cannape“ 2011 – 2013, „Care“ 2012 – 2014, „BEAWARE2 2013 – 2015, „RueAero“ 2016 – 2017, ABROAD 2016 – 2017). Außerdem wurden gemeinsame Konferenzen durchgeführt, etwa der „Workshop on Aircraft System Technologies“, welcher seit dem Jahre 2007 mit dem Institut National des Sciences Appliquées de Toulouse und der Technischen Universität Hamburg-Harburg organisiert wird und im Jahr 2017 wieder in Hamburg stattfindet. Seit dem Jahr 2012 besucht Hamburg Aviation gemeinsam mit Hamburger Unternehmen die Messe Aeromart in Toulouse und vermittelt direkte Kontakte zu dort ansässigen Unternehmen. Aviation Valley wiederum besucht seit Jahren gemeinsam mit Unternehmen die Aircraft Interiors Expo in Hamburg. Es findet ein kontinuierlicher Austausch von Auszubildenden/Studierenden zwischen den Standorten statt. Verschiedene Unternehmen aus der Region Toulouse haben inzwischen Niederlassungen in Hamburg und sind Mitglied bei Hamburg Aviation (unter anderem Derichebourg , Sogeclair, Altran). Umgekehrt betreiben auch hiesige Unternehmen Niederlassungen in Toulouse (unter anderem Vartan, Ferchau, P3 Engineering). Das Cluster Life Science Nord steht seit dem Jahr 2014 im Kontakt mit „Oncopole“, dem Netzwerk aller Akteure im Kampf gegen Krebserkrankungen in der Region Midi- Pyrénées. Zunächst wurde sondiert, in welchen Themengebieten gemeinsame Projekte denkbar und sinnvoll wären. Die Evotec AG aus Hamburg hat im Jahr 2015 eine strategische Partnerschaft mit dem französischen Pharmakonzerns Sanofi etabliert, einem wichtigen Pharmaintegrator des Standortes Toulouse. 3. Worin misst sich der Erfolg der Zusammenarbeit der Luftfahrtcluster „Hamburg Aviation“ und „Aerospace Valley“ der letzten zehn Jahre? Bitte einzeln nach Jahren und in Zahlen aufschlüsseln. In ihrer Zusammenarbeit konzentrieren sich die Cluster HAv und AV auf folgende Themenfelder: - Berufliche Bildung, Lehre, Qualifizierung und Weiterbildung - Wissenschaft und Forschung - Austauschen von Studierenden und Auszubildenden - Austausch zwischen den mittelständischen Luftfahrtzulieferern Der Erfolg der Zusammenarbeit misst sich in der spürbaren, von beiden Seiten getragenen Intensivierung aller Aspekte des Austauschs sowie in der Annahme der Angebote etwa durch Luftfahrtzulieferer. 4. Worin misst sich der Erfolg der Zusammenarbeit der Zukunftsfelder Life Science und Medizintechnik? Seit wann besteht die Zusammenarbeit in diesen Feldern? Bitte jeweils einzeln nach Jahren und in Zahlen aufschlüsseln . Das grundsätzliche Ziel einer Zusammenarbeit zwischen zwei Regionen/Clustern ist, die Innovationspotentiale der Akteure beider Regionen zusammenzuführen, sodass in Kooperationen neue Ideen, Dienstleistungen und Produkte entstehen können. Die daraus entstehenden Synergieeffekte bieten eine wichtige Basis für den Ausbau wirtschaftlicher und wissensbasierter Beziehungen. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8012 3 5. Inwieweit wollen die Kooperationspartner diese Zusammenarbeit konkret verstärken? Welche Projekte sind geplant? Bitte einzeln aufschlüsseln. Aus Sicht der beteiligten Fachbehörden ist es vor allem wichtig, die verschiedenen Akteure zusammengeführt zu haben. Die weitere Entwicklung der Zusammenarbeit liegt in der Eigenverantwortung der Akteure. 