BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8016 21. Wahlperiode 24.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 16.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Gewaltpräventions- und Gewaltbewältigungsangebote in Grundschule und Sekundarstufe Situationen, die durch mentale und/oder physische Gewalt geprägt sein können , sind leider auf den Schulhöfen unserer Stadt sowie im Alltag vieler Schüler/-innen auch außerhalb der Bildungseinrichtungen keine Ausnahme. In der Regel stehen die Schüler/-innen derartigen Anfeindungen eher hilflos gegenüber. Egal ob in Fällen von Mobbing, Drohungen oder tatsächlicher tätlicher Übergriffe : Sich diesen Situationen gegenüber innerlich wie äußerlich zu wappnen , stellt eine wichtige Befähigung dar, die genauso wie die Aufklärung und Prävention zur Vermeidung von Ausgrenzung und Gewalt seitens der Schulen zu befördern ist und deren Berücksichtigung beispielsweise durch verschiedene Angebote sinnvoll erscheint. Dennoch müssen gerade bei aktiven Angeboten mit Selbstverteidigungshintergrund die Ausrichtung, die Art der praktischen Inhalte, die ganzheitliche Philosophie der größtmöglichen Gewaltlosigkeit samt Angemessenheit der Reaktion als auch die Verantwortung, die mit der Anwendung vermittelter technischer Fähigkeiten geboten ist, durch ausgebildete und zertifizierte Lehrkräfte pädagogisch adäquat vermittelt werden. Ich frage den Senat: 1. Auf welche Weise wurde/wird die Prävention, der Umgang mit und die Bewältigung von Gewalt und Ausgrenzung in Schule und Alltag seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde seit 2015/ 2016 bis heute (Stand Februar 2017) in den Lehrplänen der staatlichen Grundschulen und der Sekundarstufe I an den staatlichen Stadtteilschulen und Gymnasien verankert? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln erläutern und Beispiele nennen.) Grundsätzlich haben alle Schulen die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen und ihre Bereitschaft zu stärken, ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Achtung und Toleranz, der Gerechtigkeit und Solidarität sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, an der Gestaltung einer der Humanität verpflichteten demokratischen Gesellschaft mitzuwirken, für ein friedliches Zusammenleben der Kulturen sowie für die Gleichheit und das Lebensrecht aller Menschen einzutreten und das eigene körperliche und seelische Wohlbefinden ebenso wie das der Mitmenschen wahren zu können (siehe § 2 Absatz 1 Hamburgisches Schulgesetz - HmbSG). Dieser Bildungs- und Erziehungsauftrag, der explizit auch auf die Prävention, den Umgang Drucksache 21/8016 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 mit und die Bewältigung von Gewalt und Ausgrenzung zielt, stellt eine generelle verbindliche Vorgabe für das Handeln aller in Schule und Unterricht pädagogisch Tätigen dar. Darüber hinaus ist es eine allgemeine Aufgabe sowohl der Grundschule als auch der Stadtteilschule und des Gymnasiums, im Rahmen der Vermittlung überfachlicher Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler unter anderem zu befähigen, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, in Gruppen kooperativ zu arbeiten, vereinbarte Regeln einzuhalten, sich in Konflikten angemessen zu verhalten, sich in andere hineinzuversetzen, Rücksicht zu nehmen und anderen zu helfen sowie mit eigenen Gefühlen, Kritik und Misserfolg angemessen umzugehen (siehe exemplarisch Bildungsplan Grundschule, Aufgabengebiete, Ziffer 2.1 (Überfachliche Kompetenzen), online unter www.hamburg.de/bildungsplaene). Ergänzt werden diese allgemeinen Aufträge durch spezifische Festlegungen für Schulformen und Bildungsgänge beziehungsweise Fächer, Lernbereiche und Aufgabengebiete . Im Einzelnen finden sich inhaltliche und kompetenzielle Festlegungen mit Bezug zu Prävention sowie dem Umgang mit und der Bewältigung von Gewalt und Ausgrenzung im Bildungsplan Grundschule, dort in den Rahmenplänen Aufgabengebiete (Gesundheitsförderung , Globales Lernen, Interkulturelle Erziehung, Medienerziehung, Sexualerziehung, Sozial- und Rechtserziehung), Religion und Sachunterricht (alle online unter www.hamburg.de/bildungsplaene). Die Bildungspläne für die Jahrgangsstufen 5 bis 11 der Stadtteilschule beziehungsweise die Sekundarstufe I des Gymnasiums enthalten analoge Vorgaben im Rahmenplan Aufgabengebiete (Gesundheitsförderung, Globales Lernen, Interkulturelle Erziehung , Medienerziehung, sowie Sozial- und Rechtserziehung), im Rahmenplan des Faches Politik/Gesellschaft/Wirtschaft (PGW) beziehungsweise an Stadtteilschulen des Lernbereichs Gesellschaftswissenschaften, und in den Rahmenplänen Religion und Naturwissenschaften/Technik (alle online unter www.hamburg.de/bildungsplaene). 2. Mit welcher Begleitung seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde wurden/werden die Schulen seit 2015/2016 bis heute (Stand Februar 2017) bei der Konzeption und Umsetzung von Angeboten zur Prävention, dem Umgang mit und der Bewältigung von Gewalt und Ausgrenzung unterstützt? (Bitte für jedes Schuljahr gesondert erläutern .) a. In welcher Weise wurde/wird dabei mit den Schulen und welchen außerschulischen Experten und Organisationen zusammengearbeitet ? (Bitte erläutern und Experten und Organisationen nennen.) Die Beratungsstelle Gewaltprävention berät und unterstützt Schulen bei der Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten zur Verbesserung des Schulklimas und des Umgangs mit Konflikten und Gewalt. Sie bietet Schulen Unterstützung bei der Weiterentwicklung der systemischen Gewaltprävention unter Beteiligung möglichst aller Gruppen und Personen, welche die Schule besuchen beziehungsweise in ihr arbeiten. Bezüglich der Angebote der Beratungsstelle Gewaltprävention siehe unter www.hamburg.de/gewaltpraevention. Eine Übersicht über alle weiteren fachlichen Partner von Schulen in Hamburg bietet die Broschüre Konflikte & Gewalt (Band 5): http://www.hamburg.de/gewaltpraevention/ material/4102184/konflikte-und-gewalt/. Aufgelistet sind alle behördlichen, bezirklichen oder gemeinnützigen Angebote (Jugendhilfeträger, Vereine). Des Weiteren bietet die Beratungsstelle Gewaltprävention an allen Schultagen die Möglichkeit, Beratung und Unterstützung nach Gewaltvorfällen zu erhalten. In telefonischen Beratungsgesprächen wird der spezifische Bedarf der Schulen erörtert, der gegebenenfalls auch zu Kriseneinsätzen in den Schulen führen kann. Gemeinsam mit den Fachkräften der zuständigen Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) wird dann die Unterstützung vor Ort eingeleitet. Die Abteilung Beratung des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) unterstützt Schulen durch Beratungen und Fortbildungen bei der Entwicklung und Umsetzung von Präventionskonzepten zur sexualisierten Gewalt sowie zum gewalt- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8016 3 freien wertschätzenden Umgang mit interkultureller Heterogenität. So bietet die Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung für schulische Fachkräfte Qualifizierungen an, die den sogenannten Anti-Bias-Ansatz beinhalten. Hier wird unter anderem mit der Helmut -Schmidt-Universität sowie dem Institut für konstruktive Konfliktaustragung und Mediation e.V. (ikm) kooperiert. Im Rahmen der schulischen Sexualerziehung können Grundschulen beispielsweise die interaktive Ausstellung „Echt Klasse!