6. Welche Hamburger Unternehmen wurden wann und zu welchen Themenfeldern beteiligt? Welche Hamburger Ämter und Behörden sind seit wann inwiefern an diesen Planungen beteiligt? Welche Impulse haben welche Hamburger Ämter und welche Behörden hier seit wann gesetzt? Bitte jeweils einzeln aufschlüsseln. Hinsichtlich der Absichtserklärung zwischen Hamburg und Toulouse, deren erster Entwurf Ende 2016 von Toulouse eingebracht wurde, hat die insoweit fachlich zuständige Senatskanzlei eine Abfrage bei den jeweiligen Fachbehörden (BUE, BASFI, BWVI, BSB, BWFG, BGV) vorgenommen, die diese teils an weitere Ansprechpartner, beispielsweise Cluster oder das HIBB, weitergeleitet haben. Die Abfrage bezog sich darauf, inwieweit jeweils ein grundsätzliches Interesse an der Absichtserklärung bestünde und welche Änderungs- beziehungsweise Ergänzungswünsche von den jeweiligen Fachbehörden eingebracht werden sollten. Teilweise wurden konkretisierende und ergänzende Passagen vonseiten der Fachbehörden eingebracht, die spezifische Bereiche, welche eine Kooperation mit Toulouse aus fachlicher Sicht besonders begrüßenswert erscheinen ließen, definierten. Die jeweils eingebrachten Impulse lassen sich dem Wortlaut der Absichtserklärung (vergleiche Ziffer 1.) entnehmen. Cluster Hamburg Aviation und Life Science Nord In die Initiierung, Durchführung und Weiterentwicklung sind die Clustermitglieder über verschiedene Prozesse und Formate der Zusammenarbeit innerhalb der Cluster eingebunden . Hierzu zählen insbesondere die dem Cluster angehörenden Unternehmen und Unternehmensverbände sowie die angehörenden Behörden/Ministerien aus den beteiligten Ländern. In Hamburg werden beide Cluster federführend durch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation begleitet. Andere Behörden wirken zudem im Rahmen ihrer Zuständigkeiten mit, beispielsweise im Zusammenhang mit Delegationsreisen des Ersten Bürgermeisters (Senatskanzlei) oder im Zusammenhang mit wissenschaftlichen Kongressen (Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung ). Im Übrigen siehe Antwort zu 2. Tourismus Die Hamburg Tourismus GmbH (HHT) hat Anfang Februar 2017 eine Kooperation im Themenfeld Tourismus geprüft. Angesichts der für Hamburg begrenzten Bedeutung der Quellregion Toulouse innerhalb des an 7. Stelle der TOP-10-Quellmärkte stehenden Quellmarktes Frankreich sowie der Tatsache, dass die überwiegenden Übernachtungen aus Toulouse geschäftlich motiviert sind, hat die HHT empfohlen, das Thema touristisches Marketing in der Region Toulouse nicht in eine Kooperationsvereinbarung aufzunehmen. Projektantrag COLIBRY (vergleiche hierzu Ziffer 10.) Die Arbeiten für den Projektantrag COLIBRY begannen im Sommer 2016. Die Senatskanzlei leistet dabei seit August 2016 Koordinationsaufgaben, berät und unterstützt bei der internationalen Partnersuche und der Zusammenarbeit und gibt inhaltliche Impulse. Der Bezirk Harburg ist seit September 2016 mit inhaltlicher Festlegung auf Projektinhalte und Maßnahmen und fachlicher Abstimmung innerhalb Hamburgs beteiligt. Die HAW Hamburg ist ebenfalls seit September 2016 beteiligt. Sie leistet eine Koordination der spezifischen Projektentwicklung, die fachliche Begleitung des Bezirks in inhaltlichen Fragen, die Einbringung von Fachkompetenz und wissenschaftlicher Exzellenz, das Verfassen des Förderantrages und die Kommunikation mit den internationalen Partnern. Drucksache 21/8012 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Projektantrag CONVINCED (vergleiche hierzu Ziffer 11.) Die Arbeiten am Projektantrag CONVINCED begannen im Sommer 2016. Im Einzelnen : Die Senatskanzlei leistete seit Juni 2016 die Koordination, Beratung, Unterstützung bei internationaler