“ (siehe http://li.hamburg.de/sexualisierte-gewalt-grundschule/) nutzen. Die Polizei Hamburg ist seit 1982 mit dem Präventionsprogramm „Kinder- und Jugenddelinquenz“ in Schulen aktiv. Dieses Kooperationsprogramm der Polizei und der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) wurde 2005/2006 erstmalig evaluiert, 2007 wurde es als Bestandteil des Senatskonzepts „Handeln gegen Jugendgewalt“ ausgeweitet und optimiert (siehe Drs. 18/7296, Drs. 19/8174, Drs. 20/5972). Der Schwerpunkt des Präventionsprogramms „Kinder- und Jugenddelinquenz“ liegt auf Gewaltprävention, Stärkung des Opfers und der Zivilcourage sowie auf Vermittlung von Normen. Seit 2008 sollen in den Klassenstufen 5 bis 8 je zwei Doppelstunden pro Schuljahr flächendeckend an allen Schulen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten durchgeführt werden. Die Rahmenthemen in den jeweiligen Klassenstufen sind: Klasse 5 Opferprävention Klasse 6 Zeugen und Helfer Klasse 7 Gewalt gegen Personen und Sachen Klasse 8 Folgen von Straftaten Der Präventionsunterricht findet in Anwesenheit des pädagogischen Fachpersonals der Schule statt. Im letzten abgeschlossenen Schuljahr (2015/2016) wurden im Rahmen des Präventionsprogramms „Kinder- und Jugenddelinquenz“ 7.138 Unterrichtsstunden geleistet. b. Inwiefern war/ist die Beteiligung der Eltern und Schüler/-innen an diesem Prozess vorgesehen? Die Beteiligung der Eltern- und Schülerschaft ist jeweils abhängig von der Fragestellung . Schulen entscheiden eigenständig über diesen Aspekt. Eine zentrale Dokumentation der in der Anfrage formulierten Fragestellung erfolgt nicht. 3. Welche Weiterbildungsangebote welcher inhaltlichen Prägung gab/gibt es vom Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) hinsichtlich der Prävention, des Umgangs mit und der Bewältigung von Gewalt und Ausgrenzung für die Lehrkräfte der staatlichen Grundschulen und der Sekundarstufe an staatlichen Stadtteilschulen und Gymnasien seit 2015/2016 bis heute (Stand Februar 2017)? (Bitte für jedes Schuljahr getrennt mit Angabe des Titels der Weiterbildung und des Inhalts in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele Lehrer/-innen welcher Schulform nahmen/nehmen an diesen Angeboten teil, wie viele von ihnen haben diese erfolgreich abgeschlossen? (Bitte entsprechend in absoluten Zahlen in der Tabelle zu 3. angeben.) Die Beratungsstelle Gewaltprävention führt vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote und Qualifizierungsmaßnahmen durch. Die zentralen Angebote sind zielgruppengerecht konzipiert und können für verschiedene Präventionsebenen bis hin zur Intervention nach Gewaltvorfällen eingesetzt werden. Alle Angebote werden im Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) durchgeführt und richten sich im Schwerpunkt an alle pädagogischen Mitarbeitenden und Professionen in Schulen (www.hamburg.de/gewaltpraevention). Eine Auflistung der einzelnen Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote für die letzten beiden Schuljahre bis heute nach Schulformen und Anzahl der Teilnahmen nach Schulform ist in der Kürze der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Drucksache 21/8016 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 b. Durch welche Personen, welcher Qualifikation, von welchen Organisationen wurden/werden diese Weiterbildungen dabei jeweils geleitet ? (Bitte entsprechend in absoluten Zahlen in der Tabelle zu 3. angeben.) Das Team der Beratungsstelle Gewaltprävention ist multiprofessionell zusammengesetzt . Fortbildungen und Beratungen werden nur mit einschlägigen