Partnersuche, gab inhaltliche Impulse, gewährte Begleitung und Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit internationalen Partnern. Der Bezirk Altona ist seit Juli 2016 beteiligt. Art der Beteiligung: Inhaltliche Festlegung auf Projektinhalte und Maßnahmen, fachliche Abstimmung innerhalb Hamburgs. Die HAW Hamburg ist seit Juli 2016 beteiligt. Art der Beteiligung: Fachliche Begleitung der Projektpartner in inhaltlichen Fragen, Einbringung von Fachkompetenz und wissenschaftlicher Exzellenz, Herstellen und Ausbau von Exzellenz gemeinsam mit internationalen Hochschulpartnern sowie dem Bezirk. REM Consult ist seit Oktober 2016 beteiligt. Art der Beteiligung: Unterstützung der HAW bei der Projektentwicklung, Verfassen des Förderantrages. Die weitere Beteiligung der Senatskanzlei für den Bereich EU-Projekte ergibt sich im Übrigen insbesondere aus den Antworten zu Ziffern 7. – 11. 7. Welche Ämter und Behörden sind auf Hamburger Seite bei dieser Kooperation und beim Ausbau der Zusammenarbeit federführend und welche Hamburger Experten und Unternehmen spielen hierbei eine Rolle ? Bitte jeweils einzeln aufschlüsseln. Federführend ist grundsätzlich die jeweils zuständige Fachbehörde, sofern das Handeln der Akteure mit behördlichem Handeln verbunden ist. Im Bereich der Zusammenarbeit bei EU-Förderprojekten koordiniert die Senatskanzlei initiativ in der Anbahnungsphase, bevor spätestens bei Projektbeginn die Federführung durch einen der beteiligten Partner übernommen wird. Abhängig vom Programm spielen entweder öffentliche (wie Fachbehörden, nachgeordnete Einrichtungen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts) oder auch private Akteure eine Rolle. Für das Projekt COLIBRY ist unterdessen die Hochschule für Angewandte Wissenschaften federführend, ein weiterer Partner ist der Bezirk Harburg. Für das Projekt CONVINCED ist unterdessen die Hochschule für Angewandte Wissenschaften federführend, weitere Partner sind der Bezirk Altona und REM Consult Land und Partner. 8. Welche städteübergreifenden Gremien arbeiten seit wann und in welchem Turnus an dieser Kooperation? Im Februar 2016 ist Hamburg dem Städtenetzwerk XarxaFP beigetreten, in dem auch Toulouse Mitglied ist. Ziel des Netzwerkes ist die Optimierung des Austausches von Berufsschülern. Einmal jährlich findet eine Vollversammlung des Netzwerkes statt. Die Zusammenarbeit und der Austausch mit den beteiligten Städten erfolgt darüber hinaus fach- und einzelfallbezogen und keinem Turnus folgend. Hamburg ist seit 2011 Mitglied im Städtenetzwerk EUROCITIES, dem auch Toulouse angehört. Einmal jährlich findet eine Vollversammlung des Netzwerkes statt, darüber hinaus arbeiten die Mitglieder themenbezogen in unterschiedlichen Facharbeitsgruppen und Foren zusammen. Auch hier erfolgt eine Zusammenarbeit fach- und einzelfallbezogen und keinem Turnus folgend. 9. An welchen europäischen Projekten arbeitet der Senat gemeinsam mit den französischen Partnern über die im Genehmigungsverfahren befindlichen Anträge hinaus? Welche Fördermittel der Europäischen Union werden hierfür beantragt? Es sind aktuell keine weiteren Projektanträge in Arbeit. 10. Wie sieht das Konzept COLOBRY konkret aus und sind konventionelle Parkplätze betroffen? Bitte in Zahlen nach Bezirken aufschlüsseln. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8012 5 An dem Projektantrag COLIBRY sind die europäischen Städte Hamburg, Toulouse (Frankreich) und Baerum (Norwegen) beteiligt. Das Projekt dient der Bündelung der vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich innerstädtische, nachhaltige Mobilität, um unterschiedliche Mobilitätskonzepte für zwölf weitere europäische Städte zur Verfügung zu stellen. Hierbei steht insbesondere der Wissenstransfer von entwickelten Maßnahmen und schon in Betrieb befindlichen Konzepten des Städteverbundes im Fokus. Dies dient der Demonstration, wie diese Elemente europaweit dazu beitragen, schneller, kostengünstiger und umfassender innovative innerstädtische Mobilitätslösungen (technologischer und nicht technologischer Art) einzuführen. Jede der drei Städte hat ein sogenanntes städtisches Mobilitätslabor, welches exemplarisch Lösungsmöglichkeiten für Herausforderungen im Mobilitätsbereich zeigt. Für Hamburg ist dies der Bezirk Harburg. Gemeinsam mit Mobilitätsexperten aus dem Städteverbund werden innerhalb der Labore Anwendungen entwickelt, die auch für die zwölf weiteren Städte geeignet sind und in einem zweiten Schritt vor Ort implementiert werden. Hierbei sind insbesondere Behörden, Verwaltungen, Unternehmen des Transport- und Verkehrssektors, Nichtregierungsorganisationen und Bürgerinitiativen wichtige lokale Ansprechpartner. Konventionelle Parkplätze sind durch das Projekt nicht betroffen. Es wird jedoch angestrebt, zum Beispiel durch die „Parkplatz-App“, eine bessere Auslastung zu erreichen und Parksuchverkehre zu verringern. 11. Wie sieht das Konzept CONVINCED konkret aus und welche Testphasen mit welchem Bevölkerungsteil und -anteil hat es gegeben? Bitte in Zahlen nach Bezirken aufschlüsseln. An dem Projektantrag „CONVINCED“ sind die fünf europäischen Städte und Regionen Hamburg, Toulouse (Frankreich), Raisio (Finnland), Salzburg (Österreich) und Ulster (Nordirland) beteiligt. Durch das Projekt sollen älteren Menschen über ein sogenanntes conversational interface, das heißt mittels dialogbasierter Kommunikation zwischen Mensch und Computer, Angebote zur Erhaltung von Gesundheit und Wohlbefinden (wie zum Beispiel Ernährungsberatung, Motivation zur körperlichen Aktivität, Anamnese) zur Verfügung gestellt werden. Dafür können sowohl intelligente persönliche Assistenten genutzt werden als auch sogenannte chatbots, die in Messenger- Apps für das Smartphone integriert werden. Es ist vorgesehen, dass in einem Design-Thinking-Prozess gemeinsam mit potenziellen Nutzern Prototypen für Anwendungen entwickelt werden, die ein solches „conversational interface“ nutzen. Dieser Prozess wird in den fünf Partnerstädten und -regionen mit verschiedenen Nutzergruppen und verschiedenen Schwerpunktsetzungen parallel stattfinden. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden Gespräche mit den Mitgliedern eines interkulturellen Seniorentreffs (Bezirk Altona) sowie mit dem Pflegedienst geführt, aber noch keinerlei Testphasen umgesetzt. Im Falle der Projektgenehmigung ist für Hamburg geplant, dass Mitglieder des Seniorentreffs als Testgruppe an dem Projekt teilnehmen . Es wird sich also um eine Gruppe von circa 30 – 40 Nutzern handeln, die von Anfang an intensiv den Designprozess eingebunden, nach ihren Wünschen und Anforderungen für eine solche Anwendung befragt werden und die die Prototypen praktisch ausprobieren und bewerten sollen. Gleichzeitig wird ein Pflegedienst in die Erprobung eingebunden, um herauszufinden, ob „conversational interfaces“ auch sinnvoll in die Pflegearbeit integriert werden können. Der inhaltliche Fokus des Hamburger Pilotprojekts liegt damit auf älteren Migranten, die besonders