Qualifizierungen und nach langjähriger Erfahrung in der Erwachsenenbildung umgesetzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle qualifizieren sich berufsbegleitend durch die eigene Teilnahme an Fachtagungen, Fortbildungsangeboten bzw. Zusatzqualifizierungen kontinuierlich weiter. Die externen Referentinnen und Referenten, die von der Beratungsstelle Gewaltprävention eingesetzt oder beauftragt werden, haben eine interne Qualitätsprüfung durchlaufen . Die Referentinnen und Referenten müssen fachlich und persönlich geeignet sein und entsprechende Qualifikationen nachweisen. In der Regel führen externe Referentinnen und Referenten erst nach der Durchführung von mehreren Fortbildungen gemeinsam mit Mitarbeitenden der Beratungsstelle Gewaltprävention Angebote alleine durch. Im Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung werden als externe Referentinnen und Referenten unter anderem auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburger Fachberatungsstellen eingesetzt. Eine Auflistung nach den in der Fragestellung geforderten Kriterien ist in der Kürze der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Existierten/existieren seit 2015/2016 bis heute (Stand Februar 2017) an den staatlichen Grundschulen und der Sekundarstufe I der weiterführenden staatlichen Schulen in Hamburg konkrete Kursangebote für Schüler /-innen zu Methoden der Gewaltprävention beziehungsweise der Gewaltbegegnung und welcher Prägung sind diese? (Bitte für jedes Schuljahr mit Nennung des Kurstitels und Inhalts, getrennt in nicht körperlich und körperlich, samt Angabe von Standort, Schulform, Sozialindex und Bezirk in einer Excel-Tabelle angeben.) 5. Welche der in Frage 4. erfragten Angebote an welchen Schulen waren/ sind Teil des obligatorischen oder fakultativen Unterrichts, welchem Fach gehören sie zu und wie viele Schüler/-innen welcher Jahrgangsstufe nahmen jeweils daran teil? (Bitte für jedes Schuljahr mit Nennung des Kurstitels und Inhalts, getrennt in nicht körperlich und körperlich, samt Angabe von Standort, Schulform, Sozialindex und Bezirk in absoluten Schüler-/-innenzahlen in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Welche der in Frage 4. erfragten Angebote an welchen Schulen waren/sind fakultativer oder obligatorischer Teil des schulischen Ganztags und wie viele Schüler/-innen, welcher Jahrgangsstufe nahmen jeweils daran teil? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 5. angeben.) b. Welche der in Frage 4. erfragten Angebote an welchen Schulen waren/sind Angebote im Rahmen schulischer Projekt- und/oder Aktionstage und wie viele Schüler/-innen welcher Jahrgangsstufe nahmen jeweils daran teil? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 5. angeben.) Die Beratungsstelle Gewaltprävention bietet Trainer- beziehungsweise Multiplikatorenausbildungen für folgende Kurse/Angebote in Schulen für Schülerinnen und Schüler zur Gewaltprävention an: „Soziales Kompetenztraining“, Mobbingpräventionsprogramm „Anti Mobbing Koffer – gemeinsam Klasse sein“ inklusive Zusatzmodul – Cybermobbing, „Gegen den Strich“ (Mobbingprävention in Grundschulen), Schüler- Streitschlichtung (siehe Drs. 20/12882, Drs. 21/1917, Drs. 21/5677). Die nachgefragten Kursangebote zur Gewaltprävention finden im Schwerpunkt im Nachmittagsbereich statt (Neigungskurse, Ganztagsangebote). Dabei handelt es sich Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8016 5 nicht um schulischen Unterricht. Einzelne Angebote sind aber auch im Unterricht beziehungsweise Wahlfachunterricht angesiedelt (zum Beispiel Streitschlichtung im Ethikunterricht). Eine zentrale Dokumentation der in der Anfrage formulierten