oft zu Hause alt werden wollen und einem höheren Risiko der sozialen Isolation im Alter ausgesetzt sind. Die weiteren teilnehmenden Regionen setzen den Schwerpunkt unter anderem auf richtige Ernährung und Bewegung zur Prävention von chronischen Krankheiten. Die an dem Projekt beteiligten Hochschulen, darunter die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, werden die Testphasen gemeinsam auswerten und die rechtlichen, ethischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen analysieren sowie Empfehlungen für die Entwicklung von derartigen Anwendungen ausarbeiten. Neben den bereits beschriebenen technischen und praktischen Fragen der Nutzung ist bei Drucksache 21/8012 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 CONVINCED auch beabsichtigt, sich mit Fragen der Technikfolgenabschätzung zu beschäftigen. 12. Welche Ergebnisse des Runden Tisches gab es zum Thema Karriereperspektiven von jungen Auszubildenden durch deutsch-französische Mobilität in der Berufsausbildung? Was heißt das konkret? Welche konkreten Maßnahmen erwachsen aus Sicht des Ersten Bürgermeisters und Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten daraus? Welcher Zeitplan ist vorgesehen? Siehe Vorbemerkung. 13. Wie sieht die Arbeit der bereits vorhandenen „regionalen Antenne der deutsch-französischen Plattform Schulen und Unternehmen“ konkret aus? Siehe Vorbemerkung. 14. Welches Unternehmen auf Hamburger Seite führt der Senat an, das diejenigen Leistungen des Luftfahrt-Service-Unternehmens Derichebourg anbietet? Dem Senat sind auf Hamburger Seite Unternehmen der Hanseatic Engineering & Consulting Association e.V. (HECAS) bekannt, die Luftfahrt-Dienstleistungen unter anderem im Raum Norddeutschland anbieten. Die Startseite des Webauftritts http://www.hecas-ev.de führt zu den Mitgliedern. 15. Welche Statistiken legen welche Behörde und welches Amt zugrunde, um berufliche Mobilität von Jugendlichen zu erfassen und zu verwerten? Bitte einzeln aufschlüsseln. Der Großteil der Mobilität in der beruflichen Bildung wird über das EU-Programm ERASMUS+ finanziert. Bei der Nationalen Agentur (NA) des Bundesinstitutes der Beruflichen Bildung (BIBB) gehen alle Anträge für Mobilität aus dem ERASMUS+- Programm ein, die bundesweit gestellt wurden. Die Statistik zu zur Mobilität wird – nach Bundesländern aufgeschlüsselt – einmal jährlich vom BIBB veröffentlicht (siehe https://www.na-bibb.de/erasmus-berufsbildung/). 16. Welche konkreten Maßnahmen erwachsen für den Ersten Bürgermeister aus diesem Besuch in Toulouse in Anbetracht des kontinuierlichen Stellenabbaus bei Airbus und bei Lufthansa Technik in Hamburg? Waren diese Probleme Diskussionsthema beim Direktorium von Airbus und anderswo? Bitte jeweils einzeln aufschlüsseln. Der Senat und die für die Vorbereitung von Senatsentscheidungen zuständigen Behörden sind in besonderem Maße darauf angewiesen, zur Informationsgewinnung und Meinungsbildung in komplexen technischen, wirtschaftlichen und politischen Prozessen auf Hintergrundinformationen zurückgreifen zu können. Deshalb gibt der Senat zur Wahrung seiner Handlungsfähigkeit auch weiterhin keine Auskunft über Gespräche, die Dritte in der Erwartung der Vertraulichkeit mit Senatsmitgliedern geführt haben. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8012 7 Anlage Drucksache 21/8012 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8012 9 Drucksache 21/8012 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 8012ska_Text 8012ska_Anlage