Fragestellungen erfolgt nicht. Die Beratungsstelle Gewaltprävention bietet keine Kurse oder Maßnahmen zur Selbstverteidigung an. Schulen steht es frei, Kurse für ihre Schülerinnen und Schüler bei kommerziellen Anbietern zu buchen. Die zuständige Behörde spricht keine Empfehlungen für bestimmte kommerzielle Angebote aus. Qualitätsmerkmale beziehungsweise -standards sind unabhängig vom einzelnen Anbieter auf der Homepage der Beratungsstelle Gewaltprävention zu finden: http://www.hamburg.de/ selbstbehauptungskurse/ Die Anzahl und Umfang der Kursangebote für Schülerinnen und Schüler zu Methoden der Gewaltprävention beziehungsweise der Gewaltbegegnung im Rahmen der Ganztagsschule werden nicht zentral erfasst. Sie sind nicht Teil des Unterrichts. 6. Auf welche Weise wurde/wird seit 2015/2016 bis heute (Stand Februar 2017) seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde sichergestellt, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Führung solcher Kurangebote mit all ihren komplexen psychologischen, ethischen und pädagogischen Erfordernissen angemessen durch die dafür eingesetzten Kräfte gewährleistet waren/sind? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln erläutern.) a. Welche Kriterien wurden/werden hinsichtlich der fachlichen Eignung dabei warum besonders berücksichtigt? (Bitte nennen und erklären.) b. Welche Mechanismen von Qualitätssicherung und Kontrolle wurden/ werden dabei? (Bitte Methoden erläutern und Akteure nennen.) Siehe Antwort zu 4. bis 5. b. Im Rahmen der Ganztägigen Bildung und Betreuung übernehmen Jugendhilfeträger die Nachmittagsbetreuung an GBS-Schulen: Sie sind in der Beschäftigung des Personals eigenständig. Die Grundlagen der Personalqualifikation sind im Landesrahmenvertrag „Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen“ geregelt, siehe http://www.hamburg.de/contentblob/3293528/5a313ac177f85807a9754a00c3ad1f9a/ data/gbs-landesrahmenvertrag.pdf. 7. Welche der in Fragen 5., 5. a. und 5. b. erfragten Angebote an welchen Schulen wurden/werden dabei seit 2015/2016 bis heute (Stand Februar 2017) von Lehrern/-innen mit welcher dafür notwendigen Qualifikation geleitet? (Bitte für jedes Schuljahr mit Nennung des Kurstitels und Inhalts, getrennt in nicht körperlich und körperlich, samt Angabe von Standort, Schulform, Sozialindex und Bezirk in absoluten Schüler-/ -innenzahlen in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Welche der in Fragen 5., 5. a. und 5. b. erfragten Angebote an welchen Schulen wurden/werden dabei von schulischem pädagogischtherapeutischem Fachpersonal mit welcher dafür notwendigen Qualifikation geleitet? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 7. angeben.) b. Welche der in Frage 5., 5. a. und 5. b. erfragten Angebote an welchen Schulen wurden/werden dabei von sonstigen schulischen Lehrkräften mit welcher dafür notwendigen Qualifikation geleitet? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 7. angeben.) c. Welche der in Fragen 5., 5. a. und 5. b. erfragten Angebote an welchen Schulen wurden/werden dabei von Kräften der Träger des jeweiligen Ganztagsmodells mit welcher dafür notwendigen Qualifikation geleitet? (Bitte mit Nennung des Trägers entsprechend in der Tabelle zu 7. angeben.) d. Welche der in Fragen 5., 5. a. und 5. b. erfragten Angebote an welchen Schulen wurden/werden dabei von Kräften externer Organisa- Drucksache 21/8016 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 tionen mit welcher dafür notwendigen Qualifikation geleitet? (Bitte mit Nennung der Organisation entsprechend in der Tabelle zu 7. angeben .) Siehe Antworten zu 4. bis 5. b. sowie zu 6. bis 6. b. 8. Wie werden/wurden die in Fragen 3. und 4. erfragten Angebote seit 2015/2016 bis heute (Stand Februar 2017) jeweils vom Senat zusätzlich finanziell und personell ausgestattet? (Bitte für jedes Haushaltsjahr einzeln in absoluten Eurobeträgen sowie entsprechenden WAZ und VZÄ in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Wo genau finden sich diese Mittel im Haushaltsplan 2015/2016 und 2017/2018 der Freien und Hansestadt Hamburg jeweils wieder? (Bitte für jedes Haushaltsjahr einzeln mit Einzelplan, Aufgabenbereich und Produktgruppe in der Tabelle zu 8. angeben.) Die Angebote der Beratungsstelle Gewaltprävention werden aus dem Etat der Beratungsstelle oder aus Mitteln des Senatskonzeptes „Handeln gegen Jugendgewalt“ finanziert (Einzelplan 3.1, Produktgruppe 238.01). Kurse, die Schulen eigenständig buchen, finanzieren die Schulen aus ihren Mitteln (Einzelplan 3.1, Produktgruppe 241.01 bis 241.04). 9. Welche zusätzliche Fördermöglichkeit durch Bundesmittel bestand/ besteht für die in den Antworten auf Fragen 1. und 8. genannten Kursangebote seit 2015/2016 bis heute (Stand Februar 2017) und wie viele dieser Fördermittel wurde durch die Stadt beziehungsweise die Schulen dafür abgerufen? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln in einer Excel-Tabelle angeben.) Die Hamburger Volkshochschule hat – finanziert über Bundesmittel – im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 56 Kursangebote zur Gewaltprävention und Gewaltbewältigung für Schüler/-innen und Schüler durchgeführt, im Schuljahr 2016/2017, Stand März 2017, sind bisher insgesamt acht Veranstaltungen durchgeführt beziehungsweise geplant worden. Schuljahr Anzahl Veranstaltungen Fördergelder (Bundesmittel) 2015/16 56 58.356,55 € 2016/17 (bis März 2017 geplant) 8 9.450,51 € Quelle: VHS Hamburg, Stand 17.02.2017 10. Wie wurde/wird seit 2015/2016 bis heute (Stand Februar 2017) seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde über die bestehenden Kursangebote an den Grundschulen, Stadtteilschule und Gymnasien der Sekundarstufe I über die Kurse informiert? (Bitte Verfahren und Maßnahmen darstellen sowie Strukturen nennen.) Die Angebote der Beratungsstelle Gewaltprävention werden durch Ausschreibungen und im Jahresprogrammheft des LI veröffentlicht. Außerdem werden sie in Beratungsgesprächen nach Bedarf erörtert. Die Jugendbeauftragten der Polizei haben seit 2008 die in ihren jeweiligen örtlichen Zuständigkeitsbereichen liegenden Schulen (Zielgruppe: Klassenstufen 5 bis 8) kontaktiert , das Präventionsprogramm „Kinder- und Jugenddelinquenz“ vorgestellt und gemäß den Vorgaben der Rahmenvereinbarung mit den Schulleitungen Kontrakte über die Leistung des Präventionsunterrichts abgeschlossen. Die Jugendbeauftragten der Polizei gestalten an Schulen bedarfsbezogen Informationsveranstaltungen für Lehrkräfte und/oder Erziehungsverantwortliche. Die Cop4U stehen an Schulen für Auskünfte zur Verfügung. Informationsmaterial zum Präventionsprogramm „Kinderund Jugenddelinquenz“ liegt an Schulen und Polizeidienststellen aus und wird von den Präventionsbeamten, Jugendbeauftragten der Polizei und Cop4U verteilt. Darüber hinaus werden in den seit 2008 jährlich erscheinenden Jugendlagebildern polizeiliche Konzepte zur Prävention dargestellt, darunter auch das Präventionsprogramm „Kinder - und Jugenddelinquenz“. Im Übrigen steht die Internetseite Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8016 7 http://www.hamburg.de/handeln-gegen-jugendgewalt/ als ständige Informationsplattform zur Verfügung. Über die Angebote im Ganztag informiert die Schule unter anderem auf Elternabenden , über Elternbriefe und über die Homepage der Schule.